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Wohnungsgeberbestätigung 2026: Vorlage als PDF & Word

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG kostenlos erstellen: alle Pflichtangaben, Anmeldefrist und Hinweis zum Bußgeld – als PDF und Word.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Ja. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken und den Einzug innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen (§ 19 Abs. 1 BMG). Wer das unterlässt, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 €.

Welche Angaben gehören in die Wohnungsgeberbestätigung?

Name und Anschrift des Wohnungsgebers, bei Untervermietung auch der Name des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller einziehenden Personen (§ 19 Abs. 3 BMG). Angaben zur Miete gehören nicht hinein.

Gibt es die Wohnungsgeberbestätigung als PDF?

Ja. Die Vorlage erstellt aus Ihren Angaben ein PDF und eine Word-Datei. Leere Felder erscheinen als Platzhalter in eckigen Klammern, sodass Sie das Formular auch ausgedruckt von Hand ergänzen können.

Darf die Hausverwaltung die Bestätigung unterschreiben?

Ja. Bestätigen darf der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person (§ 19 Abs. 1 BMG). Wählen Sie in der Vorlage „beauftragte Person“ und tragen Sie den Namen der Verwaltung ein.

Brauche ich beim Auszug eine Wohnungsgeberbestätigung?

In der Regel nicht. § 19 BMG nennt nur den Einzug, und abmelden muss sich nur, wer keine neue Wohnung im Inland bezieht (§ 17 Abs. 2 BMG). Die Meldebehörde am neuen Wohnort verlangt die Bestätigung des neuen Vermieters.

Was passiert, wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert?

Der Mieter muss das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen (§ 19 Abs. 2 BMG). Die Behörde kann den Vermieter dann zur Auskunft auffordern und ein Bußgeld verhängen.

Werden meine Angaben gespeichert oder übertragen?

Nein. Die Bestätigung entsteht vollständig in Ihrem Browser. PDF und Word-Datei werden auf Ihrem Gerät erzeugt; Namen und Anschriften werden weder gespeichert noch an uns oder Dritte gesendet.