InvestImmo.de

Heizkostenabrechnung für Vermieter: Grundkosten, Warmwasser und CO2

Kevin Celentano · 2026-10-13

Was bei der Heizkostenabrechnung zählt
50–70 %
nach Verbrauch
der Rest sind Grundkosten nach Fläche
15 %
Kürzungsrecht
wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird
31.12.2026
Nachrüstfrist
für Zähler, die nicht fernablesbar sind
5–95 %
CO2-Anteil Vermieter
je nach Ausstoß des Gebäudes

Der Messdienst hat geliefert. Vor Ihnen liegt eine Heizkostenabrechnung mit Grundkosten, Verbrauchseinheiten, einer Warmwasserformel und einem CO2-Ausweis. Ihr Mieter wird sie lesen, vielleicht sogar genauer als Sie. Und wenn darin etwas fehlt, darf er kürzen.

Heizung und Warmwasser sind in den meisten Wohnungen die größte Position der Nebenkosten. Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds lagen sie im Abrechnungsjahr 2024 im Schnitt bei 1,32 € je Quadratmeter und Monat, fast die Hälfte aller Betriebskosten. Bei einer Wohnung mit 70 m² sind das gut 1.100 € im Jahr.

Dieser Ratgeber zeigt, wie die Heizkostenverordnung die Kosten verteilt, wie die Warmwasserformel funktioniert und welcher Teil der Kosten bei Ihnen als Vermieter bleibt. Am Ende steht eine Rechnung von der Gasrechnung des Hauses bis zum Anteil einer einzelnen Wohnung.

01Wer die Heizkosten wie verteilen muss

Bei einer Zentralheizung entstehen die Kosten für das ganze Haus. Die Heizkostenverordnung legt fest, wie sie auf die Wohnungen verteilt werden. Sie geht jedem Mietvertrag vor (§ 2 HeizkostenV). Eine Ausnahme gilt nur für ein Haus mit zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt.

Zu den Heizkosten gehören deutlich mehr Posten als der Brennstoff. § 7 Abs. 2 HeizkostenV zählt sie auf.

Kostenartgehört dazuHinweis
Brennstoff oder FernwärmejaGas, Öl, Pellets, Wärmelieferung
Betriebsstrom der HeizungjaPumpen, Brenner, Regelung
Wartung und Einstellung durch eine Fachkraftjaregelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit
Reinigung der Anlage, ImmissionsmessungjaSchornsteinfeger, soweit für die Heizung
Miete der Zähler und Heizkostenverteilerjaanders als bei Rauchwarnmeldern
Ablesung und Abrechnung durch den Messdienstjaeinschließlich Verbrauchsinformationen
Reparatur eines defekten BrennersneinInstandhaltung trägt der Vermieter

Gerade die letzte Zeile führt zu Streit. Eine Rechnung des Heizungsbauers enthält oft Wartung und Reparatur zugleich. Nur der Wartungsteil gehört in die Heizkosten, den Rest tragen Sie selbst.

02Grundkosten und Verbrauchskosten: die 50/70-Regel

Die Heizkosten werden in zwei Teile geteilt. Ein Teil folgt dem gemessenen Verbrauch jeder Wohnung, der andere der Fläche. Der Flächenanteil heißt Grundkosten. Er deckt ab, dass ein Haus auch Wärme verliert, wenn niemand heizt, etwa über Leitungen und Treppenhaus.

Der Verbrauchsanteil muss mindestens 50 % und darf höchstens 70 % betragen (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV, für Warmwasser § 8 Abs. 1). Welchen Satz Sie wählen, entscheiden Sie als Gebäudeeigentümer (§ 6 Abs. 4 HeizkostenV). Bei Eigentumswohnungen beschließt das die Gemeinschaft.

Die Formel für die Heizung einer Wohnung sieht so aus:

TeilRechnung
GrundkostenHeizkosten des Hauses × Grundkostenanteil × eigene Fläche ÷ Gesamtfläche
VerbrauchskostenHeizkosten des Hauses × Verbrauchsanteil × eigene Einheiten ÷ alle Einheiten
Anteil der WohnungGrundkosten + Verbrauchskosten

Ändern dürfen Sie den Schlüssel nicht nach Belieben. Erlaubt ist das nach baulichen Maßnahmen, die dauerhaft Heizenergie sparen, bei Einführung einer Vorerfassung oder aus anderen sachgerechten Gründen, und immer nur zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums (§ 6 Abs. 4 HeizkostenV).

03Warmwasser: die Formel aus § 9 HeizkostenV

Heizt dieselbe Anlage auch das Warmwasser, muss der Messdienst die Kosten zuerst aufteilen: was davon Raumwärme war und was Warmwasser. Seit der Novelle von 2009 ist dafür ein Wärmezähler vorgesehen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV). Nur wenn die Messung einen unzumutbar hohen Aufwand bedeutet, darf gerechnet werden.

Dann gilt diese Zahlenwertgleichung:

ZeichenBedeutung
QWärmemenge für Warmwasser in kWh pro Jahr
2,5fester Faktor für Erzeugung und Wärmeverluste
Vgemessenes Warmwasservolumen des Hauses in m³
twmittlere Temperatur des Warmwassers in °C, meist 55 bis 60
10angenommene Temperatur des Kaltwassers in °C

Q = 2,5 × V × (tw − 10)

Wird Erdgas nach Brennwert abgerechnet, was bei Gasrechnungen üblich ist, wird Q mit 1,11 multipliziert. Bei gewerblicher Wärmelieferung wird durch 1,15 geteilt. Kann weder Wärmemenge noch Wasservolumen gemessen werden, erlaubt die Verordnung in Ausnahmefällen eine Pauschale von 32 kWh je Quadratmeter Wohnfläche.

Der Anteil, den Q am gesamten Energieverbrauch des Hauses hat, ist der Warmwasseranteil an den Kosten. Danach werden Heizung und Warmwasser getrennt, jeweils wieder nach Grund- und Verbrauchskosten verteilt.

04Beispielrechnung: von der Gasrechnung bis zur Wohnung

Lena vermietet eine Wohnung mit 72 m² in einem Haus mit acht Wohnungen und 600 m² Wohnfläche. Die Gaszentralheizung erzeugt auch das Warmwasser. Die Gemeinschaft rechnet 30 % nach Fläche und 70 % nach Verbrauch ab. Lena und alle Zahlen sind ausgedacht, die Rechnung ist ein Beispiel und keine Prognose.

Die Heizkosten des Hauses für 2025 betragen 15.000 €: Gas, Betriebsstrom, Wartung, Messdienst und Gerätemiete. Das Haus hat 150.000 kWh Gas verbraucht. Durch die Warmwasserzähler flossen 240 m³ bei durchschnittlich 55 °C.

Schritt 1: Wie viel der Kosten auf das Warmwasser entfällt
RechnungErgebnis
Wärmemenge Warmwasser2,5 × 240 m³ × (55 − 10)27.000 kWh
Umrechnung Brennwert Erdgas27.000 kWh × 1,1129.970 kWh
Anteil am Gasverbrauch29.970 ÷ 150.000 kWh20 %
Warmwasserkosten15.000 € × 20 %3.000 €
Heizkosten Raumwärme15.000 € − 3.000 €12.000 €
Anteil gerundet (19,98 %). Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026.

Jetzt werden beide Töpfe auf die Wohnungen verteilt. Die Heizkostenverteiler im Haus zählen zusammen 4.200 Einheiten, Lenas Wohnung 600. Ihr Mieter hat 30 m³ Warmwasser verbraucht.

Schritt 2: Anteil von Lenas Wohnung
PositionHausSatzWohnung
Heizung Grundkosten 30 %3.600 €6,00 € je m²432,00 €
Heizung Verbrauch 70 %8.400 €2,00 € je Einheit1.200,00 €
Warmwasser Grundkosten 30 %900 €1,50 € je m²108,00 €
Warmwasser Verbrauch 70 %2.100 €8,75 € je m³262,50 €
Heiz- und Warmwasserkosten der Wohnung15.000 €2.002,50 €
72 m², 600 von 4.200 Einheiten, 30 von 240 m³ Warmwasser. Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026.

Zwei Dinge fallen auf. Auch eine sparsame Wohnung trägt über die Grundkosten 540 € im Jahr, egal wie wenig geheizt wird. Und der Verbrauchsanteil bestimmt, wie stark sparsames Heizen belohnt wird. Bei 50 % statt 70 % wäre der Unterschied zwischen sparsamen und verschwenderischen Wohnungen deutlich kleiner.

05CO2-Kosten: welcher Teil bei Ihnen bleibt

Seit Abrechnungszeiträumen ab dem 01.01.2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser. Maßstab ist der CO2-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter (§ 5 CO2KostAufG mit Anlage).

CO2-Ausstoß in kg je m² und JahrMieterVermieter
unter 12100 %0 %
12 bis unter 2290 bis 80 %10 bis 20 %
22 bis unter 3270 bis 60 %30 bis 40 %
32 bis unter 4250 bis 40 %50 bis 60 %
42 bis unter 4730 %70 %
47 bis unter 5220 %80 %
ab 525 %95 %

Die Tabelle ist zusammengefasst. Das Gesetz hat zehn Stufen zu je 5 kg, die vollständige Liste steht in der Anlage zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz.

Für Lenas Haus nehmen wir einen Ausstoß von 27,3 Tonnen CO2 an, das sind 45,5 kg je Quadratmeter. Damit trägt der Vermieter 70 %. Bei einem CO2-Preis von 55 € je Tonne im Jahr 2025 (§ 10 Abs. 2 BEHG) kostet das CO2 des ganzen Hauses 1.501,50 €.

Schritt 3: CO2-Anteil und was der Mieter zahlt
HausWohnung
CO2-Kosten gesamt1.501,50 €
Vermieteranteil 70 %1.051,05 €
Anteil der Wohnung an den Heizkosten13,35 %
Vermieteranteil für die Wohnung−140,32 €
Heiz- und Warmwasserkosten des Mieters1.862,18 €
13,35 % = 2.002,50 € ÷ 15.000 €. CO2-Menge ist eine Annahme. Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026.

Rund 140 € im Jahr bleiben in diesem Beispiel bei Lena. Bei einem gut gedämmten Neubau unter 12 kg je Quadratmeter wären es null. Das ist einer der Gründe, warum der energetische Zustand eines Hauses beim Kauf einer vermieteten Wohnung in die Rechnung gehört.

Was im Beispiel bei der Eigentümerin hängen bleiben kann
CO2-Anteil 2025
−140 €
Kürzung 3 % ohne Fernablesung
−56 €
Kürzung 15 % ohne Verbrauchsabrechnung
−279 €
Kürzungen bezogen auf 1.862,18 €. Die Kürzungen sind Szenarien für Fehler, die sich vermeiden lassen.

06Kürzungsrechte und die Nachrüstfrist Ende 2026

Die Heizkostenverordnung gibt dem Mieter zwei Kürzungsrechte. Beide treffen Sie als Vermieter direkt, denn die Kosten fallen trotzdem an.

FallKürzungFundstelle
Es wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, etwa weil Zähler fehlen15 % des Anteils des Mieters§ 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV
Zähler oder Heizkostenverteiler sind nicht fernablesbar, obwohl sie es sein müssten3 %§ 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV
Monatliche Verbrauchsinformationen fehlen trotz Fernablesung3 %§ 12 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV
CO2-Kosten sind in der Abrechnung nicht ausgewiesen3 % der Heizkosten§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG

Der wichtigste Termin ist der 31.12.2026. Bis dahin müssen alle Zähler und Heizkostenverteiler, die nicht aus der Ferne ablesbar sind, nachgerüstet oder ausgetauscht werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Wer danach noch alte Geräte im Haus hat, riskiert ab der Abrechnung für 2027 die Kürzung um 3 %.

Seit 2022 haben Mieter in Häusern mit fernablesbaren Geräten außerdem Anspruch auf eine monatliche Verbrauchsinformation (§ 6a HeizkostenV). Das übernimmt der Messdienst, kostet aber Geld, das wiederum zu den Heizkosten zählt.

07Sonderfälle: Mieterwechsel, Geräteausfall, Leerstand

Zieht ein Mieter während des Jahres aus, wird zwischenabgelesen (§ 9b HeizkostenV). Die Grundkosten werden nach Zeit verteilt, der Verbrauch nach der Ablesung. Ist keine Zwischenablesung möglich, verteilt der Messdienst nach Gradtagzahlen, also nach dem typischen Heizbedarf der einzelnen Monate.

Fällt ein Gerät aus, darf der Verbrauch geschätzt werden, etwa nach Vorjahren oder vergleichbaren Räumen (§ 9a HeizkostenV). Betrifft das mehr als 25 % der Fläche, wird nur noch nach Fläche verteilt. Ob der Mieter dann kürzen darf, ist im Einzelfall umstritten.

Steht Ihre Wohnung leer, tragen Sie deren Anteil. Die Grundkosten laufen weiter, auch wenn niemand heizt. Bei 72 m² wie im Beispiel wären das 540 € im Jahr, ohne einen Euro Verbrauch.

08Risiken und Grenzen: Worauf Sie achten sollten

Die meisten Vermieter rechnen Heizkosten nicht selbst, sondern übernehmen die Abrechnung des Messdienstes. Das ist vernünftig, entlastet Sie aber nicht. Fehler des Messdienstes gehen im Verhältnis zum Mieter zu Ihren Lasten, und die Frist für die Nebenkostenabrechnung läuft auch, wenn der Messdienst spät liefert.

Prüfen Sie deshalb drei Punkte, bevor Sie die Heizkostenabrechnung weitergeben. Stimmt der Verbrauchsanteil mit dem Beschluss oder Ihrer Festlegung überein? Ist der CO2-Anteil ausgewiesen und vom Mieteranteil abgezogen? Sind Reparaturen aus den Heizkosten herausgerechnet?

Messdienst-Abrechnung übernehmen passt
  • Das Haus hat fernablesbare Geräte und monatliche Verbrauchsinformationen.
  • Die Abrechnung weist CO2-Kosten, Stufe und Berechnungsgrundlagen aus.
  • Verbrauchsanteil und Kostenarten entsprechen dem Vorjahr.
Genauer hinsehen sollten Sie
  • Im Jahr gab es einen Mieterwechsel ohne Zwischenablesung.
  • Geräte sind ausgefallen und der Verbrauch wurde geschätzt.
  • Die Heizkosten sind ohne erkennbaren Grund deutlich gestiegen.

Weiterlesen

Quellen

Gesetzestexte abgerufen am 29.09.2026, § 6, § 7 und § 9 HeizkostenV sowie der Betriebskostenspiegel am 13.10.2026.

FAQHäufige Fragen

Was sind Grundkosten bei der Heizung?

Grundkosten sind der Teil der Heizkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohnfläche verteilt wird. Nach der Heizkostenverordnung sind das 30 bis 50 % der Kosten. Sie decken Wärmeverluste des Hauses ab, die unabhängig vom Heizverhalten einer Wohnung entstehen.

Wie berechnet man die Warmwasserkosten nach der Formel?

Die Wärmemenge für Warmwasser ergibt sich aus Q = 2,5 × V × (tw − 10), mit V als Warmwasservolumen in Kubikmetern und tw als mittlerer Temperatur. Bei Erdgas nach Brennwert wird mit 1,11 multipliziert. Der Anteil dieser Wärmemenge am Gesamtverbrauch ist der Anteil des Warmwassers an den Kosten. Die Formel ist nur erlaubt, wenn ein Wärmezähler unzumutbar teuer wäre.

Darf ich als Vermieter den Verbrauchsanteil frei wählen?

Innerhalb von 50 bis 70 % ja, außer in älteren, schlecht gedämmten Öl- und Gashäusern, in denen 70 % Pflicht sind. Ändern dürfen Sie den Satz nur aus sachgerechten Gründen und nur zum Beginn eines Abrechnungszeitraums. Bei Eigentumswohnungen entscheidet die Gemeinschaft.

Was passiert, wenn die Zähler Ende 2026 nicht fernablesbar sind?

Dann darf der Mieter seinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 % kürzen, erstmals für Abrechnungszeiträume nach Ablauf der Frist. Die Kürzung trägt der Vermieter. Bei Eigentumswohnungen sollten Sie beim Verwalter klären, ob der Austausch beschlossen ist.

Muss ich als Vermieter CO2-Kosten übernehmen?

Ja, je nach CO2-Ausstoß des Gebäudes zwischen 0 und 95 %. Unter 12 kg je Quadratmeter und Jahr trägt der Mieter alles, ab 52 kg der Vermieter 95 %. Die Aufteilung muss in der Abrechnung stehen, sonst darf der Mieter die Heizkosten um 3 % kürzen.

Wer trägt die Heizkosten einer leeren Wohnung?

Der Vermieter. Die Grundkosten der leeren Wohnung laufen weiter und dürfen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden. Dazu kommt der Verbrauch, falls die Wohnung frostfrei gehalten wird.

Sind die Kosten für den Messdienst umlagefähig?

Ja. Miete, Eichung und Ablesung der Geräte sowie die Kosten der Abrechnung gehören nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV zu den Heizkosten. Das gilt auch für die monatlichen Verbrauchsinformationen.