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Wohnrecht berechnen 2026: Rechner mit Vervielfältiger

Wert eines lebenslangen Wohnrechts berechnen: Jahreswert × Vervielfältiger nach § 14 BewG (Tabelle ab 2026), Begrenzung nach § 16 BewG, zwei Personen.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Wert eines Wohnrechts?

Jahreswert mal Vervielfältiger. Der Jahreswert ist die ortsübliche Kaltmiete für zwölf Monate, der Vervielfältiger steht in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums nach Alter und Geschlecht. Für Stichtage ab dem 01.01.2026 gilt die Tabelle vom 21.10.2025.

Welcher Vervielfältiger gilt 2026?

Der aus dem BMF-Schreiben vom 21.10.2025, berechnet mit der Sterbetafel 2022/2024 und 5,5 % Zins. Zum Beispiel 11,107 für eine 70-jährige Frau und 9,938 für einen 70-jährigen Mann.

Welche Miete setze ich für das Wohnrecht an?

Die ortsübliche Miete für die Wohnung, die das Wohnrecht umfasst, zum Beispiel nach Mietspiegel. Trägt der Eigentümer zusätzlich Nebenkosten, kommen sie hinzu.

Was bedeutet die Begrenzung auf 18,6?

Der Jahreswert darf höchstens den Grundbesitzwert der Immobilie geteilt durch 18,6 betragen (§ 16 BewG). So wird verhindert, dass das Wohnrecht steuerlich mehr wert ist als die Immobilie.

Wie wird ein Wohnrecht für ein Ehepaar bewertet?

Endet es mit dem Tod des Letztversterbenden, gilt der höhere Vervielfältiger der beiden, endet es mit dem ersten Todesfall, der niedrigere (§ 14 Abs. 3 BewG).

Mindert ein Wohnrecht die Schenkungsteuer?

In der Regel ja: Der Kapitalwert des vorbehaltenen Wohnrechts wird vom Wert der geschenkten Immobilie abgezogen. Bei teilweise steuerbefreitem Vermögen ist der Abzug eingeschränkt. Lassen Sie die Gestaltung steuerlich beraten.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Mit dem Wohnrecht darf der Berechtigte die Wohnung selbst bewohnen. Mit dem Nießbrauch darf er sie auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Steuerlich werden beide mit Jahreswert mal Vervielfältiger bewertet.