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Räumungsklage Kosten 2026: Rechner mit Streitwert

Was kostet eine Räumungsklage? Streitwert nach § 41 GKG, Gerichts- und Anwaltskosten nach den Tabellen seit Juni 2025, dazu die Zwangsräumung als Spanne.

Häufige Fragen

Was kostet eine Räumungsklage?

Das hängt von der Miete ab. Bei 800 € Kaltmiete im Monat liegen Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Seiten in der ersten Instanz zusammen bei rund 4.776 €. Dazu kommt bei Bedarf die Zwangsräumung.

Wie hoch ist der Streitwert einer Räumungsklage?

Das Entgelt für ein Jahr, also in der Regel die Nettokaltmiete × 12 (§ 41 Abs. 2 GKG). Nebenkosten zählen nur, wenn sie als Pauschale vereinbart sind und nicht abgerechnet werden. Wird der Mietrückstand mit eingeklagt, kommt er hinzu.

Wer zahlt die Kosten der Räumungsklage?

Wer den Prozess verliert (§ 91 ZPO). Der Vermieter muss aber zunächst den Gerichtskostenvorschuss und seinen eigenen Anwalt bezahlen. Ist beim Mieter nichts zu holen, bleibt er auf diesen Kosten sitzen.

Brauche ich für eine Räumungsklage einen Anwalt?

Nein. Für Wohnraummietsachen ist das Amtsgericht zuständig, dort besteht kein Anwaltszwang. Wegen der Formvorschriften bei Kündigung und Klage lassen sich die meisten Vermieter trotzdem vertreten.

Was kostet die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher?

Die Gebühr beträgt 163,50 € (Nr. 240 KV GvKostG), bei der Berliner Räumung 109,00 €. Teuer sind Spedition und Einlagerung: Der Gerichtsvollzieher verlangt dafür einen Vorschuss nach Angebot, grob einige tausend Euro.

Wird die Räumungsklage günstiger, wenn der Mieter nicht erscheint?

Teilweise. Bei einem Versäumnisurteil sinkt die Terminsgebühr des Anwalts von 1,2 auf 0,5. Die Gerichtskosten bleiben bei 3,0 Gebühren. Bei Anerkenntnis, Rücknahme oder Vergleich sinken die Gerichtskosten auf 1,0 Gebühren.

Kann ich die Kosten der Räumungsklage von der Steuer absetzen?

Bei einer vermieteten Wohnung ja: Gerichts-, Anwalts- und Räumungskosten, die Sie selbst tragen, sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung. Erstattungen des Mieters sind später Einnahmen.