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Indexmiete-Rechner § 557b BGB: VPI-Tabelle 2026

Indexmieterhöhung nach § 557b BGB berechnen: neue Miete aus dem Verbraucherpreisindex (2020 = 100), Tabelle mit Stand, Jahresfrist und Zahlungsbeginn.

Häufige Fragen

Wie berechne ich eine Indexmieterhöhung?

Neue Miete = bisherige Miete × neuer Indexwert / alter Indexwert. Beide Werte stammen aus dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, Basis 2020 = 100. Die Veränderung in Prozent ist (neuer Index / alter Index − 1) × 100.

Welchen Index nehme ich für die Indexmiete?

Den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) des Statistischen Bundesamts, Gesamtindex. Als alten Wert den Monat, auf dem die bisherige Miete beruht, als neuen Wert in der Regel den zuletzt veröffentlichten Monat. Beide müssen zur selben Basis gehören.

Wie oft darf die Indexmiete erhöht werden?

Höchstens einmal im Jahr: Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB). Ausgenommen sind Änderungen der Betriebskosten und bestimmte Modernisierungen.

Ab wann gilt die neue Indexmiete?

Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung beim Mieter (§ 557b Abs. 3 BGB). Geht die Erklärung am 20. Oktober zu, gilt die neue Miete ab dem 1. Dezember.

Muss der Mieter der Indexmieterhöhung zustimmen?

Nein. Anders als bei der Erhöhung auf die Vergleichsmiete genügt eine Erklärung in Textform. Sie muss die Änderung des Index und die neue Miete oder die Erhöhung in Euro angeben.

Gilt die Kappungsgrenze bei der Indexmiete?

Nein. Die Kappungsgrenze von 20 % oder 15 % in drei Jahren gehört zu § 558 BGB, der bei einer Indexmiete ausgeschlossen ist. Die Mietpreisbremse gilt bei der Indexmiete nur für die Ausgangsmiete.

Was passiert, wenn der Verbraucherpreisindex sinkt?

Dann kann der Mieter eine niedrigere Miete verlangen, ebenfalls in Textform und ab dem übernächsten Monat. Eine Klausel, die nur Erhöhungen zulässt, ist unwirksam (§ 557b Abs. 5 BGB).