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Grundsteuer-Rechner 2026: Messbetrag & Hebesatz

Grundsteuer berechnen nach dem Modell Ihres Bundeslands: Wert, Messbetrag und Hebesatz – oder mit dem Messbetrag aus dem Bescheid. Mit Rechenweg.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde. Den Messbetrag finden Sie auf dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, den Hebesatz auf dem Bescheid der Gemeinde oder in ihrer Hebesatzsatzung. Ohne Bescheid schätzt der Rechner den Messbetrag nach dem Modell Ihres Bundeslands.

Wie lege ich Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid ein?

Fehler bei Wohnfläche, Grundstücksfläche, Baujahr oder Bodenrichtwert greifen Sie beim Bescheid des Finanzamts an (Grundsteuerwert- bzw. Messbescheid), schriftlich oder über ELSTER innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Der Bescheid der Gemeinde übernimmt diese Werte; ihn greifen Sie nur an, wenn Hebesatz oder Rechnung der Gemeinde falsch sind.

Darf ich die Grundsteuer auf meine Mieter umlegen?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Die Grundsteuer steht in § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung. Für Monate mit Leerstand tragen Sie sie selbst.

Wann ist die Grundsteuer fällig?

Zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 GrStG). Auf Antrag bis zum 30. September des Vorjahres können Sie den Jahresbetrag am 1. Juli zahlen. Kleinbeträge bis 15 € bzw. 30 € kann die Gemeinde in einer oder zwei Raten fällig stellen.

Wo finde ich die Mietniveaustufe meiner Gemeinde?

In der Mietniveau-Einstufungsverordnung des Bundes (MietNEinV, BGBl. I 2021 S. 3738); viele Länder zeigen sie auch in ihren Grundsteuer-Portalen. Gemeinden, die dort nicht aufgeführt sind, gehören zur Stufe 3. Die Stufe zählt nur im Bundesmodell.

Warum zeigt der Rechner einen anderen Betrag als mein Bescheid?

Meist weichen die Angaben ab, etwa Wohnfläche, Miteigentumsanteil oder Bodenrichtwert, oder es gelten Besonderheiten wie Gewerbeflächen oder mehrere Bodenrichtwertzonen. Rechnen Sie dann mit dem Messbetrag aus dem Bescheid. Bleibt eine Abweichung bei Wert oder Flächen, prüfen Sie den Bescheid des Finanzamts.

Gilt in Thüringen ab 2027 eine andere Messzahl?

Ja. Nach dem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform sinkt die Messzahl für Wohngrundstücke ab 1. Januar 2027 von 0,31 ‰ auf 0,23 ‰, für Nichtwohngrundstücke steigt sie auf 0,59 ‰. Die Finanzämter erlassen dafür neue Messbescheide von Amts wegen. Der Rechner zeigt für Thüringen beide Werte.