Vermietete Eigentumswohnung kaufen: was Sie übernehmen und prüfen müssen
Kevin Celentano · 2026-10-13
Sie haben ein Exposé vor sich: Zwei Zimmer, 55 Quadratmeter, seit Jahren vermietet, die Miete kommt pünktlich. Für einen Kapitalanleger klingt das gut. Kein Leerstand, keine Mietersuche, die Einnahmen laufen vom ersten Tag an.
Mit der Wohnung kaufen Sie aber auch einen Vertrag, den Sie nicht ausgehandelt haben, und eine Eigentümergemeinschaft, die Sie nicht kennen. Ob die Miete passt, ob die Rücklage reicht und ob Sie später selbst einziehen könnten, steht nicht im Exposé. Es steht in den Unterlagen.
Wir zeigen, was Sie mit einer vermieteten Wohnung übernehmen, was Sie vor dem Notartermin prüfen sollten und was die Miete im Beispiel für Ihren Cashflow bedeutet.
01Vermietet oder leer: was der Unterschied für Kapitalanleger bedeutet
Für Kapitalanleger ist die vermietete Wohnung der Normalfall. Ganz ohne Haken ist sie trotzdem nicht. Der wichtigste Unterschied liegt darin, wer die Bedingungen festgelegt hat.
| Merkmal | Vermietete Wohnung | Leere Wohnung |
|---|---|---|
| Einnahmen | ab dem Übergang, ohne Mietersuche | erst nach Vermietung, Leerstand möglich |
| Mieter | bekannt, Zahlungshistorie prüfbar | Sie wählen selbst aus |
| Miete | im Vertrag festgelegt, Erhöhung nur nach Mietrecht | Sie legen sie fest, in vielen Städten mit Mietpreisbremse |
| Besichtigung | nur nach Absprache mit dem Mieter | jederzeit |
| Selbst einziehen | nur über eine wirksame Kündigung | jederzeit |
| Finanzierung | Bank rechnet mit der tatsächlichen Miete | Bank rechnet mit einer geschätzten Miete |
Ob eine vermietete Wohnung günstiger ist als eine leere, hängt vor allem von der Miete ab. Liegt sie deutlich unter dem Markt, sollte sich das im Kaufpreis zeigen. Für Selbstnutzer ist die vermietete Wohnung meist weniger wert, für Kapitalanleger kann sie genau das Richtige sein.
„Ich möchte eine normale Wohnung, die ich vermieten kann.“
Diesen Wunsch hören wir in Gesprächen oft. Eine bereits vermietete Wohnung erfüllt ihn am direktesten. Umso wichtiger ist, dass Sie den Vertrag und den Mieter genauso gründlich prüfen wie die Wohnung selbst.
02Kauf bricht nicht Miete: was Sie mit dem Vertrag übernehmen
Der Grundsatz steht in § 566 BGB. Verkauft der Vermieter die Wohnung, tritt der Käufer an seine Stelle. Der Mietvertrag läuft weiter wie bisher, mit derselben Miete, denselben Fristen und denselben Vereinbarungen. Einen neuen Vertrag braucht der Mieter nicht zu unterschreiben, und ein Recht auf Änderung haben Sie durch den Kauf nicht.
Rechtlich wechseln Sie mit der Eintragung im Grundbuch in den Vertrag. Bis dahin vergehen nach dem Notartermin oft einige Wochen bis Monate. Im Kaufvertrag wird deshalb ein früherer Stichtag für den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten vereinbart. Ab diesem Tag stehen Ihnen die Mieten zu, und der Verkäufer tritt seine Ansprüche an Sie ab. Wie der Kauf insgesamt abläuft, beschreibt unser Ratgeber Ablauf beim Immobilienkauf.
- 01Miete und Vereinbarungen
Höhe, Indexmiete oder Staffelmiete, Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen, Haustiere, Untervermietung. Alles gilt weiter.
- 02Kaution
Sie treten in die Rechte und Pflichten aus der Mietsicherheit ein (§ 566a BGB). Lassen Sie sich die Kaution vom Verkäufer übertragen. Bekommt der Mieter sie am Ende von Ihnen nicht zurück, haftet der Verkäufer weiter.
- 03Kündigungsfristen
Die Wohndauer des Mieters zählt ab seinem Einzug, nicht ab Ihrem Kauf. Nach acht Jahren Mietdauer beträgt Ihre Kündigungsfrist neun Monate (§ 573c BGB).
- 04Nebenkostenabrechnung
Für Abrechnungszeiträume, die beim Eigentümerwechsel schon abgelaufen waren, rechnet der Verkäufer ab. Für den laufenden Zeitraum rechnen Sie ab (BGH, Urteil vom 03.12.2003, VIII ZR 168/03). Regeln Sie im Kaufvertrag, wie Vorauszahlungen verrechnet werden.
- 05Laufende Streitigkeiten
Klären Sie, ob es offene Mietminderungen, Mängelanzeigen oder Rechtsstreitigkeiten gibt. Manche davon treffen künftig Sie.
03Prüfliste: Diese Unterlagen sehen Sie vor dem Kauf
Einsicht in die Unterlagen der Gemeinschaft haben nur Eigentümer (§ 18 Abs. 4 WEG). Als Käufer bekommen Sie sie über den Verkäufer oder mit seiner Vollmacht bei der Verwaltung. Ein Verkäufer, der sie nicht herausgeben will, ist ein Warnsignal.
| Unterlage | Worauf Sie achten | Frage an den Verkäufer |
|---|---|---|
| Mietvertrag mit allen Nachträgen | Miethöhe, Beginn, Indexmiete oder Staffel, Schönheitsreparaturen, Sondervereinbarungen | Gibt es mündliche Absprachen, die nicht im Vertrag stehen? |
| Mietkonto der letzten 12 bis 24 Monate | pünktliche Zahlung, Rückstände, Minderungen | Gab es Mahnungen oder Zahlungsverzug? |
| Kautionsnachweis | Höhe, Anlage auf einem getrennten Konto | Wie wird die Kaution übertragen? |
| Letzte Mieterhöhungen | Datum und Höhe, für die Kappungsgrenze und die 15-Monats-Sperre | Wann wurde die Miete zuletzt erhöht? |
| Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung | Höhe des Hausgelds, umlagefähiger und nicht umlagefähiger Anteil (§ 28 WEG) | Gibt es Hausgeldrückstände? |
| Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen und Beschluss-Sammlung | geplante Sanierungen, Sonderumlagen, Streit | Welche Maßnahmen wurden diskutiert, aber noch nicht beschlossen? |
| Vermögensbericht mit Stand der Erhaltungsrücklage | Höhe im Verhältnis zu Alter und Zustand des Hauses (§ 28 Abs. 4 WEG) | Reicht die Rücklage für die geplanten Maßnahmen? |
| Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung | was zur Wohnung gehört (Keller, Stellplatz), Kostenverteilung, Nutzungsregeln | Gibt es Sondernutzungsrechte oder Einschränkungen? |
| Grundbuchauszug | Eigentümer, Lasten, Rechte Dritter | Werden bestehende Grundschulden gelöscht? |
| Energieausweis | Energiebedarf, Heizungsart, Baujahr der Anlage | Steht ein Heizungstausch an? |
Die Unterlagen zur Gemeinschaft erklären wir ausführlich im Ratgeber Hausgeld bei der Eigentumswohnung. Wichtig ist die Reihenfolge: erst lesen, dann reservieren, dann beurkunden.
„Muss ein kleiner Eigentümer auch diese großen Teile für Dach und Fach bezahlen?“
Ja. Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung gehören allen Eigentümern gemeinsam, und jeder zahlt nach seinem Anteil aus der Teilungserklärung, auch der Eigentümer der kleinsten Wohnung. Bezahlt wird aus der Erhaltungsrücklage. Reicht sie nicht, beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage. Deshalb ist der Stand der Rücklage so wichtig.
04Die Miete: zu hoch, zu niedrig und was nach dem Kauf erlaubt ist
Die Miete im Vertrag ist Ihre wichtigste Zahl. Vergleichen Sie sie mit der ortsüblichen Vergleichsmiete, etwa aus dem Mietspiegel der Stadt.
Liegt die Miete deutlich über dem Markt, sieht die Rendite im Exposé gut aus. Zieht der Mieter aus, bekommen Sie diese Miete womöglich nicht wieder. In Gebieten mit Mietpreisbremse dürfen Sie bei Neuvermietung grundsätzlich höchstens 10 % über der Vergleichsmiete verlangen (§ 556d BGB). Ausnahmen gelten etwa für eine höhere Vormiete.
Liegt die Miete unter dem Markt, haben Sie Spielraum, aber nur schrittweise. Eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete ist nach § 558 BGB möglich, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Innerhalb von drei Jahren darf sie um höchstens 20 % steigen, in vielen Städten nur um 15 % (Kappungsgrenze). Der Mieter muss zustimmen, die neue Miete gilt ab dem dritten Monat nach Zugang des Verlangens (§ 558b BGB). Mehr dazu im Ratgeber Mieterhöhung: die Regeln.
Beispielrechnung: Was eine Miete unter Marktniveau kostet
Lukas, 36, ledig, mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 €, kauft eine vermietete Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Baujahr 1992, 55 m², Kaufpreis 165.000 €. Der Mieter wohnt seit 2018 dort und zahlt 560 € kalt, also 10,18 € pro Quadratmeter. Der Mietspiegel weist für vergleichbare Wohnungen 11,50 € aus, das wären 632,50 €. Die letzte Erhöhung ist mehr als 15 Monate her, die Stadt hat eine Kappungsgrenze von 15 %. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
Wie weit darf Lukas erhöhen? Die Kappungsgrenze erlaubt 560 € × 1,15 = 644 €. Die Vergleichsmiete liegt mit 632,50 € darunter und ist deshalb die Obergrenze. Möglich sind also 72,50 € mehr im Monat, wenn der Mieter zustimmt oder ein Gericht die Zustimmung ersetzt.
Lukas finanziert den Kaufpreis komplett zu 3,8 % Zins und 1,5 % Tilgung und zahlt die Kaufnebenkosten von rund 13.400 € selbst. Vom Hausgeld bleiben 95 € im Monat bei ihm, 40 € legt er für die Wohnung zurück, 3 % der Miete plant er für Leerstand ein.
| Miete 560 € | Miete 632,50 € | |
|---|---|---|
| Kaltmiete nach Leerstandspuffer (3 %) | 543 € | 614 € |
| Hausgeld, nicht umlagefähig | −95 € | −95 € |
| Eigene Rücklage | −40 € | −40 € |
| Zinsen (3,8 %) | −519 € | −519 € |
| Tilgung (1,5 %) | −210 € | −210 € |
| Cashflow vor Steuern im Monat | −321 € | −250 € |
| Steuerersparnis im Monat | +111 € | +85 € |
| Cashflow nach Steuern im Monat | −209 € | −165 € |
| Kaufpreisfaktor | 24,6 | 21,7 |
Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026. Steuer nach § 32a EStG (Tarif 2026) mit Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Abschreibung 2 % auf 75 % der Anschaffungskosten (Annahme).
Die Mieterhöhung senkt Lukas' Zuzahlung vor Steuern von rund 321 € auf rund 250 € im Monat. Nach Steuern ist der Unterschied kleiner, weil mit der höheren Miete auch die Steuerersparnis sinkt. Er beträgt rund 44 € im Monat.
Zwei Dinge sollte Lukas dabei nicht vergessen. Die Erhöhung ist eine Möglichkeit, kein Automatismus. Und ein Mieter, der seit Jahren pünktlich zahlt, ist selbst etwas wert. Wer sofort nach dem Kauf das Maximum verlangt, riskiert ein schlechtes Verhältnis.
05„Kann ich die vermietete Wohnung später in 5 oder 10 Jahren für mich selbst nutzen?“
Diese Frage stellte ein Interessent in einem Beratungsgespräch, und sie gehört vor jeden Kauf. Die kurze Antwort: möglich, aber nur über eine wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs. Kündigen dürfen Sie, wenn Sie die Wohnung für sich, Ihre Familienangehörigen oder Angehörige Ihres Haushalts benötigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Grund muss im Kündigungsschreiben stehen.
| Regel | Was sie bedeutet | Grundlage |
|---|---|---|
| Vernünftiger, nachvollziehbarer Grund | Sie müssen nicht auf die Wohnung angewiesen sein, der Wunsch muss aber ernsthaft sein | § 573 BGB, BGH VIII ZR 180/18 |
| Kündigungsfrist | 3 Monate, nach 5 Jahren Mietdauer 6, nach 8 Jahren 9 Monate, ab Einzug des Mieters gerechnet | § 573c Abs. 1 BGB |
| Sperrfrist nach Umwandlung | wurde die Wohnung nach dem Einzug des Mieters zur Eigentumswohnung, ist Eigenbedarf 3 Jahre ab dem ersten Verkauf ausgeschlossen | § 577a Abs. 1 BGB |
| Längere Sperrfrist per Landesverordnung | bis zu 10 Jahre, etwa in Berlin, Hamburg und 284 bayerischen Gemeinden | § 577a Abs. 2 BGB |
| Härteeinwand | der Mieter kann widersprechen, wenn die Kündigung für ihn eine unzumutbare Härte wäre; Alter und lange Mietdauer allein reichen meist nicht | § 574 BGB, BGH VIII ZR 180/18 |
| Kein Eigenbedarf auf Vorrat | wer schon beim Vertragsschluss plant, bald selbst einzuziehen, und das verschweigt, handelt rechtsmissbräuchlich | BGH VIII ZR 154/14 |
Für das Beispiel heißt das: Der Mieter von Lukas wohnt seit 2018 in der Wohnung. Kündigt Lukas 2027 wegen Eigenbedarfs, beträgt die Frist neun Monate. Wurde das Haus erst nach 2018 in Eigentumswohnungen aufgeteilt und liegt es in einer Gemeinde mit zehnjähriger Sperrfrist, kann Lukas sich erst zehn Jahre nach der ersten Veräußerung der umgewandelten Wohnung auf Eigenbedarf berufen. Ist Lukas nicht der erste Käufer, läuft die Frist nach herrschender Auffassung schon seit diesem ersten Verkauf und beginnt nicht neu. Fragen Sie deshalb nach, wann die Wohnung umgewandelt und erstmals verkauft wurde.
06Für wen eine vermietete Eigentumswohnung passt
- Sie eine Kapitalanlage suchen und nicht selbst einziehen wollen.
- Sie Einnahmen ab dem ersten Monat ohne Mietersuche schätzen.
- Sie Mietvertrag, Mietkonto und Unterlagen der Gemeinschaft vor dem Kauf sehen können.
- Sie eine monatliche Zuzahlung über Jahre tragen können.
- Sie mit dem Mietrecht leben können, statt die Miete frei festzulegen.
- Sie in wenigen Jahren selbst einziehen wollen.
- Der Verkäufer Unterlagen zurückhält oder Fragen ausweicht.
- Die Miete deutlich über dem Markt liegt und das Exposé genau damit rechnet.
- Die Rücklage klein ist und große Sanierungen anstehen.
- Sie mit einer höheren Miete nach dem Kauf fest planen.
07Risiken: Worauf Sie achten sollten
- Mietausfall: Zahlt der Mieter nicht, dauert eine Räumung oft viele Monate. Im Beispiel laufen Rate (729 €) und nicht umlagefähiges Hausgeld weiter, dazu der umlagefähige Teil, den der Mieter nicht mehr zahlt.
- Miete nicht wieder erzielbar: Eine Miete über Marktniveau ist bei einem Mieterwechsel womöglich nicht zu halten. Rechnen Sie mit der Vergleichsmiete, nicht mit der Miete im Exposé.
- Sonderumlagen: Ist die Rücklage klein und stehen Dach, Fassade oder Heizung an, zahlen Sie Ihren Anteil nach.
- Mietrecht: Mieterhöhungen sind gedeckelt, Kündigungen nur aus gesetzlichen Gründen möglich. Wer schnell mehr Miete einplant, rechnet sich die Wohnung schön.
- Zinsänderung: Nach der Zinsbindung wird die Restschuld neu finanziert. Ein höherer Zins erhöht die Zuzahlung.
- Leerstand nach Auszug: Findet sich nicht sofort ein neuer Mieter, zahlen Sie Rate und volles Hausgeld allein.
- Wertentwicklung: Ob die Wohnung in zehn Jahren mehr oder weniger wert ist, kann niemand vorhersagen. Unsere Rechnung kommt ohne Annahme zur Wertsteigerung aus.
„Wer kümmert sich bei Mietnomaden oder Schäden?“
Als Eigentümer zunächst Sie. Das Mietkonto der letzten zwei Jahre zeigt, ob der Mieter bisher pünktlich gezahlt hat. Für Schäden in der Wohnung sind Sie zuständig, für Schäden am Gemeinschaftseigentum die Verwaltung. Viele Kapitalanleger geben die Mietverwaltung ab, dann gehört deren Gebühr in die Rechnung.
Weiterlesen
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 13.10.2026.
- § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete), § 566a BGB (Mietsicherheit), § 577 BGB (Vorkaufsrecht des Mieters)
- § 573 BGB (Eigenbedarf), § 573c BGB (Kündigungsfristen), § 574 BGB (Härteeinwand), § 577a BGB (Kündigungsbeschränkung nach Umwandlung)
- § 556d BGB (Mietpreisbremse), § 558 BGB (Mieterhöhung, Kappungsgrenze), § 558b BGB (Zustimmung)
- § 18 WEG (Einsicht in Verwaltungsunterlagen), § 28 WEG (Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht)
- BGH, Urteil vom 03.12.2003, VIII ZR 168/03 (Betriebskostenabrechnung nach Eigentümerwechsel); BGH, Urteil vom 22.05.2019, VIII ZR 180/18 (Eigenbedarf, Härte); BGH, Urteil vom 04.02.2015, VIII ZR 154/14 (Rechtsmissbrauch bei Eigenbedarf), bundesgerichtshof.de
- Kündigungssperrfristen nach § 577a Abs. 2 BGB: Bayerische Mieterschutzverordnung (GVBl. 2025 S. 718, geändert GVBl. 2026 S. 334), Verordnungen Berlin und Hamburg, Stand 29.09.2026
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026) und §§ 3, 4 SolZG 1995, § 7 Abs. 4 EStG
- Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5 % (G vom 25.07.2011 i. d. F. vom 18.12.2014, GV. NRW. S. 954)
- Beispielrechnung: eigene Berechnung, Stand 13.10.2026
FAQHäufige Fragen
Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ich eine vermietete Wohnung kaufe?
Er geht unverändert auf Sie über, sobald Sie im Grundbuch stehen (§ 566 BGB). Miete, Fristen und alle Vereinbarungen gelten weiter. Im Kaufvertrag wird meist ein früherer Stichtag vereinbart, ab dem Ihnen die Miete zusteht.
Kann ich dem Mieter nach dem Kauf kündigen?
Nur aus einem gesetzlichen Grund, etwa wegen Eigenbedarfs oder bei erheblichem Zahlungsverzug. Der Kauf selbst ist kein Kündigungsgrund. Nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt für Eigenbedarf eine Sperrfrist von drei bis zu zehn Jahren, je nach Gemeinde.
Wer bekommt die Kaution?
Sie treten in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein (§ 566a BGB). Lassen Sie sich die Kaution vom Verkäufer übertragen und den Betrag im Kaufvertrag bestätigen. Kann der Mieter die Kaution am Ende von Ihnen nicht erlangen, haftet der Verkäufer weiter.
Wer macht die Nebenkostenabrechnung im Jahr des Kaufs?
Für Abrechnungszeiträume, die beim Eigentümerwechsel bereits abgelaufen waren, rechnet der Verkäufer ab. Für den laufenden Zeitraum sind Sie zuständig (BGH, VIII ZR 168/03). Im Kaufvertrag sollten Sie regeln, wie Vorauszahlungen und Nachzahlungen zwischen Ihnen und dem Verkäufer verrechnet werden.
Darf ich die Miete nach dem Kauf erhöhen?
Ja, im Rahmen von § 558 BGB: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung und höchstens um 20 % in drei Jahren, in vielen Städten 15 %. Der Mieter muss zustimmen. Eine Indexmiete oder Staffelmiete im Vertrag geht diesen Regeln vor.
Muss der Mieter eine Besichtigung zulassen?
Der Mieter muss Besichtigungen durch Kaufinteressenten in angemessenem Umfang und nach rechtzeitiger Ankündigung dulden. Absprache und Rücksicht auf den Mieter sind sinnvoll, denn er bleibt nach dem Kauf Ihr Vertragspartner.
Ist eine vermietete Wohnung günstiger als eine leere?
Oft wird sie günstiger angeboten, weil Selbstnutzer nicht einziehen können. Ein fester Abschlag ist das aber nicht. Entscheidend ist das Verhältnis von Kaufpreis und Miete, also der Kaufpreisfaktor, im Vergleich mit ähnlichen Wohnungen in derselben Lage.
Welche Unterlagen brauche ich vor dem Kauf einer vermieteten Wohnung?
Mietvertrag mit Nachträgen, Mietkonto, Kautionsnachweis, Angaben zur letzten Mieterhöhung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Vermögensbericht mit Rücklage, Teilungserklärung, Grundbuchauszug und Energieausweis. Die Prüfliste oben nennt zu jeder Unterlage die passende Frage.