InvestImmo.de

Steuern sparen als Angestellter: was 2026 wirklich etwas bringt

Romolo Marini · 2026-10-13

Was die Hebel im Beispiel bringen
42 %
Grenzsteuersatz
ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen, ledig
+782 €
durch Werbungskosten
über dem Pauschbetrag, ein Jahr
+5.812 €
durch eine vermietete Wohnung
Steuerwirkung im ersten Jahr
−462 €
im Monat vor Steuern
was die Wohnung zunächst kostet

Auf Ihrer Gehaltsabrechnung steht eine Zahl, die jedes Jahr ein bisschen mehr weh tut. Bei 85.000 € zu versteuerndem Einkommen gehen rund 25.000 € an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Gehaltserhöhung im Frühjahr kam zu fast der Hälfte beim Finanzamt an.

Als Angestellter haben Sie weniger Spielraum als ein Selbstständiger. Ihr Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer ab, bevor Sie das Geld sehen. Trotzdem gibt es Wege, legal weniger zu zahlen. Einige kosten nur eine Stunde mit den Belegen, andere binden Geld über Jahrzehnte.

Wir sortieren die Hebel nach dem, was sie in Euro bringen. Und wir rechnen die vermietete Wohnung so durch, wie Kunden sie in unseren Gesprächen durchrechnen wollen: vor und nach Steuern.

01Warum Angestellte so viel Steuern zahlen

Die Einkommensteuer steigt nicht in Stufen, sondern in einer Kurve. Ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen wird jeder weitere Euro mit 42 % belastet (§ 32a EStG, Stand 2026). Bei Ehepaaren mit Splitting verdoppelt sich die Grenze.

Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Sätzen. Der Durchschnittssteuersatz sagt, wie viel Sie insgesamt zahlen. Der Grenzsteuersatz sagt, was mit dem nächsten Euro passiert. Für jede Ersparnis zählt nur der zweite.

Zu versteuerndes Einkommen 2026 (ledig)EinkommensteuerDurchschnittGrenzsteuersatz
50.000 €10.548 €21,1 %35,1 %
85.000 €24.564 €28,9 %42 %
100.000 €30.864 €30,9 %42 %

Dazu kommt ab einer Einkommensteuer von 20.350 € der Solidaritätszuschlag, zunächst in einer Milderungszone. In diesem Bereich liegt die Belastung des letzten Euro bei rund 47 %. Kirchensteuer rechnen wir in diesem Ratgeber nicht mit.

02Die Hebel für Angestellte, nach Wirkung sortiert

Nicht jeder Tipp verdient dieselbe Aufmerksamkeit. Die folgende Übersicht ordnet die Wege danach, wie viel sie typischerweise bewegen und was sie kosten.

HebelWas abziehbar ist (2026)Wirkt überWas Sie dafür tun
Werbungskostenalles über 1.230 € PauschbetragEinkommenBelege sammeln
Homeoffice6 € pro Tag, höchstens 1.260 €WerbungskostenTage notieren
Betriebliche Altersvorsorgebis 8.112 € steuerfreiBruttolohnGeld bis zur Rente binden
Basisrentebis 30.826 € VorsorgeaufwandSonderausgabenGeld bis zur Rente binden, keine Kapitalauszahlung
Handwerker, Haushaltshilfe20 % der Lohnkosten, bis 1.200 € bzw. 4.000 €direkt die SteuerRechnung überweisen
Vermietete ImmobilieZinsen, Abschreibung, laufende KostenEinkommenKredit, Eigenkapital, Verantwortung als Vermieter

Die ersten beiden Zeilen kosten Sie fast nichts außer Ordnung. Die Vorsorge-Hebel sind größer, binden das Geld aber bis zum Ruhestand. Die Immobilie bewegt die größten Beträge, ist aber eine Investition mit eigenen Risiken. Sie bekommt deshalb unten einen eigenen Abschnitt.

03Werbungskosten über dem Pauschbetrag

Das Finanzamt zieht jedem Angestellten automatisch 1.230 € Werbungskosten ab (§ 9a EStG). Was darunter liegt, bringt nichts. Was darüber liegt, mindert Ihr Einkommen voll.

Der größte Posten ist für die meisten der Arbeitsweg. Seit 2026 gelten 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). An Tagen im Homeoffice gibt es stattdessen 6 €, höchstens 1.260 € im Jahr.

So holen Sie die Werbungskosten vollständig
  1. 01
    Bürotage und Homeoffice-Tage zählen

    Ein Kalender oder die Zeiterfassung reicht als Nachweis. Pro Tag gilt entweder die Pendlerpauschale oder die Tagespauschale.

  2. 02
    Arbeitsmittel sammeln

    Laptop, Monitor, Fachliteratur, Schreibtisch. Bis 800 € netto je Gegenstand sofort abziehbar, Computer nach der Verwaltungsregel ebenfalls im Jahr der Anschaffung.

  3. 03
    Fortbildung prüfen

    Kurse, Prüfungsgebühren, Fahrten und Übernachtungen, soweit der Arbeitgeber sie nicht erstattet.

  4. 04
    Seltene Posten nicht vergessen

    Umzug aus beruflichem Grund, doppelte Haushaltsführung, Bewerbungen, Gewerkschaftsbeitrag.

  5. 05
    Ältere Jahre nachholen

    Ohne Pflicht zur Erklärung können Sie vier Jahre rückwirkend abgeben. Für 2022 läuft die Frist am 31.12.2026 ab.

Nehmen wir Jana, 41, Projektleiterin in einem Industrieunternehmen, ledig. Sie fährt an 138 Tagen 25 km ins Büro, arbeitet an 92 Tagen zu Hause und hat dieses Jahr einen Monitor, Fachbücher und einen Lehrgang selbst bezahlt. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

Janas Werbungskosten 2026
Betrag
Fahrten (138 Tage × 25 km × 0,38 €)1.311 €
Homeoffice (92 Tage × 6 €)552 €
Arbeitsmittel380 €
Fortbildung650 €
Summe Werbungskosten2.893 €
Davon ohnehin über den Pauschbetrag abgedeckt−1.230 €
Zusätzlicher Abzug1.663 €
Steuerwirkung bei 85.000 € zu versteuerndem Einkommen: 782 € weniger Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Eigene Berechnung nach § 32a EStG, Stand 13.10.2026.

782 € für einen Abend mit den Belegen. Mehr ist mit Werbungskosten allein selten drin, weil die Beträge gedeckelt sind und nur echte Ausgaben zählen.

04Vorsorge: betriebliche Altersvorsorge und Basisrente

Die zweite Gruppe von Hebeln verschiebt Einkommen in die Zukunft. Was Sie heute einzahlen, ist steuerfrei oder abziehbar. Die Rente versteuern Sie später.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wandeln Sie Bruttolohn um. 2026 sind bis 8.112 € im Jahr steuerfrei, davon 4.056 € auch frei von Sozialabgaben (§ 3 Nr. 63 EStG, 8 % und 4 % der Beitragsbemessungsgrenze). Bei der Basisrente sind 2026 bis 30.826 € Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben abziehbar, abzüglich der Beiträge von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei 85.000 € Bruttolohn bleiben damit rund 15.000 € Spielraum (18,6 % Rentenbeitrag, Stand 2026).

Beide Wege haben denselben Haken. Das Geld ist bis zum Ruhestand gebunden, und bei der Basisrente lässt es sich weder beleihen noch als Kapital auszahlen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie hoch Ihr Steuersatz im Alter sein wird. Das kann heute niemand verlässlich sagen.

05Kundenfragen zur vermieteten Wohnung

Ab hier wird es größer. Eine vermietete Wohnung, die mit einem Kredit gekauft wird, erzeugt in den ersten Jahren meist einen steuerlichen Verlust. Zinsen, Abschreibung und laufende Kosten sind höher als die Miete. Dieser Verlust wird mit Ihrem Gehalt verrechnet (§ 2 Abs. 3 EStG) und senkt so Ihre Steuer.

Tilgung ist dabei nicht abziehbar. Sie ist Vermögensaufbau, kein Aufwand. Und die Abschreibung, auch AfA genannt, ist kein Geld, das abfließt, sondern ein rechnerischer Wertverzehr des Gebäudes. Genau deshalb kann eine Wohnung steuerlich Verlust machen, während auf dem Konto weniger fehlt, als der Verlust vermuten lässt.

„Wie viel spare ich bei meinem Steuersatz?“

Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen am häufigsten. Rechnen wir sie für Jana durch. Sie kauft eine Neubauwohnung mit 65 m² für 280.000 €. Die Kaufnebenkosten von 19.600 € zahlt sie aus Erspartem, den Kaufpreis finanziert sie voll. Die Wohnung ist im Fertigstellungsjahr gekauft, damit ist die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG möglich. Auch diese Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

Janas Wohnung im ersten vollen Jahr (Steuerseite)
degressive AfA 5 %lineare AfA 3 %
Kaltmiete (65 m² × 13 € × 12)10.140 €10.140 €
Zinsen (280.000 € × 3,8 %)−10.640 €−10.640 €
Abschreibung auf 239.680 € Gebäudeanteil−11.984 €−7.190 €
Verwaltung (nicht umlagefähig)−360 €−360 €
Ergebnis aus Vermietung−12.844 €−8.050 €
Weniger Einkommensteuer und Soli+5.812 €+3.783 €
Zu versteuerndes Einkommen vor der Wohnung 83.337 €, ledig, ohne Kirchensteuer. Gebäudeanteil 80 % der Anschaffungskosten. Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026.

Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen wäre die Ersparnis mit degressiver AfA 4.670 € statt 5.812 €. Der Steuersatz entscheidet also mit, ob die Rechnung aufgeht.

„Ist das vor oder nach Steuern positiv?“

Jetzt die Kontoseite. Hier zählt, was Jana tatsächlich zahlt, also auch die Tilgung und die Rücklage für die Eigentümergemeinschaft.

Was Jana auf dem Konto sieht (ein Jahr)
degressive AfAlineare AfA
Kaltmiete10.140 €10.140 €
Rate an die Bank (Zins 3,8 % + Tilgung 1,5 %)−14.840 €−14.840 €
Nicht umlagefähiges Hausgeld (Verwaltung und Rücklage)−840 €−840 €
Vor Steuern−5.540 €−5.540 €
Steuerersparnis+5.812 €+3.783 €
Nach Steuern+272 €−1.757 €
Davon 4.200 € Tilgung, die Janas Restschuld senkt. Ohne Mietausfall, ohne Reparaturen in der Wohnung. Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026.

Vor Steuern zahlt Jana rund 462 € im Monat zu. Nach Steuern bleibt mit degressiver AfA ein kleines Plus, mit linearer AfA ein Minus von rund 146 € im Monat. Von dem, was sie zuzahlt, fließen 350 € im Monat in die Tilgung.

Woraus Janas Jahresergebnis besteht (degressive AfA)
Miete
+10.140 €
Steuerersparnis
+5.812 €
Zinsen
−10.640 €
Tilgung
−4.200 €
Hausgeld nicht umlagefähig
−840 €
Die Tilgung ist Vermögensaufbau, kein Verlust. Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026.

„Muss ich monatlich etwas dazuzahlen?“

In diesem Beispiel ja, und das gilt für viele Neubauwohnungen bei Zinsen um 3,5 bis 4 %. Die Steuerersparnis gleicht das aus, aber nur, solange Ihr Einkommen hoch bleibt. Ein Interessent hat das in einem Gespräch mit einem Satz zusammengefasst.

Aus unseren Gesprächen
„Dann bin ich verpflichtet, 15 Jahre viel zu verdienen.“

Der Einwand trifft den Kern. Die Steuerersparnis ist an Ihr Gehalt gebunden. Sinkt es durch Teilzeit, Elternzeit oder Jobwechsel, sinkt auch der Effekt. Und die degressive AfA wird jedes Jahr etwas kleiner, weil sie auf den Restwert gerechnet wird. Rechnen Sie deshalb immer auch den Fall durch, dass Ihr Steuersatz fällt.

Wie sich Abschreibung und Sonder-AfA im Detail rechnen, zeigt der Ratgeber Sonder-AfA und degressive AfA. Ihren eigenen Fall rechnen Sie hier:

Was bleibt von Ihrer Miete nach Steuern? Tragen Sie Kaltmiete, Zinsen, Abschreibung und Ihr Einkommen ein.

06Freibetrag: die Ersparnis jeden Monat statt einmal im Jahr

Für Angestellte gibt es einen Punkt, den Selbstständige nicht haben. Ohne weiteres Zutun bekommen Sie die Steuerersparnis aus der Wohnung erst mit dem Steuerbescheid zurück, also bis zu anderthalb Jahre später. Bis dahin finanzieren Sie das Minus vor Steuern selbst.

Das lässt sich ändern. Verluste aus Vermietung können Sie als Freibetrag in Ihre Lohnsteuermerkmale eintragen lassen (§ 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG). Ihr Arbeitgeber zieht dann jeden Monat weniger Lohnsteuer ab.

FrageRegel
Ab wann?Bei gekauften oder fertiggestellten Gebäuden ab dem Kalenderjahr nach der Anschaffung, bei Sonder-AfA nach § 7b ohne diese Wartezeit (§ 37 Abs. 3 EStG)
Wie lange?höchstens zwei Kalenderjahre, dann neu beantragen
Wie?Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt, ab 1. November für das Folgejahr
FolgeSie müssen dann jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG)

Bei Jana würde der Freibetrag die monatliche Lohnsteuer um rund 480 € senken. Damit deckt die Ersparnis das Minus vor Steuern Monat für Monat, statt erst im übernächsten Jahr.

07Für wen sich welcher Hebel eignet

Kann passen
  • Sie haben einen Arbeitsweg, Homeoffice-Tage oder Fortbildungen über 1.230 € im Jahr.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt dauerhaft im Bereich von 42 %, und Sie wollen langfristig Vermögen aufbauen.
  • Sie können ein Minus vor Steuern von einigen hundert Euro im Monat auch ohne Steuerersparnis eine Zeit lang tragen.
Passt eher nicht
  • Ihr Einkommen wird in den nächsten Jahren absehbar sinken, etwa durch Teilzeit oder Ruhestand.
  • Sie brauchen das Geld kurzfristig wieder. Dann sind Vorsorgeverträge und Immobilien zu starr.
  • Sie wollen eine Wohnung nur wegen der Steuer kaufen. Dann fehlt der eigentliche Grund.

08Risiken und Grenzen

Steuern sparen heißt fast immer, vorher Geld auszugeben. Ein Euro Werbungskosten bringt höchstens rund 47 Cent zurück. Wer nur wegen der Ersparnis kauft, hat am Ende weniger als vorher.

Bei der vermieteten Wohnung kommen eigene Risiken dazu. Mieter können ausfallen, die Wohnung kann leer stehen, Reparaturen im Sondereigentum zahlt der Eigentümer allein. Steigen die Zinsen bei der Anschlussfinanzierung, wird das Minus vor Steuern größer. Und die Steuerregeln können sich ändern, etwa bei Abschreibungssätzen oder beim Tarif. Die Werte in diesem Ratgeber gelten mit Stand Oktober 2026.

Ein Verkauf nach weniger als zehn Jahren ist steuerpflichtig, wenn ein Gewinn entsteht. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationsfrist bei Immobilien.

Weiterlesen

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 13.10.2026.

FAQHäufige Fragen

Wie kann ich als Angestellter Steuern sparen?

Über Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags von 1.230 €, über betriebliche Altersvorsorge und Basisrente, über Handwerker- und Haushaltsleistungen nach § 35a EStG und über Verluste aus einer vermieteten Immobilie. Was davon wie viel bringt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab.

Lohnt sich die Steuererklärung als Angestellter?

Meist ja. Wer mehr als 1.230 € Werbungskosten hat oder Handwerkerrechnungen bezahlt, bekommt in der Regel Geld zurück. Ohne Pflicht zur Abgabe können Sie die Erklärung vier Jahre rückwirkend einreichen, für 2022 bis zum 31.12.2026.

Wie viel bringt die Pendlerpauschale 2026?

0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer. Bei 25 km und 200 Arbeitstagen sind das 1.900 € Werbungskosten. Die Steuerersparnis ergibt sich erst aus dem Betrag über dem Pauschbetrag und Ihrem Grenzsteuersatz.

Kann ich als Angestellter mit einer Immobilie Steuern sparen?

Ja, wenn Sie eine Wohnung vermieten. Zinsen, Abschreibung und laufende Kosten mindern die Einkünfte, ein Verlust wird mit dem Gehalt verrechnet. Die Wohnung kostet vor Steuern aber meist monatlich Geld. Eine selbst genutzte Wohnung bringt keinen solchen Abzug.

Ab welchem Einkommen lohnt sich eine Immobilie steuerlich?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer die Wirkung. Im Beispiel bringt dieselbe Wohnung bei 83.000 € zu versteuerndem Einkommen 5.812 €, bei 60.000 € noch 4.670 €. Entscheidend ist, ob Sie das Minus vor Steuern dauerhaft tragen können.

Bekomme ich die Ersparnis jeden Monat?

Nur mit einem Freibetrag im Lohnsteuerabzug. Ihn beantragen Sie beim Finanzamt, bei gekauften Gebäuden ab dem Jahr nach der Anschaffung. Ohne Freibetrag kommt die Ersparnis mit dem Steuerbescheid.

Spart der Wechsel der Steuerklasse Steuern?

Nein. Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die tatsächliche Steuer wird mit der Erklärung festgesetzt.

Ist die Tilgung des Kredits absetzbar?

Nein. Absetzbar sind die Zinsen. Die Tilgung baut Ihr Vermögen auf und mindert die Steuer nicht.