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Nebenkosten pro m² 2024: 2,67 € – alle Kostenarten

Nebenkosten pro m²: 2,67 € im Monat laut Betriebskostenspiegel 2024, davon 1,32 € Heizung. Tabelle je Kostenart und Land, Beispiel 60 m², Umlage.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Nebenkosten pro m² im Durchschnitt?

Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds lagen die Betriebskosten im Abrechnungsjahr 2024 bei durchschnittlich 2,67 € pro Quadratmeter und Monat. Davon entfielen 1,32 € auf Heizung und Warmwasser und 1,35 € auf die kalten Betriebskosten. Fallen alle Kostenarten an, sind es bis zu 3,68 €.

Wie viel Nebenkosten sind für 60 m² normal?

Mit dem Durchschnitt von 2,67 € je m² sind es für 60 m² rund 160,20 € im Monat oder 1.922,40 € im Jahr. Fallen alle Kostenarten an, steigt der Betrag auf 220,80 € im Monat. Wie hoch die Kosten in Ihrer Wohnung sind, zeigt nur die letzte Betriebskostenabrechnung.

Was ist der Unterschied zwischen kalten und warmen Nebenkosten?

Warme Nebenkosten sind die Kosten für Heizung und Warmwasser, im Durchschnitt 1,32 € je m² und Monat. Kalte Nebenkosten sind alle übrigen Betriebskosten wie Wasser, Grundsteuer, Versicherung, Müllabfuhr und Hauswart, im Durchschnitt 1,35 €. Nettokaltmiete plus kalte Nebenkosten ergibt die Bruttokaltmiete.

Welche Nebenkosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen?

Umlegen darf er nur die 17 Kostenarten aus § 2 der Betriebskostenverordnung und nur, wenn der Mietvertrag das vereinbart. Verwaltungskosten sowie Kosten für Instandhaltung und Reparaturen sind keine Betriebskosten und bleiben beim Vermieter.

Darf der Vermieter Kabelgebühren noch umlegen?

Nutzungsentgelte für Kabelfernsehen und die Grundgebühren für Breitbandanschlüsse sind seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr umlagefähig. Umlegen darf der Vermieter weiterhin den Betriebsstrom und die Prüfung einer Gemeinschaftsantenne sowie unter bestimmten Bedingungen ein Bereitstellungsentgelt für eine neue Glasfaser-Verteilanlage im Gebäude.

Warum weichen meine Nebenkosten vom Betriebskostenspiegel ab?

Der Betriebskostenspiegel ist ein Bundesdurchschnitt. Einzelne Häuser haben einen Aufzug, einen Hauswart oder einen großen Garten, andere nicht. Die Grundsteuer hängt von der Gemeinde ab, die Heizkosten vom Gebäude und vom Energieträger. Allein bei Heizung und Warmwasser reicht die Bandbreite von 0,46 € bis 2,18 € je m².

Wie hoch sollte die monatliche Nebenkostenvorauszahlung sein?

Das Gesetz verlangt eine angemessene Höhe (§ 556 Abs. 2 BGB). Am besten orientiert sich die Vorauszahlung an der letzten Abrechnung der Wohnung. Ist sie deutlich zu niedrig, droht eine hohe Nachzahlung; nach einer Abrechnung können Vermieter und Mieter die Vorauszahlung anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB).