Grundschuldzinsen: warum 15 % im Grundbuch stehen
Andriy Bezborodko · 2026-10-14
Der Notar hat Ihnen den Entwurf der Grundschuldbestellung geschickt. Sie lesen ihn gewissenhaft, und auf Seite zwei steht, dass die Grundschuld mit 15 % jährlich zu verzinsen ist. Ihr Kredit kostet 3,7 %. Da fragen sich die meisten, ob sie sich verlesen haben oder ob die Bank etwas im Schilde führt.
Weder noch. Die Zinsen in der Grundschuld sind eine Sicherheitsreserve der Bank, keine Zahlungspflicht. Sie bezahlen die Zinsen aus Ihrem Darlehensvertrag, sonst nichts. Wichtig wird die Zahl erst, wenn etwas schiefgeht oder wenn Sie später umschulden.
Wir erklären, was Grundschuldzinsen sind, warum sie so hoch angesetzt werden, und rechnen in Euro durch, was die Zahl im Ernstfall bedeutet.
01Was Grundschuldzinsen sind
Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an Ihrer Immobilie (§ 1191 BGB). Die Bank lässt sie eintragen, bevor sie den Kredit auszahlt. Im Grundbuch stehen dann drei Dinge: ein Betrag, meist so hoch wie das Darlehen, ein Zinssatz und oft eine einmalige Nebenleistung von einigen Prozent.
Der Zinssatz in der Grundschuld heißt dinglicher Zins. Gemeint ist, dass er an der Sache hängt und nicht an Ihrem Kreditvertrag. Er hat mit dem Sollzins, den Sie monatlich zahlen, nichts zu tun. Die Grundschuld ist abstrakt. Sie gilt unabhängig davon, wie viel Sie der Bank gerade schulden.
| Darlehenszins (Sollzins) | Grundschuldzins (dinglich) | |
|---|---|---|
| Wo er steht | Darlehensvertrag | Grundschuldbestellung, Grundbuch |
| Typische Höhe 2026 | einige Prozent, je nach Bank und Zinsbindung | 12 bis 20 % |
| Wird gezahlt | ja, mit jeder Rate | nein |
| Wofür er da ist | Preis des Kredits | Sicherungsrahmen der Bank |
| Steuerlich absetzbar bei Vermietung | ja, als Werbungskosten | nein, weil nie gezahlt |
Was die Bank aus der Grundschuld tatsächlich verlangen darf, regelt ein zweiter Vertrag, die Sicherungsabrede oder Zweckerklärung. Darin steht, welche Kredite die Grundschuld absichert. Mehr als die gesicherten Forderungen darf die Bank nicht behalten. Dieser Schutz wirkt seit 2008 auch dann, wenn die Grundschuld an einen Dritten verkauft wird (§ 1192 Abs. 1a BGB).
02Warum die Zinsen so hoch sind
Banken setzen die Grundschuldzinsen nicht aus Gewohnheit so hoch an. Es gibt drei handfeste Gründe.
- 01Rückstände absichern
Gerät ein Kreditnehmer in Verzug, laufen Zinsen, Verzugszinsen und Kosten auf. Die Grundschuldzinsen decken diesen Mehrbetrag ab, ohne dass eine neue Eintragung nötig wird.
- 02Rang in der Zwangsversteigerung
In der Zwangsversteigerung bekommt die Bank aus ihrem Rang neben dem Kapital die laufenden Grundschuldzinsen und die Rückstände der letzten zwei Jahre (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG). Hohe Zinsen vergrößern diesen Betrag.
- 03Spielraum für später
Steigen die Marktzinsen bei der Anschlussfinanzierung, muss die Grundschuld nicht erhöht werden. Der Rahmen reicht auch für einen höheren Zins.
Der dritte Grund wird oft unterschätzt. Wer 2016 eine Grundschuld mit 15 % eintragen ließ, lag damals bei Bauzinsen von 1 bis 2 %. Heute ist das Zinsniveau ein anderes, und der Rahmen passt trotzdem. Ohne ihn wären bei einer Umschuldung womöglich zusätzliche Eintragungen nötig gewesen.
„Kann ich mit meiner Frau zusammen finanzieren, aber nur mein Name steht im Grundbuch?“
Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen. Ja, das ist üblich. Die Grundschuld bestellt der Eigentümer, also derjenige, der im Grundbuch steht. In der Zweckerklärung wird festgelegt, dass sie auch den Kredit sichert, den beide Ehepartner gemeinsam aufnehmen.
03Beispielrechnung: der Sicherungsrahmen in Euro
Petra und Jens finanzieren eine vermietete Wohnung mit 280.000 €. Die Grundschuld lautet über 280.000 € mit 15 % Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 5 %. Ihr Sollzins liegt bei 3,7 %, die anfängliche Tilgung bei 2 %. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
| Darlehensvertrag | Grundschuld | |
|---|---|---|
| Betrag | 280.000 € | 280.000 € |
| Zinssatz | 3,7 % | 15 % |
| Zinsen im ersten Jahr | 10.360 € | 42.000 € |
| Tatsächlich überwiesen | 10.360 € | 0 € |
| Was Petra und Jens zahlen | 10.360 € | 0 € |
Spannend wird es nur im Ernstfall. Angenommen, nach sechs Jahren können die beiden die Raten nicht mehr zahlen, und die Bank betreibt die Zwangsversteigerung. Aus der Grundschuld kann sie in ihrer Rangklasse höchstens das Kapital, die Zinsen für das laufende Jahr und zwei rückständige Jahre sowie die Nebenleistung verlangen.
| Betrag | |
|---|---|
| Grundschuld (Kapital) | 280.000 € |
| Grundschuldzinsen, bis zu drei Jahresbeträge (15 %) | 126.000 € |
| Einmalige Nebenleistung (5 %) | 14.000 € |
| Theoretischer Sicherungsrahmen | 420.000 € |
| Tatsächliche Schuld: Restschuld nach 6 Jahren | 242.443 € |
| Rückstände, Verzugszinsen, Kosten (Annahme) | 20.000 € |
| Was die Bank behalten darf | ca. 262.443 € |
Der Rahmen von 420.000 € ist eine Obergrenze, kein Anspruch. Behalten darf die Bank nur, was Petra und Jens ihr tatsächlich schulden. Bringt die Versteigerung mehr, steht der Rest nachrangigen Gläubigern oder den Eigentümern zu.
04Kosten und Steuer: was die Zinsen nicht verändern
Viele vermuten, dass hohe Grundschuldzinsen den Notar teurer machen. Das stimmt nicht. Notar und Grundbuchamt berechnen ihre Gebühren nach dem Nennbetrag der Grundschuld (§ 53 Abs. 1 GNotKG). Ob 12 % oder 18 % Zinsen eingetragen werden, ändert die Rechnung nicht.
| Posten bei 280.000 € Grundschuld | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Notar (Beurkundung, Vollzug, Auslagen, USt) | 859 € |
| Grundbuchamt (Eintragung) | 585 € |
| Summe | 1.444 € |
Bei einer vermieteten Wohnung sind diese Kosten Finanzierungskosten und im Jahr der Zahlung als Werbungskosten absetzbar. Die Grundschuldzinsen selbst sind es nicht, weil sie nie gezahlt werden. Absetzbar sind die Zinsen aus dem Darlehensvertrag.
05Wann hohe Grundschuldzinsen Ihnen nützen
Was nach einem Nachteil klingt, kann später Geld sparen.
Anschlussfinanzierung bei derselben Bank. Die Grundschuld bleibt stehen, auch wenn sich der Zins ändert. Der hohe dingliche Zins deckt den neuen Zinssatz mit ab.
Wechsel zu einer anderen Bank. Statt einer neuen Grundschuld kann die bestehende an die neue Bank abgetreten werden. Das ist in der Regel günstiger als Löschung und Neueintragung. Ein ausreichender Zinsrahmen erleichtert der neuen Bank die Übernahme.
Weitere Kredite. Ist ein Teil des Darlehens getilgt, kann die Grundschuld bei weiter Zweckerklärung auch einen neuen Kredit absichern, etwa für eine Modernisierung oder als Teil der Finanzierung einer zweiten Wohnung. Eine neue Eintragung entfällt dann.
- 12 bis 20 % dingliche Zinsen und eine Nebenleistung von wenigen Prozent.
- Eine Zweckerklärung, die nur die Kredite für diese Wohnung absichert.
- Grundschuld in Höhe des Darlehens.
- Grundschuld deutlich höher als der Kredit, ohne Begründung.
- Eine sehr weite Zweckerklärung, die alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Bank absichert.
- Vollstreckungsunterwerfung auch in Ihr übriges Vermögen, ohne dass Sie sie erklärt bekommen haben.
06Risiken und Grenzen
Vollstreckungsunterwerfung. Fast jede Grundschuldbestellung enthält die Erklärung, dass sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, oft zusätzlich ein persönliches Schuldanerkenntnis. Die Bank braucht dann kein Gerichtsurteil. Das ist Standard, macht aber Zahlungsrückstände ernst. Planen Sie Leerstand, Mietausfall, Instandhaltung und einen höheren Zins bei der Anschlussfinanzierung mit einer Reserve ein.
Weite Zweckerklärung. Sichert die Grundschuld alle Forderungen der Bank, haftet die Wohnung auch für andere Kredite, etwa ein Geschäftskonto. Lesen Sie diesen Teil vor dem Notartermin und fragen Sie nach, wenn er weiter geht als nötig.
Kündigung der Grundschuld. Will die Bank aus der Grundschuld vorgehen, muss sie sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen (§ 1193 BGB). Diese Frist gilt bei Sicherungsgrundschulden zwingend und gibt Ihnen Zeit, eine Lösung zu suchen.
Nach der letzten Rate. Die Grundschuld verschwindet nicht von selbst. Sie können sie löschen lassen oder stehen lassen. Steht sie noch, kann sie für einen späteren Kredit nützlich sein. Bei einem Verkauf wird sie meist gelöscht.
Weiterlesen
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.
- § 1191 BGB, § 1192 BGB (Abs. 1a), § 1193 BGB
- § 10 ZVG (Abs. 1 Nr. 4, laufende und zwei Jahre rückständige Beträge)
- § 53 GNotKG (Wert der Grundschuld = Nennbetrag)
- BMZ Recht, „Aus dem Notariat: Warum Grundschuldzinsen so absurd hoch sind“ (2016), bmz-recht.de
- Beispielrechnungen: eigene Berechnung, Stand 14.10.2026
FAQHäufige Fragen
Muss ich die Grundschuldzinsen bezahlen?
Nein. Sie zahlen nur die Zinsen aus Ihrem Darlehensvertrag. Die Grundschuldzinsen erweitern lediglich den Betrag, den die Bank im Ernstfall aus der Immobilie verlangen kann.
Warum sind Grundschuldzinsen so hoch?
Weil sie Rückstände, Verzugszinsen und Kosten im Ernstfall abdecken und bei späteren Zinserhöhungen genug Rahmen lassen sollen. Üblich sind 12 bis 20 % im Jahr.
Erhöhen hohe Grundschuldzinsen die Notarkosten?
Nein. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld (§ 53 Abs. 1 GNotKG). Der Zinssatz spielt dafür keine Rolle.
Kann die Bank mehr verlangen, als ich schulde?
Nein. Der Sicherungsvertrag begrenzt die Grundschuld auf die tatsächlich gesicherten Forderungen. Ein Überschuss aus einer Versteigerung steht nachrangigen Gläubigern oder dem Eigentümer zu.
Ab wann laufen die Grundschuldzinsen?
Das regelt die Bestellungsurkunde, häufig ab dem Tag der Eintragung oder der Beurkundung. Weil sie nicht gezahlt werden, hat der Beginn für Sie praktisch nur im Ernstfall Bedeutung.
Kann ich niedrigere Grundschuldzinsen verhandeln?
Die meisten Banken haben feste Vorgaben dafür. Lohnender ist es, auf eine eng gefasste Zweckerklärung und eine Grundschuld in Höhe des Darlehens zu achten.
Sind Grundschuldzinsen steuerlich absetzbar?
Nein, weil sie nicht gezahlt werden. Bei einer vermieteten Wohnung absetzbar sind die tatsächlich gezahlten Darlehenszinsen und die Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuld.