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Rechte und Pflichten als Vermieter: was § 536c BGB und das Mietrecht verlangen

Kevin Celentano · 2026-10-13

Das Mietverhältnis in vier Zahlen
3
Monatsmieten Kaution höchstens
ohne Betriebskosten, § 551 BGB
3. Werktag
Fälligkeit der Miete
§ 556b BGB
6 Monate
Verjährung Ihrer Ersatzansprüche
ab Rückgabe der Wohnung, § 548 BGB
−58 €
Minderung im Beispiel
10 Tage ohne Heizung im Januar

Ihr Mieter ruft an. Seit gestern läuft unter dem Waschbecken Wasser in den Schrank. Oder er ruft nicht an, und Sie erfahren erst beim Auszug, dass die Stelle seit Monaten feucht war. Beide Fälle landen bei derselben Frage. Wer muss was tun, und wer zahlt?

Das Mietrecht verteilt die Rollen ziemlich klar. Sie schulden eine Wohnung in gutem Zustand. Der Mieter schuldet die Miete, einen sorgsamen Umgang und eine schnelle Meldung, wenn etwas kaputtgeht. Diese Meldepflicht steht in § 536c BGB, und sie entscheidet oft darüber, wer am Ende für einen Schaden aufkommt.

Wir gehen beide Seiten durch, mit Paragrafen, einem Ablauf für den Mangelfall und einer Rechnung, was Minderung und eine verspätete Meldung in Euro bedeuten.

01Die Pflichten des Vermieters

Die wichtigste Pflicht steht gleich im ersten Paragrafen des Mietrechts. Sie müssen die Wohnung in einem Zustand überlassen, der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist, und sie in diesem Zustand halten (§ 535 Abs. 1 BGB). Reparaturen sind also grundsätzlich Ihre Sache, solange der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.

PflichtWas sie bedeutetGrundlage
ÜberlassungWohnung zum vereinbarten Termin übergeben, mit Schlüsseln und funktionierender Ausstattung§ 535 Abs. 1 BGB
ErhaltungMängel beseitigen, Heizung, Wasser und Strom funktionsfähig halten§ 535 Abs. 1 BGB
Lasten tragenGrundsteuer, Versicherungen, Verwaltung; auf den Mieter nur umlegbar, was vereinbart ist§ 535 Abs. 1, § 556 BGB
Betriebskostenabrechnungjährlich abrechnen, spätestens zwölf Monate nach Ende des Zeitraums§ 556 Abs. 3 BGB
Kaution getrennt anlegenvom eigenen Vermögen getrennt, zum üblichen Sparzins§ 551 Abs. 3 BGB
WohnungsgeberbestätigungEinzug oder Auszug für die Meldebehörde bestätigen§ 19 BMG
Energieausweisbei der Besichtigung vorlegen, nach Vertragsschluss als Kopie übergeben§ 80 Abs. 4 GEG
VerkehrssicherungTreppen, Beleuchtung, Winterdienst so, dass niemand zu Schaden kommt§ 823 BGB
Ankündigung von ArbeitenErhaltung rechtzeitig, Modernisierung drei Monate vorher in Textform§§ 555a, 555c BGB

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung teilen sich die Zuständigkeiten. Für Dach, Fassade und Leitungen im Gemeinschaftseigentum handelt die Eigentümergemeinschaft. Gegenüber Ihrem Mieter bleiben trotzdem Sie verantwortlich. Sein Ansprechpartner sind Sie, nicht die Verwaltung der Gemeinschaft.

Dazu kommen Pflichten aus dem Landesrecht. Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern vorgeschrieben, wer sie einbaut und wartet, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Mehr zum Energieausweis lesen Sie im Ratgeber Energieausweis für Vermieter.

02Die Rechte des Vermieters

Ihren Pflichten stehen klare Rechte gegenüber. Das wichtigste ist die Miete selbst. Sie ist zu Beginn des Monats fällig, spätestens bis zum dritten Werktag (§ 556b Abs. 1 BGB).

RechtWas Sie verlangen dürfenGrundlage
Mietepünktliche Zahlung bis zum dritten Werktag§§ 535 Abs. 2, 556b BGB
Kautionbis zu drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Monatsraten§ 551 BGB
BetriebskostenVorauszahlungen und Nachzahlungen, soweit vereinbart§ 556 BGB
Anpassung der Vorauszahlungnach einer Abrechnung auf eine angemessene Höhe§ 560 Abs. 4 BGB
Mieterhöhungbis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, innerhalb der Kappungsgrenze§ 558 BGB
Duldung von ArbeitenErhaltungs- und Modernisierungsarbeiten müssen geduldet werden§§ 555a, 555d BGB
BesichtigungZutritt nach Ankündigung, wenn ein sachlicher Grund bestehtBGH VIII ZR 289/13
Schadensersatzfür Schäden über die normale Abnutzung hinaus§§ 280, 538 BGB
Kündigungordentlich nur mit berechtigtem Interesse, fristlos bei schweren Verstößen§§ 573, 543, 569 BGB
Vermieterpfandrechtan eingebrachten Sachen des Mieters für offene Forderungen§ 562 BGB

Zwei Rechte werden oft überschätzt. Ein Besichtigungsrecht „einmal im Jahr“ gibt es nicht. Der BGH verlangt einen konkreten Anlass, etwa eine Reparatur, einen Verkauf oder eine Neuvermietung (Urteil vom 04.06.2014, VIII ZR 289/13). Und eine ordentliche Kündigung braucht bei Wohnraum immer ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf. Ein guter Preis für die leere Wohnung reicht nicht.

03Rechte und Pflichten des Mieters

Die Gegenseite spiegelt Ihre Liste. Wer die Mieterrechte kennt, versteht schneller, wann ein Streit droht und wann nicht.

MieterInhaltGrundlage
Pflichten
Miete zahlenpünktlich, vollständig§ 535 Abs. 2 BGB
ObhutWohnung pfleglich behandeln, lüften, heizen§ 241 Abs. 2 BGB
Mängel anzeigenunverzüglich, sobald sie sich zeigen§ 536c BGB
Arbeiten duldenErhaltung und angekündigte Modernisierung§§ 555a, 555d BGB
RückgabeWohnung zum Mietende zurückgeben§ 546 BGB
Rechte
MinderungMiete sinkt kraft Gesetzes, solange ein erheblicher Mangel besteht§ 536 BGB
SelbstvornahmeMangel selbst beseitigen lassen, wenn der Vermieter in Verzug ist§ 536a Abs. 2 BGB
UntervermietungErlaubnis für einen Teil der Wohnung bei berechtigtem Interesse§ 553 BGB
BelegeinsichtEinsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung§ 556 Abs. 4 BGB
KündigungsschutzWiderspruch bei Härte, längere Fristen für den Vermieter§§ 573c, 574 BGB

Die Minderung tritt automatisch ein. Der Mieter muss sie nicht beantragen, und Sie müssen nicht zustimmen. Gerechnet wird nach dem BGH von der Bruttomiete, also Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung (Urteil vom 06.04.2005, XII ZR 225/03). Eine unerhebliche Beeinträchtigung zählt nicht (§ 536 Abs. 1 S. 3 BGB).

04§ 536c BGB: die Mängelanzeige des Mieters

§ 536c BGB ist kurz und hat zwei Absätze. Der erste regelt die Pflicht, der zweite die Folgen.

Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, muss der Mieter ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Dasselbe gilt, wenn eine Schutzmaßnahme gegen eine unvorhergesehene Gefahr nötig wird, etwa bei einem Sturmschaden, oder wenn ein Dritter Rechte an der Wohnung geltend macht. „Unverzüglich“ heißt im Gesetz ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB). Bei einem Rohrbruch sind das Stunden, bei einem klemmenden Fenster ein paar Tage.

Unterlässt der Mieter die Anzeige, hat das drei Folgen (§ 536c Abs. 2 BGB):

  1. Er muss Ihnen den Schaden ersetzen, der durch die fehlende Meldung entstanden ist.
  2. Er kann für die Zeit, in der Sie mangels Kenntnis nicht abhelfen konnten, die Miete nicht mindern.
  3. Er verliert für diese Zeit auch Schadensersatz und das Recht zur fristlosen Kündigung wegen des Mangels.

Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Ein Anruf genügt. Im Streit muss allerdings der Mieter beweisen, dass er gemeldet hat. Für beide Seiten ist deshalb eine kurze E-Mail mit Foto die bessere Wahl.

05Was bei einem Mangel passiert: der Ablauf

Mängel sind der häufigste Anlass für Streit im Mietverhältnis. Der Ablauf ist aber immer derselbe, und wer ihn kennt, kann ihn steuern.

Vom Mangel bis zur Lösung
  1. 01
    Mangel zeigt sich

    Wasserfleck, Heizungsausfall, defekte Klingel. Ab jetzt läuft die Pflicht des Mieters zur Anzeige.

  2. 02
    Mieter zeigt an

    Unverzüglich, am besten schriftlich mit Foto. Ab diesem Zeitpunkt wissen Sie Bescheid und müssen handeln.

  3. 03
    Sie prüfen und beauftragen

    Handwerker oder Hausverwaltung einschalten, bei Gemeinschaftseigentum zusätzlich die WEG-Verwaltung. Den Termin mit dem Mieter abstimmen.

  4. 04
    Minderung läuft mit

    Solange der erhebliche Mangel besteht, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert, auch wenn Sie sofort handeln.

  5. 05
    Mangel beseitigt

    Ab dem Tag der Reparatur gilt wieder die volle Miete. Rechnungen aufheben, sie sind Werbungskosten.

  6. 06
    Wenn Sie nicht reagieren

    Kommen Sie mit der Beseitigung in Verzug, darf der Mieter den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB).

Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen. Kannte der Mieter den Mangel schon bei Vertragsschluss, kann er deswegen nicht mindern (§ 536b BGB). Und bei einer energetischen Modernisierung ist die Minderung für drei Monate ausgeschlossen (§ 536 Abs. 1a BGB).

06Beispielrechnung: was Minderung und eine späte Meldung kosten

Nehmen wir Frank. Er vermietet eine Wohnung für 750 € kalt plus 150 € Nebenkostenvorauszahlung, zusammen 900 € brutto. Im Januar fällt die Heizung zehn Tage lang aus. Der Mieter meldet den Ausfall am ersten Tag. Wir nehmen eine Minderungsquote von 20 % an. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

Franks Minderung für zehn Tage ohne Heizung
RechnungBetrag
Bruttomiete Januar750 € + 150 €900,00 €
Minderung für einen ganzen Monat900 € × 20 %180,00 €
Minderung für 10 von 31 Tagen180 € × 10 / 3158,06 €
Miete, die der Mieter für Januar schuldet841,94 €
Quote angenommen, Gerichte entscheiden sie im Einzelfall. Berechnung auf Basis der Bruttomiete nach BGH XII ZR 225/03. Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026.

58 € sind ärgerlich, aber überschaubar. Teurer wird es, wenn ein Mangel lange unentdeckt bleibt. Im zweiten Teil des Beispiels bemerkt Franks Mieter im Bad einen feuchten Fleck an der Wand, meldet ihn aber erst sechs Wochen später. In der Zeit hat sich das Wasser hinter den Fliesen ausgebreitet.

Wir nehmen an, eine sofortige Reparatur hätte 800 € gekostet. Nach sechs Wochen sind es 3.200 €, weil Fliesen und Estrich trocknen und erneuert werden müssen. Den Mehrschaden von 2.400 € kann Frank nach § 536c Abs. 2 BGB vom Mieter verlangen, wenn er beweisen kann, dass der Mieter den Fleck kannte und zu spät gemeldet hat.

Reparaturkosten je nach Zeitpunkt der Meldung
Sofort gemeldet
800 €
Nach sechs Wochen gemeldet
3.200 €
Davon Mehrschaden, den der Mieter tragen muss
2.400 €
Annahmen für einen Wasserschaden im Bad. Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026.

In der Praxis ist dieser Beweis der schwierige Teil. Der Mieter wird sagen, er habe nichts bemerkt. Ein Abnahmeprotokoll beim Einzug und regelmäßige Kontakte helfen, später zu zeigen, wann ein Schaden entstanden ist. Und Ihre Wohngebäude- oder Leitungswasserversicherung fragt bei einem Schaden ebenfalls nach dem Zeitpunkt.

07§ 560 Abs. 4 BGB: Vorauszahlungen anpassen

Viele suchen nach diesem Absatz, weil er nach jeder Abrechnung praktisch wird. Sind Vorauszahlungen vereinbart, darf jede Seite nach einer Abrechnung die Vorauszahlung durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB).

FrageAntwort
Wer darf anpassen?Vermieter und Mieter
Wann?nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung
Wie?Erklärung in Textform, eine E-Mail genügt
Wie viel?angemessen, in der Regel ein Zwölftel des Ergebnisses der letzten Abrechnung; konkret absehbare Kostensteigerungen dürfen berücksichtigt werden
Ab wann?ab der nächsten Fälligkeit nach Zugang der Erklärung

Ein Beispiel: Ergibt die Abrechnung Kosten von 2.040 € bei Vorauszahlungen von 1.800 €, ist eine neue Vorauszahlung von 170 € im Monat angemessen. Ein Pauschalzuschlag „zur Sicherheit“ ist es nicht. Wie die Abrechnung selbst aufgebaut sein muss, lesen Sie im Ratgeber Betriebskostenabrechnung.

08Typische Fehler und Risiken für Vermieter

Die meisten Konflikte entstehen aus fehlenden Unterlagen und verpassten Fristen.

Bleiben die Risiken, die keine Pflicht verhindert. Mietausfall, Leerstand nach einem Auszug und steigende Instandhaltungskosten gehören zu jeder Vermietung. Planen Sie dafür eine Rücklage ein, und rechnen Sie bei einer Kapitalanlage mit realistischen Kosten statt mit der besten Annahme.

Selbst verwalten passt eher
  • Sie wohnen in der Nähe der Wohnung oder haben verlässliche Handwerker vor Ort.
  • Sie haben Zeit für Abrechnungen, Termine und Schriftverkehr.
  • Sie vermieten eine oder wenige Wohnungen.
Eher eine Hausverwaltung
  • Die Wohnung liegt weit entfernt, und Sie können bei einem Wasserschaden nicht schnell reagieren.
  • Sie scheuen Fristen, Protokolle und Gespräche über Mängel.
  • Sie vermieten mehrere Einheiten und wollen den Aufwand bündeln.

Weiterlesen

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 13.10.2026.

FAQHäufige Fragen

Was regelt § 536c BGB?

§ 536c BGB verpflichtet den Mieter, Mängel der Wohnung unverzüglich anzuzeigen. Meldet er zu spät, muss er den dadurch entstandenen Schaden ersetzen und kann für diese Zeit weder mindern noch Schadensersatz verlangen oder fristlos kündigen.

Was sind die wichtigsten Pflichten des Vermieters?

Der Vermieter muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand überlassen und erhalten, also Mängel beseitigen. Er muss jährlich über die Betriebskosten abrechnen, die Kaution getrennt anlegen, die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen und den Energieausweis vorlegen.

Welche Rechte hat ein Mieter bei einem Mangel?

Der Mieter darf die Miete mindern, solange ein erheblicher Mangel besteht. Kommt der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug, darf er den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten verlangen. Bei schweren Mängeln kommt eine fristlose Kündigung in Betracht.

Was bedeutet § 560 Abs. 4 BGB?

Nach einer Betriebskostenabrechnung dürfen Vermieter und Mieter die monatliche Vorauszahlung durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen. Maßstab ist das Ergebnis der letzten Abrechnung, konkret absehbare Kostenänderungen dürfen einfließen.

Darf der Vermieter die Wohnung jederzeit betreten?

Nein. Der Vermieter braucht einen sachlichen Grund, etwa eine Reparatur, einen Verkauf oder eine Neuvermietung, und muss den Besuch rechtzeitig ankündigen (BGH, VIII ZR 289/13). Ein Routinebesuch ohne Anlass muss nicht geduldet werden.

Wie schnell muss der Vermieter einen Mangel beheben?

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Der Vermieter muss in angemessener Zeit handeln, bei einem Heizungsausfall im Winter oder einem Wasserschaden sofort. Solange der Mangel besteht, ist die Miete gemindert.

Muss eine Mängelanzeige schriftlich sein?

Nein, eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Weil der Mieter im Streit beweisen muss, dass er gemeldet hat, ist eine E-Mail oder ein Brief mit Datum und Foto für beide Seiten sicherer als ein Anruf.

Wie lange kann der Vermieter Schäden nach dem Auszug geltend machen?

Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB). Wer Schäden geltend machen will, sollte sie deshalb direkt bei der Übergabe protokollieren.