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Verluste aus Vermietung verrechnen: was mit dem Minus passiert

Andriy Bezborodko · 2026-10-13

Was ein Verlust von 14.068 € im Beispiel bringt
+5.662 €
in einem normalen Jahr
Verrechnung mit dem Gehalt
+2.107 €
im Jahr mit Elternzeit
nur über den Rücktrag ins Vorjahr
2 Jahre
Verlustrücktrag
danach Vortrag ohne zeitliche Grenze
30 Jahre
Prognosezeitraum
wenn das Finanzamt doch einmal prüft

In Ihrer Anlage V steht unten eine Zahl mit Minus davor. Zinsen, Abschreibung und Kosten waren höher als die Miete. Für viele Käufer einer finanzierten Wohnung ist das in den ersten Jahren der Normalfall, gerade beim Neubau mit degressiver Abschreibung.

Was passiert mit diesem Minus? Meist senkt es einfach die Steuer auf Ihr Gehalt. Es gibt aber Jahre, in denen das nicht klappt, etwa wenn das Einkommen wegen Elternzeit oder Jobwechsel einbricht. Und es gibt Umstände, unter denen das Finanzamt die Verluste gar nicht anerkennt.

Wir erklären die Regeln und rechnen ein Beispiel für ein normales Jahr und ein Jahr mit wenig Einkommen durch.

01Wie der Verlust mit dem Gehalt verrechnet wird

Die Einkommensteuer kennt sieben Einkunftsarten. Lohn ist eine davon, Vermietung eine andere. Das Finanzamt rechnet für jede Art das Ergebnis aus und zählt dann alles zusammen. Ein Minus aus Vermietung mindert so automatisch den Betrag, auf den Steuer anfällt. Fachleute nennen das Verlustausgleich.

Sie müssen dafür nichts beantragen. Es reicht, die Anlage V vollständig abzugeben. Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung wird auch über die Personen hinweg verrechnet. Der Verlust aus der Wohnung, die einem Partner gehört, senkt also die Steuer auf das Gehalt des anderen.

Mira, 36, ist Projektmanagerin und ledig. Sie hat eine Neubauwohnung für 300.000 € gekauft und voll finanziert. Im ersten Jahr ergibt sich mit degressiver Abschreibung ein Verlust aus Vermietung von 14.068 €. Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne die Wohnung liegt bei 72.000 €. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

Miras Verlust in einem normalen Jahr
Betrag
Kaltmiete (12 × 900 €)10.800 €
Zinsen im ersten Jahr (3,6 % auf 300.000 €)−10.700 €
Abschreibung (5 % von 267.750 €)−13.388 €
Verwaltung, kleine Reparaturen−780 €
Ergebnis aus Vermietung−14.068 €
Weniger Einkommensteuer und Soli+5.662 €
Zu versteuerndes Einkommen vor der Wohnung 72.000 €, ledig, ohne Kirchensteuer. Gebäudeanteil 85 % der Anschaffungskosten. Eigene Berechnung nach § 32a EStG 2026, Stand 13.10.2026.

Der Verlust wirkt hier fast voll zum Grenzsteuersatz. Von 14.068 € kommen 5.662 € als Steuerersparnis zurück, rund 40 %. Bezahlt hat Mira dafür Zinsen und Kosten, die Abschreibung dagegen fließt nicht ab.

02Wenn der Verlust größer ist als das Einkommen

Jetzt das andere Jahr. Mira nimmt zehn Monate Elternzeit. Ihre Einkünfte aus Arbeit liegen in diesem Jahr nur bei 9.000 €, das Elterngeld ist steuerfrei. Der Verlust aus der Wohnung bleibt bei 14.068 €.

Zuerst wird verrechnet, was da ist. Die 9.000 € Lohn werden voll mit dem Verlust ausgeglichen. Das ist bitter, denn auf 9.000 € hätte Mira wegen des Grundfreibetrags von 12.348 € ohnehin keine Steuer gezahlt. Dieser Teil des Verlusts bringt ihr nichts. Übrig bleiben 5.068 €, die das Jahr nicht mehr aufnehmen kann.

Für diesen Rest gibt es § 10d EStG.

WegWas passiertGrenze (Stand 2026)
VerlustrücktragDer Rest wird zuerst vom Vorjahr, dann vom vorletzten Jahr abgezogenbis 1 Mio. €, bei Zusammenveranlagung 2 Mio. €
Verzicht auf den RücktragAuf Antrag insgesamt, der ganze Betrag geht dann in den Vortrag (§ 10d Abs. 1 Satz 6)–
VerlustvortragAbzug in den Folgejahren, ohne zeitliche Grenzebis 1 Mio. € voll, darüber 70 %

Das Finanzamt stellt den verbleibenden Verlust in einem eigenen Bescheid fest. Diesen Bescheid sollten Sie aufheben und prüfen, denn er ist die Grundlage für die Folgejahre.

Was Miras Verlust im Jahr der Elternzeit bringt
Betrag
Verlust aus Vermietung−14.068 €
Einkünfte aus Arbeit9.000 €
Davon steuerlich ohne Wirkung (unter dem Grundfreibetrag)9.000 €
Verbleibender Verlust−5.068 €
Ersparnis über Rücktrag ins Vorjahr+2.107 €
Zum Vergleich: Ersparnis im normalen Jahr+5.662 €
Rücktrag in das Vorjahr 2025 mit 70.000 € zu versteuerndem Einkommen nach dem Tarif 2025. Ein Vortrag in ein Folgejahr mit 72.000 € brächte nach dem Tarif 2026 rund 2.114 €. Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026.

Derselbe Verlust bringt Mira im Elternzeit-Jahr also rund 3.550 € weniger als in einem normalen Jahr. Ob Rücktrag oder Vortrag günstiger ist, hängt davon ab, in welchem Jahr ihr Steuersatz höher ist. Im Beispiel liegen beide nah beieinander.

Aus unseren Gesprächen
„Steuerlich wird es bei mir ineffizient.“

So hat ein Interessent begründet, warum er keine weitere Wohnung kaufen wollte. Genau das passiert, wenn das übrige Einkommen den Verlust nicht mehr aufnehmen kann oder der Steuersatz niedrig ist. Planen Sie absehbare Jahre mit wenig Einkommen deshalb mit ein, etwa Elternzeit, Sabbatical oder Ruhestand.

Wirkung desselben Verlusts von 14.068 €
Normales Jahr
+5.662 €
Elternzeit, Rücktrag
+2.107 €
Eigene Berechnung, Stand 13.10.2026.

03Erkennt das Finanzamt jahrelange Verluste an?

Grundsätzlich ja. Steuerlich zählt eine Tätigkeit nur, wenn Sie auf Dauer einen Überschuss erzielen wollen. Juristen nennen das Einkunftserzielungsabsicht. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung einer Wohnung geht die Finanzverwaltung davon ohne weitere Prüfung aus (BMF-Schreiben vom 08.10.2004, Rz. 1). Auch hohe Abschreibungen ändern daran nichts. Die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen reicht nach dem Schreiben allein nicht aus, um die Absicht zu widerlegen.

Anders ist es, wenn Umstände dagegen sprechen. Dann prüft das Finanzamt, ob über einen Zeitraum von in der Regel 30 Jahren ein Gesamtüberschuss zu erwarten ist. In diese Prognose geht nur die lineare Abschreibung ein, nicht die degressive oder die Sonder-AfA.

Beweisanzeichen gegen die AbsichtWas dahinter steckt
Verkauf oder Selbstnutzung innerhalb von etwa fünf Jahren mit nur Verlustenspricht für eine von Anfang an befristete Vermietung
Zeitmietvertrag, sehr kurze Finanzierung, Käufersuche kurz nach dem KaufHinweise, dass Sie sich den Verkauf offengehalten haben
Miete unter 66 % der ortsüblichen MietePrognose nötig; unter 50 % werden die Kosten anteilig gekürzt (§ 21 Abs. 2 EStG)
Leerstand ohne ernsthafte VermietungsbemühungenKosten in dieser Zeit sind nicht abziehbar
Ferienwohnung mit EigennutzungPrüfung immer erforderlich

Die Beweislast liegt bei Ihnen. Verkaufen Sie doch früher, etwa wegen Scheidung, Jobverlust oder Krankheit, sollten Sie belegen können, dass der Entschluss erst später gefallen ist. Nach dem BMF-Schreiben kann das Finanzamt bestandskräftige Bescheide sogar noch ändern, wenn sich die fehlende Absicht erst später zeigt.

04Wie lange ein Verlust typischerweise dauert

Der Verlust aus einer finanzierten Wohnung ist kein Dauerzustand. Mit jeder Rate sinkt der Zinsanteil, und die degressive Abschreibung wird jedes Jahr kleiner, weil sie vom Restwert gerechnet wird. Für Miras Wohnung sieht das bei gleichbleibender Miete so aus.

JahrZinsenAbschreibung (degressiv)Ergebnis aus Vermietung
110.700 €13.388 €−14.068 €
59.757 €10.904 €−10.641 €
108.370 €8.437 €−6.787 €
156.710 €6.529 €−3.219 €
204.723 €5.052 €+245 €

Wir rechnen bewusst ohne Mieterhöhung und ohne Wechsel zur linearen Abschreibung, um keine Entwicklung vorherzusagen. Steigt die Miete, wird das Ergebnis früher positiv. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie auf den Überschuss Steuern. Die Verluste der ersten Jahre sind dann ein Vorteil beim Zeitpunkt, kein dauerhaftes Geschenk.

Ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren ist steuerpflichtig, und die in Anspruch genommene Abschreibung erhöht dabei den Gewinn. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationsfrist bei Immobilien.

05Für wen Verluste aus Vermietung steuerlich gut wirken

Wirkt gut
  • Ihr übriges Einkommen ist dauerhaft deutlich höher als der Verlust.
  • Ihr Grenzsteuersatz liegt im Bereich von 42 %.
  • Sie wollen die Wohnung langfristig vermieten und nicht in den ersten Jahren verkaufen.
Wirkt schwächer
  • Sie erwarten Jahre mit wenig Einkommen, etwa Elternzeit, Teilzeit oder Ruhestand.
  • Sie wollen sich einen frühen Verkauf oder die eigene Nutzung offenhalten.
  • Sie kaufen ein Paket mit Zusatzleistungen, ohne § 15b prüfen zu lassen.

06Risiken und Grenzen

Ein steuerlicher Verlust ist keine Ersparnis an sich. Er senkt die Steuer nur um Ihren Steuersatz, und das, was dahinter steht, haben Sie zum größten Teil bezahlt. Ausgenommen ist nur die Abschreibung, die nicht abfließt.

Die Wirkung hängt an Ihrem Einkommen. Fällt es, fällt auch die Ersparnis, wie Miras Elternzeit-Jahr zeigt. Und die Regeln können sich ändern, etwa bei Abschreibungssätzen, beim Tarif oder bei den Grenzen des Verlustvortrags. Dazu kommen die Risiken jeder Vermietung: Mietausfall, Leerstand, Reparaturen, höhere Zinsen bei der Anschlussfinanzierung. Die Werte in diesem Ratgeber gelten mit Stand Oktober 2026.

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Quellen

Alle Quellen abgerufen am 13.10.2026.

FAQHäufige Fragen

Kann ich Verluste aus Vermietung mit meinem Gehalt verrechnen?

Ja. Verluste aus Vermietung werden im selben Jahr mit allen anderen positiven Einkünften verrechnet, auch mit dem Lohn (§ 2 Abs. 3 EStG). Einen Antrag brauchen Sie dafür nicht, nur eine vollständige Anlage V.

Was passiert, wenn der Verlust größer ist als mein Einkommen?

Der Rest wird in die zwei Vorjahre zurückgetragen, zuerst ins unmittelbare Vorjahr. Was dort nicht aufgeht oder worauf Sie per Antrag verzichten, wird ohne zeitliche Grenze in die Folgejahre vorgetragen (§ 10d EStG).

Kann ich auf den Verlustrücktrag verzichten?

Ja, auf Antrag, allerdings nur insgesamt. Ein teilweiser Verzicht ist seit 2022 nicht mehr vorgesehen. Das lohnt sich, wenn Ihr Steuersatz in den Folgejahren voraussichtlich höher ist als im Vorjahr, oder wenn der Rücktrag im Vorjahr nur Einkommen unter dem Grundfreibetrag treffen würde.

Wie lange darf ich Verluste aus Vermietung machen?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung geht das Finanzamt grundsätzlich davon aus, dass Sie Überschüsse erzielen wollen. Eine Prüfung über 30 Jahre gibt es nur, wenn besondere Umstände dagegen sprechen.

Wann erkennt das Finanzamt Verluste aus Vermietung nicht an?

Etwa bei Verkauf oder Selbstnutzung innerhalb von rund fünf Jahren mit nur Verlusten, bei Zeitmietverträgen, bei Miete unter 66 % der ortsüblichen Miete ohne positive Prognose und bei Leerstand ohne ernsthafte Vermietungsbemühungen.

Werden Verluste aus Vermietung bei Ehepaaren verrechnet?

Ja, bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet. Der Verlust aus der Wohnung eines Partners senkt dann auch die Steuer auf das Gehalt des anderen.

Gilt das auch für den Freibetrag im Lohnsteuerabzug?

Den erwarteten Verlust können Sie als Freibetrag eintragen lassen. Bei gekauften Wohnungen gilt das ab dem Kalenderjahr nach der Anschaffung oder Fertigstellung, bei Sonder-AfA nach § 7b schon früher. Details stehen im Ratgeber zum Steuern sparen als Angestellter.