Beschlusssammlung der WEG erklärt
Beschlusssammlung erklärt: was der Verwalter nach § 24 WEG eintragen muss, wer Einsicht bekommt und worauf Käufer vor dem Wohnungskauf achten.
Häufige Fragen
Kostet die Einsicht etwas?
Die Einsicht selbst ist Teil der Verwalterpflichten. Für Kopien kann der Verwaltervertrag Gebühren vorsehen.
Bin ich an Beschlüsse gebunden, die vor meinem Kauf gefasst wurden?
Ja. Beschlüsse wirken auch gegenüber späteren Eigentümern, ohne dass sie im Grundbuch stehen müssen (§ 10 Abs. 3 WEG). Deshalb ist die Prüfung vor dem Kauf so wichtig.