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Sonderumlage in der WEG: wer zahlt

Sonderumlage erklärt: Beschluss nach § 28 WEG, Verteilung nach Miteigentumsanteil, wer bei Verkauf zahlt, steuerliche Behandlung und Prüfung vor dem Kauf.

Häufige Fragen

Kann ich eine Sonderumlage verweigern?

Nein, nicht ohne Weiteres. Ein wirksamer Beschluss verpflichtet alle Eigentümer. Gegen einen fehlerhaften Beschluss hilft nur die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats.

Kann ich die Sonderumlage auf den Mieter umlegen?

Nein. Reparaturen und Erneuerungen am Gemeinschaftseigentum sind keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung.

Gibt es eine Obergrenze?

Eine feste Obergrenze kennt das Gesetz nicht. Der Beschluss muss aber ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen; die Leistungsfähigkeit der Eigentümer kann dabei eine Rolle spielen.