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Gemeinschaftseigentum: was dazu gehört

Gemeinschaftseigentum erklärt: Grundstück, Dach, Fassade, Fenster; Abgrenzung zum Sondereigentum, Kostenverteilung und Prüfung beim Kauf.

Häufige Fragen

Wer zahlt ein kaputtes Fenster in meiner Wohnung?

Nach der gesetzlichen Grundregel die Gemeinschaft, weil Fenster Gemeinschaftseigentum sind. Die Teilungserklärung kann die Kosten aber dem einzelnen Eigentümer zuweisen.

Kann ich Gemeinschaftseigentum allein nutzen?

Nur mit einem Sondernutzungsrecht, etwa für einen Garten oder Stellplatz. Eigentümer bleibt die Gemeinschaft.