Glossar · Vermietung

    Nutzungsvertrag: was hinter der Bezeichnung steckt


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    14. Oktober 20262 Min. Lesezeit

    01Das Wichtigste in Kürze

    • Inhalt vor Überschrift: Ein Vertrag wird nach dem beurteilt, was er regelt, nicht nach seinem Titel. Ein „Nutzungsvertrag“ gegen Geld über eine Wohnung ist ein Mietvertrag.
    • Mieterschutz bleibt: Bei Wohnraummiete gelten Kündigungsschutz und Mieterhöhungsregeln zwingend (§ 549 BGB ff.). Ein anderer Name ändert daran nichts.
    • Genossenschaften: Wohnungsgenossenschaften schließen mit ihren Mitgliedern Nutzungs- oder Dauernutzungsverträge. Auch darauf ist Mietrecht anzuwenden.
    • Leihe: Bei unentgeltlicher Überlassung kann der Verleiher die Sache zurückfordern, wenn keine Dauer bestimmt ist und der Zweck es zulässt (§ 604 BGB).

    02Welcher Vertrag liegt vor?

    MerkmalMietvertragPachtvertragLeihe
    Entgeltjajanein
    Recht auf Erträge (Fruchtziehung)neinjanein
    Typisches BeispielWohnung, StellplatzPflegeheim an Betreiber, GaststätteWohnung für Angehörige ohne Miete
    Grundlage§ 535 BGB§ 581 BGB§ 598 BGB
    Besichtigung einer hellen Mietwohnung
    KI-generiertes Symbolbild

    03Beispiel: Wohnung für die Tochter

    Annahmen (ausgedacht): Herr Schulte besitzt eine Wohnung, ortsübliche Miete 800 € kalt. Seine Tochter studiert und soll dort wohnen.

    VarianteRechtlichSteuerlich
    Ohne MieteLeihekeine Einkünfte, keine Werbungskosten
    350 € Miete (rund 44 %)MietvertragWerbungskosten nur anteilig abziehbar (§ 21 Abs. 2 EStG)
    400 € Miete (50 %)MietvertragWerbungskosten voll abziehbar

    Ab 50 % der ortsüblichen Miete gilt die Vermietung als vollentgeltlich, darunter wird aufgeteilt. Ob die Tochter als Kind mit Kindergeldanspruch die Wohnung auch zu Herrn Schultes „eigenen Wohnzwecken“ nutzt, ist für die Spekulationsfrist relevant, siehe Eigennutzung.

    04Was das für Kapitalanleger bedeutet

    • Kein Ausweg aus dem Mietrecht: Wer einen Wohnraummietvertrag „Nutzungsvertrag“ nennt, hat keinen Vorteil, riskiert aber unklare Regelungen.
    • Stellplätze und Flächen: Für separat vermietete Stellplätze gelten die allgemeinen Mietregeln, nicht der Wohnraumschutz, wenn sie nicht zusammen mit der Wohnung vermietet sind.
    • Angehörige: Vereinbarungen mit Angehörigen erkennt das Finanzamt nur an, wenn sie wie unter Fremden geschlossen und durchgeführt werden. Siehe Vermietungsabsicht.

    FAQHäufige Fragen

    Brauche ich für einen Stellplatz einen eigenen Vertrag?

    Nicht zwingend. Er kann im Wohnungsmietvertrag stehen oder separat vereinbart werden. Ein separater Vertrag kann getrennt gekündigt werden, wenn das nicht ausgeschlossen ist.

    Muss ein Nutzungsvertrag schriftlich sein?

    Nein, auch mündliche Verträge sind wirksam. Mietverträge über mehr als ein Jahr ohne Schriftform gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 550 BGB).

    Quellen

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Kaufprozess, Notar und Grundbuch und Vermietung.

    Kevin verbindet zwölf Jahre Vertriebserfahrung mit neun Jahren Spezialisierung auf Immobilien und mehr als 500 Beratungen. Er schreibt über Objektqualität, Standortrisiken und einen sicheren Weg vom ersten Vergleich bis zum Kauf.

    Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

    InvestImmo.de

    Nutzungsvertrag: Miete oder Leihe?

    Nutzungsvertrag erklärt: wann er ein Mietvertrag ist, wann eine Leihe, was bei Genossenschaften gilt und wie eine günstige Überlassung wirkt.

    Häufige Fragen

    Brauche ich für einen Stellplatz einen eigenen Vertrag?

    Nicht zwingend. Er kann im Wohnungsmietvertrag stehen oder separat vereinbart werden. Ein separater Vertrag kann getrennt gekündigt werden, wenn das nicht ausgeschlossen ist.

    Muss ein Nutzungsvertrag schriftlich sein?

    Nein, auch mündliche Verträge sind wirksam. Mietverträge über mehr als ein Jahr ohne Schriftform gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 550 BGB).