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Vermietungsabsicht und Liebhaberei

Vermietungsabsicht erklärt: wann das Finanzamt Verluste anerkennt, 50-%- und 66-%-Grenze bei verbilligter Miete, Leerstand und Belege.

Häufige Fragen

Erkennt das Finanzamt Verluste in den ersten Jahren an?

Ja, wenn die Vermietung auf Dauer angelegt ist und zu üblichen Bedingungen erfolgt. Anfangsverluste aus Zinsen und AfA sind dann normal.

Wie lange darf eine Wohnung leer stehen?

Eine feste Frist gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Sie ernsthaft und nachweisbar vermieten wollen. Je länger der Leerstand, desto wichtiger werden Belege.

Was ist eine Totalüberschussprognose?

Eine Rechnung über die voraussichtliche Nutzungsdauer, in der Mieten und Werbungskosten gegenübergestellt werden. Ergibt sich ein Überschuss, wird die Absicht anerkannt.