Wohnungseigentumsgesetz (WEG): die Regeln für Eigentumswohnungen
01Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Arten Eigentum: Die Wohnung selbst ist Sondereigentum, Dach, Fassade, Treppenhaus und Grundstück sind Gemeinschaftseigentum.
- Gemeinschaft: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist rechtsfähig (§ 9a WEG). Sie schließt Verträge, etwa mit Handwerkern oder dem Verwalter.
- Verwaltung: Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Gemeinschaft (§ 18 Abs. 1 WEG). Jeder Eigentümer kann eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen (§ 18 Abs. 2 WEG).
- Einsicht: Jeder Eigentümer darf die Verwaltungsunterlagen einsehen (§ 18 Abs. 4 WEG).
02Die wichtigsten Paragrafen
| Paragraf | Inhalt | Begriff bei uns |
|---|---|---|
| § 1, § 3, § 8 | Begriffe, Begründung durch Teilung | Teilungserklärung |
| § 16 | Nutzungen und Kosten, Änderung der Verteilung per Beschluss | Hausgeld |
| § 19 | ordnungsmäßige Verwaltung, Erhaltungsrücklage | Erhaltungsrücklage |
| § 20 | bauliche Veränderungen | bauliche Veränderung |
| § 23–25 | Beschlüsse, Versammlung, Mehrheit | Eigentümerversammlung, Umlaufbeschluss |
| § 26, § 26a, § 27 | Verwalter, zertifizierter Verwalter, Aufgaben | WEG-Verwaltung |
| § 28 | Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht | Wirtschaftsplan |
| § 29 | Verwaltungsbeirat | Verwaltungsbeirat |

03Beispiel: Beschluss zur Wallbox
Annahmen (ausgedacht): Frau Yilmaz vermietet eine Wohnung in einer Anlage mit 20 Einheiten. Ihr Mieter fährt ein Elektroauto und wünscht eine Ladestation am Stellplatz.
- Anspruch: Seit der Reform kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG).
- Kosten: Wer die Maßnahme verlangt, trägt grundsätzlich die Kosten (§ 21 Abs. 1 WEG).
- Mieter: Der Mieter selbst kann gegenüber Frau Yilmaz die Erlaubnis verlangen (§ 554 BGB).
04Was das für Kapitalanleger bedeutet
- Beschlüsse binden: Was die Versammlung beschließt, gilt auch für Sie als vermietenden Eigentümer, zum Beispiel eine Sonderumlage.
- Unterlagen vor dem Kauf: Beschlusssammlung, Protokolle und Wirtschaftsplan zeigen, wie die Gemeinschaft arbeitet. Siehe Ratgeber Protokolle der Eigentümerversammlung prüfen.
- Mehrheit seit 2020: Die Versammlung ist ohne Mindestanwesenheit beschlussfähig. Wer nicht teilnimmt, kann überstimmt werden.
FAQHäufige Fragen
Was regelt § 18 WEG?
Er bestimmt, dass die Gemeinschaft das Gemeinschaftseigentum verwaltet, dass jeder Eigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen kann, wann einzelne Eigentümer Notmaßnahmen treffen dürfen und dass jeder Eigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen hat.
Gilt das WEG auch für Mieter?
Nein, das WEG regelt das Verhältnis der Eigentümer untereinander. Für Mieter gilt das Mietrecht des BGB. Der vermietende Eigentümer muss beides zusammenbringen, etwa bei der Umlage des Hausgelds auf die Betriebskosten.
Quellen

Schreibt über Kaufprozess, Notar und Grundbuch und Vermietung.
Kevin verbindet zwölf Jahre Vertriebserfahrung mit neun Jahren Spezialisierung auf Immobilien und mehr als 500 Beratungen. Er schreibt über Objektqualität, Standortrisiken und einen sicheren Weg vom ersten Vergleich bis zum Kauf.
Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung.



