Grundbucheintragung: wie lange es dauert
Moe Afonso · 2026-10-14
Der Notartermin liegt Wochen zurück. Der Kaufpreis ist überwiesen, die Grunderwerbsteuer auch. Die Wohnung ist vermietet, die erste Miete schon da. Nur Post vom Grundbuchamt kam bisher nicht.
Das ist normal. Zwischen Unterschrift und Eintragung liegen mehrere Schritte, und an einigen davon hängt es an Ihnen. Für Kapitalanleger stellt sich in dieser Zeit eine praktische Frage: Wer ist eigentlich Vermieter, solange Sie noch nicht im Grundbuch stehen?
01Warum Sie erst mit der Eintragung Eigentümer sind
Für den Eigentumswechsel an einer Immobilie verlangt das Gesetz zwei Dinge: die Einigung über den Übergang, die Auflassung, und die Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB). Die Auflassung erklären Sie beim Notar. Die Eintragung kommt später.
Damit der Verkäufer in der Zwischenzeit nicht ein zweites Mal verkauft oder die Wohnung belastet, lässt der Notar kurz nach dem Termin eine Auflassungsvormerkung eintragen (§ 883 BGB). Sie wirkt wie ein reservierter Platz im Grundbuch. Spätere Verfügungen des Verkäufers sind Ihnen gegenüber unwirksam, und sie hält auch, wenn der Verkäufer insolvent wird (§ 106 InsO).
02Der Weg ins Grundbuch in fünf Schritten
Die Eintragung als Eigentümer ist der letzte Schritt. Davor muss der Notar Voraussetzungen sammeln. Jede davon kann dauern.
- 01Vormerkung
Der Notar beantragt sie in der Regel gleich nach der Beurkundung. Das Grundbuchamt trägt sie ein und schickt eine erste Eintragungsbekanntmachung.
- 02Genehmigungen und Löschungsunterlagen
Der Notar holt ein, was der Vertrag verlangt: die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht, die Zustimmung des Verwalters, wenn die Gemeinschaftsordnung sie vorsieht (§ 12 WEG), und die Löschungsbewilligung der Bank des Verkäufers.
- 03Fälligkeitsmitteilung und Zahlung
Liegt alles vor, teilt der Notar Ihnen die Fälligkeit mit. Sie zahlen innerhalb der vereinbarten Frist, der Verkäufer bestätigt den Eingang.
- 04Grunderwerbsteuer und Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid, fällig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 15 GrEStG). Erst nach Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne sie darf das Grundbuchamt Sie nicht eintragen (§ 22 GrEStG).
- 05Umschreibung
Liegen Zahlungsbestätigung und Bescheinigung vor, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung. Das Grundbuchamt trägt Sie in Abteilung I ein, löscht die Vormerkung und die alten Grundschulden des Verkäufers.
Zwei dieser Schritte haben Sie in der Hand: die pünktliche Zahlung des Kaufpreises und die schnelle Zahlung der Grunderwerbsteuer. Wer den Steuerbescheid vier Wochen liegen lässt, verlängert die Wartezeit um genau diese vier Wochen.
03Beispiel: ein realistischer Zeitplan
Wie lange es insgesamt dauert, hängt vor allem davon ab, wie schnell Behörden und Banken arbeiten. Eine amtliche Durchschnittszahl gibt es nicht. Der folgende Zeitplan ist deshalb ein Beispiel mit offengelegten Annahmen, kein Erfahrungswert.
Nehmen wir Tobias. Er kauft eine vermietete Wohnung, Notartermin am 2. März. Die Zahlungsfrist im Vertrag beträgt zwei Wochen ab Fälligkeitsmitteilung. Der Name ist ausgedacht, die Zeiträume sind Annahmen.
| Wochen ab Notartermin | Wer handelt | |
|---|---|---|
| Vormerkung eingetragen | 3 | Grundbuchamt |
| Vorkaufsrecht, Verwalterzustimmung, Löschungsunterlagen da | 6 | Gemeinde, Verwalter, Verkäuferbank |
| Fälligkeitsmitteilung, Kaufpreis bezahlt | 8 | Notar, Tobias |
| Steuerbescheid erhalten und bezahlt | 9 | Finanzamt, Tobias |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Notar | 11 | Finanzamt |
| Eintragung als Eigentümer | 15 | Grundbuchamt |
Im Beispiel vergehen gut dreieinhalb Monate. Die eigentliche Umschreibung dauert vier Wochen, den Rest verbrauchen die Vorbereitungen. Tobias selbst entscheidet über rund drei Wochen davon, nämlich wie schnell er Kaufpreis und Steuer zahlt.
04Die Eintragungsbekanntmachung
Hat das Grundbuchamt eine Eintragung vorgenommen, teilt es das den Beteiligten mit. Das Schreiben heißt Eintragungsbekanntmachung. Es geht an den Notar, der den Antrag gestellt hat, an Sie als Antragsteller und an alle, deren Rechte die Eintragung betrifft, also auch an Ihre Bank als Grundschuldgläubigerin (§ 55 GBO).
Beim Wohnungskauf mit Finanzierung bekommen Sie meist mehrere Bekanntmachungen: für die Vormerkung, für die Grundschuld Ihrer Bank und zuletzt für die Eigentumsumschreibung.
| Bekanntmachung | Was sie Ihnen sagt | Was Sie prüfen |
|---|---|---|
| Vormerkung | Ihr Anspruch auf die Wohnung ist gesichert | Name, Wohnung, Grundbuchblatt |
| Grundschuld | Die Bank hat ihre Sicherheit, sie kann auszahlen | Betrag und Gläubigerin |
| Eigentumsumschreibung | Sie sind Eigentümer | Ihr Name, Anteile bei Ehepaaren, gelöschte Rechte des Verkäufers |
Die Bekanntmachung ist eine Mitteilung, kein Bescheid. Sie müssen nichts unterschreiben. Prüfen sollten Sie sie trotzdem sofort. Steht ein Name falsch oder fehlt eine Löschung, melden Sie sich beim Notar. Er hat den Vollzug übernommen und klärt das mit dem Grundbuchamt.
05Was die Eintragung kostet
Die Grundbuchgebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und tragen keine Umsatzsteuer. Für einen Kaufpreis von 200.000 € und eine Grundschuld von 160.000 € sieht das so aus:
| Gebührensatz | Betrag | |
|---|---|---|
| Eintragung der Auflassungsvormerkung | 0,5 | 217,50 € |
| Eigentumsumschreibung | 1,0 | 435,00 € |
| Eintragung der Grundschuld (160.000 €) | 1,0 | 381,00 € |
| Löschung der Vormerkung | fest | 25,00 € |
| Grundbuch gesamt | 1.058,50 € |
Die Kosten für die Löschung alter Grundschulden trägt nach üblicher Vertragsgestaltung der Verkäufer. Alle Kaufnebenkosten für Ihren Fall rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner aus.
Was kostet Ihr Kauf neben dem Kaufpreis? Kaufpreis, Bundesland und Grundschuld eingeben.
06Was in der Wartezeit für Vermieter gilt
Bei einer vermieteten Wohnung zählt nicht nur, wann Sie im Grundbuch stehen. Mehrere Fragen haben ihren eigenen Stichtag.
| Thema | Maßgeblicher Zeitpunkt | Grundlage |
|---|---|---|
| Miete und Betriebskosten | ab Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, wie im Kaufvertrag vereinbart | Kaufvertrag |
| Vermieter gegenüber dem Mieter | erst ab Eintragung im Grundbuch | § 566 BGB |
| Hausgeld gegenüber der Gemeinschaft | beim Kauf im Bestand ab Eintragung; im Verhältnis zum Verkäufer ab Besitzübergang | Kaufvertrag; § 8 Abs. 3 WEG beim Neubau |
| Beginn der Abschreibung (AfA) | im Jahr der Lieferung, also des Besitzübergangs | § 9a EStDV |
| Beginn der Spekulationsfrist | Datum des notariellen Kaufvertrags | § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG |
Die zweite Zeile überrascht viele. Bis zur Eintragung bleibt der Verkäufer rechtlich Vermieter. Eine Mieterhöhung oder Kündigung können Sie in dieser Zeit nur aussprechen, wenn der Kaufvertrag Sie dazu ermächtigt. Lassen Sie das im Vertrag regeln, wenn Sie schon vor der Umschreibung handeln wollen. Teilen Sie dem Mieter nach dem Besitzübergang schriftlich mit, auf welches Konto er künftig zahlt.
Bei der Spekulationsfrist zählt dagegen das frühe Datum. Die zehn Jahre beginnen mit dem Notartermin, nicht mit der Eintragung. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationsfrist bei Immobilien.
07Risiken und Grenzen
- Lange Bearbeitungszeiten. Manche Grundbuchämter brauchen Monate. Rechtlich sind Sie durch die Vormerkung geschützt, praktisch können Sie in dieser Zeit nicht als Eigentümer auftreten, etwa für eine Anschlussfinanzierung oder einen Weiterverkauf.
- Fehler in der Eintragung. Selten, aber möglich. Prüfen Sie jede Bekanntmachung sofort und melden Sie Fehler dem Notar.
- Zahlung ohne Fälligkeitsmitteilung. Wer vorher zahlt, leistet ungesichert. Zahlen Sie erst, wenn der Notar die Fälligkeit mitteilt.
- Die Wohnung als Kapitalanlage. Ab dem Besitzübergang tragen Sie die üblichen Risiken: Leerstand, wenn der Mieter auszieht, höhere Zinsen nach Ende der Zinsbindung und Instandhaltung. Die Wartezeit auf das Grundbuch ändert daran nichts.
Weiterlesen
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.
- § 873 BGB, § 925 BGB (Eigentumserwerb), § 883 BGB (Vormerkung), § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete)
- § 55 GBO (Bekanntmachung von Eintragungen)
- § 15 GrEStG (Fälligkeit), § 22 GrEStG (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- § 8 WEG, § 12 WEG (Veräußerungsbeschränkung)
- § 106 InsO (Vormerkung in der Insolvenz)
- § 9a EStDV (Jahr der Anschaffung), § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte)
- § 34 GNotKG und Anlage 2 (Gebührentabelle B)
- Schwäbisch Hall, Ratgeber Grundbucheintrag (aktualisiert 13.10.2025): https://www.schwaebisch-hall.de/baufinanzierung/kosten/grundbucheintrag.html
- Beispielrechnung und Zeitplan: eigene Annahmen, Stand 14.10.2026
FAQHäufige Fragen
Wie lange dauert die Grundbucheintragung nach dem Notartermin?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Vom Notartermin bis zur Eintragung als Eigentümer vergehen oft einige Wochen bis mehrere Monate. Es kommt darauf an, wie schnell Genehmigungen, Kaufpreis, Grunderwerbsteuer und das Grundbuchamt selbst sind.
Was ist eine Eintragungsbekanntmachung?
Die Mitteilung des Grundbuchamts, dass eine Eintragung vorgenommen wurde. Sie geht an den Notar, an Sie und an alle, deren Rechte betroffen sind, etwa Ihre Bank (§ 55 GBO).
Ab wann bin ich Eigentümer der Wohnung?
Mit der Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB). Der Notartermin und die Kaufpreiszahlung allein reichen nicht.
Wie lange dauert die Eintragung nach der Kaufpreiszahlung?
Nach der Zahlung braucht der Notar noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer kommt. Danach hängt es an der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts.
Was kostet die Eigentumsumschreibung?
Eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B des GNotKG. Bei 200.000 € Kaufpreis sind das 435 €. Für die Vormerkung kommen 217,50 € dazu, für ihre Löschung 25 €.
Ab wann steht mir die Miete zu?
Ab dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, den der Kaufvertrag festlegt. Vermieter im rechtlichen Sinn werden Sie erst mit der Eintragung (§ 566 BGB).
Muss ich auf die Eintragungsbekanntmachung reagieren?
Nein, Sie müssen nichts unterschreiben. Prüfen Sie aber Namen, Anteile und Löschungen und melden Sie Fehler sofort dem Notar.
Kann ich die Grundbucheintragung beschleunigen?
Teilweise. Zahlen Sie Kaufpreis und Grunderwerbsteuer pünktlich und sorgen Sie dafür, dass der Verkäufer den Zahlungseingang schnell bestätigt. Auf die Bearbeitungszeit des Grundbuchamts haben Sie keinen Einfluss.