Notartermin beim Wohnungskauf: Ablauf und Vorbereitung
Kevin Celentano · 2026-10-14
Der Termin steht. In zwei Wochen sitzen Sie beim Notar, gegenüber der Verkäufer oder ein Vertreter des Bauträgers. Der Entwurf liegt als PDF in Ihrem Postfach. Dreißig Seiten Juristendeutsch, dazu eine Teilungserklärung.
Viele Käufer lesen den Entwurf erst am Abend vorher. Dann ist es für die meisten Fragen zu spät. Mit der Unterschrift beim Notar ist der Kauf bindend. Was danach noch geändert werden soll, braucht die Zustimmung der anderen Seite.
Dieser Ratgeber zeigt, was Sie in den zwei Wochen davor klären, was Sie mitbringen, wie der Termin abläuft und was er kostet.
01Vor dem Termin: die zwei Wochen mit dem Entwurf
Ein Kaufvertrag über eine Immobilie ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet (§ 311b Abs. 1 BGB). Damit Sie als Verbraucher nicht überrumpelt werden, schreibt das Beurkundungsgesetz eine Vorbereitungszeit vor.
„Wenn der Entwurf da ist, sind es 14 Tage, die ich Zeit habe, richtig?“
Das fragte ein Kunde im Beratungsgespräch. Im Regelfall ja. Der beurkundende Notar oder sein Sozius soll Ihnen den beabsichtigten Text zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen (§ 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG). Wird die Frist unterschritten, muss der Notar die Gründe in der Urkunde festhalten.
Wichtig dabei: Die Frist beginnt erst, wenn der Entwurf vom Notar kommt. Ein Vertragstext, den Ihnen ein Makler oder Bauträger schickt, zählt nicht. Fragen Sie im Zweifel beim Notariat nach, wann der Entwurf verschickt wurde.
Nutzen Sie die zwei Wochen für drei Dinge.
- 01Entwurf lesen und Fragen sammeln
Kaufpreis, Übergabetag, Regelungen zu Mietvertrag, Kaution, Hausgeld und Sonderumlagen. Was Sie nicht verstehen, fragen Sie das Notariat vorab per Mail. Der Notar ist neutral und muss beiden Seiten den Vertrag erklären.
- 02Finanzierung festmachen
Unterschreiben Sie erst, wenn die Bank das Darlehen verbindlich zugesagt hat. Mit der Beurkundung schulden Sie den Kaufpreis, auch wenn die Bank danach abspringt.
- 03Erwerbsform klären
Wer soll im Grundbuch stehen, allein oder zu zweit, und zu welchen Anteilen? Das lässt sich nach dem Termin nur mit neuem Vertrag und neuen Kosten ändern.
„Ist es besser, auf unsere beiden Namen zu kaufen oder nur auf meinen?“
Eine Frage, die Ehepaare in Beratungsgesprächen regelmäßig stellen. Es kommt auf Finanzierung, Erbfolge und Steuer an. Klären Sie das vor dem Termin mit Bank und Steuerberater. Im Vertrag steht dann zum Beispiel „je zur Hälfte“.
Wie Sie die Klauseln eines Kaufvertrags im Einzelnen prüfen, zeigt der Ratgeber Kaufvertrag einer Eigentumswohnung prüfen. Beim Neubau gilt zusätzlich der Ratgeber Bauträgervertrag prüfen.
02Was Sie zum Notartermin mitbringen
Die meisten Daten hat das Notariat schon aus dem Datenblatt, das Sie vorher ausgefüllt haben. Mitbringen sollten Sie trotzdem:
| Unterlage | Wofür | Wer |
|---|---|---|
| Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original) | Der Notar muss Ihre Identität feststellen | alle Käufer |
| Steuer-Identifikationsnummer | Pflichtangabe in der Anzeige an das Finanzamt für die Grunderwerbsteuer (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) | alle Käufer |
| Grundschuldbestellungsformular der Bank | Die Bank braucht die Grundschuld als Sicherheit; oft wird sie direkt nach dem Kaufvertrag beurkundet | bei Finanzierung |
| Beglaubigte Vollmacht | Falls jemand vertreten wird | bei Vertretung |
| Ihre Fragenliste zum Entwurf | damit im Termin nichts vergessen wird | alle |
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung sollten Sie außerdem vorher gesehen haben: den aktuellen Mietvertrag, den Nachweis über die Mietkaution, die letzte Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan der Gemeinschaft sowie die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Mitbringen müssen Sie diese Unterlagen nicht. Aber was darin steht, muss zum Vertrag passen.
03So läuft der Notartermin ab
Der Ablauf ist in fast jedem Notariat gleich. Planen Sie ein bis zwei Stunden ein, wenn Kaufvertrag und Grundschuld im selben Termin beurkundet werden.
- 01Identität und Daten
Der Notar prüft die Ausweise und gleicht Namen, Anschriften und Steuer-Identifikationsnummern ab.
- 02Vorlesen
Der Notar liest den Vertrag vollständig vor (§ 13 Abs. 1 BeurkG). Eine Zusammenfassung reicht nicht. Das dauert, ist aber Ihre Gelegenheit, an jeder Stelle nachzufragen.
- 03Erklären und Ändern
Unklare Punkte erläutert der Notar. Einigen sich beide Seiten auf eine Änderung, schreibt er sie direkt in die Urkunde.
- 04Unterschreiben
Käufer, Verkäufer und Notar unterschreiben. Ab jetzt ist der Vertrag bindend.
- 05Grundschuld
Bei Finanzierung beurkundet der Notar meist direkt danach die Grundschuld für Ihre Bank. Der Verkäufer stimmt im Kaufvertrag zu, dass die Grundschuld schon vor der Umschreibung eingetragen werden darf.
- 06Aufträge an den Notar
Mit dem Vertrag beauftragen Sie den Notar, die Vormerkung zu beantragen, die nötigen Genehmigungen einzuholen und Ihnen die Fälligkeit des Kaufpreises mitzuteilen.
„Wenn wir einen Kaufvertrag erstellen, welche Verbindlichkeit hat der jetzt genau?“
Das fragte ein Kunde im Beratungsgespräch. Der Entwurf ist unverbindlich, Sie können vor dem Termin noch absagen. Mit der Unterschrift beim Notar ist der Vertrag bindend. Aussteigen können Sie danach nur noch, wenn der Vertrag oder das Gesetz ein Rücktrittsrecht vorsieht.
Auch eine Absage vor dem Termin ist nicht immer kostenlos. Hat der Notar in Ihrem Auftrag schon einen Entwurf erstellt, kann er dafür eine Gebühr verlangen. Wer das zahlt, steht oft in der Reservierungsvereinbarung oder im Notarauftrag. Mehr dazu im Ratgeber Notarkosten beim Immobilienkauf.
04Persönlich zum Notar oder mit Vollmacht?
„Muss ich persönlich zum Notar kommen oder geht das mit Vollmacht?“
Diese Frage hören wir oft, gerade von Käufern, die weit entfernt wohnen. Beides ist möglich. Der Notar soll aber darauf hinwirken, dass Verbraucher ihre Erklärungen persönlich oder durch eine Vertrauensperson abgeben (§ 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 BeurkG).
Wenn Sie nicht selbst kommen, gibt es zwei Wege.
Vollmacht vorher. Sie erteilen einer Vertrauensperson, etwa Ihrem Ehepartner, eine Vollmacht. Für das Grundbuchamt muss Ihre Unterschrift darunter notariell beglaubigt sein (§ 29 GBO). Das geht bei jedem Notar in Ihrer Nähe.
Genehmigung danach. Ein Vertreter erklärt im Termin für Sie, und Sie genehmigen den Vertrag später. Auch Ihre Genehmigung muss notariell beglaubigt werden. Bis dahin ist der Vertrag schwebend unwirksam.
Den Vertrag sollten Sie in beiden Fällen selbst gelesen haben. Die Vorbereitungszeit gilt für Sie, nicht nur für Ihren Vertreter.
05Was der Notartermin kostet
Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt, nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Verhandeln lassen sie sich nicht. Sie hängen vom Kaufpreis und von der Höhe der Grundschuld ab.
Nehmen wir Familie Brandt. Sie kauft eine vermietete Wohnung für 200.000 € und finanziert 160.000 € über eine Bank. Der Name ist ausgedacht, die Rechnung folgt dem Gesetz, die Auslagen sind geschätzt.
| Gebührensatz | Betrag | |
|---|---|---|
| Beurkundung Kaufvertrag | 2,0 | 870,00 € |
| Vollzug und Betreuung | je 0,5 | 435,00 € |
| Grundschuldbestellung | 1,0 | 381,00 € |
| XML-Daten und Auslagen (Schätzung) | 203,70 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | 359,04 € | |
| Notar gesamt | 2.248,74 € | |
| Grundbuch: Vormerkung, Umschreibung, Grundschuld, Löschung Vormerkung | 0,5 / 1,0 / 1,0 / fest | 1.058,50 € |
| Notar und Grundbuch zusammen | 3.307,24 € |
Rund 3.300 € entsprechen etwa 1,65 % des Kaufpreises. Den größeren Posten bildet meist die Grunderwerbsteuer, je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 %. Mit dem Kaufnebenkosten-Rechner sehen Sie alle Posten für Ihren Fall.
Was kostet Ihr Kauf neben dem Kaufpreis? Kaufpreis, Bundesland und Grundschuld eingeben.
06Was nach dem Notartermin passiert
Mit der Unterschrift gehört Ihnen die Wohnung noch nicht. Eigentümer werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch. Bis dahin arbeitet der Notar eine feste Reihenfolge ab.
| Schritt | Was passiert | Ihre Aufgabe |
|---|---|---|
| Vormerkung | Der Notar beantragt eine Auflassungsvormerkung, die Ihren Anspruch auf die Wohnung im Grundbuch sichert | keine |
| Genehmigungen | Verwalterzustimmung, Verzicht der Gemeinde auf ein Vorkaufsrecht, Löschungsunterlagen der Verkäuferbank | keine |
| Fälligkeitsmitteilung | Der Notar teilt mit, dass alle Voraussetzungen vorliegen | Kaufpreis fristgerecht zahlen, vorher nicht |
| Grunderwerbsteuer | Das Finanzamt schickt den Bescheid | zahlen, damit die Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt |
| Umschreibung | Nach Zahlung beantragt der Notar die Eintragung als Eigentümer | Eintragungsbekanntmachung prüfen |
Wie lange diese Schritte dauern und ab wann Ihnen die Miete zusteht, erklärt der Ratgeber Grundbucheintragung: Ablauf und Dauer.
07Checkliste: Was Sie den Notar fragen sollten
- Ab welchem Tag gehen Besitz, Nutzen und Lasten über, und ab wann steht mir die Miete zu?
- Wer trägt bereits beschlossene, aber noch nicht abgerufene Sonderumlagen?
- Wird die Mietkaution an mich übertragen, und ist das im Vertrag geregelt?
- Was passiert, wenn der Verkäufer Hausgeld schuldig geblieben ist?
- Welche Lasten stehen in Abteilung II des Grundbuchs, und bleiben sie bestehen?
- Bis wann muss ich den Kaufpreis zahlen, und was passiert bei Verzug?
08Risiken und Grenzen
- Ohne Finanzierungszusage unterschreiben. Der Kaufpreis wird fällig, egal ob die Bank zahlt. Fehlt das Geld, drohen Verzugszinsen und Schadensersatz.
- Unterlagen nicht gelesen. Der Notar prüft die rechtliche Form, nicht ob Miete, Hausgeld und Zustand der Wohnung zu Ihrer Rechnung passen. Das bleibt Ihre Aufgabe.
- Reservierung vor dem Termin. Zahlungen vor der Beurkundung sind nur in engen Grenzen wirksam vereinbart. Prüfen Sie jede Reservierungsvereinbarung genau.
- Die Wohnung selbst. Mit der Unterschrift übernehmen Sie die Risiken einer Kapitalanlage: Leerstand, wenn der Mieter auszieht, höhere Zinsen nach Ende der Zinsbindung, Instandhaltung im Haus und in der Wohnung. Rechnen Sie das vorher durch.
Weiterlesen
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.
- § 13 BeurkG (Vorlesen), § 17 BeurkG (Prüfungs- und Belehrungspflichten, Zwei-Wochen-Frist)
- § 311b BGB (Beurkundungspflicht)
- § 29 GBO (Form gegenüber dem Grundbuchamt)
- § 20 GrEStG (Inhalt der Anzeige, Identifikationsnummer)
- § 34 GNotKG und Anlage 2 (Gebührentabelle B), Anlage 1 GNotKG (Kostenverzeichnis)
- Bundesnotarkammer, Notarkosten-Beispiele: https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele
- Beispielrechnung: eigene Berechnung, Stand 14.10.2026
FAQHäufige Fragen
Wie lange vor dem Notartermin bekomme ich den Kaufvertragsentwurf?
Als Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vorher, und zwar vom beurkundenden Notar selbst (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Ein Entwurf vom Makler oder Bauträger setzt die Frist nicht in Gang.
Was muss ich zum Notartermin mitbringen?
Ihren gültigen Ausweis im Original und Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Bei Finanzierung die Grundschuldunterlagen der Bank, bei Vertretung die beglaubigte Vollmacht.
Wie lange dauert ein Notartermin?
Das hängt vom Umfang des Vertrags ab. Planen Sie ein bis zwei Stunden ein, wenn Kaufvertrag und Grundschuld im selben Termin beurkundet werden.
Liest der Notar wirklich den ganzen Vertrag vor?
Ja. Die Niederschrift muss den Beteiligten vorgelesen werden (§ 13 Abs. 1 BeurkG). Nutzen Sie das, um an jeder Stelle nachzufragen.
Kann ich den Notartermin mit Vollmacht wahrnehmen lassen?
Ja. Die Vollmacht muss für das Grundbuch notariell beglaubigt sein (§ 29 GBO). Alternativ handelt ein Vertreter ohne Vollmacht und Sie genehmigen den Vertrag später in beglaubigter Form.
Bin ich nach dem Notartermin Eigentümer?
Nein. Eigentümer werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch. Bis dahin sichert Sie die Auflassungsvormerkung.
Was kostet der Notartermin?
Im Beispiel mit 200.000 € Kaufpreis und 160.000 € Grundschuld rund 2.250 € für den Notar und 1.060 € für das Grundbuchamt. Die Gebühren stehen im GNotKG und sind nicht verhandelbar.
Kann ich nach dem Notartermin noch zurücktreten?
Nur, wenn der Vertrag oder das Gesetz einen Rücktrittsgrund vorsieht, etwa bei Zahlungsverzug der Gegenseite. Ein Widerrufsrecht wie bei Online-Käufen gibt es nicht.