Bauträgervertrag prüfen: worauf Sie vor dem Notartermin achten
Kevin Celentano · 2026-10-13
Sie haben eine Neubauwohnung reserviert. Der Notar schickt einen Vertragsentwurf mit 40 Seiten, dazu eine Baubeschreibung und einen Ratenplan. In zwei Wochen ist der Termin. Und Sie fragen sich, was davon Sie wirklich lesen müssen.
Die kurze Antwort lautet: vier Stellen. Der Ratenplan, der Fertigstellungstermin, die Baubeschreibung und die Regeln zur Abnahme. An diesen Stellen entscheidet sich, ob Sie nur für das zahlen, was gebaut ist, und ob ein Verzug den Bauträger etwas kostet oder nur Sie.
Wir gehen die Stellen der Reihe nach durch und rechnen an einem Beispiel, was die Bauzeit kostet. Am Ende steht eine Prüfliste für den Termin.
01Was ein Bauträgervertrag ist
Beim Kauf einer Bestandswohnung kaufen Sie etwas, das schon steht. Beim Bauträger kaufen Sie ein Versprechen. Der Bauträger verpflichtet sich, die Wohnung zu bauen und Ihnen das Eigentum am Grundstücksanteil zu verschaffen. Das Gesetz nennt das Bauträgervertrag (§ 650u BGB).
Für den Bau gilt Werkvertragsrecht, für den Grundstücksanteil Kaufrecht. Das hat praktische Folgen. Sie nehmen die Wohnung ab wie ein Bauherr, und Ihre Ansprüche wegen Mängeln am Bau verjähren erst fünf Jahre nach der Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei einer gebrauchten Wohnung sind Mängelrechte dagegen meist ausgeschlossen.
Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Kaufen Sie als Verbraucher, soll der Notar Ihnen den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin schicken (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Diese Zeit gehört Ihnen. Nutzen Sie sie für die vier Stellen unten.
02„Muss ich vor Fertigstellung zahlen?“ Der MaBV-Ratenplan
„Muss ich vor Fertigstellung zahlen?“
Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen regelmäßig. Ja, aber nur in Raten und nur für das, was schon gebaut ist. Der Bauträger darf nicht den ganzen Kaufpreis vorab verlangen.
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) legt fest, wann Geld fließen darf. Bevor Sie die erste Rate zahlen, müssen vier Dinge erfüllt sein (§ 3 Abs. 1 MaBV):
- Der Vertrag ist wirksam, und der Notar hat das bestätigt.
- Für Sie ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
- Die Lastenfreistellung ist gesichert. Die Bank des Bauträgers gibt Ihre Wohnung also aus ihrer Grundschuld frei, wenn Sie zahlen.
- Die Baugenehmigung ist erteilt oder der Baubeginn behördlich erlaubt.
Danach zahlen Sie in höchstens sieben Raten nach Bauabschnitten (§ 3 Abs. 2 MaBV). Die Verordnung nennt 13 Bauabschnitte, die zu sieben Raten zusammengefasst werden. Ein häufiger Plan sieht so aus:
| Rate | Bauabschnitt | Anteil | Bei 300.000 € |
|---|---|---|---|
| 1 | Beginn der Erdarbeiten | 30,0 % | 90.000 € |
| 2 | Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten | 28,0 % | 84.000 € |
| 3 | Dach und Rohinstallationen | 11,9 % | 35.700 € |
| 4 | Fenster und Innenputz | 11,2 % | 33.600 € |
| 5 | Estrich, Fliesen im Sanitärbereich, Fassade | 7,0 % | 21.000 € |
| 6 | Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Übergabe | 8,4 % | 25.200 € |
| 7 | vollständige Fertigstellung | 3,5 % | 10.500 € |
| Summe | 100 % | 300.000 € |
Prüfen Sie im Entwurf, ob die Raten diesen Abschnitten folgen und ob keine Rate höher ist, als die MaBV zulässt. Weichen Abschnitte ab, fragen Sie den Notar, warum. Der Bauträger fordert jede Rate schriftlich an, meist mit Bestätigung eines Bauleiters. Sie dürfen den Bautenstand selbst prüfen oder prüfen lassen, bevor Sie zahlen.
Statt nach Raten kann der Bauträger auch eine Bürgschaft für alle Zahlungen stellen (§ 7 MaBV). Dann darf er Geld früher annehmen. Für Sie ist das nur so gut wie die Bank, die bürgt. Lassen Sie sich die Bürgschaft zeigen, bevor Sie zahlen.
„In welchem Baustadium sind Geldflüsse vorgesehen? Sind diese vor Fertigstellung besichert?“
So hat es ein Interessent per E-Mail gefragt. Die Antwort steht im Ratenplan und in den Fälligkeitsvoraussetzungen des Vertrags. Besichert sind Ihre Zahlungen durch die Vormerkung, die Lastenfreistellung und die Bindung an den Baufortschritt. Ein Restrisiko bleibt, wenn der Bauträger während des Baus ausfällt. Mehr dazu unten bei den Risiken.
03„Ist der Fertigstellungstermin festgeschrieben?“
„Ist der Fertigstellungstermin festgeschrieben? Kann es auch Ende 2028 werden?“
Das fragte ein Kunde in einem Beratungsgespräch, und die Frage ist berechtigt. Für Kapitalanleger zählt jeder Monat, denn ab der ersten Rate laufen Zinsen und die Miete beginnt erst nach der Übergabe.
Das Gesetz verlangt, dass der Vertrag verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung macht oder zur Dauer des Baus (§ 650k Abs. 3 BGB). Fehlen sie, gelten die Angaben aus der Baubeschreibung. Was genau im Vertrag steht, macht einen großen Unterschied.
| Formulierung im Vertrag | Was sie für Sie bedeutet |
|---|---|
| „Bezugsfertig voraussichtlich im 3. Quartal 2027“ | weich. Ein Verzug ist schwer zu begründen |
| „Bezugsfertig spätestens am 30.09.2027“ | verbindlich. Nach Ablauf kommt der Bauträger in Verzug, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat |
| „Frist verlängert sich um Tage mit Schlechtwetter, Streik, höherer Gewalt“ | üblich. Achten Sie darauf, dass die Gründe eng und nachweisbar gefasst sind |
| „Vertragsstrafe von 0,1 % des Kaufpreises je Woche, höchstens 5 %“ | stark. Sie bekommen Geld, ohne einen Schaden nachweisen zu müssen |
Ohne Vertragsstrafe müssen Sie Ihren Schaden belegen, etwa entgangene Miete und zusätzliche Zinsen. Das geht, kostet aber Zeit und oft einen Anwalt. Unterscheiden Sie dabei Bezugsfertigkeit und vollständige Fertigstellung. Bezugsfertig ist die Wohnung, wenn Ihr Mieter einziehen kann. Fertig ist das Haus erst mit Außenanlagen und Restarbeiten.
04Baubeschreibung, Sonderwünsche und Abnahme
Die Baubeschreibung
Was nicht in der Baubeschreibung steht, schuldet der Bauträger nicht. Sie muss Ihnen vor dem Vertrag vorliegen (§ 650j BGB) und wird Teil des Vertrags. Ist sie unklar, gehen Zweifel zulasten des Bauträgers (§ 650k Abs. 2 BGB). Verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Für eine vermietete Wohnung achten Sie besonders auf Punkte, die Ihre Miete und Ihre Kosten bestimmen:
- Wohnfläche und Berechnungsart. Steht dort „nach Wohnflächenverordnung“? Wie werden Balkon und Terrasse angerechnet? Die Miete hängt an der Fläche.
- Heizung und Energiestandard. Welche Heizung, welcher Effizienzhaus-Standard? Davon hängen Nebenkosten und gegebenenfalls Förderung ab.
- Ausstattung. Bodenbeläge, Bad, Küche ja oder nein, Rollläden, Kellerraum, Stellplatz. Jede Lücke kostet Sie später Geld oder Miete.
- Formulierungen wie „gleichwertig“ oder „nach Wahl des Bauträgers“. Sie erlauben Austausch. Fragen Sie, was mindestens geschuldet ist.
Sonderwünsche
Wünsche über die Baubeschreibung hinaus vereinbaren Sie schriftlich, mit Preis und Auswirkung auf den Termin. Sonderwünsche sind eine häufige Begründung für Verzögerungen. Als Kapitalanleger fragen Sie sich bei jedem Wunsch, ob ein Mieter dafür mehr zahlt.
Die Abnahme
Mit der Abnahme erklären Sie, dass die Wohnung im Wesentlichen vertragsgemäß ist (§ 640 BGB). Danach müssen Sie Mängel beweisen, und die fünf Jahre Verjährung beginnen. Gehen Sie deshalb nicht allein durch die Wohnung. Ein Bausachverständiger findet in einer Stunde mehr als die meisten Käufer in einem Tag.
Bei einer Eigentumswohnung gibt es zwei Abnahmen. Ihre Wohnung (Sondereigentum) nehmen Sie selbst ab. Das Gemeinschaftseigentum, also Dach, Fassade, Treppenhaus und Technik, betrifft alle Käufer. Prüfen Sie im Vertrag, wer es abnimmt. Klauseln, nach denen ein vom Bauträger ausgesuchter Gutachter für Sie abnimmt, sehen Gerichte kritisch. Fragen Sie den Notar dazu.
05Beispielrechnung: was die Bauzeit kostet
Nehmen wir Julia. Sie ist 41, angestellt, ledig und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 €. Sie kauft eine Neubauwohnung mit 65 m² für 300.000 € und finanziert den Kaufpreis voll. Die Nebenkosten zahlt sie aus Erspartem. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
Die Raten fließen nach dem Plan oben. Die Bank zahlt sie aus, Julia zahlt in der Bauphase nur Zinsen, keine Tilgung. Für den Teil, den die Bank zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt hat, berechnet sie nach sechs freien Monaten Bereitstellungszinsen.
| Annahme | Betrag | |
|---|---|---|
| Bauzeitzinsen auf die ausgezahlten Raten | 3,6 % Sollzins | 5.993,10 € |
| Bereitstellungszinsen ab Monat 7 | 0,25 % pro Monat | 1.275,75 € |
| Zahlungen ohne Mieteinnahmen | −7.268,85 € | |
| Steuer ohne die Zinsen (zvE 80.000 €) | ESt + Soli | 22.715,56 € |
| Steuer mit den Zinsen (zvE 72.731 €) | ESt + Soli | 19.411,00 € |
| Weniger Steuer | § 32a EStG 2026, ledig | +3.304,56 € |
| Belastung nach Steuern | −3.964,29 € |
Vor Steuern zahlt Julia im ersten Jahr rund 7.270 € aus eigener Tasche, ohne einen Euro Miete. Das Finanzamt beteiligt sich mit rund 3.300 €, weil die Zinsen als Werbungskosten zählen. Bis zur Übergabe nach 18 Monaten summieren sich Zinsen und Bereitstellungszinsen im Beispiel auf rund 12.540 €.
Nach der Übergabe wird es nicht automatisch leichter. Bei 13 €/m² bekommt Julia 845 € Kaltmiete im Monat. Dem stehen 900 € Zinsen, 375 € Tilgung und rund 60 € nicht umlagefähiges Hausgeld gegenüber. Vor Steuern fehlen jeden Monat rund 490 €. Die Tilgung baut zwar Vermögen auf, muss aber aus dem Gehalt kommen.
Und wenn der Bau ein halbes Jahr länger dauert?
Rund 10.360 € kostet Julia ein Verzug von sechs Monaten. Genau deshalb ist der Unterschied zwischen „voraussichtlich“ und „spätestens“ im Vertrag so viel wert. Rechnen Sie mit dem Kaufnebenkosten-Rechner aus, was Sie zusätzlich zum Kaufpreis bereithalten müssen.
Was kostet Ihr Kauf neben dem Kaufpreis? Kaufpreis, Bundesland und Grundschuld eingeben, und Sie sehen Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer einzeln.
06Prüfliste vor dem Notartermin
- 01Vertragspartner
Wer genau verkauft? Eine Projektgesellschaft oder der Bauträger selbst? Fragen Sie nach Handelsregisterauszug und bisherigen Projekten.
- 02Fälligkeitsvoraussetzungen
Stehen Vertragswirksamkeit, Vormerkung, Lastenfreistellung und Baugenehmigung vor der ersten Rate drin (§ 3 Abs. 1 MaBV)?
- 03Ratenplan
Höchstens sieben Raten, Anteile nach MaBV, keine Rate vor dem zugehörigen Bauabschnitt.
- 045 % Sicherheit
Einbehalt bei der ersten Rate oder Bürgschaft (§ 650m Abs. 2 BGB).
- 05Fertigstellungstermin
Ein Datum mit „spätestens“, eng gefasste Verlängerungsgründe, möglichst eine Vertragsstrafe.
- 06Baubeschreibung
Vollständig, mit Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung, Heizung, Energiestandard und Ausstattung.
- 07Teilungserklärung
Welche Räume, Stellplätze und Sondernutzungsrechte gehören zu Ihrer Wohnung? Darf der Bauträger die Teilungserklärung später noch ändern?
- 08Abnahme
Getrennte Regeln für Sonder- und Gemeinschaftseigentum, kein vom Bauträger bestimmter Abnehmer ohne Ihre Zustimmung.
- 09Übergabe und Hausgeld
Ab wann zahlen Sie Hausgeld? Bei der werdenden Gemeinschaft meist ab Übergabe (§ 8 Abs. 3 WEG).
- 10Vermietung
Gibt es einen Mietvertrag oder eine Vermietungszusage? Wenn ja, mit welcher Laufzeit, welchen Bedingungen und wer steht dahinter?
- 11Finanzierung
Steht das verbindliche Darlehensangebot, passt die Auszahlung zu den Raten, wie lange ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?
- 12Kosten
Wer trägt Erschließung, Hausanschlüsse und Vermessung? Stehen sie im Kaufpreis oder kommen sie extra?
Gehen Sie die Liste mit dem Notar durch. Er erklärt den Vertrag neutral, berät Sie aber nicht einseitig. Wer eine zweite Meinung möchte, lässt den Entwurf von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Das kostet Geld, und bei einem sechsstelligen Kauf ist es gut angelegt.
07Für wen ein Neubau vom Bauträger passt
- Sie haben Reserven für 12 bis 24 Monate Zinsen ohne Miete und einen Puffer für Verzug.
- Sie wollen Mängelrechte über fünf Jahre statt einer gebrauchten Wohnung „wie besichtigt“.
- Ihr Steuersatz ist so hoch, dass Werbungskosten in der Bauphase spürbar wirken.
- Sie können warten, bis die erste Miete fließt.
- Sie brauchen ab dem Kauf laufende Mieteinnahmen.
- Ihre Liquidität reicht nur für den Normalfall, nicht für ein halbes Jahr Verzug.
- Sie haben keine Zeit für Abnahme, Mängelrügen und Ratenkontrolle und wollen niemanden dafür bezahlen.
08Risiken: Was beim Bauträgerkauf schiefgehen kann
„Meine einzige Sorge: Bauträger-Insolvenz, dann bleibe ich auf Kosten sitzen.“
So schrieb es ein Interessent. Die Sorge ist nicht aus der Luft gegriffen. Die MaBV begrenzt das Risiko, sie beseitigt es nicht.
- Insolvenz des Bauträgers. Weil Sie nur nach Baufortschritt zahlen und eine Vormerkung haben, steht Ihrem Geld ein Gegenwert gegenüber. Den Rest muss aber jemand fertig bauen, und das kostet fast immer mehr als die offenen Raten. Dazu kommen Zeit und Anwaltskosten.
- Verzug. Wie das Beispiel zeigt, kostet ein halbes Jahr schnell fünfstellig. Ohne verbindlichen Termin tragen Sie das allein.
- Mängel. Neubauten haben Mängel, auch gute. Ohne sorgfältige Abnahme verlieren Sie Beweisvorteile.
- Zinsen. Ihr Kredit läuft schon in der Bauphase. Endet die Zinsbindung, kann die Anschlussfinanzierung teurer werden. Planen Sie eine ausreichend lange Zinsbindung.
- Vermietung. Nach der Übergabe muss ein Mieter gefunden werden. Rechnen Sie mit Leerstand von einigen Monaten, wenn viele Wohnungen im selben Haus gleichzeitig fertig werden.
- Instandhaltung und Wiederverkauf. Auch ein Neubau braucht eine Rücklage. Wer früh verkauft, konkurriert mit neueren Projekten.
Weiterlesen
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 13.10.2026.
- § 650u BGB, § 650v BGB, § 650j BGB, § 650k BGB, § 650m BGB
- § 640 BGB (Abnahme), § 634a BGB (Verjährung)
- § 3 MaBV, § 7 MaBV
- § 17 BeurkG
- § 8 WEG (werdende Gemeinschaft)
- § 9 EStG, § 32a EStG (Tarif 2026), §§ 3, 4 SolZG
- Alle Beispielrechnungen: eigene Berechnung, Stand 13.10.2026
FAQHäufige Fragen
Was ist ein Bauträgervertrag?
Ein Vertrag, mit dem sich ein Unternehmen verpflichtet, eine Wohnung oder ein Haus zu bauen und Ihnen gleichzeitig das Eigentum am Grundstück oder Grundstücksanteil zu übertragen (§ 650u BGB). Für den Bau gilt Werkvertragsrecht, für das Grundstück Kaufrecht. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden.
Wie viele Raten darf der Bauträger verlangen?
Höchstens sieben, und jede erst nach dem zugehörigen Bauabschnitt (§ 3 Abs. 2 MaBV). Die erste Rate ist erst fällig, wenn Vertrag, Vormerkung, Lastenfreistellung und Baugenehmigung vorliegen. Alternativ darf der Bauträger eine Bürgschaft für alle Zahlungen stellen (§ 7 MaBV).
Was passiert, wenn der Bauträger den Fertigstellungstermin nicht einhält?
Steht im Vertrag ein verbindlicher Termin und hat der Bauträger die Verzögerung zu vertreten, kommt er in Verzug. Sie können dann Ihren Schaden verlangen, etwa entgangene Miete und zusätzliche Zinsen. Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, bekommen Sie diese ohne Nachweis eines Schadens. Bei einem „voraussichtlichen“ Termin ist das deutlich schwerer.
Was sind die 5 % Sicherheit beim Bauträgerkauf?
Bei der ersten Rate steht Ihnen als Verbraucher eine Sicherheit von 5 % des Preises zu (§ 650m Abs. 2 BGB). Sie sichert die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel ab. Meist wird sie als Einbehalt von der ersten Rate geleistet, seltener als Bankbürgschaft.
Kann ich Bauzeitzinsen von der Steuer absetzen?
Wenn Sie die Wohnung vermieten wollen, sind Zinsen und Bereitstellungszinsen in der Bauphase vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung (§ 9 EStG). Im Beispiel spart das bei 80.000 € Einkommen rund 3.300 € Steuer im ersten Jahr. Die Vermietungsabsicht sollten Sie belegen können.
Wie lange habe ich Gewährleistung beim Neubau?
Ansprüche wegen Mängeln am Bau verjähren fünf Jahre nach der Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei einer Eigentumswohnung zählt für das Gemeinschaftseigentum dessen eigene Abnahme. Melden Sie Mängel schriftlich und vor Ablauf der Frist.
Brauche ich einen Anwalt für den Bauträgervertrag?
Pflicht ist es nicht. Der Notar liest den Vertrag vor und erklärt ihn, bleibt aber neutral. Eine Prüfung durch einen Anwalt für Baurecht lohnt sich vor allem, wenn der Vertrag beim Fertigstellungstermin, bei der Abnahme oder bei Änderungsvorbehalten vom üblichen Muster abweicht.