Ratgeber · Kauf & Notar

    Baubeschreibung prüfen: was beim Neubau drinstehen muss

    Die Baubeschreibung legt fest, was Sie für Ihr Geld bekommen. Wir zeigen den gesetzlichen Mindestinhalt, die typischen weichen Formulierungen und rechnen vor, was eine großzügig gerechnete Balkonfläche bei Kaufpreis und Miete ausmacht.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    19. Oktober 202610 Min. Lesezeit
    Baubeschreibung auf einen Blick
    9 Punkte
    Mindestinhalt
    Art. 249 § 2 EGBGB, soweit einschlägig
    2 Wochen
    vor dem Notartermin
    Kaufvertragsentwurf im Regelfall (§ 17 Abs. 2a BeurkG)
    ein Viertel
    Balkonfläche
    in der Regel, höchstens die Hälfte (§ 4 WoFlV)
    10.462 €
    rechnerischer Preisanteil für 2 m²
    kein nachgewiesener Wertverlust

    Zusammen mit dem Kaufvertragsentwurf vom Notar kann ein PDF mit 20 oder 30 Seiten kommen. Es heißt Baubeschreibung oder Bau- und Leistungsbeschreibung und klingt gut: „hochwertige Ausstattung“, „moderne Haustechnik“, „großzügige Balkone“. Solche Formulierungen ersetzen aber keine konkreten Leistungsangaben.

    Die Baubeschreibung ist ein zentrales Dokument dafür, was Sie für Ihren Kaufpreis bekommen. Auch der übrige Vertrag, einbezogene Pläne und gesetzliche Anforderungen bestimmen die geschuldete Leistung. Unpräzise Formulierungen können Spielräume und Streit über die Ausführung schaffen.

    01Was die Baubeschreibung rechtlich ist

    Wer eine Wohnung vom Bauträger kauft, verbindet den Erwerb von Eigentum am Grundstück mit einer Bauleistung. Für die Bauleistung gilt grundsätzlich Werkvertragsrecht (§ 650u BGB). Bei einem Bauträgervertrag mit einem Verbraucher muss der Bauträger vor Vertragsschluss über die Einzelheiten der Bauausführung unterrichten (§ 650j BGB). Was genau dazugehört, steht in Art. 249 EGBGB.

    Beim Bauträgerkauf wird die Baubeschreibung in die notarielle Vertragsgestaltung einbezogen, gegebenenfalls durch Bezugnahme auf eine gesonderte notarielle Urkunde. Sie ist damit ein Teil Ihres Vertrags, genauso wie der Kaufpreis. Ist sie unvollständig oder unklar, sind bei der Auslegung sämtliche vertragsbegleitenden Umstände und der Komfort- und Qualitätsstandard der übrigen Beschreibung zu berücksichtigen. Verbleibende Zweifel über die geschuldete Leistung gehen zulasten des Bauträgers (§ 650k Abs. 2 BGB). Die automatische Einbeziehung nach § 650k Abs. 1 BGB gilt beim Bauträgervertrag dagegen nicht (§ 650u Abs. 2 BGB).

    Diese Auslegungsregel hilft Ihnen, ersetzt aber keine klare Beschreibung. Ein Streit darüber, was „hochwertig“ bedeutet, kann Zeit, Nerven und ein Gutachten kosten. Besser ist es, Unklarheiten vor dem Notartermin zu klären und die Konkretisierungen wirksam in den Vertrag einzubeziehen. Bei Fragen zum geschuldeten Leistungsumfang unterstützt Sie ein Rechtsanwalt.

    02Der Mindestinhalt: neun Punkte, übersetzt

    Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB nennt, was eine Baubeschreibung mindestens enthalten muss, soweit es für das Vorhaben zutrifft. Die Tabelle fasst die neun Punkte zusammen; die rechte Spalte zeigt Prüffragen für Kapitalanleger.

    Nr.PflichtangabeWorauf Sie achten
    1Allgemeine Beschreibung des Gebäudes oder der Umbauten, gegebenenfalls Haustyp und BauweiseMassivbau, Holzbau oder Mischbau, Zahl der Geschosse und Wohnungen
    2Art und Umfang der Leistungen, gegebenenfalls Planung und Bauleitung, Arbeiten am Grundstück, Baustelleneinrichtung und AusbaustufeWird schlüsselfertig gebaut? Wer übernimmt Planung und Bauleitung? Was ist ausdrücklich ausgenommen?
    3Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Ansichten, Grundrisse, SchnitteNach welcher Methode ist die Wohnfläche berechnet?
    4Gegebenenfalls Energie-, Brandschutz- und Schallschutzstandard sowie BauphysikVereinbarte Effizienzhaus-Stufe mit Nachweis, Schallschutz mit konkreter Norm und Stufe
    5Konstruktion aller wesentlichen GewerkeWände, Decken, Dach, Fenster, Abdichtung von Keller und Tiefgarage
    6Gegebenenfalls InnenausbauBöden, Wände, Türen, Treppen, mit Material und Qualität
    7Gegebenenfalls gebäudetechnische AnlagenHeizungsart, Warmwasser, Lüftung, Aufzug
    8Qualitätsmerkmale, denen Gebäude oder Umbau genügen müssenKonkrete Normen, Klassen und Qualitätsanforderungen; ergänzend Hersteller oder Preisrahmen
    9Gegebenenfalls Beschreibung von Sanitärobjekten, Armaturen, Elektroanlage, Installationen, Informationstechnologie und AußenanlagenAnzahl der Steckdosen je Raum, Glasfaser, Außenanlagen und Stellplätze

    Dazu kommt Absatz 2: Die Baubeschreibung muss verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt enthalten. Steht der Baubeginn noch nicht fest, ist die Dauer der Bauausführung anzugeben. Enthält der Vertrag keine entsprechenden verbindlichen Angaben, werden die vorvertraglichen Angaben aus der Baubeschreibung insoweit Vertragsinhalt (§ 650k Abs. 3 BGB). Ein bloßes „voraussichtlich“ benennt für sich genommen keinen verbindlichen Termin.

    Wohnungsgrundriss, Taschenrechner und Schlüssel zur Prüfung einer Kapitalanlage
    KI-generiertes Symbolbild

    03Die Wohnfläche: wo die Zahlen weich werden

    Für Kapitalanleger ist die Wohnfläche eine zentrale Zahl der Baubeschreibung. Sie beeinflusst den Preis pro Quadratmeter und kann für Miete und Wiederverkaufswert relevant sein. Prüfen Sie deshalb, wie sie berechnet wurde.

    Für Mietwohnungen ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ein wichtiger Maßstab; ihre Anwendung hängt unter anderem von Wohnungsart und Vereinbarung ab. Sie rechnet Flächen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe voll, Flächen ab einem und unter zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte (§ 4 WoFlV).

    Ein Ansatz zur Hälfte ist nach WoFlV nicht einfach frei wählbar; eine Abweichung vom Regelansatz muss anhand der konkreten Umstände begründet werden können. DIN 277 erfasst dagegen Grundflächen und liefert keine Wohnfläche im Sinne der WoFlV. Eine nach DIN 277 ermittelte Fläche darf deshalb nicht ungeprüft wie eine WoFlV-Wohnfläche behandelt werden. Klären Sie, welche Berechnung vertraglich vereinbart wird und welche Fläche für Ihre Vermietungsrechnung maßgeblich ist.

    04Beispielrechnung: der halbe Balkon

    Beispielrechnung, vereinfacht: Sandra kauft eine Neubauwohnung für 340.000 €. Im Exposé stehen 65 m² Wohnfläche. Darin steckt ein Balkon mit 8 m², angerechnet zur Hälfte, also 4 m². Sandra ist eine erfundene Person; die Zahlen dienen der Veranschaulichung und sind keine Prognose. Ob der hälftige Ansatz gerechtfertigt ist, hängt von den konkreten Umständen ab.

    Mit dem Regelansatz der WoFlV, einem Viertel, zählt der Balkon nur 2 m². Bei ansonsten unveränderter Berechnung ergibt das 63 m². Gebaut ist dieselbe Wohnung, und der vereinbarte Kaufpreis bleibt 340.000 €. Nur die Zahl, mit der Sandra rechnet, ist eine andere.

    Dieselbe Wohnung, zwei Flächenansätze
    Balkon zur HälfteBalkon zu einem Viertel
    Kaufpreis340.000 €340.000 €
    Wohnfläche65 m²63 m²
    Preis je m²5.231 €5.397 €
    Angenommene Kaltmiete bei 13 €/m² im Monat845 €819 €
    Rechnerischer Unterschied Miete im Jahr−312 €
    Rechnerischer Preisanteil für 2 m² bei 340.000 € / 65 m²10.462 €
    Beispielrechnung, vereinfacht. Gerundet auf volle Euro; Berechnung mit ungerundeten Ausgangswerten. Die 13 €/m² sind eine reine Annahme, kein belegter Marktwert. Mietvergleich bei vollständiger Vermietung ohne Mietsteigerung, Leerstand oder Ausfall; Flächenansatz nach § 4 Nr. 4 WoFlV.

    Rund 166 € höher ist der rechnerische Kaufpreis pro Quadratmeter beim Regelansatz. Die angenommene Mietdifferenz beträgt 312 € im Jahr, in zehn Jahren 3.120 € ohne Steigerung. Das setzt voraus, dass in beiden Varianten dieselben 13 €/m² erzielt werden und die Monatsmiete entsprechend der Fläche festgelegt wird. Eine andere Flächenberechnung verändert eine vereinbarte Miete nicht automatisch. Beim Wiederverkauf könnte ein Käufer oder Gutachter mit 63 m² rechnen; ein bestimmter Wertverlust folgt daraus nicht.

    Was 2 m² im Beispiel ausmachen
    Rechnerischer Preisanteil für 2 m², kein Wertverlust
    10.462 €
    Angenommene Mietdifferenz in zehn Jahren
    −3.120 €
    Beträge nicht addierbar: Der Preisanteil ist weder ein nachgewiesener Marktwertverlust noch ein feststehender Anspruch. Die Mietdifferenz ist eine Modellrechnung, kein tatsächlicher Zahlungsstrom. Beispielrechnung, vereinfacht.

    Was heißt das für die Vermietung? Geben Sie im Mietvertrag eine belastbar ermittelte Wohnfläche an und klären Sie die zugrunde liegende Methode. Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich. Unterschreitet die tatsächliche Fläche die vertraglich vereinbarte Wohnfläche um mehr als 10 %, kann dies grundsätzlich einen Mangel darstellen, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt. Entscheidend sind die konkrete Vertragsgestaltung und der Anwendungsfall. Lassen Sie die Folgen einer Flächenabweichung von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    05Ausstattung: woran Sie eine dünne Baubeschreibung erkennen

    Eine gute Baubeschreibung ist konkret. Sie nennt Material, Stärke, Norm, Klasse oder einen Preisrahmen. Eine dünne Beschreibung arbeitet mit Formulierungen, die viel offenlassen. Die folgenden Beispiele zeigen mögliche Unklarheiten.

    FormulierungWas sie offenlässtWas Sie verlangen
    „hochwertige Ausstattung“keine messbaren KriterienMaterial, Hersteller oder Preis je m²
    „Fabrikat nach Wahl des Bauträgers“Qualität und MarkeMindeststandard oder genanntes Referenzprodukt
    „oder gleichwertig“Maßstab und Verfahren für die BeurteilungKriterien, an denen Gleichwertigkeit gemessen wird
    „Bodenbelag nach Bemusterung, Materialpreis bis 35 €/m²“Verlegung, Sockelleisten, Trittschallob der Betrag brutto ist und was er umfasst
    „Schallschutz nach DIN 4109“welche Teile und welches Schutzniveau vereinbart sindkonkrete Normfassung und gegebenenfalls erhöhten Schallschutz
    „vorbereitet für Wallbox“ oder „Leerrohr für Glasfaser“Anschlussumfang und KostenträgerAnschluss, Kosten und wer ihn beauftragt
    „Außenanlagen nach Plan“Spielplatz, Fahrradstellplätze, Bepflanzung, sofern der Plan fehlt oder unklar istFreiflächenplan als Anlage zur Baubeschreibung
    „optional“, „gegen Aufpreis“genaue Abgrenzung der enthaltenen Leistungeine klare Liste: inklusive oder nicht

    Gehen Sie die Baubeschreibung mit einem Textmarker durch. Alles, was weich ist, markieren Sie gelb. Diese Liste schicken Sie vor dem Notartermin an den Bauträger und bitten um schriftliche Konkretisierung. Lassen Sie die Vereinbarungen wirksam in den Vertrag oder seine Anlagen einbeziehen.

    Schallschutz, Energie und Technik

    Beim Schallschutz sind insbesondere die Mindestanforderungen der DIN 4109-1 von weitergehenden Anforderungen zu unterscheiden. Hörbare Nachbarn können die Wohnqualität beeinträchtigen. Welcher Schallschutz geschuldet ist, hängt nicht allein von einem ausdrücklichen Hinweis auf „erhöhten Schallschutz“ ab, sondern auch vom insgesamt vereinbarten Komfort- und Qualitätsstandard. Lassen Sie Normfassung und Schutzniveau konkret festhalten.

    Beim Energiestandard zählt der Nachweis. Wenn für Ihre Inanspruchnahme der Sonder-AfA nach § 7b EStG ein Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel erforderlich ist, muss das Gebäude entsprechend geplant und zertifiziert werden. Die Baubeschreibung sollte die Effizienzhaus-Stufe und das Siegel ausdrücklich nennen. Diese Merkmale allein garantieren die steuerliche Begünstigung nicht; auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Rechnung dazu steht im Ratgeber Sonder-AfA und degressive AfA. Ob Sie die Begünstigung beanspruchen können, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

    Bei der Haustechnik geht es um laufende Kosten. Wärmepumpe, Fernwärme oder etwas anderes? Gibt es eine Lüftungsanlage mit Filterwechsel? Wer zahlt die Wartung? Diese Fragen beeinflussen später das Hausgeld und damit Ihren Cashflow. Hausgeld ist auch bei einer vermieteten Wohnung nicht insgesamt steuerlich abziehbar. Insbesondere sind Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der WEG nicht sofort abzugsfähig; maßgeblich sind erst tatsächlich verausgabte, steuerlich berücksichtigungsfähige Beträge. Lassen Sie die abziehbaren Beträge von Ihrem Steuerberater bestimmen.

    06Sonderwünsche: Kosten, Fristen und Steuer

    Sonderwünsche sind Änderungen gegenüber der Baubeschreibung: ein anderer Boden, eine zusätzliche Steckdose, eine bodengleiche Dusche. Für Eigennutzer können persönliche Vorlieben ausschlaggebend sein. Für Kapitalanleger lautet die Frage nüchterner: Zahlt ein Mieter dafür mehr, oder senkt es die Kosten?

    Drei Dinge sollten Sie wissen, bevor Sie Sonderwünsche beauftragen.

    Es kann Fristen geben. Der Bauträger kann Sonderwünsche vom Baufortschritt abhängig machen. Spätere Änderungen können teurer oder technisch nicht mehr möglich sein. Prüfen Sie die Termine in der Baubeschreibung oder im Bemusterungsplan.

    Die Mehrkosten müssen transparent sein. Der Bauträger kann Planung, Koordination und einen Aufschlag berechnen. Prüfen Sie zugleich, welche Gutschrift für die ursprünglich enthaltene Leistung angeboten wird.

    Grunderwerbsteuer kann anfallen. Nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche können der Grunderwerbsteuer unterliegen, wenn sie rechtlich mit dem Kaufvertrag zusammenhängen. Die Mehrkosten können damit die steuerpflichtige Gegenleistung erhöhen. Beispielrechnung, vereinfacht: Bei angenommenen 12.000 € zusätzlicher steuerpflichtiger Gegenleistung und einem angenommenen Steuersatz von 6,5 % sind das 780 € zusätzliche Grunderwerbsteuer. Der tatsächlich geltende Steuersatz hängt vom Bundesland ab. Mehr dazu im Ratgeber Grunderwerbsteuer beim Neubau. Lassen Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Sonderwünsche von einem Steuerberater beurteilen.

    Abnahmeunterlagen und Wohnungsschlüssel in einer hellen Mietwohnung
    KI-generiertes Symbolbild

    07Baubeschreibung prüfen in sieben Schritten

    So gehen Sie die Unterlagen durch
    1. 01
      Vollständigkeit

      Liegen Baubeschreibung, Grundrisse mit Maßen, Schnitte, Ansichten, Wohnflächenberechnung und Freiflächenplan vor?

    2. 02
      Wohnfläche

      Methode und Balkonansatz prüfen, Fläche selbst grob nachrechnen.

    3. 03
      Fertigstellung

      Steht ein verbindlicher Termin oder eine verbindliche Bauzeit drin, nicht nur „voraussichtlich“?

    4. 04
      Weiche Formulierungen

      Alles markieren, was ohne Material, Norm oder Preis bleibt.

    5. 05
      Energie und Schallschutz

      Sind vereinbarte Effizienzhaus-Stufe, Siegel und Schallschutzstufe ausdrücklich genannt?

    6. 06
      Ausnahmen

      Was ist ausdrücklich nicht enthalten: Küche, Stellplatz, Außenanlagen, Anschlüsse?

    7. 07
      Rückfragen schriftlich

      Liste an den Bauträger, Konkretisierungen notariell in den Vertrag einbeziehen lassen.

    Wenn Ihnen die technischen Angaben zu viel sind, kann ein Bausachverständiger schon vor dem Kauf helfen. Vereinbaren Sie Prüfungsumfang, Bearbeitungszeit und Honorar vorab; der Aufwand hängt von den Unterlagen und dem Vorhaben ab.

    08Für wen eine genaue Prüfung besonders wichtig ist

    Unbedingt genau prüfen
    • Sie kaufen mehrere Jahre vor Fertigstellung, nur nach Plänen.
    • Sie rechnen mit Sonder-AfA und brauchen einen bestimmten Energiestandard.
    • Die Miete im Exposé ist pro Quadratmeter angegeben und Sie wollen sie nachrechnen.
    • Sie wollen später verkaufen und brauchen belastbare Unterlagen.
    Andere Prüfungsschwerpunkte, nicht prüfungsfrei
    • Die Wohnung ist bereits fertig: Eine Besichtigung ergänzt die Prüfung, ersetzt aber keine Kontrolle der vertraglichen Qualität und verdeckten Bauteile.
    • Sie kaufen im Bestand ohne Bauverpflichtung des Verkäufers: Dann steht die Prüfung von Zustand und vorhandenen Bauunterlagen im Vordergrund; eine neue gesetzliche Baubeschreibung ist regelmäßig nicht geschuldet.

    09Risiken: was trotz guter Baubeschreibung schiefgehen kann

    Gebaut wird anders als beschrieben. Eine präzise Baubeschreibung ist eine Grundlage für Ihre Ansprüche, setzt sie aber nicht von selbst durch. Lassen Sie Abweichungen bei der Bauabnahme prüfen und dokumentieren. Klären Sie bei bekannten Mängeln auch den erforderlichen Vorbehalt Ihrer Rechte mit einem Rechtsanwalt.

    Die Fläche stimmt am Ende nicht. Planmaße und fertiggestellte Flächen können voneinander abweichen, etwa durch geänderte Wandaufbauten oder Schächte. Prüfen Sie, ob fertige Maße bereits berücksichtigt wurden. Eine Toleranzklausel schließt Ansprüche nicht automatisch aus; ihre Wirksamkeit und die vereinbarte Beschaffenheit sind entscheidend. Je nach Fall können Minderung oder weitere Ansprüche in Betracht kommen. Lassen Sie Ihre Ansprüche von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Der Termin hält nicht. Auch ein verbindlicher Fertigstellungstermin verhindert keine Verzögerung. Er erleichtert die Bestimmung der Fälligkeit; Verzug und Ersatzansprüche haben weitere Voraussetzungen. Während einer Verzögerung können Finanzierungskosten weiterlaufen und geplante Mieteinnahmen ausbleiben. Ein Rechtsanwalt kann klären, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

    Der Bauträger fällt aus. Dann hilft die beste Baubeschreibung allein wenig. Möglichkeiten und Grenzen der Zahlungsabsicherung erläutert der Ratgeber Bauträger-Insolvenz.

    Steuerliche Annahmen kippen. Fehlt am Ende ein für Ihre Sonder-AfA erforderliches Siegel, kann die erwartete Begünstigung entfallen. Rechnen Sie den Cashflow vor Steuern immer zuerst und prüfen Sie, ob die Investition auch ohne Sonder-AfA tragbar ist. Die steuerlichen Voraussetzungen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

    FAQHäufige Fragen

    Was muss in einer Baubeschreibung stehen?

    Art. 249 § 2 EGBGB verlangt, soweit für das Vorhaben einschlägig, eine allgemeine Gebäudebeschreibung, Art und Umfang der Leistungen einschließlich Planung, Bauleitung, Grundstücksarbeiten und Baustelleneinrichtung, Gebäudedaten und Pläne, Angaben zu Energie-, Brand- und Schallschutz sowie Bauphysik, Konstruktion, Innenausbau, Haustechnik, Qualitätsmerkmalen und Ausstattung einschließlich Außenanlagen. Hinzu kommen verbindliche Angaben zur Fertigstellung oder, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht, zur Bauzeit.

    Ist die Baubeschreibung Teil des Kaufvertrags?

    Beim Bauträgerkauf wird sie notariell als Vertragsbestandteil einbezogen, gegebenenfalls durch Bezugnahme auf eine gesonderte Urkunde. Die automatische Einbeziehung nach § 650k Abs. 1 BGB gilt hier nicht (§ 650u Abs. 2 BGB). Bei der Auslegung unklarer oder unvollständiger Angaben sind die Vertragsumstände und der übrige Komfort- und Qualitätsstandard zu berücksichtigen; verbleibende Zweifel über die geschuldete Leistung gehen zulasten des Bauträgers (§ 650k Abs. 2 BGB).

    Wie wird ein Balkon bei der Wohnfläche angerechnet?

    Nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte (§ 4 WoFlV). Ein höherer Ansatz als ein Viertel ist nicht frei wählbar, sondern muss anhand der konkreten Umstände begründet werden können. Fragen Sie nach Berechnungsmethode und Begründung. Eine Fläche nach DIN 277 ist nicht mit einer WoFlV-Wohnfläche gleichzusetzen.

    Was bedeutet „oder gleichwertig“ in der Baubeschreibung?

    Die Formulierung soll einen Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt ermöglichen; Umfang und Wirksamkeit hängen von der konkreten Klausel ab. Verlangen Sie überprüfbare Kriterien wie Material, technische Eigenschaften, Norm und Qualitätsklasse. Ein ähnlicher Preis allein belegt keine Gleichwertigkeit.

    Kann ich die Baubeschreibung nach dem Notartermin noch ändern?

    Eine Änderung erfordert grundsätzlich eine Vereinbarung mit dem Bauträger und kann als Sonderwunsch zusätzliche Kosten auslösen. Ob sie notariell beurkundet werden muss, hängt von Inhalt, Zusammenhang und Zeitpunkt ab. Klären Sie die Form mit dem Notar und vereinbaren Sie Preis, Leistungsumfang und Terminfolgen vor der Beauftragung.

    Kosten Sonderwünsche Grunderwerbsteuer?

    Nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche können grunderwerbsteuerpflichtig sein, wenn sie rechtlich mit dem Kaufvertrag zusammenhängen. Die Mehrkosten können damit die steuerpflichtige Gegenleistung erhöhen. Der anzuwendende Steuersatz hängt vom Bundesland ab. Lassen Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Sonderwünsche von einem Steuerberater beurteilen.

    Was tun, wenn die Wohnfläche am Ende kleiner ist?

    Lassen Sie nach derselben Methode wie in der vereinbarten Berechnung nachmessen und dokumentieren Sie die Abweichung bei der Abnahme. Ob Minderung, Schadensersatz oder andere Rechte bestehen, hängt unter anderem von der vereinbarten Beschaffenheit und der Wirksamkeit einer Toleranzklausel ab. Eine Toleranz schließt Ansprüche nicht automatisch aus. Klären Sie auch erforderliche Vorbehalte bei der Abnahme mit einem Rechtsanwalt.

    Weiterlesen

    Quellen

    • § 650j BGB (Pflicht zur Baubeschreibung) und § 650k BGB (Auslegung, Fertigstellungszeitpunkt)
    • § 650u BGB (Bauträgervertrag, nicht anwendbare Vorschriften)
    • Art. 249 § 2 EGBGB (Inhalt der Baubeschreibung)
    • § 4 WoFlV (Anrechnung von Balkonen und Terrassen)
    • § 17 BeurkG (Zwei-Wochen-Frist bei Verbraucherverträgen)
    • § 8 GrEStG und § 9 GrEStG (Bemessungsgrundlage und Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer)
    • § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    • § 536 BGB (Mietminderung bei Mängeln) und § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)
    • Beispielrechnungen: eigene Berechnungen auf Grundlage der jeweils genannten Annahmen
    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Bestandsimmobilien, Kalkulation und Objektprüfung.

    Rula ist seit 2021 in der Finanzdienstleistung tätig. Sein Schwerpunkt sind Bestandsimmobilien als Kapitalanlage, nachvollziehbare Kalkulationen und eine ehrliche Einschätzung von Substanz und laufenden Kosten.

    Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung im Einzelfall. Die vereinfachten Rechenbeispiele beruhen auf den jeweils genannten Annahmen.

    Kostenlos · Sofort · Ohne Anmeldung

    Laden Sie sich diesen Ratgeber als PDF herunter

    Die komplette Anleitung als saubere A4-Datei – mit Titelblatt, allen Kapiteln und Seitenzahlen. Behalten Sie sie griffbereit, lesen Sie offline oder besprechen Sie sie in Ruhe im Beratungsgespräch.

    • Alle Kapitel, Tabellen und Rechenbeispiele
    • Offline lesen – auf dem Handy oder ausgedruckt
    • In Ruhe durchgehen oder weitergeben
    • Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail

    A4-Format · 3.003 Wörter · Stand 19. Oktober 2026

    Verwandte Ratgeber

    Alle Ratgeber