Kaufvertrag Eigentumswohnung prüfen: die zehn Klauseln, auf die es ankommt
Moe Afonso · 2026-10-13
Der Notar hat Ihnen den Entwurf geschickt. 25 Seiten, viele Paragrafen, dazu Anlagen. Der Termin steht in zwei Wochen. Die meisten Käufer lesen den Entwurf einmal quer und verlassen sich auf den Notar.
Das ist verständlich, aber riskant. Der Notar formuliert neutral und erklärt Ihnen jede Klausel. Ob der Vertrag zu Ihrer Wohnung, Ihrer Finanzierung und Ihrem Mieter passt, prüft er nicht. Und nach der Unterschrift lässt sich nichts mehr ändern.
Hier gehen wir die zehn Stellen durch, an denen ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung Geld bewegt. Ein Beispiel zeigt, welche Beträge an drei davon hängen können.
01Wer den Vertrag schreibt und was der Notar nicht prüft
Den Entwurf schreibt der Notar, meist auf Wunsch des Verkäufers und nach dessen Vorgaben. Das ist normal. Es heißt aber, dass Regelungen zu Ihren Gunsten oft erst im Vertrag stehen, wenn Sie danach fragen.
Kaufen Sie als Verbraucher von einem Unternehmer, soll der Entwurf zwei Wochen vor dem Termin bei Ihnen sein (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Bei einem privaten Verkäufer gilt diese Frist nicht. Nehmen Sie sich die Zeit trotzdem. Den Ablauf vom Entwurf bis zum Grundbuch beschreibt der Ratgeber Ablauf beim Immobilienkauf.
„Kosten wusste ich nicht … Wenn du das vorher gesagt hättest, hätte ich einfach diesen Notarauftrag nicht unterschrieben.“
Diesen Satz haben wir von einem Interessenten gehört, und er zeigt eine echte Lücke. Schon der Auftrag an den Notar und ein verschickter Entwurf können Gebühren auslösen, auch wenn der Kauf nie zustande kommt. Klären Sie vor dem Auftrag, wer den Notar beauftragt und wer bei einem Abbruch zahlt.
02Die zehn Klauseln im Überblick
| Klausel | Was drinstehen sollte | Warum es zählt |
|---|---|---|
| 1. Kaufgegenstand | Wohnungsgrundbuch, Miteigentumsanteil, Sondereigentum, Sondernutzungsrechte | Sie bekommen nur, was hier steht |
| 2. Kaufpreis und Inventar | Betrag, mitverkaufte Küche mit eigenem Wert | Inventar ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig |
| 3. Fälligkeit | Zahlung erst nach Vormerkung, Löschungsunterlagen, Verwalterzustimmung | Sie zahlen nur gegen gesicherten Anspruch |
| 4. Besitz, Nutzen und Lasten | Stichtag, meist Zahlung des Kaufpreises | Ab dann gehört Ihnen die Miete |
| 5. Mietvertrag | Eintritt, Miethöhe, Kaution, keine Rückstände | Der Mieter bleibt, mit allen Rechten |
| 6. Hausgeld und Sonderumlagen | wer bis wann zahlt, wer beschlossene Umlagen trägt | Gegenüber der Gemeinschaft haften Sie |
| 7. Rechte bei Mängeln | Haftungsausschluss, zugesicherte Eigenschaften | Was nach dem Kauf noch einklagbar ist |
| 8. Belastungsvollmacht | Grundschuld für Ihre Bank vor dem Eigentumswechsel | Ohne sie zahlt die Bank nicht aus |
| 9. Zwangsvollstreckungsunterwerfung | wegen des Kaufpreises, üblich | Verkäufer kann bei Nichtzahlung direkt vollstrecken |
| 10. Kosten und Rücktritt | Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Rücktrittsrechte | wer zahlt, wenn etwas schiefgeht |
Die Klauseln 8 bis 10 sind in fast jedem Vertrag Standard. Kaufkosten trägt üblicherweise der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) heißt, dass der Verkäufer ohne Prozess vollstrecken kann, wenn Sie nicht zahlen. Deshalb gehört die verbindliche Finanzierung vor den Termin. Bei den Klauseln 1 bis 7 entscheidet sich, ob der Vertrag zu Ihrer Wohnung passt.
03Kaufgegenstand: Was Sie genau kaufen
„Bin ich richtiger Eigentümer, mit Grundbuch?“
Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen oft. Ja. Mit einer Eigentumswohnung bekommen Sie ein eigenes Grundbuchblatt, das Wohnungsgrundbuch. Im Kaufvertrag steht, welches Blatt das ist.
Der Vertrag beschreibt den Kaufgegenstand mit Grundbuchdaten. Sie kaufen einen Miteigentumsanteil am Grundstück, etwa 42/1.000, verbunden mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung. Prüfen Sie drei Dinge gegen die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan:
- Stimmt die Nummer der Wohnung im Aufteilungsplan mit der Wohnung überein, die Sie besichtigt haben?
- Gehören Keller, Stellplatz oder Gartenfläche dazu? Oft sind das Sondernutzungsrechte. Stehen sie nicht im Vertrag, haben Sie keinen Anspruch darauf.
- Braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG)? Dann gehört sie zu den Voraussetzungen der Fälligkeit.
Ein Blick in Abteilung II und III des Grundbuchs gehört dazu. In Abteilung II stehen Rechte Dritter wie Wohnrechte oder Dienstbarkeiten. In Abteilung III stehen Grundschulden des Verkäufers. Der Vertrag muss regeln, dass diese gelöscht werden, bevor Sie zahlen.
04Bei vermieteten Wohnungen: Mietvertrag, Kaution, Rückstände
Kauf bricht nicht Miete. Mit dem Eigentumswechsel treten Sie in den bestehenden Mietvertrag ein (§ 566 BGB). Der Vertrag sollte deshalb nicht nur sagen, dass die Wohnung vermietet ist. Er sollte festhalten, zu welchen Bedingungen.
- 01Mietvertrag als Anlage
mit allen Nachträgen. Der Verkäufer versichert, dass es keine weiteren Absprachen gibt.
- 02Aktuelle Miete
Kaltmiete, Vorauszahlungen, Art der Miete (Staffel, Index) und Datum der letzten Erhöhung.
- 03Keine Rückstände, keine Minderung
Der Verkäufer erklärt, dass der Mieter pünktlich zahlt und keine Mängel geltend macht. Sonst: welche.
- 04Kaution
Höhe und Übertragung. Sie haften dem Mieter für die Rückzahlung, auch wenn der Verkäufer sie nicht weitergibt (§ 566a BGB).
- 05Betriebskosten
Wer rechnet das laufende Jahr ab? Üblich ist, dass der Verkäufer bis zum Stichtag abrechnet oder ein Ausgleich vereinbart wird.
- 06Laufende Streitigkeiten
Mieterhöhungsverfahren, Kündigungen, Räumung. Was läuft, gehört offen in den Vertrag.
Die Kaution ist dabei der Punkt, der am häufigsten untergeht. Sie darf höchstens drei Monatsmieten betragen (§ 551 BGB). Gibt der Verkäufer sie nicht an Sie weiter, müssen Sie sie trotzdem an den Mieter zurückzahlen. Steht die Übergabe im Vertrag, haben Sie einen klaren Anspruch gegen den Verkäufer.
05Hausgeld, Rücklage und Sonderumlagen
Gegenüber der Gemeinschaft zahlen Sie Hausgeld ab Ihrer Eintragung im Grundbuch. Zwischen Ihnen und dem Verkäufer regelt der Vertrag meist einen anderen Stichtag, den Übergang von Nutzen und Lasten. Für die Zeit dazwischen gleichen Sie das intern aus.
Schwieriger ist eine Sonderumlage, die vor dem Kauf beschlossen wurde. Der BGH hat entschieden, dass derjenige zahlt, der Eigentümer ist, wenn der Verwalter die Umlage abruft (Urteil vom 15.12.2017, V ZR 257/16). Wird eine Dachsanierung im Juni beschlossen und erst nach Ihrer Eintragung abgerufen, zahlen Sie gegenüber der Gemeinschaft. Ob Sie sich das Geld vom Verkäufer zurückholen können, hängt allein am Kaufvertrag.
Für Nachzahlungen aus einer Jahresabrechnung gilt dasselbe Prinzip. Wer bei der Beschlussfassung Eigentümer ist, schuldet die Nachzahlung. Ein Satz im Vertrag wie „Nachzahlungen und Guthaben für die Zeit bis zum Stichtag stehen dem Verkäufer zu bzw. trägt dieser“ schafft Klarheit.
Was in den Protokollen der Eigentümerversammlungen steht und wie Sie daraus beschlossene oder drohende Umlagen herauslesen, zeigt der Ratgeber Protokolle der Eigentümerversammlung prüfen.
06Beispielrechnung: was drei Klauseln wert sind
Nehmen wir Thomas. Er kauft in Hessen eine vermietete Zweizimmerwohnung mit 58 m² für 210.000 €, inklusive Einbauküche. Die Miete beträgt 580 € kalt. Seine Wohnung hat einen Miteigentumsanteil von 42/1.000. Im Juni hat die Gemeinschaft eine Dachsanierung beschlossen und dafür eine Sonderumlage von 90.000 € festgelegt, abrufbar im März. Thomas wird voraussichtlich im Februar im Grundbuch eingetragen. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
| Regelung im Vertrag | Betrag | |
|---|---|---|
| Sonderumlage Dach, Anteil 42/1.000 | trägt der Verkäufer | 3.780 € |
| Nachzahlung aus der Jahresabrechnung (Annahme) | trägt der Verkäufer bis zum Stichtag | 420 € |
| Kaution des Mieters, 3 Kaltmieten | wird an Thomas übertragen | 1.740 € |
| Einbauküche mit 5.000 € gesondert ausgewiesen | weniger Grunderwerbsteuer (6,0 %) | 300 € |
| Betrag, den die Klauseln regeln | 6.240 € |
Ohne passende Klauseln zahlt Thomas die Umlage von 3.780 € an die Gemeinschaft und hat gegen den Verkäufer keinen Anspruch. Die Kaution von 1.740 € schuldet er dem Mieter beim Auszug ohnehin. Fehlt sie im Vertrag, zahlt er sie aus eigener Tasche.
Rund drei Prozent des Kaufpreises hängen im Beispiel an Sätzen, die im Standardentwurf oft fehlen. Den größten Posten bringt die Sonderumlage. Sie ist auch der Grund, warum Sie die Protokolle vor dem Vertrag lesen sollten, nicht danach.
Was sonst noch zum Kaufpreis dazukommt, rechnen Sie mit dem Kaufnebenkosten-Rechner aus.
Was kostet Ihr Kauf neben dem Kaufpreis? Kaufpreis, Bundesland und Grundschuld eingeben, und Sie sehen Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer einzeln.
07Mängel und Haftungsausschluss
Fast jeder Kaufvertrag über eine gebrauchte Wohnung schließt die Haftung für Sachmängel aus. Sie kaufen die Wohnung im Zustand bei der Besichtigung. Das ist rechtlich zulässig und üblich.
Der Ausschluss hat Grenzen. Er gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit garantiert hat (§ 444 BGB). Mängel, die Sie bei Vertragsschluss kennen, können Sie später nicht mehr geltend machen (§ 442 BGB). Daraus folgen zwei praktische Regeln:
- Fragen schriftlich stellen. Feuchte Stellen, alte Wasserschäden, bekannte Probleme mit Dach oder Leitungen. Antworten des Verkäufers sollten in den Vertrag, etwa als Erklärung „Dem Verkäufer sind keine Feuchtigkeitsschäden bekannt“.
- Wichtiges als Beschaffenheit vereinbaren. Wohnfläche, vermietete Fläche, Baujahr der Heizung. Was im Vertrag als Beschaffenheit steht, gilt trotz Haftungsausschluss.
Achten Sie auch auf den Gefahrübergang. Bis zur Übergabe trägt der Verkäufer das Risiko, dass die Wohnung beschädigt wird (§ 446 BGB). Der Vertrag sollte die Übergabe an die Kaufpreiszahlung koppeln.
08Wann ein Anwalt sinnvoll ist
- Privater Verkäufer, unvermietete oder einfach vermietete Wohnung
- Keine offenen Beschlüsse in den Protokollen, keine Rückstände
- Der Notar hat Ihre Fragen beantwortet und Ergänzungen eingearbeitet
- Laufende Streitigkeiten mit dem Mieter oder in der Gemeinschaft
- Beschlossene, aber noch nicht abgerufene Sonderumlagen
- Ungewöhnliche Rücktrittsrechte oder Änderungsvorbehalte für den Verkäufer
- Kauf vom Bauträger (siehe Bauträgervertrag prüfen)
09Risiken und typische Fehler
- Beurkunden ohne verbindliche Finanzierung. Der Kaufvertrag enthält meist keinen Vorbehalt für eine Absage der Bank. Wegen der Vollstreckungsunterwerfung kann der Verkäufer schnell gegen Sie vorgehen.
- Mündliche Zusagen. Was nicht im Vertrag steht, ist kaum durchzusetzen. Das gilt für Mieterhöhungen, Renovierungen und Inventar.
- Fehlende Regelung zu Umlagen. Siehe Beispiel. Fragen Sie den Verwalter vor dem Termin nach offenen Beschlüssen.
- Kaution nicht übertragen. Sie haften trotzdem.
- Laufende Kosten unterschätzt. Auch ein sauberer Vertrag schützt nicht vor Leerstand, steigenden Zinsen nach der Zinsbindung und Instandhaltung am Gemeinschaftseigentum. Rechnen Sie diese Posten vor dem Kauf ehrlich durch.
Weiterlesen
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 13.10.2026.
- § 311b BGB, § 442 BGB, § 444 BGB, § 446 BGB, § 448 BGB
- § 551 BGB, § 566 BGB, § 566a BGB
- § 17 BeurkG, § 794 ZPO, § 12 WEG
- § 2 GrEStG, Grunderwerbsteuersatz Hessen 6,0 % (Stand 29.09.2026)
- BGH, Urteil vom 15.12.2017, V ZR 257/16 (Haftung des Erwerbers für Sonderumlagen)
- BFH, Urteil vom 16.09.2020, II R 49/17 (Erhaltungsrücklage und Grunderwerbsteuer); BFH, Beschluss vom 03.06.2020, II B 54/19 (Zubehör)
- Beispielrechnung: eigene Berechnung, Stand 13.10.2026
FAQHäufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, den Kaufvertrag zu prüfen?
Kaufen Sie als Verbraucher von einem Unternehmer, soll der Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin bei Ihnen sein (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Bei privaten Verkäufern gibt es keine feste Frist. Bitten Sie trotzdem um genug Zeit und verschieben Sie den Termin, wenn Fragen offen sind.
Kann ich vom notariellen Kaufvertrag zurücktreten?
Ein Widerrufsrecht gibt es nicht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag ein Rücktrittsrecht vorsieht oder das Gesetz es erlaubt, etwa wenn die andere Seite nicht zahlt oder nicht leistet. Deshalb gehört alles Wichtige vor die Beurkundung.
Wer zahlt eine Sonderumlage, die vor dem Kauf beschlossen wurde?
Gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer Eigentümer ist, wenn der Verwalter die Umlage abruft (BGH, V ZR 257/16). Das kann der Käufer sein. Wer sie im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer trägt, regelt der Kaufvertrag. Fehlt eine Regelung, bleibt der Käufer oft darauf sitzen.
Muss die Kaution im Kaufvertrag stehen?
Gesetzlich nicht, praktisch ja. Sie haften dem Mieter für die Rückzahlung der Kaution, auch wenn der Verkäufer sie nicht an Sie weitergibt (§ 566a BGB). Steht die Übertragung im Vertrag, haben Sie einen klaren Anspruch gegen den Verkäufer.
Spart eine mitverkaufte Einbauküche Grunderwerbsteuer?
Bewegliche Gegenstände und Zubehör gehören nicht zum Grundstück und sind nicht grunderwerbsteuerpflichtig (BFH, II B 54/19). Weisen Sie einen angemessenen Wert gesondert aus. Ob eine Einbauküche Zubehör ist, entscheidet der Einzelfall, und das Finanzamt kann den Wert prüfen.
Was bedeutet „gekauft wie besichtigt“?
Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel ist ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Eigenschaft garantiert hat (§ 444 BGB). Vereinbaren Sie wichtige Eigenschaften wie die Wohnfläche deshalb ausdrücklich im Vertrag.
Prüft der Notar den Kaufvertrag für mich?
Der Notar ist neutral. Er belehrt beide Seiten über die rechtliche Tragweite, prüft aber nicht, ob Preis, Mietvertrag oder Zustand der Wohnung zu Ihnen passen. Für eine einseitige Prüfung brauchen Sie einen Anwalt.