Ratgeber · Kauf & Notar

    Rücktritt vom Kaufvertrag einer Immobilie: was vor und nach dem Notar gilt

    Vor der Beurkundung ist ein Ausstieg grundsätzlich möglich, aber nicht immer kostenlos. Danach zählen vertragliche und gesetzliche Lösungsrechte oder eine Einigung.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    24. Oktober 20268 Min. Lesezeit
    Rücktritt vom Immobilienkauf auf einen Blick
    0 Tage
    Allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht beim Immobilienkauf
    § 312 Abs. 2 BGB
    20 €
    Mögliche Notargebühr bei frühzeitigem Abbruch
    Voraussetzungen nach KV 21300 beachten
    2 Jahre
    Frist in bestimmten Fällen der steuerlichen Rückabwicklung
    keine pauschale Erstattungsgarantie, § 16 GrEStG
    6.030 €
    Gesamtkosten in einer vereinfachten Beispielrechnung
    Kaufpreis 280.000 €, ohne Grunderwerbsteuer; angenommene Kosten

    Sie haben den Notartermin hinter sich, und zwei Wochen später stimmt etwas nicht mehr. Die Bank will plötzlich mehr Eigenkapital, der Arbeitsplatz wackelt, oder beim Lesen des Protokolls der letzten Eigentümerversammlung fällt Ihnen eine Dachsanierung auf, von der niemand gesprochen hat. Die Frage liegt nahe: Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

    Die Antwort hängt unter anderem davon ab, wann Sie fragen. Vor der Beurkundung besteht grundsätzlich noch keine wirksame Verpflichtung zum Immobilienkauf. Kosten können trotzdem entstanden sein. Nach der Unterschrift beim Notar gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für den Immobilienkauf. Dann brauchen Sie ein vertragliches oder gesetzliches Lösungsrecht oder eine Einigung mit der anderen Seite.

    01Vier Phasen, vier Antworten

    Ob und wie Sie aussteigen können, hängt vom Zeitpunkt, vom Vertrag und vom konkreten Grund ab. Die folgende Übersicht ordnet die Lage ein.

    PhaseGebunden?AusstiegMögliche Kosten
    Vor dem Notarauftraggrundsätzlich keine wirksame Kaufverpflichtunggrundsätzlich ohne Rücktrittsgrund möglichggf. Gutachter oder andere beauftragte Leistungen
    Notar beauftragt, Kaufvertragsentwurf verschicktgrundsätzlich keine wirksame Kaufverpflichtunggrundsätzlich ohne Rücktrittsgrund möglichbei einschlägigem Gebührentatbestand 0,5 bis 2,0, mindestens 120 €; bei vollständigem Kaufvertragsentwurf grundsätzlich Höchstgebühr; zuzüglich ggf. Auslagen und Umsatzsteuer
    Beurkundet, Eigentum noch nicht umgeschriebenjamit gesetzlichem oder vertraglichem Lösungsrecht oder EinigungNotar, Grundbuch, Bank, Aufhebung
    Eigentum im Grundbuch umgeschriebenjamit Lösungsrecht oder Einigung; Rückübertragung erforderlichwie oben, zusätzlich Rückübertragung
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    02Vor der Beurkundung: Ausstieg mit möglichen Kosten

    Bis zur notariellen Beurkundung besteht grundsätzlich keine wirksame Verpflichtung zum Immobilienkauf. Eine Kaufzusage per E-Mail, eine Reservierung oder ein Kaufvertragsentwurf ersetzt die nach § 311b Abs. 1 BGB erforderliche Beurkundung nicht. Ein Abbruch ist daher grundsätzlich ohne besonderen Rücktrittsgrund möglich. Daraus folgt aber nicht, dass sämtliche Nebenabreden unwirksam sind oder ausnahmslos keine Kosten- oder Schadensersatzansprüche entstehen können.

    Notarkosten können entstehen, wenn der Notar bereits beauftragt wurde. Das Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz unterscheidet verschiedene Fälle der vorzeitigen Beendigung. Unter den Voraussetzungen von KV 21300 kommt eine Gebühr von 20 € in Betracht. Nach Übersendung eines Kaufvertragsentwurfs kann KV 21302 mit einer Gebühr von 0,5 bis 2,0, mindestens 120 €, einschlägig sein. Der Versandzeitpunkt allein entscheidet nicht über die Gebührenhöhe; auch bereits erbrachte notarielle Tätigkeiten sind maßgeblich. Für die vollständige Erstellung des Kaufvertragsentwurfs ist grundsätzlich die Höchstgebühr zu erheben (§ 92 Abs. 2 GNotKG). Auslagen und Umsatzsteuer können hinzukommen.

    Beispielrechnung, vereinfacht: Angenommene Notargebühren von 300 € beziehungsweise 1.200 € netto ergeben bei 19 % Umsatzsteuer 357 € beziehungsweise 1.428 € brutto, jeweils ohne weitere Auslagen. Diese frei gewählten Beträge veranschaulichen die Umsatzsteuerwirkung; sie sind weder Mindest- oder Höchstkosten noch Gebührenangaben für einen bestimmten Kaufpreis. Die tatsächliche Gebühr ergibt sich aus dem maßgeblichen Geschäftswert, dem Gebührentatbestand und dem Umfang der erbrachten Leistung. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vom Notar erläutern.

    Kostenschuldner kann insbesondere sein, wer den Notar beauftragt hat. Wer im Einzelfall haftet, hängt vom Auftrag und den gesetzlichen Kostenregeln ab; es ist nicht automatisch immer der Käufer.

    Aus unseren Gesprächen
    „Ich bitte darum, das Beurkundungsverfahren nicht weiterzuführen. Bitte bestätigen Sie die Beendigung und teilen Sie mir mit, welche Kosten bislang entstanden sind.“

    Mögliche Formulierung für die Absage: Schreiben Sie klar und direkt an den Notar. Falls ein Vermittler den Auftrag weitergegeben hat, informieren Sie auch ihn. Die Absage beseitigt bereits entstandene Gebühren nicht.

    03Nach der Beurkundung: kein Widerrufsrecht

    Für den Immobilienkauf besteht kein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. § 312 Abs. 2 BGB begrenzt die Anwendung der entsprechenden Verbraucherschutzregeln unter anderem für Grundstücksgeschäfte und bestimmte notariell beurkundete Verträge. Die häufig genannten zwei Wochen betreffen eine vorgelagerte Prüfung: Bei den von § 17 Abs. 2a BeurkG erfassten beurkundungspflichtigen Verbraucherverträgen soll der beabsichtigte Vertragstext dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stehen. Das gilt nicht pauschal für jeden Kauf zwischen Privatpersonen und ist kein nachträgliches Widerrufsrecht.

    Bei einem Verbraucherdarlehen kann dagegen ein eigenes Widerrufsrecht bestehen. Ein Widerruf des Kredits beseitigt den Immobilienkaufvertrag grundsätzlich nicht automatisch. Ohne gesicherte Anschlussfinanzierung kann die Kaufpreisverpflichtung bestehen bleiben. Lassen Sie sich vor einem Darlehenswiderruf von einem Rechtsanwalt zu den Folgen für Finanzierung und Kaufvertrag beraten.

    Nach der Unterschrift kommen insbesondere die folgenden Wege in Betracht. Daneben steht die gesondert erläuterte Anfechtung wegen Täuschung.

    Vier Wege aus einem beurkundeten Kaufvertrag
    1. 01
      Vertragliches Rücktrittsrecht

      Der Vertrag erlaubt den Rücktritt unter festgelegten Voraussetzungen, etwa wenn die Finanzierung bis zu einem bestimmten Datum nicht steht. Soll dieses Recht von Anfang an schützen, muss es in die notarielle Vereinbarung aufgenommen werden; eine bloße Erwähnung der Finanzierung genügt nicht automatisch.

    2. 02
      Rücktritt wegen Pflichtverletzung

      Zahlt der Käufer nicht oder erfüllt der Verkäufer eine fällige wesentliche Pflicht nicht, kann die andere Seite unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten, grundsätzlich nach erfolgloser angemessener Fristsetzung (§ 323 BGB).

    3. 03
      Rücktritt wegen Mängeln

      Bei einem erheblichen Mangel kommen Rechte nach § 437 BGB in Betracht, sofern sie nicht wirksam ausgeschlossen sind. Regelmäßig muss zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden, soweit keine Ausnahme vorliegt.

    4. 04
      Einvernehmliche Aufhebung

      Beide Seiten vereinbaren die Aufhebung und die Folgen. Ob eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, hängt insbesondere vom Stand des Eigentumsübergangs und den vereinbarten Pflichten ab. Eine Ausgleichszahlung kann vereinbart werden. Lassen Sie Form und Grundbuchvollzug vom Notar sowie streitige Ansprüche von einem Rechtsanwalt klären.

    04Die Rücktrittsgründe im Einzelnen

    Zahlungsverzug

    Zahlt der Käufer einen fälligen Kaufpreis nicht, kann der Verkäufer grundsätzlich eine angemessene Frist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten. Die Fälligkeitsmitteilung des Notars ist dabei im Zusammenhang mit den vertraglichen Zahlungsbedingungen zu lesen. Zusätzlich kann Schadensersatz in Betracht kommen, etwa wegen eines nachweisbaren Mindererlöses beim Weiterverkauf; der Anspruch entsteht nicht automatisch. Für Käufer heißt das: Eine Finanzierung, die erst nach dem Notartermin gesichert werden soll, birgt ein erhebliches Risiko. Bei drohender Nichtzahlung sollten Sie frühzeitig mit dem Verkäufer sprechen und einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

    Mängel und Gewährleistungsausschluss

    Kaufverträge über gebrauchte Wohnungen können einen Ausschluss der Sachmängelhaftung enthalten. Die Reichweite hängt vom genauen Wortlaut ab. „Gekauft wie besichtigt“ ist nicht ohne Weiteres mit einem umfassenden Haftungsausschluss gleichzusetzen.

    Auf einen Haftungsausschluss kann sich der Verkäufer nach § 444 BGB nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Nicht jede Angabe ist eine solche Garantie: Eine genannte Wohnfläche kann eine Beschaffenheitsvereinbarung sein; die Erklärung „keine Feuchtigkeitsschäden bekannt“ kann lediglich den Kenntnisstand des Verkäufers beschreiben. Welche Rechte daraus folgen, richtet sich nach dem Vertrag und den Umständen. Auch dann sind die weiteren Voraussetzungen eines Rücktritts zu beachten.

    Für bestimmte Mängelansprüche bei einem Bauwerk sieht § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BGB grundsätzlich fünf Jahre vor; beim Grundstückskauf beginnt die Frist grundsätzlich mit der Übergabe. Ein wirksamer Haftungsausschluss und Besonderheiten des Anspruchs bleiben zu berücksichtigen. Bei arglistigem Verschweigen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, wobei Ansprüche wegen Bauwerksmängeln nicht vor Ablauf der gesetzlichen Fünf-Jahres-Frist verjähren (§ 438 BGB). Lassen Sie Haftungsausschluss, Fristen und mögliche Ansprüche von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Hat der Verkäufer Sie arglistig getäuscht, etwa einen bekannten Wasserschaden übertüncht und auf Nachfrage verneint, kann eine Anfechtung nach § 123 BGB in Betracht kommen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Täuschung für Ihre Vertragserklärung ursächlich war. Die Frist beträgt ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung; spätestens zehn Jahre nach Abgabe der anzufechtenden Willenserklärung ist die Anfechtung ausgeschlossen (§ 124 BGB).

    Eine wirksame Anfechtung führt grundsätzlich dazu, dass das Rechtsgeschäft als von Anfang an nichtig gilt. Sie ist rechtlich vom Rücktritt zu unterscheiden. Die Voraussetzungen müssen im Streitfall nachgewiesen werden; das kann schwierig sein. Sichern Sie deshalb Unterlagen, Nachrichten und Fotos und lassen Sie sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten.

    Bauträgerverträge

    Beim Kauf vom Bauträger gelten zusätzlich besondere Regeln, unter anderem zum Werkvertragsrecht und zur Makler- und Bauträgerverordnung. Ein Rücktritt kann etwa bei erheblicher Überschreitung eines vereinbarten Fertigstellungstermins nach erfolgloser Fristsetzung in Betracht kommen. Welche Rechte tatsächlich bestehen, hängt vom Vertrag und vom Leistungsstand ab. Ein auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die passenden Schritte mit Ihnen abstimmen.

    Gemeinsame Prüfung von Finanzierungsunterlagen und monatlichen Kosten
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    05Rückabwicklung: was sie kostet

    Bei einer Rückabwicklung können bereits entstandene Kosten bestehen bleiben. Ob sie letztlich Käufer, Verkäufer oder eine andere Partei tragen muss, hängt unter anderem vom Aufhebungsvertrag und möglichen Ersatzansprüchen ab. Die folgende vereinfachte Beispielrechnung zeigt mögliche Kostenpositionen anhand ausdrücklich angenommener Beträge. Sie ist keine Gebührenberechnung für einen konkreten Kaufvertrag.

    Daniel hat im Beispiel in Berlin eine vermietete Wohnung für 280.000 € gekauft und eine Finanzierung von 224.000 € vereinbart. Vier Wochen nach dem Notartermin einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Aufhebung, bevor der Kaufpreis gezahlt ist. Daniel ist eine fiktive Person; die Zahlen dienen der Veranschaulichung und sind keine Prognose.

    Für die Bankkosten wird zusätzlich angenommen, dass das Darlehen nicht sofort beendet wird und trotz der frühen Aufhebungsvereinbarung noch drei volle berechnete Monate nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit von zwei Monaten bestehen bleiben. Auf den gesamten nicht abgerufenen Betrag von 224.000 € fallen in diesem Beispiel monatlich angenommene 0,25 % an: 224.000 € × 0,0025 × 3 = 1.680 €. Aus einer Aufhebung nach vier Wochen allein ergeben sich diese Zinsen nicht. Ob sie tatsächlich anfallen und neben einer Nichtabnahmeentschädigung berechnet werden dürfen, hängt vom Darlehensvertrag und seiner Abwicklung ab.

    Die vier Notar- und Grundbuchpositionen sind frei gewählte Kostenannahmen. Die Notarbeträge verstehen sich einschließlich 19 % Umsatzsteuer; auf die Grundbuchgebühren fällt keine Umsatzsteuer an. Die tatsächlich anfallenden Gebühren richten sich nach den jeweiligen Geschäftswerten, Gebührentatbeständen, erbrachten Leistungen und erforderlichen Grundbuchmaßnahmen.

    Beispielrechnung, vereinfacht: Rückabwicklung bei 280.000 € Kaufpreis
    BetragErstattung oder Kostentragung
    Notar Kaufvertrag, Vollzug, Betreuung, Grundschuld (angenommener Bruttobetrag)2.600,00 €keine automatische Erstattung
    Grundbuch Vormerkung und Grundschuld (angenommener Betrag)800,00 €keine automatische Erstattung
    Notar Aufhebungsvertrag (angenommener Bruttobetrag)700,00 €keine automatische Erstattung
    Löschung Vormerkung und Grundschuld (angenommener Betrag)250,00 €keine automatische Erstattung
    Bereitstellungszinsen, 3 berechnete Monate (Annahme 0,25 % je Monat)1.680,00 €abhängig vom Darlehensvertrag
    Summe der angenommenen Kosten6.030,00 €ohne Grunderwerbsteuer und zusätzliche Ausgleichszahlungen
    Grunderwerbsteuer Berlin, 6 % von 280.000 €16.800,00 €Entlastung auf Antrag bei erfüllten Voraussetzungen
    Vereinfachte Beispielrechnung mit frei gewählten Notar- und Grundbuchkosten, keine Berechnung nach der Gebührentabelle des GNotKG. Für die Aufhebung wird kein bestimmter Gebührensatz unterstellt. Die Bereitstellungszinsen beruhen auf den ausdrücklich genannten Annahmen zu Zinssatz und Laufzeit. Eine Nichtabnahmeentschädigung kann je nach Vertrag und Abwicklung hinzukommen; eine automatische Addition ist nicht unterstellt. Die separat ausgewiesene Grunderwerbsteuer ist nicht in der Summe von 6.030 € enthalten.

    Die angenommenen Kosten ergeben insgesamt 6.030 €. Eine Ausgleichszahlung an den Verkäufer kann zusätzlich vereinbart werden. Auch die Grunderwerbsteuer wird nicht allein deshalb erstattet, weil beide Seiten den Vertrag aufheben; die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

    Verteilung der 6.030 € in der vereinfachten Beispielrechnung
    Notar Kauf und Grundschuld
    2.600,00 €
    Bereitstellungszinsen
    1.680,00 €
    Grundbuch
    800,00 €
    Notar Aufhebung
    700,00 €
    Löschungen
    250,00 €
    Angenommene Kosten zur Veranschaulichung. Die Bankkosten setzen die beschriebene zusätzliche Darlehenslaufzeit voraus. Grunderwerbsteuer, eine mögliche Nichtabnahmeentschädigung und zusätzliche Ausgleichszahlungen sind nicht enthalten.

    Grunderwerbsteuer zurückholen

    § 16 GrEStG regelt unter bestimmten Voraussetzungen die Nichtfestsetzung oder Aufhebung der Grunderwerbsteuer. Vor dem Eigentumsübergang kann dies auf Antrag möglich sein, wenn der Erwerb durch Vereinbarung oder Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer tatsächlich rückgängig gemacht wird. Eine weitere Fallgruppe betrifft nicht erfüllte Vertragsbedingungen, wenn der Erwerb deshalb aufgrund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht wird. Die Zwei-Jahres-Frist darf nicht pauschal auf alle Fallgruppen übertragen werden.

    Eine bloße Aufhebungsvereinbarung genügt nicht in jedem Fall: Die Rückgängigmachung muss auch tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere hinsichtlich der wiedererlangten Verfügungsmacht des Verkäufers.

    Ist das Eigentum bereits umgeschrieben, kommt § 16 Abs. 2 GrEStG in Betracht. Ein Rückerwerb durch den Verkäufer innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer für den ursprünglichen Erwerb kann unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung beider Vorgänge führen. Daneben enthält die Vorschrift weitere Fallgruppen. Bitten Sie den Notar um die erforderlichen Anzeigen und klären Sie mit einem Steuerberater die einschlägige Regelung, Fristen und den Antrag; eine Anzeige ersetzt den Antrag nicht automatisch.

    06Risiken beim Rücktritt

    Kosten können bei Ihnen verbleiben. Die Kostentragung hängt vom Vertrag, der Aufhebungsvereinbarung und möglichen Ersatzansprüchen ab. In der vereinfachten Beispielrechnung summieren sich die angenommenen Kosten auf 6.030 €, ohne Grunderwerbsteuer, eine mögliche Nichtabnahmeentschädigung oder zusätzliche Ausgleichszahlungen.

    Streit kann dauern. Ist die andere Seite nicht einverstanden, kann eine gerichtliche Klärung erforderlich werden. Vormerkung und Grundschuld können zunächst im Grundbuch verbleiben, Kapital kann gebunden sein und je nach Darlehensvertrag können weitere Bankkosten entstehen.

    Finanzierung läuft nicht automatisch aus. Ein verbindlich vereinbartes Darlehen nicht abzunehmen, kann eine Nichtabnahmeentschädigung auslösen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt insbesondere vom Vertrag, bestehenden Lösungsrechten und dem ersatzfähigen Schaden der Bank ab. Lassen Sie eine entsprechende Forderung von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Die wirtschaftlichen Probleme bleiben zu bewerten. Eine Sonderumlage, Leerstand oder gestiegene Zinsen begründen für sich genommen nicht automatisch ein Rücktrittsrecht. Wenn ein Ausstieg möglich ist, sollten seine Kosten mit den Folgen eines Fortführens verglichen werden. Eine höhere laufende Zuzahlung kann wirtschaftlich günstiger sein als eine sofortige Rückabwicklung, muss es aber nicht.

    Ein Ausstieg kommt in Betracht
    • Sie sind noch vor der Beurkundung; Kosten für bereits beauftragte Leistungen können dennoch anfallen.
    • Der Vertrag enthält ein Rücktrittsrecht, dessen Voraussetzungen vorliegen.
    • Eine nachweisbare Täuschung oder erhebliche Pflichtverletzung erfüllt die Voraussetzungen eines gesetzlichen Lösungsrechts.
    Hier wird es schwierig
    • Sie haben lediglich Ihre Meinung geändert, und der Verkäufer stimmt nicht zu.
    • Sie kannten den Mangel bei Vertragsschluss oder ein wirksamer Haftungsausschluss greift; bloße Erkennbarkeit ist nicht dasselbe wie Kenntnis.
    • Die Finanzierung ist geplatzt, ohne dass der Vertrag dafür einen Ausweg vorsieht.

    FAQHäufige Fragen

    Kann man von einem notariellen Kaufvertrag zurücktreten?

    Ein Rücktritt setzt ein vertragliches Recht oder einen gesetzlichen Rücktrittsgrund voraus, etwa eine erhebliche Pflichtverletzung nach grundsätzlich erforderlicher Fristsetzung. Mängelrechte hängen auch von einem möglichen Haftungsausschluss ab. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist ein eigenständiger Rechtsweg. Alternativ können beide Seiten die Aufhebung vereinbaren. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für den Immobilienkauf besteht nicht (§ 312 Abs. 2 BGB). Lassen Sie Ihre Rechte von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Was kostet ein Rücktritt vor dem Notartermin?

    Die Kosten hängen vom Auftrag und den bereits erbrachten Leistungen ab. Unter den Voraussetzungen von KV 21300 kommen 20 € in Betracht; bei KV 21302 eine Gebühr von 0,5 bis 2,0, mindestens 120 €, zuzüglich gegebenenfalls Auslagen und Umsatzsteuer. Für einen vollständig erstellten Kaufvertragsentwurf ist grundsätzlich die Höchstgebühr anzusetzen (§ 92 Abs. 2 GNotKG). Beispielrechnung, vereinfacht: Angenommene Gebühren von 300 € beziehungsweise 1.200 € netto ergeben mit 19 % Umsatzsteuer 357 € beziehungsweise 1.428 €, ohne weitere Auslagen. Das sind frei gewählte Rechenannahmen, keine Mindest- oder Höchstkosten und keine Gebührenangaben für einen bestimmten Kaufpreis. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vom Notar erläutern.

    Gibt es beim Immobilienkauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht?

    Ein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für den Immobilienkauf gibt es nicht. Die zwei Wochen betreffen die vorgelagerte Bereitstellung des Vertragstextes bei den von § 17 Abs. 2a BeurkG erfassten Verbraucherverträgen. Diese Regel gilt nicht pauschal für jeden Kauf zwischen Privatpersonen und eröffnet kein Widerrufsrecht nach der Beurkundung.

    Bekomme ich die Grunderwerbsteuer bei einer Rückabwicklung zurück?

    Eine Entlastung ist auf Antrag möglich, wenn die Voraussetzungen des § 16 GrEStG erfüllt sind. Vor dem Eigentumsübergang gilt bei Rückgängigmachung durch Vereinbarung oder ein vorbehaltenes Rücktrittsrecht grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer. Für andere Fallgruppen gelten eigene Voraussetzungen. Auch nach dem Eigentumsübergang kann ein Rückerwerb durch den Verkäufer begünstigt sein. Eine bloße Aufhebungsvereinbarung garantiert keine Erstattung. Klären Sie Fristen und Antrag mit einem Steuerberater.

    Was passiert, wenn meine Finanzierung nach dem Notartermin platzt?

    Die Kaufpreisverpflichtung entfällt dadurch grundsätzlich nicht. Entscheidend ist, ob der Vertrag einen passenden Finanzierungsvorbehalt oder ein Rücktrittsrecht enthält. Bei Nichtzahlung kann der Verkäufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Fristsetzung zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Sprechen Sie früh mit Verkäufer und Notar über eine mögliche Einigung und lassen Sie Ihre Rechte von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Wie lange kann ich wegen arglistiger Täuschung anfechten?

    Die Frist beträgt ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung. Spätestens zehn Jahre nach Abgabe der anzufechtenden Willenserklärung ist die Anfechtung ausgeschlossen (§ 124 BGB). Lassen Sie die Voraussetzungen der Anfechtung und den Beginn der Frist von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Muss die Aufhebung eines Kaufvertrags notariell beurkundet werden?

    Das hängt vom Stand des Eigentumsübergangs und vom Inhalt der Vereinbarung ab. Aus einer bereits erklärten Auflassung und eingetragenen Vormerkung allein lässt sich die Antwort nicht pauschal ableiten. Ist das Eigentum bereits übergegangen und wird eine Rückübertragung vereinbart, ist die notarielle Form zu beachten. Lassen Sie Form, Grundbuchvollzug und Gebühren vom Notar klären; eine 1,0-Gebühr gilt nicht automatisch für jede Aufhebung.

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    Quellen

    Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Lassen Sie Ihre vertraglichen Rechte von einem Rechtsanwalt und die steuerlichen Folgen von einem Steuerberater beurteilen.

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Finanzierung und Steuern.

    Romolo bringt beinahe 17 Jahre Bank- und Finanzierungserfahrung sowie die Führung von rund 145 Vertriebsmitarbeitenden in seine Arbeit ein. Er schreibt über Finanzierung, Steuern und Immobilienentscheidungen, die langfristig zum Leben passen.

    Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen.

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