Ratgeber · Kauf & Notar

    Vorvertrag beim Immobilienkauf: Form, Kosten und Risiken

    Ein Vorvertrag kann den späteren Kauf verbindlich vorbereiten. Dafür braucht er einen Notar. Welche Kosten und Risiken zu klären sind und wann ein direkter Kaufvertrag eine Alternative sein kann.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    19. Oktober 20267 Min. Lesezeit
    Vorvertrag beim Immobilienkauf auf einen Blick
    Notar nötig
    für einen bindenden Immobilienvorvertrag
    Formpflicht nach § 311b Abs. 1 BGB
    2,0
    zusätzliche Beurkundungsgebühr im vereinfachten Beispiel
    mögliche Gebührenanrechnung nicht berücksichtigt
    +1.601,74 €
    rechnerischer Mehrbetrag im Beispiel
    bei gesonderter Gebühr ohne Anrechnung
    2 Wochen
    regelmäßige Vorbereitungsfrist bei erfassten Verbraucherverträgen
    Voraussetzungen des § 17 Abs. 2a BeurkG beachten

    Der Verkäufer ist sich mit Ihnen einig, aber es fehlt noch etwas. Vielleicht der Erbschein, vielleicht die Teilungserklärung, vielleicht die Kreditzusage Ihrer Bank. Damit Ihnen in der Zwischenzeit niemand die Wohnung wegschnappt, schlägt jemand vor: „Dann machen wir doch erst einmal einen Vorvertrag.“

    Die Idee ist verständlich, und ein Vordruck dafür ist schnell im Internet gefunden. Unterschreiben Sie ihn nicht am Küchentisch. Ein Vorvertrag, der zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrags verpflichtet, bedarf der notariellen Beurkundung. Er kann zusätzliche Kosten auslösen. Klären Sie deshalb vor dem Auftrag, welche Gebühren entstehen und ob sie auf die Gebühren des späteren Kaufvertrags angerechnet werden.

    01Was ein Vorvertrag ist

    Ein Vorvertrag ist ein Vertrag über einen künftigen Vertrag. Beide Seiten verpflichten sich, den eigentlichen Kaufvertrag später abzuschließen, zu hinreichend bestimmten oder bestimmbaren Bedingungen, insbesondere Objekt und Preis. Auch Zeitpunkt, Voraussetzungen und Fristen sollten geregelt sein. Weigert sich eine Seite, kann die andere unter den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen auf Abschluss klagen oder Schadensersatz verlangen.

    Damit unterscheidet er sich deutlich von zwei Dingen, mit denen er verwechselt werden kann:

    KaufabsichtserklärungReservierungVorvertrag
    Was sie regeltunverbindliche Kaufabsichtzeitweises Freihalten des Objekts, abhängig von Vereinbarung und BeteiligtenPflicht, den Kaufvertrag zu schließen
    Bindet zum Kaufbei tatsächlich unverbindlicher Gestaltung neinbei reiner Reservierung neinja
    Notar nötigfür eine unverbindliche Erklärung neinabhängig vom Inhalt; insbesondere bei mittelbarem Kaufzwang rechtlich zu beurteilenja
    Mögliche Kostenkeine bei einer bloßen Erklärung; gesonderte Aufträge können Kosten auslösenReservierungsentgelt möglich, Wirksamkeit rechtlich beurteilen lassenNotargebühren; zusätzliche 2,0-Gebühr im vereinfachten Beispiel

    Der Vorvertrag ist von diesen drei Instrumenten dasjenige, das ausdrücklich zum späteren Vertragsabschluss verpflichtet. Auch eine Reservierung kann andere Pflichten begründen; entscheidend ist ihr Inhalt, nicht ihre Überschrift. Ein Makler kann den Verkäufer nicht ohne entsprechende Befugnis binden.

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    02Warum ein Vorvertrag ohne Notar nichtig ist

    § 311b Abs. 1 BGB verlangt die notarielle Beurkundung für einen Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben. Auch ein Vorvertrag, der zum Abschluss eines solchen Vertrags verpflichtet, unterliegt dieser Formpflicht.

    Ein solcher Vorvertrag, der nur privat unterschrieben ist, ist grundsätzlich nichtig (§ 125 BGB). Der vereinbarte Abschluss des Kaufvertrags lässt sich daraus nicht verlangen. Das schließt nicht jede denkbare andere Anspruchsgrundlage aus. Was Sie auf einen solchen Vertrag anzahlen, müssen Sie unter Umständen mühsam zurückfordern.

    Aus unseren Gesprächen
    „Wenn wir einen Kaufvertrag erstellen, welche Verbindlichkeit hat der jetzt genau?“

    Ein Kaufvertragsentwurf allein begründet noch keine Kaufpflicht. Ein formbedürftiger Vorvertrag oder Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden; ob er anschließend bereits wirksam ist, hängt auch von etwaigen Bedingungen oder Genehmigungen ab. Vorher besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Vertragsabschluss. Bereits entstandene Notarkosten und mögliche andere Ansprüche sind davon zu unterscheiden.

    Bei den von § 17 Abs. 2a BeurkG erfassten Verbraucherverträgen soll Ihnen der beabsichtigte Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung durch den beurkundenden Notar zur Verfügung gestellt werden. Das betrifft insbesondere beurkundungspflichtige Immobiliengeschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Für einen Kauf zwischen zwei Privatpersonen gilt diese gesetzliche Regelfrist nicht.

    Das Gesetz kennt eine Heilung: Ein formnichtiger Grundstücksvertrag kann durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch wirksam werden (§ 311b Abs. 1 Satz 2 BGB). Das ist keine verlässliche Absicherung für die Zeit vor dem Kauf. Ob und wie diese Regel bei einer Vorvertragsgestaltung relevant ist, hängt von der rechtlichen Ausgestaltung ab. Die spätere Beurkundung eines Hauptvertrags allein ersetzt die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Heilung nicht. Lassen Sie die Folgen eines Formmangels von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    03Was ein notarieller Vorvertrag kostet

    KV 21100 des Gerichts- und Notarkostengesetzes sieht für die Beurkundung eines Vertrags eine 2,0-Gebühr vor. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem Geschäftswert, den anfallenden Gebühren und einer möglichen Anrechnung beim späteren Kaufvertrag. Gehen Sie nicht pauschal davon aus, dass stets zweimal dieselbe Gebühr ohne Anrechnung anfällt. Lassen Sie sich vom Notar erläutern, wie Vorvertrag und Hauptvertrag in Ihrer Konstellation abgerechnet werden.

    Ein Beispiel. Sandra und Jan wollen eine vermietete Dreizimmerwohnung für 300.000 € kaufen. Die Teilungserklärung des Hauses ist beurkundet, aber noch nicht im Grundbuch vollzogen. Der Verkäufer schlägt vor, den Kauf erst einmal per Vorvertrag festzumachen. Sandra und Jan sind fiktive Käufer.

    Beispielrechnung, vereinfacht: Für den Vergleich werden ein Geschäftswert von 300.000 €, eine beispielhaft angenommene 1,0-Gebühr von 673 €, eine zusätzliche 2,0-Gebühr für den Vorvertrag sowie insgesamt je eine 0,5-Gebühr für Vollzug und Betreuung in beiden Varianten angesetzt. Die 673 € sind eine reine Modellannahme; die gesetzliche Gebühr für den konkreten Geschäftswert ergibt sich aus Tabelle B des GNotKG. Eine mögliche Gebührenanrechnung wird nicht berücksichtigt. Die Rechnung zeigt damit den Effekt einer zusätzlich berechneten Beurkundungsgebühr, nicht die allgemeingültigen Mehrkosten eines Vorvertrags. Eine Anrechnung kann den Mehrbetrag verringern; weitere gebührenpflichtige Tätigkeiten und Auslagen können die Gesamtkosten erhöhen.

    Notarkosten mit und ohne Vorvertrag, Kaufpreis 300.000 €
    Direkter KaufvertragVorvertrag plus Kaufvertrag
    Vorvertrag 2,0–1.346,00 €
    Kaufvertrag 2,01.346,00 €1.346,00 €
    Vollzug 0,5 und Betreuung 0,5673,00 €673,00 €
    Umsatzsteuer 19 %383,61 €639,35 €
    Notar brutto2.402,61 €4.004,35 €
    Mehrkosten durch den Vorvertrag+1.601,74 €
    Beispielrechnung, vereinfacht. Rein illustrative 1,0-Gebührenannahme: 673 €; zusätzliche 2,0-Gebühr für den Vorvertrag ohne Anrechnung. Ohne Grundschuld, Grundbuch, Auslagen und Grunderwerbsteuer. Die tatsächliche Abrechnung richtet sich nach dem GNotKG und den im konkreten Auftrag anfallenden Gebühren.

    Unter diesen Annahmen kostet der Vorvertrag rechnerisch gut 1.600 € extra. Das sind zwei Drittel der im Beispiel angesetzten Notarkosten des direkten Kaufs. Der Vorvertrag selbst überträgt noch kein Eigentum.

    Notarkosten im Vergleich, brutto – bedingtes Rechenmodell
    Direkter Kaufvertrag
    2.402,61 €
    Vorvertrag plus Kaufvertrag
    4.004,35 €
    Beispielrechnung, vereinfacht, einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Vergleich berücksichtigt eine zusätzliche 2,0-Gebühr ohne Anrechnung und die oben genannten Gebührenannahmen und Ausschlüsse.

    Und wenn der Vorvertrag am Ende gar nicht beurkundet wird? Dann können trotzdem Gebühren entstehen, etwa bei vorzeitiger Beendigung eines bereits beauftragten Beurkundungsverfahrens. Auch die Erstellung eines notariellen Vertragsentwurfs kann kostenpflichtig sein. Welche Gebühr tatsächlich anfällt und wer sie schuldet, hängt unter anderem vom Auftrag und dem Verfahrensstand ab. Entscheidend ist also nicht allein, ob Sie am Ende unterschreiben. Klären Sie bereits bei der Beauftragung, welche Kosten bei einem Abbruch entstehen und wer sie trägt.

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    Was kostet Ihr Kauf an Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer?

    Geben Sie Kaufpreis, Bundesland und Darlehen ein. Der Rechner schlüsselt die angesetzten Kosten auf; besondere Vorvertragskosten und eine mögliche Anrechnung sollten Sie gesondert beim Notar klären.

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    04Wann ein Vorvertrag sinnvoll ist

    Ein notarieller Vorvertrag kann in Betracht kommen, wenn beide Seiten sich bereits binden wollen, aber noch Voraussetzungen für den geplanten Kauf zu klären sind. Die folgenden Situationen machen einen direkten Kaufvertrag allerdings nicht automatisch unmöglich:

    • Das Objekt existiert rechtlich noch nicht in der geplanten Form. Etwa eine Wohnung in einem Haus, das erst geteilt werden soll, oder eine Teilfläche, die noch vermessen wird. Ein hinreichend bestimmter Kaufvertrag kann je nach Gestaltung trotzdem möglich sein.
    • Erbnachweis oder Genehmigung stehen aus. Ein fehlender Erbschein bedeutet nicht automatisch, dass der Verkäufer nicht verkaufen darf. Entscheidend ist, welche Nachweise und Genehmigungen für Abschluss und Vollzug benötigt werden.
    • Wesentliche Voraussetzungen hängen von Dritten ab. Hier sollte geprüft werden, ob sie durch Bedingungen, Genehmigungsvorbehalte oder Rücktrittsrechte im Kaufvertrag abgebildet werden können.

    Ist das Objekt hinreichend bestimmt und fehlt nur die Kreditzusage, können Sie mit dem Notar einen direkten Kaufvertrag mit geeigneter Finanzierungsklausel prüfen. Unterschreiben Sie keinen bindenden Vertrag in der bloßen Erwartung, die Finanzierung werde später schon gelingen. Auch der Verkäufer muss einer entsprechenden Gestaltung zustimmen.

    Alternativen zum Vorvertrag
    1. 01
      Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung

      Die vereinbarten Rechtswirkungen treten erst ein, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, etwa die Eintragung der Teilung im Grundbuch. Ob eine solche Bedingung oder eine andere Vollzugsregelung passt, klärt der Notar. Ein gesonderter Vorvertrag kann entfallen; zusätzliche Vollzugs- oder Betreuungsgebühren sind damit nicht ausgeschlossen.

    2. 02
      Kaufvertrag mit Rücktrittsrecht

      Ein ausdrücklich vereinbartes Recht kann einen Rücktritt bis zu einem bestimmten Datum ermöglichen, wenn zum Beispiel die Finanzierung scheitert. Wichtig sind klare Voraussetzungen, Nachweise, Fristen und die Kostentragung. Ein allgemeines Rücktrittsrecht wegen fehlender Finanzierung besteht nicht.

    3. 03
      Notarielles Kaufangebot

      Eine Seite gibt beim Notar ein bindendes Angebot ab, die andere nimmt später in der erforderlichen Form an. Bindungsdauer und Annahmefrist müssen geklärt werden. Die getrennte Gestaltung kann zusätzliche Kosten auslösen; maßgeblich sind die Gebührenregeln, nicht allein die Zahl der Termine.

    4. 04
      Reservierung beim Verkäufer

      Eine Vereinbarung kann vorsehen, dass der Verkäufer das Objekt befristet freihält. Eine reine Reservierung verpflichtet nicht zum Kauf. Wirksamkeit, Vertretungsbefugnis, Gebühren und ein möglicher Beurkundungsbedarf müssen anhand des Inhalts geprüft werden.

    05Risiken eines Vorvertrags

    Bindung ohne Finanzierung. Ein wirksamer Vorvertrag verpflichtet zum späteren Vertragsabschluss. Fehlt die Kreditzusage, entfällt diese Bindung nicht automatisch. Ohne passende Ausstiegsklausel kann dies für einen Kapitalanleger ein erhebliches Risiko sein.

    Anzahlungen. Verlangt der Verkäufer eine Anzahlung auf einen Vorvertrag, ist zu klären, ob und wie der Anspruch auf Eigentumsübertragung gesichert ist. Eine Auflassungsvormerkung fehlt nicht zwangsläufig allein deshalb, weil es sich um einen Vorvertrag handelt: Auch künftige oder bedingte Ansprüche können unter rechtlichen Voraussetzungen vormerkungsfähig sein. Ohne wirksame Absicherung kann eine Vorauszahlung insbesondere bei Insolvenz des Verkäufers gefährdet sein. Beim Kauf vom Bauträger sind zusätzlich die einschlägigen Zahlungsvoraussetzungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu beachten. Lassen Sie die Absicherung vor einer Zahlung durch den Notar oder einen Rechtsanwalt klären.

    Unklare Bedingungen. Ein Vorvertrag ist nur durchsetzbar, wenn der spätere Kaufvertrag hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist. Unklarheiten über Preis, genaue Wohnung, Voraussetzungen oder Fristen können Streit auslösen. Ein fehlender Termin macht einen Vertrag nicht automatisch unwirksam. Lassen Sie die wesentlichen Bedingungen und möglichst auch den vorgesehenen Kaufvertragsentwurf rechtlich beurteilen.

    Reservierungsgebühren. Manche Gestaltungen verbinden eine Reservierung mit einer hohen Gebühr. Der Bundesgerichtshof erklärte eine Reservierungsgebührenvereinbarung in Makler-Geschäftsbedingungen für unwirksam (BGH, 20.04.2023, I ZR 113/22). Daraus folgt nicht, dass jede Reservierungsvereinbarung unwirksam ist. Erzeugt eine Gebühr einen erheblichen mittelbaren Kaufzwang, kann zudem eine notarielle Beurkundung erforderlich sein. Lassen Sie eine solche Vereinbarung vor der Zahlung rechtlich beurteilen.

    Die eigentlichen Risiken der Wohnung bleiben. Der Vorvertrag regelt den Weg zum Kauf. Leerstand, steigende Zinsen bei der Anschlussfinanzierung, Instandhaltung und Sonderumlagen bleiben mögliche Investitionsrisiken, ob mit oder ohne Vorvertrag. Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie sich binden.

    Ein notarieller Vorvertrag kann passen
    • Die Teilung ist noch nicht vollzogen, und ein Vorvertrag wurde gegenüber einem direkten Kaufvertrag als geeignete Gestaltung geprüft.
    • Erbnachweise oder Genehmigungen stehen aus, und die rechtliche Gestaltung wurde geklärt.
    • Beide Seiten wollen sich bindend festlegen und kennen die konkreten Kosten einschließlich möglicher Anrechnung.
    Hier ist besondere Vorsicht geboten
    • Es fehlt nur die Kreditzusage. Zunächst Abwarten oder einen Kaufvertrag mit geeigneter Finanzierungsklausel prüfen.
    • Der Vorschlag kommt mit einem privat aufgesetzten Formular, das bereits zum Kauf verpflichten soll.
    • Sie sollen vorab Geld zahlen, ohne dass Ihr Anspruch wirksam abgesichert ist.

    FAQHäufige Fragen

    Ist ein Vorvertrag beim Hauskauf ohne Notar gültig?

    Ein Vorvertrag, der zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrags verpflichtet, muss nach § 311b Abs. 1 BGB notariell beurkundet werden. Fehlt diese Form, ist er grundsätzlich nach § 125 BGB nichtig. Eine bloß unverbindliche Kaufabsichtserklärung ist davon zu unterscheiden.

    Was kostet ein notarieller Vorvertrag?

    Die Kosten hängen vom Geschäftswert, den anfallenden Gebühren und einer möglichen Anrechnung beim späteren Kaufvertrag ab. Beispielrechnung, vereinfacht: Bei 300.000 € Kaufpreis und einer rein illustrativen 1,0-Gebührenannahme von 673 € beträgt eine zusätzliche 2,0-Gebühr 1.346 € netto beziehungsweise 1.601,74 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Die 673 € sind eine Modellannahme; maßgeblich für Ihren Kauf ist der gesetzliche Tabellenbetrag. Auslagen und eine mögliche Anrechnung sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt. Das ist keine pauschale Kostenangabe für jeden Vorvertrag. Lassen Sie sich die konkrete Abrechnung vom Notar erläutern.

    Was ist der Unterschied zwischen Vorvertrag und Reservierung?

    Ein Vorvertrag verpflichtet zum späteren Abschluss des Kaufvertrags. Eine reine Reservierung soll das Objekt befristet freihalten, ohne den Käufer zum Kauf zu verpflichten. Ob sie wirksam ist und notarielle Beurkundung benötigt, hängt vom Inhalt ab. Ein Makler kann den Verkäufer nicht ohne entsprechende Befugnis binden.

    Kann ich von einem Vorvertrag zurücktreten?

    Ein Rücktritt setzt ein vertragliches Rücktrittsrecht oder einen gesetzlichen Grund voraus. Eine fehlende Finanzierung beseitigt die Bindung nicht automatisch. Ein nur privatschriftlicher, formbedürftiger Vorvertrag ist grundsätzlich nichtig und begründet keine Pflicht zum Kaufvertragsabschluss. Lassen Sie mögliche andere Ansprüche und bereits entstandene Kosten von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Muss ich eine Anzahlung auf einen Vorvertrag leisten?

    Eine allgemeine gesetzliche Anzahlungspflicht besteht nicht. Vor einer vereinbarten Vorauszahlung müssen Zahlungsvoraussetzungen und Absicherung geklärt sein. Auch künftige oder bedingte Ansprüche können unter rechtlichen Voraussetzungen durch eine Vormerkung gesichert werden. Beim Bauträger sind zusätzlich die einschlägigen Zahlungsregeln der Makler- und Bauträgerverordnung zu beachten. Lassen Sie die Absicherung vor einer Zahlung durch den Notar oder einen Rechtsanwalt beurteilen.

    Gibt es eine Alternative zum Vorvertrag, wenn die Finanzierung noch fehlt?

    Sie können die Finanzierungszusage abwarten oder mit dem Notar einen Kaufvertrag mit geeigneter Finanzierungsklausel prüfen, etwa einem ausdrücklich vereinbarten Rücktrittsrecht. Der Verkäufer muss zustimmen. Voraussetzungen, Nachweise, Fristen und Kosten sollten klar geregelt sein; ein allgemeines Rücktrittsrecht wegen fehlender Finanzierung besteht nicht.

    Weiterlesen

    Quellen

    • § 311b BGB (Beurkundungspflicht, Heilung nach Satz 2)
    • § 125 BGB (Nichtigkeit bei Formmangel)
    • § 17 BeurkG (Abs. 2a: regelmäßige Zweiwochenfrist bei den dort erfassten Verbraucherverträgen, nicht pauschal bei jedem Immobilienvorvertrag)
    • GNotKG, Anlage 1 Kostenverzeichnis (KV 21100: Beurkundungsverfahren; KV 21300 bis 21302: vorzeitige Beendigung des Beurkundungsverfahrens)
    • GNotKG, Anlage 2 Tabelle B
    • Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.04.2023, I ZR 113/22 (Reservierungsgebühr in Makler-AGB)
    • Beispielrechnung, vereinfacht: Berechnung mit den im Kostenvergleich ausdrücklich genannten Gebührenannahmen, ohne Gebührenanrechnung, Grundschuld, Grundbuch, Auslagen und Grunderwerbsteuer.

    Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Für die rechtliche Beurteilung Ihres Vertrags wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt, für steuerliche Fragen an einen Steuerberater.

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Kapitalanlage-Immobilien, Kaufentscheidung und Wirtschaftlichkeit.

    Herbert investiert seit 2023 selbst in Immobilien und ist seit 2024 in der Immobilienbranche aktiv. Seine Beratung verbindet die eigene Anlegerperspektive mit verständlichen Erklärungen und einer offenen Einordnung von Chancen und Risiken.

    Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen.

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    A4-Format · 2.443 Wörter · Stand 19. Oktober 2026

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