Ratgeber · Kauf & Notar

    Immobilie mit Wohnrecht kaufen: was der Abschlag wirklich wert ist

    Ein lebenslanges Wohnrecht kann einen Preisabschlag begründen. Dafür bleibt die Nutzung der betroffenen Räume auf ungewisse Zeit beim Berechtigten. Wir zeigen, wie Abschlag, entgangene Miete und laufende Belastung zusammenhängen.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    19. Oktober 20269 Min. Lesezeit
    Kauf mit Wohnrecht im Rechenbeispiel
    −90.000 €
    Abschlag auf den unbelasteten Verkehrswert
    Beispiel mit einer 75-jährigen Berechtigten
    9,4 Jahre
    bis die entgangene Miete den Abschlag erreicht
    vereinfachter nominaler Vergleich
    0 €
    Miete während des Wohnrechts
    Annahme für die vollständig betroffene Wohnung
    −665 €
    monatliche Belastung zu Beginn
    vor Steuern, ohne Mieteinnahme

    Beispielrechnung, vereinfacht: Eine Wohnung, Verkehrswert ohne Wohnrecht rund 250.000 €, wird für 160.000 € angeboten. Im Exposé steht ein Satz, den man leicht überliest: „Lebenslanges Wohnrecht für die Verkäuferin, 75 Jahre.“ Die Verkäuferin will Geld für ihren Ruhestand, aber in ihrer Wohnung bleiben. Im Beispiel umfasst das Recht die gesamte Wohnung. Sie kaufen also eine Wohnung, in die Sie auf unbestimmte Zeit weder selbst einziehen noch ohne entsprechende Vereinbarung einen Mieter setzen können.

    Für manche Käufer kann dieser Preisabschlag zu ihrer langfristigen Anlageplanung passen. Für andere ist die ungewisse Wartezeit ein Risiko, das sie nicht eingehen sollten. Entscheidend sind die Tragfähigkeit der Finanzierung und eine Rechnung, deren Grenzen wir hier offenlegen.

    01Was Sie mit einem Wohnrecht kaufen

    Ein dingliches Wohnrecht, im Gesetz Wohnungsrecht genannt, erlaubt einer Person, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen (§ 1093 BGB). Es steht in Abteilung II des Grundbuchs und bleibt bei einem gewöhnlichen Verkauf bestehen. Sie werden Eigentümer, aber die Nutzung der vom Recht erfassten Räume liegt beim Berechtigten.

    Für Sie als Käufer sind fünf Punkte wichtig.

    PunktRechtslageBedeutung für Sie
    Dauerbei lebenslanger Bestellung grundsätzlich bis zum Tod des Berechtigten (§§ 1090, 1061 BGB); Befristungen oder Bedingungen sind zu beachtenEnde kann ungewiss sein
    Übertragbarkeitgrundsätzlich nicht übertragbar (§ 1092 BGB)Berechtigter kann das Recht nicht weiterverkaufen
    Vermietung durch Berechtigtennicht ohne entsprechende Gestattungbei Auszug kann die Wohnung ungenutzt bleiben; Urkunde und Vereinbarungen prüfen
    Kosten der gewöhnlichen Unterhaltunggrundsätzlich beim Berechtigten (§ 1093 i. V. m. § 1041 BGB)daraus folgt nicht automatisch eine Pflicht des Eigentümers zu jeder größeren Reparatur; Urkunde und weitere Eigentümerpflichten prüfen
    ZwangsversteigerungFortbestand richtet sich nach den Versteigerungsbedingungen; § 52 ZVG knüpft insbesondere an die Berücksichtigung im geringsten Gebot anRang gegenüber dem betreibenden Gläubiger und konkrete Bedingungen prüfen lassen; ein Bestehenbleiben ist nicht pauschal garantiert

    Das Wohnrecht ist kein Mietvertrag. Aus dem Recht allein entsteht keine Mietzahlungspflicht; ein gesondert vereinbartes Entgelt ist davon zu unterscheiden. Mietspiegel und mietrechtliche Mieterhöhungsregeln gelten nicht allein wegen des Wohnrechts. Für Betriebskosten, Hausgeld und Grundsteuer sind die Vereinbarung und die gesetzlichen Regeln maßgeblich. Dabei ist die interne Kostenverteilung zwischen Eigentümer und Berechtigtem von Ihren Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft und den zuständigen Behörden zu unterscheiden. Eine interne Erstattungsvereinbarung entlastet Sie dort nicht automatisch. Lesen Sie die Bestellungsurkunde vor dem Kauf genau und lassen Sie unklare Kosten- und Nutzungsregelungen von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    02Wie der Abschlag berechnet wird

    Den Preis für eine Immobilie mit Wohnrecht handeln Käufer und Verkäufer frei aus. Eine mögliche Orientierung bietet der steuerliche Kapitalwert, der auch bei Schenkung und Erbschaft relevant sein kann. Er ergibt sich bei lebenslänglichen Rechten aus dem Jahreswert des Wohnrechts mal einem Vervielfältiger (§ 14 Abs. 1 BewG). Ausgangspunkt des Jahreswerts kann die ortsübliche Miete der betroffenen Räume sein; für die steuerliche Bewertung begrenzt § 16 BewG den Jahreswert auf den nach dem Bewertungsgesetz anzusetzenden Wert des genutzten Wirtschaftsguts geteilt durch 18,6. Dieser steuerliche Wert ist nicht ohne Weiteres mit dem Angebotspreis oder dem unbelasteten Verkehrswert gleichzusetzen.

    Die Vervielfältiger des Bundesfinanzministeriums beruhen auf Sterbetafeln und einem gesetzlichen Rechnungszins von 5,5 %. Für die steuerliche Bewertung ist der zum jeweiligen Bewertungsstichtag maßgebliche amtliche Vervielfältiger nach Alter und Geschlecht des Berechtigten heranzuziehen.

    Beispielrechnung, vereinfacht: Die folgende Tabelle zeigt, wie sich unterschiedliche angenommene Vervielfältiger auf den Kapitalwert auswirken. Die Faktoren sind frei gewählte Rechenannahmen, keine amtlichen Werte für ein bestimmtes Alter oder Geschlecht. Unterstellt werden 800 € Monatsmiete und ein Jahreswert von 9.600 €; die gesetzliche Jahreswertbegrenzung greift in dieser Beispielrechnung nicht. Die letzte Spalte zeigt lediglich den rechnerischen Abzug vom angenommenen unbelasteten Verkehrswert von 250.000 €, keine Marktpreisprognose.

    Kapitalwert eines Wohnrechts bei 800 € Monatsmiete (9.600 € im Jahr)
    RechenfallAngenommener VervielfältigerJahreswertKapitalwert250.000 € abzüglich Kapitalwert
    A12,59.600 €120.000 €130.000 €
    B11,09.600 €105.600 €144.400 €
    C9,49.600 €90.240 €159.760 €
    D7,59.600 €72.000 €178.000 €

    Zwei Dinge sollten Sie zur amtlichen Bewertung wissen. Erstens beruht der Kapitalwert auf statistischen Überlebenswahrscheinlichkeiten. Er sagt nicht, ob ein einzelner Berechtigter fünf oder zwanzig Jahre lebt; der Vervielfältiger ist keine verbleibende Lebensdauer in Jahren. Zweitens enthält die steuerliche Berechnung eine Abzinsung mit 5,5 %. Wer für seine Investitionsrechnung einen anderen Finanzierungssatz oder eine andere Renditeanforderung ansetzt, bewertet dieselbe Wartezeit anders. Der steuerliche Kapitalwert ist deshalb allenfalls ein Ausgangspunkt für die Verhandlung, kein objektiver Kaufpreis. Lassen Sie die steuerliche Bewertung für Ihren Fall von einem Steuerberater ermitteln.

    Wohnungsgrundriss und Messwerkzeuge zur Prüfung und Bewertung einer Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    03Finanzierung: warum Banken zögern

    Eine Bank sichert ihr Darlehen über eine Grundschuld. Steht das Wohnrecht im Rang vor dieser Grundschuld, kann es den Beleihungswert und die Verwertbarkeit der Sicherheit mindern. Bei einer Versteigerung könnte das Recht unter den maßgeblichen Bedingungen bestehen bleiben. Die Bank muss deshalb den Inhalt und Rang des Rechts bei ihrer Kreditentscheidung berücksichtigen.

    Als mögliche Wege kommen ein höherer Eigenkapitaleinsatz oder zusätzliche Sicherheiten infrage, etwa eine Grundschuld auf eine andere, unbelastete Immobilie. Eine weitere Möglichkeit ist ein vom Berechtigten bewilligter Rangrücktritt, sodass die Grundschuld vor dem Wohnrecht steht. Das kann den Schutz des Berechtigten in einer Zwangsversteigerung schwächen. Keine dieser Gestaltungen garantiert eine Finanzierungszusage. Der Berechtigte sollte sich vor einem Rangrücktritt unabhängig von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

    04Beispielrechnung: Abschlag gegen entgangene Miete

    Thomas, 48, will eine Wohnung als langfristige Anlage kaufen. Angeboten wird ihm die Wohnung aus dem Einstieg: Verkehrswert ohne Wohnrecht 250.000 €, ortsübliche Kaltmiete 800 € im Monat. Die Verkäuferin ist 75 Jahre alt und behält ein lebenslanges Wohnrecht an der gesamten Wohnung. Betriebskosten zahlt laut angenommener Urkunde sie; Thomas trägt seinen Anteil an Rücklage und Verwaltung, rund 1.200 € im Jahr. Mit dem beispielhaft angenommenen Vervielfältiger von 9,4 ergibt sich ein Kapitalwert von 9.600 € × 9,4 = 90.240 €. Das ist eine vereinfachte Beispielrechnung, keine altersbezogene steuerliche Bewertung. Thomas zahlt 160.000 €. Der tatsächlich vereinbarte Abschlag gegenüber 250.000 € beträgt damit 90.000 €, unabhängig vom rechnerischen Kapitalwert. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Wann erreicht die entgangene Miete diesen Abschlag? Wir vergleichen ihn mit der Kaltmiete, die Thomas bei einer durchgehend vermieteten, unbelasteten Wohnung eingenommen hätte.

    Abschlag gegen entgangene Kaltmiete
    Wohnrecht endet nachEntgangene MieteAbschlag abzüglich entgangener Miete
    Szenario A6 Jahren57.600 €+32.400 €
    Szenario B10 Jahren96.000 €−6.000 €
    Szenario C14 Jahren134.400 €−44.400 €
    Szenario D18 Jahren172.800 €−82.800 €
    Eigene Berechnung, nominal, ohne Mietsteigerung, ohne Wertveränderung der Wohnung und ohne Zinsen auf den Preisunterschied. Abschlag 90.000 €, Kaltmiete 9.600 € im Jahr. Keine vollständige Investitionsrechnung: Erwerbsnebenkosten, unterschiedliche Eigentümerkosten, Mietausfall, Steuern und Finanzierungseffekte bleiben unberücksichtigt.

    90.000 € ÷ 9.600 € ergeben 9,375 Jahre, gerundet 9,4 Jahre. Vor diesem Zeitpunkt ist der Abschlag größer als die kumulierte entgangene Kaltmiete, danach kleiner. Daraus folgt nicht automatisch, welcher Kauf insgesamt wirtschaftlicher ist: Unter anderem fehlen der Zins- oder Anlagevorteil des niedrigeren Kaufpreises und die übrigen Kostenunterschiede. Steigende Mieten würden diesen rein nominalen Vergleichspunkt nach vorn verschieben.

    Wichtig ist, dass diese Rechnung Lebenszeit eines Menschen in Euro übersetzt. Für die Verkäuferin ist jedes zusätzliche Jahr in ihrer Wohnung genau der Grund für den Vertrag. Wer so kauft, sollte das mit Gelassenheit können und nicht auf ein frühes Ende rechnen.

    Was der Kauf jeden Monat kostet

    Zum Kaufpreis kommen laufende Zahlungen ohne entsprechende Mieteinnahmen. Im Beispiel finanziert eine Bank 80 % des Kaufpreises, wobei Thomas eine zweite Immobilie als Sicherheit stellt. Für das Darlehen über 128.000 € nehmen wir 3,8 % Sollzins und 1,5 % anfängliche Tilgung an. Es handelt sich um eine vereinfachte Beispielrechnung, nicht um ein Finanzierungsangebot. Die anfängliche annualisierte Darlehensrate beträgt damit 6.784 €; Eigenkapital für den Kaufpreis von 32.000 € und Erwerbsnebenkosten kommen hinzu und sind in der folgenden laufenden Belastung nicht enthalten.

    Thomas' anfängliche Jahresbelastung während des Wohnrechts, vor Steuern
    Mieteinnahmen
    0 €
    Zinsen
    −4.864 €
    Tilgung
    −1.920 €
    Rücklage und Verwaltung
    −1.200 €
    Summe: −7.984 € im Jahr, rund 665 € im Monat, ohne Mieteinnahmen. Vereinfachte annualisierte Anfangsrechnung: Zins- und Tilgungsanteil auf Basis der ursprünglichen Darlehenssumme, kein Tilgungsplan mit unterjährigen Zahlungen. Eigene Berechnung.

    Fehlende aktuelle Mieteinnahmen schließen einen Werbungskostenabzug nicht für sich genommen aus. Ob bei einem Kauf mit lebenslangem Wohnrecht vorweggenommene Werbungskosten oder später Abschreibungen berücksichtigt werden können, hängt insbesondere von der nachweisbaren Einkünfteerzielungsabsicht und den konkreten Umständen ab. Tilgung ist keine abzugsfähige Ausgabe. Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft sind ebenfalls nicht sofort abzugsfähig; erst tatsächliche, steuerlich berücksichtigungsfähige Ausgaben der Gemeinschaft können relevant werden. Nicht das gesamte Hausgeld ist abziehbar. Thomas sollte Zinsen, Abschreibung und laufende Aufwendungen vor dem Kauf mit einem qualifizierten Steuerberater prüfen.

    Blieben die jährlichen Zahlungen von insgesamt 7.984 € unverändert, wären das bei 14 Jahren rund 112.000 € aus eigener Tasche, genau 111.776 €, vor der ersten Miete. Das setzt eine unveränderte Darlehensrate und gleichbleibende Rücklagen- und Verwaltungsausgaben voraus; zusätzliche Reparaturen, Sonderumlagen, Erwerbsnebenkosten und mögliche Anschlussfinanzierungseffekte sind nicht enthalten. Die getilgten Beträge bauen Eigenkapital auf und sind nicht mit Zinsaufwand gleichzusetzen. Bei einem Annuitätendarlehen steigt der Tilgungsanteil im Zeitverlauf. Aus der anfänglichen Tilgung von 1.920 € lässt sich deshalb keine belastbare 14-Jahres-Tilgung durch einfache Multiplikation ableiten; dafür ist ein Tilgungsplan erforderlich.

    Ein Paar mit Blick auf Wohngebäude bei der langfristigen Vermögensplanung
    KI-generiertes Symbolbild

    05Worauf Sie vor dem Kauf achten

    Sechs Schritte vor dem Kauf einer Immobilie mit Wohnrecht
    1. 01
      Grundbuch und Urkunde lesen

      Abteilung II, Rang des Wohnrechts und die Bestellungsurkunde mit allen Kostenregeln prüfen lassen.

    2. 02
      Kostenverteilung klären

      Wer zahlt Betriebskosten, Hausgeld, Grundsteuer und größere Reparaturen? Interne Erstattung und Ihre Pflichten gegenüber Gemeinschaft und Behörden getrennt prüfen; Regelungslücken rechtlich klären.

    3. 03
      Auszug und Pflegeheim regeln

      Was gilt, wenn die Berechtigte dauerhaft auszieht? Darf dann vermietet werden, und wem steht die Miete zu? Ein Auszug beendet das Recht nicht automatisch.

    4. 04
      Finanzierung schriftlich bestätigen lassen

      Bank, Beleihungswert, zusätzliche Sicherheiten und offene Zusagebedingungen vor einer verbindlichen Verpflichtung klären.

    5. 05
      Szenarien rechnen

      Abschlag gegen entgangene Miete für kurze und lange Laufzeiten vergleichen, dazu monatliche Belastung ohne Einnahmen, Erwerbsnebenkosten und Instandhaltungsrisiken berücksichtigen.

    6. 06
      Zustand prüfen

      Eine Besichtigung ist in einer bewohnten Wohnung nur nach Absprache möglich. Bitten Sie darum, Protokolle der Eigentümerversammlung zu sehen.

    06Für wen der Kauf mit Wohnrecht passt

    Kann passen
    • Sie haben einen langen Anlagehorizont und brauchen über Jahre keine Mieteinnahmen.
    • Sie können die laufende Belastung ohne Einnahmen problemlos tragen.
    • Sie haben viel Eigenkapital oder eine zusätzliche Sicherheit für die Bank.
    • Sie können damit leben, dass das Ende des Wohnrechts offen ist.
    Passt eher nicht
    • Sie brauchen Mieteinnahmen, um die Finanzierung zu tragen.
    • Ihre Rechnung geht nur auf, wenn das Wohnrecht bald endet.
    • Die Kostenregelung in der Urkunde ist unklar oder fehlt.
    • Sie möchten die Immobilie in absehbarer Zeit selbst nutzen.

    07Risiken beim Kauf mit Wohnrecht

    Dauer. Das Wohnrecht kann deutlich länger bestehen, als Sie in Ihrer eigenen Planung ansetzen. Der steuerliche Vervielfältiger ist keine Lebensdauerprognose. Die entgangene Miete kann den Abschlag übersteigen, während Sie weiter zahlen, ohne Einnahmen zu erhalten.

    Instandhaltung. Die gesetzliche Unterhaltungspflicht des Berechtigten ist grundsätzlich auf gewöhnliche Unterhaltung begrenzt. Größere Reparaturen und Sonderumlagen können Sie als Eigentümer finanziell treffen; ob und in welchem Umfang eine Durchführungspflicht oder ein Erstattungsanspruch besteht, ist gesondert zu beurteilen. Das Wohnrecht begrenzt Ihre Nutzungsmöglichkeiten. Lassen Sie die konkrete Pflichtenverteilung von einem Rechtsanwalt klären.

    Finanzierung und Zinsen. Eine Bank kann mehr Eigenkapital, zusätzliche Sicherheiten oder andere Konditionen verlangen oder die Finanzierung des Kaufs ablehnen. Bei angenommenen 4,2 % statt 3,8 % steigt der annualisierte Zins auf die ursprünglichen 128.000 € im Beispiel um 512 € im Jahr. Das ist eine Sensitivitätsrechnung, keine Aussage über aktuelle Marktangebote.

    Steuer. Planen Sie Steuerentlastungen nicht pauschal ein. Der mögliche Abzug einzelner Aufwendungen ist gesondert zu beurteilen; insbesondere sind Tilgung und bloße Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage nicht als laufende Vermietungskosten abziehbar. Klären Sie die steuerlichen Folgen mit Ihrem Steuerberater.

    Wiederverkauf. Das fortbestehende Wohnrecht kann den Käuferkreis einschränken und den Preis gegenüber einer vergleichbaren unbelasteten Immobilie mindern. Ein zusätzlicher Abschlag gegenüber Ihrem eigenen Kaufpreis ist aber nicht zwangsläufig: Marktveränderungen, Inhalt und verbleibende Dauer des Rechts wirken ebenfalls auf den erzielbaren Preis.

    FAQHäufige Fragen

    Kann man eine Immobilie mit Wohnrecht kaufen?

    Ja. Bei einem gewöhnlichen Verkauf bleibt das eingetragene Wohnrecht bestehen und gilt auch gegenüber dem neuen Eigentümer. Sie werden Eigentümer, der Berechtigte darf die vom Recht erfassten Räume aber weiter bewohnen. Bei lebenslanger Bestellung endet das Recht grundsätzlich mit seinem Tod.

    Wie viel ist eine Immobilie mit lebenslangem Wohnrecht wert?

    Eine mögliche Orientierung ist der unbelastete Verkehrswert abzüglich des Kapitalwerts des Wohnrechts. Der steuerliche Kapitalwert ergibt sich aus Jahreswert und amtlichem Vervielfältiger; er legt den Marktpreis nicht fest. Beispielrechnung, vereinfacht: Bei 800 € Monatsmiete und einem frei angenommenen Faktor von 9,4 ergeben sich 9.600 € × 9,4 = 90.240 €. Das ist keine altersbezogene steuerliche Bewertung. Für diese sind der maßgebliche amtliche Faktor und die gesetzliche Jahreswertbegrenzung zu berücksichtigen. Den tatsächlichen Kaufpreis handeln Käufer und Verkäufer aus. Unser Wohnrecht-Rechner bietet eine ergänzende Rechenhilfe. Lassen Sie die steuerliche Bewertung von einem Steuerberater ermitteln.

    Finanziert eine Bank eine Immobilie mit Wohnrecht?

    Eine Finanzierung kann möglich sein, hängt aber von der Immobilie, dem Inhalt und Rang des Rechts, Ihrer Bonität und den Sicherheiten ab. Steht das Wohnrecht vor der Grundschuld, kann es den Beleihungswert mindern. Die Bank kann mehr Eigenkapital oder zusätzliche Sicherheiten verlangen oder die Finanzierung ablehnen.

    Wer zahlt die Nebenkosten bei einer Immobilie mit Wohnrecht?

    Die Bestellungsurkunde und die gesetzlichen Regeln sind maßgeblich. Grundsätzlich trägt der Berechtigte die gewöhnliche Unterhaltung. Betriebskosten, Hausgeld, Grundsteuer und größere Reparaturen sollten ausdrücklich geklärt werden. Eine interne Erstattungsvereinbarung ändert Ihre Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder den Behörden nicht automatisch. Lassen Sie unklare Kostenregelungen von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Was passiert, wenn der Wohnberechtigte ins Pflegeheim zieht?

    Das Wohnrecht erlischt durch den Umzug nicht automatisch. Ob die Wohnung dann vermietet werden darf und wem die Miete zusteht, sollte die Urkunde regeln. Fehlt eine entsprechende Regelung oder Einigung, kann die Wohnung leer stehen, bis das Recht endet. Lassen Sie die Handlungsmöglichkeiten von einem Rechtsanwalt klären.

    Kann ein Wohnrecht gelöscht werden?

    Ja, wenn die rechtlichen und grundbuchrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem Tod ist bei einem lebenslangen Recht grundsätzlich ein Todesnachweis erforderlich; je nach Eintragung können weitere Nachweise oder Verfahrensvoraussetzungen hinzukommen. Zu Lebzeiten kommt eine Aufgabe des Rechts mit Löschungsbewilligung infrage, gegebenenfalls gegen Ausgleichszahlung. Auch vereinbarte Befristungen oder Bedingungen können relevant sein. Lassen Sie Eintragung und Urkunde vom Notar prüfen.

    Was ist der Unterschied zwischen Kauf mit Wohnrecht und mit Nießbrauch?

    Beim Nießbrauch darf der Berechtigte grundsätzlich auch vermieten und die Miete behalten. Ein Wohnrecht gestattet dies nicht ohne entsprechende Regelung. Erfasst das jeweilige Recht die gesamte Wohnung, kann beides für den Käufer bedeuten, dass ihm während der Laufzeit weder die Nutzung noch die Mieterträge zustehen. Kostenpflichten und steuerlicher Jahreswert können sich unterscheiden. Besprechen Sie die konkrete Gestaltung mit einem Rechtsanwalt und die steuerlichen Folgen mit einem Steuerberater.

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    Quellen

    • § 14 BewG (Vervielfältiger, Zinssatz 5,5 %, Berichtigung) und § 16 BewG
    • BGB: § 1030, § 1041, § 1061, § 1090, § 1092, § 1093
    • § 52 ZVG
    • Bundesministerium der Finanzen: Amtliche Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG
    • Beispielrechnungen: eigene Berechnungen mit den im Text genannten Annahmen
    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Bestandsimmobilien, Kalkulation und Objektprüfung.

    Rula ist seit 2021 in der Finanzdienstleistung tätig. Sein Schwerpunkt sind Bestandsimmobilien als Kapitalanlage, nachvollziehbare Kalkulationen und eine ehrliche Einschätzung von Substanz und laufenden Kosten.

    Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall. Die Berechnungen beruhen auf den genannten Annahmen. Lassen Sie steuerliche und rechtliche Fragen zu Ihrem konkreten Kauf von einem Steuerberater beziehungsweise Rechtsanwalt beurteilen.

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    A4-Format · 2.847 Wörter · Stand 19. Oktober 2026

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