Ratgeber · Objekte & Lage

    Souterrainwohnung kaufen und vermieten: was der Preisvorteil wirklich wert ist

    Eine Souterrainwohnung kann weniger kosten als die Wohnung ein Stockwerk höher. Ob der Preisvorteil bleibt, hängt unter anderem von der zulässigen Nutzung, der Wohnfläche und möglichen Feuchtigkeitsschäden ab.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    19. Oktober 20269 Min. Lesezeit
    Souterrainwohnung im Rechenbeispiel
    −29.000 €
    beim Kaufpreis
    gegenüber dem Obergeschoss
    −58 €
    Miete im Monat
    568 € statt 626 €
    +721 €
    Cashflow im Jahr
    vor Steuern, besser als im Obergeschoss
    −12 m²
    wenn ein Raum nicht zählt
    46 statt 58 m² Wohnfläche

    Im beispielhaften Exposé steht eine Zweizimmerwohnung, 58 m², Baujahr 1972, für 145.000 €. Die Wohnung im ersten Stock desselben Hauses kostet 174.000 €. Der Unterschied steht klein im Text, als „Souterrain“ oder „Gartengeschoss“. Das klingt nach einem Rabatt für ein paar Stufen nach unten.

    Manchmal ist es genau das. Manchmal kauft man aber Räume, die rechtlich gar keine Wohnung sind, feuchte Wände oder eine Einheit mit häufigem Mieterwechsel. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie die Risiken vorher prüfen und was die Rechnung sagt.

    01Was eine Souterrainwohnung ist

    Souterrain kommt aus dem Französischen und heißt „unter der Erde“. Gemeint ist ein Geschoss, das zum Teil unter dem Gelände liegt. Ein anschauliches Beispiel sind Häuser am Hang: Auf der Bergseite liegt die Wohnung halb im Boden, auf der Talseite schaut sie ebenerdig in den Garten.

    Im Alltag werden drei Begriffe durcheinandergeworfen.

    BegriffLageTypische Fenster
    HochparterreErdgeschoss, einige Stufen über dem Geländenormale Fenster, etwas erhöht
    Souterrain, Tiefparterreteilweise unter dem Geländeoft hoch in der Wand, Brüstung knapp über dem Boden draußen
    Kellergeschossüberwiegend unter dem GeländeLichtschächte oder kleine Kellerfenster

    Für den Käufer ist das Wort im Exposé zweitrangig. Entscheidend ist, was im Grundbuch, in der Teilungserklärung und in der Baugenehmigung steht.

    02Wohnung oder Hobbyraum: was Teilungserklärung und Baurecht sagen

    Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet Wohnungseigentum und Teileigentum. Wohnungseigentum umfasst das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Teileigentum betrifft entsprechend Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen (§ 1 Abs. 2 und 3 WEG). Ein „Hobbyraum“, „Kellerraum“ oder „Büro“ im Souterrain kann als Teileigentum eingetragen sein oder als Zubehör zu einer anderen Einheit gehören.

    Für Sie als Vermieter ist das kein Detail. Die Teilungserklärung und die darin enthaltenen Zweckbestimmungen sind für die zulässige Nutzung maßgeblich. Eine Wohnnutzung entgegen diesen Vorgaben kann Unterlassungsansprüche auslösen. Ob ein solcher Anspruch besteht und wer ihn durchsetzen kann, hängt von den konkreten Unterlagen und der Nutzung ab. Ein Nutzungsverbot verschafft dem Vermieter nicht automatisch ein Kündigungsrecht gegenüber dem Mieter. Auch die zulässige Alternativnutzung und deren Ertrag müssen neu bewertet werden. Lassen Sie die rechtlichen Folgen für Ihre Einheit von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Das Baurecht stellt eigene Anforderungen

    Selbst wenn die Teilungserklärung „Wohnung“ sagt, müssen Räume, die als Aufenthaltsräume genutzt werden, die jeweils maßgeblichen baurechtlichen Anforderungen erfüllen. Diese stehen insbesondere in den Landesbauordnungen. In Bayern regelt beispielsweise Art. 45 BayBO Anforderungen an Aufenthaltsräume, darunter die lichte Raumhöhe sowie ausreichende Belichtung und Belüftung. Welche Mindestmaße und Ausnahmen gelten, hängt unter anderem von der Gebäudeklasse und der Nutzung ab. Andere Länder haben eigene Regeln, gegebenenfalls mit Zusatzanforderungen für Kellergeschosse. Auch die erforderlichen Rettungswege sind zu berücksichtigen. Bei bestehenden Gebäuden sind die Genehmigungslage, ein möglicher Bestandsschutz und genehmigte Abweichungen einzubeziehen. Klären Sie baurechtliche Fragen mit dem Bauamt und bei rechtlichen Streitfragen mit einem Rechtsanwalt.

    Prüfung einer frisch renovierten Mietwohnung
    KI-generiertes Symbolbild

    03Wohnfläche nach WoFlV: wie aus 58 m² schnell 46 m² werden

    Für die Miete ist die Wohnfläche wichtig. Im frei finanzierten Wohnungsbau wird mangels abweichender Vereinbarung oder maßgeblicher anderer Berechnungsgrundlage häufig die Wohnflächenverordnung herangezogen. Zwei Regeln betreffen Souterrainwohnungen besonders.

    Erstens gehören Zubehörräume wie Kellerräume sowie außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume und Kellerersatzräume nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 WoFlV). Ein Abstellraum innerhalb der Wohnung ist dagegen nicht allein wegen dieser Nutzung ausgeschlossen. Zweitens zählen Räume nicht mit, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder an ihre Nutzung nicht genügen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 WoFlV). Erfüllt ein als Schlafzimmer angebotener Raum diese Anforderungen nicht, ist er nicht als Wohnfläche anzusetzen. Auch die Anrechnungsregeln der §§ 3 und 4 WoFlV, etwa zur lichten Höhe, sind zu beachten.

    Raum im ExposéFlächeZählt nach WoFlV?
    Wohnen mit Küche24 m²ja, im Beispiel vollständig anrechenbar
    Schlafen14 m²ja, im Beispiel vollständig anrechenbar
    Bad und Flur8 m²ja, im Beispiel vollständig anrechenbar
    „Arbeitszimmer“ mit Kellerfenster, als Keller genehmigt12 m²nein, im Beispiel als Kellerraum und nicht als zulässiger Wohnraum angesetzt
    Wohnfläche46 m²statt 58 m² im Exposé

    Wer das erst nach dem Kauf merkt, hat zwei Probleme. Der Kaufpreis je Quadratmeter Wohnfläche steigt im Beispiel von 2.500 € auf rund 3.150 €. Und unterschreitet die tatsächliche Wohnfläche die vertraglich vereinbarte Fläche um mehr als 10 %, kann dies einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel darstellen (BGH, Urteil vom 24.03.2004, VIII ZR 295/03). Bezugsgröße ist die vereinbarte Fläche: (58 − 46) ÷ 58 ergibt hier rund 20,7 %. Lassen Sie die Folgen anhand Ihres konkreten Vertrags von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    04Feuchtigkeit, Licht und Sicherheit

    Warum kann eine Souterrainwohnung weniger Miete erzielen, selbst wenn die Wohnnutzung genehmigt ist? Drei mögliche Einflussfaktoren sind besonders zu prüfen.

    Feuchtigkeit. Erdberührte Wände können kühle Innenoberflächen haben. Dort kann Luftfeuchtigkeit kondensieren. Das ist nicht nur im Winter relevant: Im Sommer kann warme, feuchte Außenluft an kühlen Kellerwänden zu Kondensation führen. Eine schadhafte Abdichtung kann zusätzlich Feuchtigkeit aus dem Erdreich eindringen lassen. Anhaltende Feuchtigkeit begünstigt Schimmel und kann zu Streit über eine Mietminderung führen. Prüfen Sie Ecken hinter Schränken, Fensterlaibungen und den Sockelbereich. Ein muffiger Geruch ist ein Warnzeichen; frische Farbe schließt Schäden nicht aus. Ursache und geeignete Lüftung müssen zum Gebäude passen.

    Licht. Hochliegende Fenster, Lichtschächte, Hecken oder Nachbarhäuser können den Tageslichteinfall begrenzen. Auf Fotos lässt sich das nur eingeschränkt beurteilen. Besichtigen Sie die Wohnung möglichst bei Tageslicht und berücksichtigen Sie die Jahreszeit.

    Sicherheit. Bodennahe Fenster können leichter erreichbar sein. Geeignete Fensterbeschläge, abschließbare Griffe oder andere Schutzmaßnahmen können die Sicherheit verbessern. Gitter dürfen notwendige Rettungswege nicht beeinträchtigen; bei Eingriffen am Gemeinschaftseigentum sind außerdem die erforderlichen Zustimmungen zu klären.

    Welche Mieter sich für die Wohnung interessieren und wie lange sie bleiben, hängt unter anderem von Lage, Preis, Licht und Zustand ab. Aus der Geschosslage allein lässt sich kein verlässliches Mieterprofil ableiten. Häufigere Wechsel können zusätzliche Renovierungskosten und Zeiten ohne Miete bedeuten. Prüfen Sie deshalb die tatsächliche Vermietungshistorie und rechnen Sie unterschiedliche Leerstandsszenarien durch.

    05Beispielrechnung: Souterrain gegen Obergeschoss

    Stefan hat vor Berücksichtigung der Vermietung ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 € und ist ledig. Er vergleicht die beiden Wohnungen aus dem Einstieg: dasselbe Haus, Baujahr 1972, jeweils 58 m². Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose. Kaufpreise und Mieten sind Annahmen und keine Marktstatistik.

    Er finanziert jeweils den Kaufpreis zu angenommenen 3,8 % Zins und 1,5 % anfänglicher Tilgung. Die Kaufnebenkosten von angenommenen 7 % zahlt er aus Eigenkapital. Der Zinssatz ist ausschließlich eine Rechenannahme, keine Aussage über verfügbare Marktangebote. Im späteren Zinsvergleich dienen 4,2 % als alternatives Szenario.

    Die Monatsmieten werden für das Beispiel auf volle Euro gerundet: 58 × 9,80 € = 568,40 €, angesetzt werden 568 €; 58 × 10,80 € = 626,40 €, angesetzt werden 626 €. Alle folgenden Cashflows verwenden diese gerundeten Monatsmieten. Die Kostenpositionen von 960 € und 840 € sind jährliche Liquiditätsabflüsse. Im Steuermodell werden sie vollständig als sofort abzugsfähige laufende Werbungskosten behandelt; Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind darin nicht enthalten.

    Die Steuerentlastung wird vereinfachend mit konstant 35 % des steuerlichen Vermietungsverlusts berechnet. Dieser Satz ist eine Modellannahme, kein aus Stefans Einkommen abgeleiteter individueller Steuersatz. Unterstellt wird, dass der Verlust vollständig im selben Jahr mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bleiben unberücksichtigt.

    Das erste volle Jahr im Vergleich
    SouterrainObergeschoss
    Kaufpreis145.000 €174.000 €
    Kaltmiete im Jahr (Monatsmiete gerundet aus 9,80 € bzw. 10,80 € je m²)6.816 €7.512 €
    Zinsen (3,8 %)−5.510 €−6.612 €
    Tilgung (1,5 %)−2.175 €−2.610 €
    Nicht umlagefähige Kosten, als Liquiditätsabfluss angesetzt−960 €−840 €
    Cashflow vor Steuern−1.829 €−2.550 €
    Abschreibung (2 % auf 75 % von Kaufpreis einschließlich 7 % angenommener Anschaffungsnebenkosten)2.327 €2.793 €
    Steuerentlastung (vereinfacht: 35 % des steuerlichen Vermietungsverlusts)+693 €+956 €
    Cashflow nach Steuern im vereinfachten Modell−1.136 €−1.594 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: erstes volles Jahr ohne sinkende Zinsen. Kaufnebenkosten von 7 % aus Eigenkapital. Für die Abschreibung wird unterstellt, dass diese Kosten vollständig Anschaffungsnebenkosten sind und davon wie vom Kaufpreis 75 % auf das Gebäude entfallen. Diese Aufteilung ist keine Bewertung eines konkreten Objekts. Die jährliche AfA beträgt ungerundet 2.327,25 € beziehungsweise 2.792,70 €. Der steuerliche Vermietungsverlust ergibt sich aus Kaltmiete abzüglich Zinsen, sofort abzugsfähiger laufender Kosten und AfA; er beträgt 1.981,25 € beziehungsweise 2.732,70 €. Steuerentlastung und Nachsteuer-Cashflow werden ohne Zwischenrundung berechnet; die Jahresbeträge in der Tabelle sind auf volle Euro gerundet. Der angenommene Steuereffekt von 35 % ersetzt keine individuelle Berechnung nach dem Einkommensteuertarif.

    Für die steuerliche Berechnung dürfen nicht pauschal sämtliche nicht umlagefähigen Zahlungen oder das volle Hausgeld als Werbungskosten angesetzt werden. Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft sind nicht sofort abzugsfähig. Erst tatsächliche, steuerlich berücksichtigungsfähige Ausgaben der Gemeinschaft können entsprechend berücksichtigt werden; je nach Maßnahme kann eine Aktivierung erforderlich sein. Auch Tilgung ist nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Die Abschreibung dagegen mindert das steuerliche Ergebnis, ohne im betreffenden Jahr einen zusätzlichen Geldabfluss auszulösen. Ihre tatsächliche Steuerwirkung hängt insbesondere von Ihrer Einkommenssituation, dem Gebäudeanteil am Kaufpreis und der steuerlichen Einordnung der Ausgaben ab. Lassen Sie diese Punkte von einem Steuerberater beurteilen.

    Auf dem Papier liegt die Souterrainwohnung vor Steuern vorn. Sie kostet 29.000 € weniger, und der Abschlag beim Kaufpreis (rund 17 %) ist größer als der Abschlag bei der Miete (rund 9 %). Vor Steuern zahlt Stefan im Souterrain rund 152 € im Monat zu, im Obergeschoss rund 213 €. Die Bruttomietrendite auf den Kaufpreis liegt bei 4,7 % statt 4,3 %.

    Diese Rechnung unterstellt aber, dass alles gut läuft. Was passiert, wenn nicht?

    Cashflow vor Steuern im Jahr, Souterrain
    Plan, voll vermietet
    −1.829 €
    Zwei Monate Leerstand bei Mieterwechsel
    −2.965 €
    Ein Raum zählt nicht, 46 m²
    −3.233 €
    Obergeschoss zum Vergleich
    −2.550 €
    Beispielrechnung, vereinfacht, mit denselben Annahmen wie oben. Fläche 46 m² heißt rechnerisch 450,80 €, gerundet 451 € Monatsmiete statt 568 €. Die Szenarien werden getrennt betrachtet; Finanzierung und angesetzte Kosten bleiben unverändert. Zusätzliche vom Eigentümer zu tragende Betriebskosten bei Leerstand sowie Wechsel- und Renovierungskosten sind nicht enthalten.

    Zwei Monate Leerstand bei einem Mieterwechsel reichen unter diesen Annahmen, und die Souterrainwohnung schneidet im betreffenden Jahr schlechter ab als das voll vermietete Obergeschoss. Stellt sich heraus, dass ein Raum nicht zur Wohnfläche zählt, entfällt der Vorteil bei der entsprechend niedriger angesetzten Miete ebenfalls. Ob und wie sich die Vertragsmiete ändern muss, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt klären. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf beträgt im 46-m²-Szenario vor Steuern 3.233 € im Jahr. Unter denselben vereinfachten Steuerannahmen wie oben sind es nach Steuern rund 2.048 €.

    Werkzeug
    Rechnen Sie Ihre Wohnung durch

    Geben Sie Kaufpreis, Miete und Finanzierung ein und vergleichen Sie zwei Angebote zunächst vor Steuern. Steuerliche Szenarien sind nur mit geklärten Annahmen sinnvoll; lassen Sie diese bei Bedarf von qualifizierten Steuerberatern prüfen.

    Wohnungsgrundriss und Messwerkzeuge zur Prüfung und Bewertung einer Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    06Worauf Sie vor dem Kauf achten

    Sechs Prüfungen vor dem Kauf einer Souterrainwohnung
    1. 01
      Teilungserklärung lesen

      Steht dort Wohnungseigentum oder Teileigentum? Eine Bezeichnung als Hobbyraum oder Keller ist ein Warnsignal. Lassen Sie vor einer Wohnraumvermietung die zulässige Nutzung und gegebenenfalls notwendige Änderungen von einem Rechtsanwalt prüfen.

    2. 02
      Baugenehmigung anfordern

      Ist die Wohnnutzung genehmigt, und erfüllen die betreffenden Räume die maßgeblichen Anforderungen an Aufenthaltsräume? Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach; die Hausverwaltung kann bei der Beschaffung der Unterlagen helfen.

    3. 03
      Wohnfläche nachrechnen

      Nur Flächen ansetzen, die nach der maßgeblichen Berechnungsgrundlage zählen. Daraus den tatsächlichen Preis je Quadratmeter bilden.

    4. 04
      Feuchtigkeit prüfen

      Ecken und Sockel ansehen, ein Hygrometer mitnehmen und nach saisonalen Problemen fragen. Ein Hygrometer misst die Luftfeuchtigkeit, nicht die Wandfeuchte. Bei Zweifeln einen Bausachverständigen einbinden; eine Winterbesichtigung allein schließt Sommerprobleme nicht aus.

    5. 05
      Protokolle und Rücklage ansehen

      Gab es Beschlüsse zu Abdichtung oder Drainage? Reicht die Instandhaltungsrücklage, wenn außen gegraben werden muss? Prüfen Sie auch absehbare weitere Maßnahmen und mögliche Sonderumlagen.

    6. 06
      Mieterhistorie erfragen

      Wie oft hat der Mieter in den letzten zehn Jahren gewechselt, wie lange stand die Wohnung leer? Belegte Angaben verbessern die Schätzung, ersetzen aber keine Annahmen zur künftigen Vermietung.

    Fragen Sie den Verkäufer auch, warum er verkauft. Eine Antwort wie „häufiger Mieterwechsel“ ist für Ihre Kalkulation ein wichtiger Hinweis, sollte aber anhand der Vermietungsunterlagen eingeordnet werden.

    07Für wen eine Souterrainwohnung passt

    Kann passen
    • Sie suchen eine kleine Wohnung in guter Lage, deren Kaufpreis und Finanzierungsbedarf zu Ihrem Eigenkapital passen.
    • Die Einheit ist als Wohnungseigentum eingetragen und als Wohnraum genehmigt.
    • Das Haus liegt am Hang, die Wohnung hat auf einer Seite ebenerdige Fenster oder eine Terrasse.
    • Sie haben einen Puffer für Leerstand und Renovierung bei Mieterwechsel.
    Passt eher nicht
    • Die Teilungserklärung nennt Hobbyraum, Keller oder Büro, und die Zulässigkeit der Wohnnutzung ist ungeklärt.
    • Es gibt sichtbare Feuchteschäden oder Beschlüsse zur Abdichtung ohne Finanzierung.
    • Ihr Budget verträgt keine zwei Monate ohne Mieteinnahmen.
    • Sie wollen die Wohnung später selbst bewohnen und benötigen mehr Tageslicht, als diese Einheit bietet.

    08Risiken beim Kauf einer Souterrainwohnung

    Leerstand und Fluktuation. Wenig Tageslicht, Feuchtigkeit oder eine ungünstige Aufteilung können die Vermietung erschweren. Wie stark das ins Gewicht fällt, hängt von der örtlichen Nachfrage und konkurrierenden Angeboten ab, nicht allein von der Stadtgröße.

    Mietminderung. Feuchtigkeit und Schimmel können einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel darstellen. Ursache, Verantwortlichkeit und Umstände des Einzelfalls sind entscheidend. Liegt die Ursache in der Abdichtung des Gemeinschaftseigentums, kann die Organisation der Behebung Zeit beanspruchen. Bei Streit über eine Mietminderung sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

    Instandhaltung. Eine nachträgliche Abdichtung von außen kann erhebliche Kosten verursachen. Bei Gemeinschaftseigentum ist die Finanzierung durch die Gemeinschaft zu klären. Reichen die vorhandenen Mittel nicht aus, kann eine Sonderumlage nötig werden; Ihr Anteil richtet sich nach dem maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel.

    Zinsen. Die Rechnung oben arbeitet mit 3,8 %. Bei angenommenen 4,2 % kostet das Darlehen für die Souterrainwohnung bei unveränderter Darlehenssumme im vereinfachten Jahresvergleich 580 € mehr Zinsen.

    Wiederverkauf. Einschränkungen bei Licht, Zustand oder zulässiger Nutzung können auch beim Verkauf einen Preisabschlag oder einen kleineren Käuferkreis bedeuten. Ob ein heutiger Abschlag bestehen bleibt, lässt sich daraus nicht vorhersagen.

    FAQHäufige Fragen

    Was ist eine Souterrainwohnung?

    Eine Wohnung in einem Geschoss, das teilweise unter dem Geländeniveau liegt. Die Fenster sitzen meist hoch in der Wand und knapp über dem Boden draußen. Bei Häusern am Hang kann eine Seite der Wohnung ebenerdig zum Garten liegen. Die Bezeichnung allein belegt keine genehmigte Wohnnutzung.

    Ist eine Souterrainwohnung eine Kellerwohnung?

    Die Begriffe werden nicht einheitlich verwendet. Souterrain bezeichnet meist eine teilweise unter dem Gelände liegende Ebene, ein Keller liegt häufig überwiegend darunter. Entscheidend sind nicht diese Bezeichnungen, sondern die genehmigte Nutzung und die baurechtlichen Anforderungen. Die Teilungserklärung regelt zusätzlich die wohnungseigentumsrechtliche Zulässigkeit, ersetzt aber keine Baugenehmigung.

    Zählt eine Souterrainwohnung voll zur Wohnfläche?

    Nicht automatisch. Nach der Wohnflächenverordnung zählen zulässige Wohnräume unter Beachtung der Anrechnungsregeln, etwa zur Raumhöhe. Kellerräume und Räume, die die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an ihre Nutzung nicht erfüllen, zählen nicht (§ 2 Abs. 3 WoFlV). Abstellräume innerhalb der Wohnung sind nicht allein wegen ihrer Nutzung ausgeschlossen.

    Darf ich einen Hobbyraum im Souterrain als Wohnung vermieten?

    Nicht allein deshalb, weil er wohnlich ausgebaut ist. Prüfen Sie die Zweckbestimmung in der Teilungserklärung und die baurechtliche Zulässigkeit. Eine unzulässige Wohnnutzung kann Unterlassungsansprüche auslösen. Ob Änderungen der Eigentumsunterlagen, Zustimmungen oder eine baurechtliche Genehmigung erforderlich und erreichbar sind, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie die rechtliche Situation von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Ist eine Souterrainwohnung eine gute Kapitalanlage?

    Das hängt vom Einzelfall ab. Ein niedrigerer Kaufpreis kann eine geringere Miete ausgleichen. Prüfen Sie jedoch zulässige Nutzung, tatsächliche Wohnfläche, Feuchtigkeit, lokale Nachfrage und Wiederverkauf. Kalkulieren Sie einen objektspezifischen Puffer für Leerstand und Instandhaltung und testen Sie ungünstigere Szenarien.

    Wie erkenne ich Feuchtigkeit in einer Souterrainwohnung?

    Achten Sie auf Geruch, Verfärbungen am Sockel, abblätternde Farbe und Stockflecken hinter Möbeln. Ein Hygrometer zeigt die Luftfeuchtigkeit, nicht die Feuchtigkeit in der Wand. Auch im Sommer kann Kondensation auftreten. Bei Verdacht sollte vor dem Kauf ein Bausachverständiger Ursache und Umfang prüfen.

    Wer zahlt, wenn das Haus von außen abgedichtet werden muss?

    Außenwände und die Abdichtung gegen Erdreich gehören grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum. Die Eigentümergemeinschaft organisiert die Sanierung. Die Kosten werden grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen verteilt, sofern keine wirksame abweichende Regelung gilt. Reichen die vorhandenen Mittel nicht, kann eine Sonderumlage nötig werden. Bei Streit über die Kostenverteilung hilft ein Rechtsanwalt.

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    Quellen

    Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall. Kaufpreise, Mieten, Finanzierungskonditionen und Kosten in den Rechenbeispielen sind Modellannahmen und keine Prognosen. Für Ihre persönliche steuerliche und rechtliche Situation wenden Sie sich an einen Steuerberater beziehungsweise Rechtsanwalt.

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Bestandsimmobilien, Kalkulation und Objektprüfung.

    Rula ist seit 2021 in der Finanzdienstleistung tätig. Sein Schwerpunkt sind Bestandsimmobilien als Kapitalanlage, nachvollziehbare Kalkulationen und eine ehrliche Einschätzung von Substanz und laufenden Kosten.

    Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen.

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    A4-Format · 3.000 Wörter · Stand 19. Oktober 2026

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