Mietminderung bei Schimmel: was Vermieter tun sollten, wenn der Mieter kürzt
Moe Afonso · 2026-10-13
Die E-Mail kommt an einem Montag im November. Ihr Mieter schreibt, im Schlafzimmer sei hinter dem Schrank Schimmel, und er zahle ab sofort 20 % weniger Miete. Fotos hängen an. Sie fragen sich zwei Dinge: Darf er das, und was kostet mich das?
Die kurze Antwort ist unangenehm. Ist der Schimmel ein Mangel, ist die Miete gemindert, ohne dass Sie zustimmen müssen. Wie viel, entscheidet im Streit ein Gericht, und eine verbindliche Tabelle gibt es nicht. Was Sie in der Hand haben, ist die Geschwindigkeit. Jede Woche, die bis zur Beseitigung vergeht, kostet Miete.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Quoten Gerichte tatsächlich angesetzt haben, wer die Ursache beweisen muss und welche Schritte Sie in den ersten Tagen gehen sollten.
01Wann Schimmel ein Mangel ist
Eine Wohnung hat einen Mangel, wenn ihr Zustand vom vertraglich geschuldeten Zustand abweicht und der Gebrauch dadurch beeinträchtigt ist. Für diese Zeit ist die Miete gemindert (§ 536 Abs. 1 BGB). Bei Wohnraum lässt sich das im Mietvertrag nicht ausschließen (§ 536 Abs. 4 BGB).
Schimmel ist in der Praxis fast immer eine Beeinträchtigung. Die entscheidende Frage ist die Ursache. Liegt sie im Gebäude, etwa an einem undichten Dach, einem Rohrschaden oder einem schlecht eingebauten Fenster, ist es ein Mangel. Liegt sie im Verhalten des Mieters, etwa weil er kaum lüftet oder Wäsche in einem ungeheizten Raum trocknet, ist es keiner.
Zwei Fälle schließen die Minderung aus. Kannte der Mieter den Schimmel beim Einzug, kann er nicht mindern (§ 536b BGB). Meldet er ihn nicht unverzüglich, verliert er die Minderung für die Zeit, in der Sie mangels Kenntnis nicht handeln konnten (§ 536c Abs. 2 BGB).
02Mietminderungstabelle: was Gerichte bei Schimmel angesetzt haben
Wer „Mietminderungstabelle Schimmel“ sucht, findet lange Listen mit Prozentwerten. Diese Listen sammeln Einzelurteile, oft Jahrzehnte alt. Sie binden kein Gericht. Jeder Fall wird nach Raum, Fläche, Dauer und Gesundheitsgefahr neu bewertet.
Die folgende Auswahl zeigt die Bandbreite. Wir nennen nur Urteile mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
| Gericht und Aktenzeichen | Sachverhalt | Minderung |
|---|---|---|
| LG Berlin, 23.05.2014, 65 S 524/13 | Schimmel im Schlafzimmer über den Fußleisten | 15 % |
| AG Osnabrück, 10.10.2013, 48 C 31/12 (5) | Feuchtigkeit und Schimmel in Küche, Wohn- und Schlafzimmer, Putzschäden, bauliche Ursache | 20 % |
| LG Hamburg, 31.01.2008, 307 S 144/07 | starker Schimmelbefall im großen Wohnzimmer | 50 % |
Zwei Muster lassen sich ablesen. Schimmel in einem einzelnen Raum führt eher zu einstelligen oder niedrigen zweistelligen Quoten. Mehrere Räume, Wohnräume mit langer Aufenthaltsdauer oder eine Gesundheitsgefahr treiben die Quote nach oben. Ist die Wohnung praktisch nicht mehr nutzbar, kann die Miete ganz entfallen (§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB).
03Wer die Ursache beweisen muss
Im Streit um Schimmel geht es fast immer um eine Frage: Gebäude oder Nutzer? Der Bundesgerichtshof hat dafür eine Reihenfolge festgelegt (BGH, Urteil vom 01.03.2000, XII ZR 272/97).
| Schritt | Wer muss beweisen | Was |
|---|---|---|
| 1 | Mieter | dass ein Schaden durch Feuchtigkeit vorliegt |
| 2 | Vermieter | dass die Ursache nicht aus seinem Bereich stammt, also kein Baumangel, keine undichte Stelle, kein Wärmebrückenproblem außerhalb der Bauzeitnormen |
| 3 | Mieter | erst wenn das gelungen ist: dass er selbst ausreichend geheizt und gelüftet hat |
Für Sie heißt das, Sie tragen das erste Beweisrisiko. Mit „Der Mieter lüftet bestimmt falsch“ kommen Sie nicht weit. Sie brauchen Messwerte, ein Gutachten oder zumindest eine fachliche Einschätzung, dass Wände, Dach, Fenster und Leitungen in Ordnung sind.
04Was Sie tun sollten, wenn der Mieter mindert
Die ersten zwei Wochen entscheiden, ob aus einem Schimmelfleck ein Rechtsstreit wird. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
- 01Meldung bestätigen
Antworten Sie schriftlich, dass Sie die Meldung erhalten haben und sich kümmern. Widersprechen Sie der Minderung noch nicht pauschal, solange Sie die Ursache nicht kennen.
- 02Besichtigung ankündigen
Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin. Zur Prüfung eines gemeldeten Mangels muss der Mieter Ihnen nach Ankündigung Zutritt gewähren.
- 03Dokumentieren
Fotos mit Datum, Größe der Flecken, betroffene Räume, Möbelstellung an Außenwänden, Raumtemperatur und Luftfeuchte bei der Besichtigung.
- 04Ursache klären lassen
Bei sichtbarer Feuchtigkeit, Wasserflecken oder Schimmel an mehreren Stellen ein Fachbetrieb oder Sachverständiger. Feuchtemessung in der Wand und ein Datenlogger für Temperatur und Luftfeuchte über zwei bis drei Wochen liefern belastbare Werte.
- 05Bauliche Ursache beseitigen
Liegt die Ursache am Gebäude, beauftragen Sie die Beseitigung sofort. Der Mieter muss die Arbeiten dulden (§ 555a BGB). Kommen Sie in Verzug, darf er den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB).
- 06Nutzerverhalten belegen
Spricht alles für falsches Heizen oder Lüften, widersprechen Sie der Minderung schriftlich, begründet und mit den Messwerten. Geben Sie konkrete Hinweise zum Lüften und Heizen.
- 07Minderung nach Abschluss beenden
Ist der Schimmel beseitigt, endet die Minderung. Teilen Sie das mit Datum mit und rechnen Sie offene Beträge sauber ab.
Ein Punkt wird oft übersehen. Fachgerechte Schimmelbeseitigung heißt nicht Überstreichen. Sichtbarer Befall wird entfernt, die Ursache behoben und die Wand trocknet aus. Erst danach ist der Mangel weg.
05Beispielrechnung: was eine verschleppte Klärung kostet
Herr Becker vermietet eine Zwei-Zimmer-Wohnung für 750 € kalt plus 200 € Nebenkostenvorauszahlung. Anfang November meldet der Mieter Schimmel im Schlafzimmer. Wir nehmen eine Minderung von 15 % an, wie im Fall des LG Berlin. Herr Becker und alle Zahlen sind ausgedacht, die Rechnung ist ein Beispiel und keine Prognose.
In Variante A lässt Herr Becker innerhalb einer Woche messen. Ursache ist ein undichter Fensteranschluss, Mitte Dezember ist alles saniert. In Variante B streiten beide zunächst über das Lüften. Ein Gutachten kommt erst im Februar, saniert wird Ende März.
| A: schnell geklärt | B: verschleppt | |
|---|---|---|
| Bruttomiete pro Monat | 950,00 € | 950,00 € |
| Minderung 15 % pro Monat | 142,50 € | 142,50 € |
| Dauer der Minderung | 1,5 Monate | 5 Monate |
| Mietausfall durch Minderung | −213,75 € | −712,50 € |
| Messung bzw. Gutachten (Annahme) | −250,00 € | −900,00 € |
| Sanierung Fensteranschluss und Wand (Annahme) | −1.500,00 € | −1.500,00 € |
| Kosten für Herrn Becker | −1.963,75 € | −3.112,50 € |
Die Sanierung kostet in beiden Fällen dasselbe. Der Unterschied von rund 1.150 € entsteht nur durch Zeit und ein teureres Gutachten, das im Streit nötig wurde. In Variante B kommt dazu das Risiko eines Prozesses.
Eine Zahl verdient einen zweiten Blick. Die Minderung wird zwar von der Bruttomiete berechnet, die Nebenkosten müssen Sie aber trotzdem an Versorger oder Gemeinschaft zahlen. Die 142,50 € fehlen deshalb vollständig bei der Kaltmiete, das sind 19 % von Herrn Beckers 750 €.
06Wenn der Mieter zu viel kürzt
Mindert ein Mieter zu Unrecht oder zu hoch, entsteht ein Mietrückstand. Das ist auch für ihn riskant. Der Bundesgerichtshof hat eine fristlose Kündigung bestätigt, nachdem Mieter wegen Schimmel 20 % gemindert hatten, der Schimmel aber auf ihr Wohnverhalten zurückging (BGH, Urteil vom 11.07.2012, VIII ZR 138/11). Ein Irrtum über die Ursache schützt den Mieter nicht.
Für Sie ist das trotzdem kein Freibrief. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt einen Rückstand in bestimmter Höhe voraus (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Zahlt der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage alles nach, wird sie in der Regel unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Ob die Kündigung im Einzelfall trägt, sollten Sie vorher anwaltlich prüfen lassen.
Wie eine Räumung abläuft, wenn es doch so weit kommt, steht in unserem Ratgeber zur Räumungsklage.
07Vermietete Eigentumswohnung: wer zuständig ist
Bei einer Eigentumswohnung liegt die Ursache oft im Gemeinschaftseigentum, etwa in der Außenwand, im Dach oder in einer Steigleitung. Beseitigen kann das nur die Gemeinschaft, beschlossen in der Eigentümerversammlung und beauftragt durch die Verwaltung.
Für Ihren Mieter ändert das nichts. Er hat seinen Mietvertrag mit Ihnen, und die Miete ist gemindert, bis der Mangel weg ist, auch wenn die Gemeinschaft langsam ist. Melden Sie den Schaden deshalb sofort schriftlich bei der Verwaltung, fordern Sie eine Begutachtung und dokumentieren Sie jede Nachfrage. Ob und wie Sie den Mietausfall von der Gemeinschaft ersetzt bekommen, hängt vom Einzelfall ab.
08Risiken und Grenzen: Worauf Sie achten sollten
Schimmelfälle sind für Vermieter schwer vorherzusagen. Die Quote hängt vom Gericht ab, die Beweislast liegt zunächst bei Ihnen, und Gutachten zur Ursache kommen nicht immer zu einem klaren Ergebnis. Ein Rechtsstreit über ein Jahr kann die Kosten aus der Beispielrechnung leicht übersteigen.
Ein zweites Risiko liegt vor dem Kauf. Wer eine vermietete Wohnung erwirbt, übernimmt auch bestehende Feuchtigkeitsprobleme. Fragen Sie nach früheren Schimmelmeldungen, sehen Sie sich Protokolle der Eigentümerversammlung an und prüfen Sie, ob Sanierungen am Gemeinschaftseigentum beschlossen oder aufgeschoben wurden.
- Ein einzelner, kleiner Befall mit klarer Ursache, etwa ein undichtes Silikon im Bad.
- Der Mieter kooperiert und zahlt unter Vorbehalt.
- Die Beseitigung ist in wenigen Wochen erledigt.
- Die Ursache ist streitig, und der Mieter hat bereits gemindert.
- Schimmel tritt in mehreren Räumen oder immer wieder auf.
- Ein Rückstand entsteht, und Sie denken über eine Kündigung nach.
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Quellen
Gesetzestexte abgerufen am 29.09.2026, Urteilsangaben geprüft am 13.10.2026.
- § 536 BGB (Mietminderung, Abs. 4 kein Ausschluss bei Wohnraum)
- § 536a BGB, § 536b BGB, § 536c BGB
- § 543 BGB, § 555a BGB, § 569 BGB
- BGH, Urteil vom 01.03.2000, XII ZR 272/97 (Beweislast bei Feuchtigkeitsschäden)
- BGH, Urteil vom 06.04.2005, XII ZR 225/03 (Bruttomiete als Bemessungsgrundlage)
- BGH, Urteil vom 11.07.2012, VIII ZR 138/11 (Kündigung bei Irrtum des Mieters über die Schimmelursache)
- BGH, Urteile vom 05.12.2018, VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18 (Wärmebrücken, Bauzeitstandard)
- LG Berlin, Urteil vom 23.05.2014, 65 S 524/13
- AG Osnabrück, Urteil vom 10.10.2013, 48 C 31/12 (5)
- LG Hamburg, Urteil vom 31.01.2008, 307 S 144/07
- Beispielrechnung: eigene Berechnung, Stand 13.10.2026
FAQHäufige Fragen
Gibt es eine verbindliche Mietminderungstabelle für Schimmel?
Nein. Das Gesetz nennt keine Prozentsätze. Tabellen im Internet sammeln Einzelurteile, die kein anderes Gericht binden. Die Quote hängt immer von Raum, Fläche, Dauer und Gesundheitsgefahr im konkreten Fall ab.
Wie hoch ist die Mietminderung bei Schimmel im Schlafzimmer?
Das LG Berlin hat für Schimmel im Schlafzimmer über den Fußleisten 15 % angesetzt (Urteil vom 23.05.2014, 65 S 524/13). Das ist ein Anhaltspunkt, kein fester Wert. Bei größerem Befall oder mehreren Räumen haben Gerichte höhere Quoten angenommen.
Muss der Mieter die Minderung vorher ankündigen?
Er muss den Mangel unverzüglich anzeigen, nicht die Minderung. Die Miete ist kraft Gesetzes gemindert, sobald ein Mangel vorliegt. Unterlässt er die Anzeige, kann er für die Zeit, in der Sie nichts davon wussten, nicht mindern.
Wer muss beweisen, woher der Schimmel kommt?
Zunächst der Vermieter. Er muss zeigen, dass die Ursache nicht aus seinem Bereich stammt, also nicht am Gebäude liegt. Gelingt das, muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend geheizt und gelüftet hat (BGH XII ZR 272/97).
Ist Schimmel in einem Altbau immer ein Mangel?
Nein. Wärmebrücken und eine daraus folgende Schimmelgefahr sind kein Mangel, wenn das Haus den Normen seiner Bauzeit entspricht und nichts anderes vereinbart ist (BGH VIII ZR 271/17). Der Mieter muss dann zumutbar heizen und lüften. Tritt trotzdem Schimmel auf, kommt es wieder auf die Ursache im Einzelfall an.
Darf ich kündigen, wenn der Mieter wegen Schimmel zu viel mindert?
Unter Umständen ja, wenn der Rückstand die gesetzliche Grenze erreicht und die Minderung unberechtigt war (BGH VIII ZR 138/11). Der Mieter kann die Kündigung aber durch Nachzahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam machen. Lassen Sie den Einzelfall vorher anwaltlich prüfen.
Wird die Minderung von der Kalt- oder Warmmiete berechnet?
Von der Bruttomiete, also Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung (BGH XII ZR 225/03). Für Vermieter wirkt sie trotzdem voll auf die Kaltmiete, weil die Nebenkosten weiterlaufen.
Wer zahlt die Schimmelbeseitigung?
Liegt die Ursache am Gebäude, der Vermieter, bei Eigentumswohnungen mit Ursache im Gemeinschaftseigentum die Gemeinschaft. Hat der Mieter den Schimmel durch sein Verhalten verursacht, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.