Ratgeber · Recht & Risiken

    Wohnung ersteigern: Vorbereitung, Gebot und Kosten

    Eine Wohnung aus der Zwangsversteigerung kann günstiger sein als am Markt. Sie kaufen aber ohne Gewährleistung, oft ohne Besichtigung und mit fester Frist für das Geld. Wir zeigen, wie Sie sich vorbereiten, Ihr Höchstgebot rechnen und was nach dem Zuschlag kommt.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    19. Oktober 20269 Min. Lesezeit
    Eine ersteigerte Wohnung im Beispiel
    150.000 €
    Meistgebot
    bei 200.000 € Verkehrswert, ohne bestehen bleibende Rechte
    176.692 €
    Gesamtbudget im Beispiel
    einschließlich Kostenannahmen und 15.000 € Puffer
    rund 152.000 €
    Höchstgebot im Beispiel
    rückwärts aus Miete und Ziel gerechnet
    −1.820 €
    Cashflow vor Steuern
    im vereinfachten ersten vollen Jahr

    Stellen Sie sich vor: Sie haben auf dem Versteigerungsportal der Justiz eine Zweizimmerwohnung gefunden. Verkehrswert laut Gutachten 200.000 €, vermietet, Termin in sieben Wochen. Vergleichbare Wohnungen werden in der Gegend für mehr angeboten. Der Gedanke liegt nahe, dass hier ein guter Einkauf möglich ist. Angebotspreise belegen allerdings noch keine tatsächlich erzielbaren Verkaufspreise. Dieses fiktive Beispiel begleitet Sie durch den Ratgeber.

    Eine Versteigerung kann einen günstigen Einkauf ermöglichen. Der Endpreis kann aber auch näher am Markt liegen als gedacht. Dazu kommen besondere Risiken und Zahlungsfristen. Wer ersteigert, sollte deshalb möglichst viel vorher klären und die rechtzeitige Zahlung sicherstellen.

    01Wie eine Wohnung in die Versteigerung kommt

    Ein möglicher Auslöser ist, dass ein Eigentümer seinen Kredit nicht mehr bedienen kann. Die Bank beantragt die Zwangsversteigerung, das Amtsgericht lässt den Verkehrswert schätzen und setzt einen Termin an. Auch eine Eigentümergemeinschaft kann wegen Hausgeldschulden ein Verfahren betreiben. Die Grundlagen, Wertgrenzen und Rangfolgen erklärt unser Glossar Zwangsversteigerung.

    Für Sie als Bieter sind drei Punkte wichtig. Solange die Wertgrenzen gelten, wird der Zuschlag unter 50 % des Verkehrswerts von Amts wegen versagt (§ 85a ZVG). Unter 70 % kann er auf Antrag eines dazu berechtigten Gläubigers versagt werden (§ 74a ZVG). Maßgeblich ist jeweils das Meistgebot einschließlich des Kapitalwerts bestehen bleibender Rechte. Die Grenzen entfallen nicht automatisch im zweiten Termin, sondern nach einer entsprechenden Zuschlagsversagung nach diesen Vorschriften. Prüfen Sie die konkrete Verfahrenslage. Außerdem können Termine kurzfristig aufgehoben werden, etwa nach einer Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger. Ihre Vorbereitung kann dann ohne Erwerb bleiben.

    02Vorbereitung: was Sie vor dem Termin prüfen

    Die Termine stehen auf dem gemeinsamen Versteigerungsportal der Länder unter zvg-portal.de. Soweit dort ein Gutachten zum Herunterladen bereitsteht, lesen Sie es vollständig. Achten Sie auf den Stichtag. Ein Gutachten kann über ein Jahr alt sein, bis der Termin stattfindet.

    Vor dem Termin
    1. 01
      Gutachten lesen

      Zustand, Baujahr, Mängel, Mietverhältnisse, Hausgeld, Rücklage. Steht dort „Innenbesichtigung nicht möglich“, ist der Innenzustand durch das Gutachten nicht geklärt.

    2. 02
      Akte einsehen

      Klären Sie beim Versteigerungsgericht, welche Teile der Verfahrensakte und welche Grundbuchunterlagen Sie unter den jeweiligen Voraussetzungen einsehen können. Prüfen Sie, welche Rechte bestehen bleiben, etwa ein Wohnrecht. Solche Rechte sind zusätzlich zum Bargebot zu berücksichtigen (§ 52 ZVG).

    3. 03
      Verwalter anrufen

      Fragen Sie nach Hausgeld, Rücklage, beschlossenen Sonderumlagen und anstehenden Sanierungen. Lesen Sie die letzten Protokolle, wenn Sie sie bekommen. Als Interessent erhalten Sie nicht automatisch sämtliche Unterlagen.

    4. 04
      Von außen ansehen

      Haus und zugängliche Bereiche, etwa Eingangsbereich, Klingelanlage und Briefkasten. Betreten Sie das Treppenhaus nur mit entsprechender Erlaubnis. Eine Innenbesichtigung können Sie nicht verlangen; manchmal hilft ein freundlicher Brief an den Bewohner.

    5. 05
      Mietvertrag klären

      Miete, Kaution, Zahlungsverhalten. Der Mietvertrag geht grundsätzlich auf Sie über (§ 57 ZVG).

    6. 06
      Finanzierung festmachen

      Klären Sie vor dem Gebot eine belastbare Finanzierungszusage samt Auszahlungsvoraussetzungen und Fristen.

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    03Finanzierung und Sicherheitsleistung

    Beim freihändigen Kauf richtet sich der Zahlungszeitpunkt nach dem Vertrag und den Fälligkeitsvoraussetzungen. In der Versteigerung müssen Sie die Liquidität in zwei Schritten organisieren. Auf berechtigtes Verlangen ist im Termin grundsätzlich eine Sicherheit von 10 % des Verkehrswerts zu leisten (§ 68 ZVG). Barzahlung ist nicht zulässig. § 69 ZVG lässt unter bestimmten Voraussetzungen geeignete Bankverrechnungsschecks, Bankbürgschaften oder eine rechtzeitig eingegangene Überweisung an die Gerichtskasse zu. Bei Schecks gilt unter anderem die gesetzliche Ausstellungsfrist von höchstens drei Werktagen vor dem Termin. Nicht jeder Bankscheck und nicht jede Bürgschaft erfüllt die Anforderungen an Aussteller und Form. Lassen Sie sich die zulässige Form, Kontodaten, Zuordnung und Eingangsfrist vorab vom Gericht bestätigen (§ 69 ZVG).

    Den noch offenen Teil des Bargebots zahlen Sie nach den gerichtlichen Vorgaben rechtzeitig zum Verteilungstermin an die Gerichtskasse (§ 49 ZVG). Dieser kann bereits wenige Wochen nach dem Zuschlag stattfinden. Ab dem Zuschlag ist das Bargebot grundsätzlich mit 4 % jährlich zu verzinsen; eine wirksame Hinterlegung unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Zinspflicht beenden. Ob die Bank auch die Sicherheit bereitstellt oder finanziert, müssen Sie ausdrücklich klären. Verlassen Sie sich nicht auf die spätere Darlehensauszahlung, um die Sicherheit im Termin leisten zu können.

    04Ihr Maximalgebot rückwärts rechnen

    Ein Risiko im Termin ist das Bietgefecht. Wer kein festes Limit hat, kann sich beispielsweise in 1.000-€-Schritten über den Betrag hinausbieten, den er vorher für vernünftig hielt. Rechnen Sie deshalb vorher rückwärts, und zwar aus der Miete.

    Nehmen wir an, Sie wollen insgesamt nicht mehr als das 23-Fache der Jahreskaltmiete ausgeben, Nebenkosten und Puffer eingeschlossen. Bei 650 € Kaltmiete im Monat sind das 7.800 € im Jahr. Für sämtliche Beispielrechnungen werden keine bestehen bleibenden Rechte angenommen.

    Höchstgebot für die Wohnung im Beispiel
    Betrag
    Jahreskaltmiete7.800 €
    Gesamtbudget beim 23-Fachen179.400 €
    minus Puffer für Unbekanntes−15.000 €
    minus Gerichts-, Grundbuchkosten und Zinsen (Budgetannahme)−2.000 €
    Bleibt für Gebot plus Grunderwerbsteuer162.400 €
    Höchstgebot bei 6,5 % Grunderwerbsteuerrund 152.000 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: Ziel 23-fache Jahresmiete, keine bestehen bleibenden Rechte, Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen 6,5 %. 162.400 € ÷ 1,065 = rund 152.488 €; 152.000 € ist ein konservativ abgerundetes Limit. Die 2.000 € sind ein pauschales Beispielbudget für Gericht, Grundbuch und Zinsen, keine gesetzliche Gebührenberechnung. Zusätzliche Finanzierungskosten sind darin nicht enthalten und verringern bei unverändertem Gesamtbudget das mögliche Gebot.

    Das Ziel-Vielfache ist Ihre Entscheidung. Es hängt von Lage, Zustand und Ihrer Finanzierung ab. Legen Sie Ihr Limit vor dem Termin fest und erhöhen Sie es nicht im Bietgefecht. Für Ihr eigenes Gebot brauchen Sie statt des pauschalen Kostenansatzes eine objektbezogene Rechnung mit den anfallenden Gebühren, Zinsen und Finanzierungskosten. Ob die Zahl zu Ihrer Finanzierung passt, prüfen Sie mit dem Cashflow-Rechner.

    05Im Termin

    Der Termin beginnt mit der Bekanntmachung der Bedingungen, darunter das geringste Gebot und die bestehen bleibenden Rechte. Danach läuft die Bietzeit von mindestens 30 Minuten (§ 73 ZVG). Das ist keine feste Schlusszeit: Die Bietzeit kann länger dauern. Bringen Sie Ausweis und den erforderlichen Nachweis der Sicherheitsleistung mit. Wenn Sie für eine Gesellschaft oder eine andere Person bieten, klären Sie vorab die erforderlichen Vertretungsnachweise; eine rechtsgeschäftliche Bietvollmacht muss öffentlich beglaubigt sein.

    Solange die Wertgrenzen gelten, ist bei einem Meistgebot einschließlich des Kapitalwerts bestehen bleibender Rechte unter 50 % des Verkehrswerts der Zuschlag zu versagen; unter 70 % kann ein berechtigter Gläubiger die Versagung beantragen. Auch oberhalb dieser Grenzen ist der Zuschlag nicht allein deshalb gesichert. Das Gericht kann ihn am Ende des Termins oder in einem eigenen Verkündungstermin verkünden. Mit dem Zuschlag sind Sie Eigentümer (§ 90 ZVG).

    06Nach dem Zuschlag

    Ab dem Zuschlag stehen Ihnen grundsätzlich die Nutzungen zu und Sie tragen die Lasten (§ 56 ZVG). Dazu gehören Hausgeld, Grundsteuer und Versicherung; prüfen Sie die Abrechnung und vermeiden Sie Doppelansätze für bereits im Hausgeld enthaltene Positionen. Für persönliche Hausgeldrückstände des Voreigentümers haften Sie durch den Zuschlag grundsätzlich nicht. Ob und in welchem Umfang diese Forderungen aus dem Erlös bedient werden, hängt unter anderem von Rang und verfügbarem Erlös ab. Fragen Sie beim Verwalter nach Sonderumlagen, die schon beschlossen, aber erst nach dem Zuschlag fällig sind. Diese können Sie treffen.

    Das Finanzamt setzt Grunderwerbsteuer auf das Meistgebot einschließlich bestehen bleibender Rechte fest (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG). In Nordrhein-Westfalen beträgt der Steuersatz 6,5 %. Das Gericht berechnet eine halbe Gebühr für den Zuschlag (KV 2214 GKG). Für Ihre Eintragung ins Grundbuch fällt eine Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Die Höhe hängt vom jeweiligen Gebührenwert und der gesetzlichen Gebührentabelle ab. Bewohnt der frühere Eigentümer die Wohnung selbst, kann der Zuschlagsbeschluss als Räumungstitel dienen (§ 93 ZVG). Die Vollstreckung erfolgt nicht durch eigenmächtige Räumung; Vollstreckungsvoraussetzungen und mögliche Schutzanträge sind zu beachten. Gegen einen Mieter, dessen Mietverhältnis fortbesteht, ermöglicht der Beschluss keine Räumung allein aufgrund des Zuschlags. Fragen zur Steuerbemessung klären Sie mit Ihrem Steuerberater, Haftungs- und Räumungsfragen mit einem Rechtsanwalt.

    Gemeinsame Prüfung von Finanzierungsunterlagen und monatlichen Kosten
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    07Beispielrechnung: Zuschlag bei 150.000 €

    Svenja ersteigert die Wohnung aus dem Einstieg im ersten Termin für 150.000 €. Sie liegt in Nordrhein-Westfalen, Baujahr 1985, vermietet für 650 € kalt im Monat. Svenja ist ledig und hat vor Berücksichtigung der Vermietung ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 €. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose. Es werden keine bestehen bleibenden Rechte angenommen. Für Grundbuch und Zuschlagsgebühr verwendet die folgende vereinfachte Rechnung ausdrücklich angenommene Budgetbeträge, keine aus den gesetzlichen Tabellen abgeleiteten Gebühren.

    Gesamtaufwand: ersteigert und freihändig
    ErsteigertFreihändig gekauft
    Kaufpreis oder Meistgebot150.000 €200.000 €
    Grunderwerbsteuer, 6,5 %9.750 €13.000 €
    Notar und Grundbuch400 € (nur Grundbuch; Budgetannahme)4.000 € (Budgetannahme)
    Zuschlagsgebühr Gericht850 € (Budgetannahme)0 €
    Makler, angenommen 3,57 %0 €7.140 €
    Zinsen auf das Gebot für angenommene sechs Wochen (6/52 Jahr, 4 %)692 €0 €
    Puffer für unbekannte Mängel15.000 €0 € (nur Vergleichsannahme)
    Gesamtbudget im Beispiel176.692 €224.140 €
    als Vielfaches der Jahresmiete22,7-fach28,7-fach
    Beispielrechnung, vereinfacht: Freihändiger Kauf zum Verkehrswert angenommen. Die Beträge für Grundbuch, Gericht und Notar sind illustrative Budgetannahmen. Der Zinsansatz rechnet 150.000 € × 4 % × 6/52 = rund 692 € und unterstellt keine zinsmindernde Hinterlegung. Die tatsächliche Zinsabrechnung richtet sich nach dem maßgeblichen Zeitraum und den Zahlungs- beziehungsweise Hinterlegungsmodalitäten. Beträge sind auf volle Euro gerundet; die Summe verwendet die gerundeten Positionen. Zusätzliche Finanzierungskosten, etwa für die Grundschuldbestellung, sind nicht enthalten und müssen gesondert eingeplant werden.

    Die Differenz beträgt auf dem Papier 47.448 €, also über 47.000 €. Sie belegt keinen typischen Preisvorteil: Der freihändige Kaufpreis von 200.000 €, die Maklerkosten und der dort mit null angesetzte Mängelpuffer sind Vergleichsannahmen. Auch beim freihändigen Kauf können Mängel und zusätzlicher Liquiditätsbedarf auftreten. Svenja braucht den Puffer von 15.000 € vielleicht nicht; vielleicht reicht er auch nicht. Der Verkehrswert ist eine Schätzung, kein garantierter Verkaufspreis. Der Puffer ist außerdem vorgehaltene Liquidität und nicht bereits ausgegebenes Geld.

    Jetzt das laufende Jahr. Svenja finanziert 140.000 € zu angenommenen 3,8 % mit 2 % anfänglicher Tilgung. Der verbleibende eigene Finanzierungsbedarf im Beispiel beträgt 36.692 €, also rund 36.700 €, zuzüglich etwaiger zusätzlicher Finanzierungskosten. Eine als Geldbetrag geleistete und auf das Bargebot angerechnete Sicherheit von 20.000 € wäre darin enthalten, nicht zusätzlich zu zahlen. Bei einer Bürgschaft oder einer abweichenden Abwicklung muss die Liquiditätsplanung entsprechend angepasst werden. Entscheidend ist, wann welche eigenen Mittel und Darlehensmittel verfügbar sind. Die 3,8 % sind ausschließlich ein Rechenzins, keine Aussage über verfügbare Marktkonditionen.

    Für die laufenden Kosten unterstellt das Beispiel 900 € sofort steuerlich abzugsfähige, nicht umlagefähige Ausgaben und 600 € Zuführung zur WEG-Erhaltungsrücklage. Ausgaben aus der Rücklage werden für dieses Jahr nicht angenommen. Der Gebäudeanteil von 75 % ist ebenfalls eine reine Beispielannahme, kein pauschal anwendbarer Aufteilungsschlüssel.

    Svenjas erstes volles Jahr
    Betrag
    Kaltmiete7.800 €
    Zinsen 3,8 % auf 140.000 €−5.320 €
    Tilgung 2 % auf 140.000 €−2.800 €
    Nicht umlagefähige Kosten und Zuführung zur WEG-Erhaltungsrücklage−1.500 €
    Cashflow vor Steuern−1.820 €
    Abschreibung 2 % auf den angenommenen Gebäudeanteil (75 %)2.415 €
    Steuerliches Ergebnis Vermietung−835 €
    Steuerentlastungnach individuellem Einkommensteuertarif
    Cashflow nach Steuern−1.820 € zuzüglich individueller Steuerentlastung
    Beispielrechnung, vereinfacht: Zins und Tilgung beziehen sich auf die anfängliche Darlehenssumme, ohne unterjährige Tilgungsverrechnung. Die Abschreibung beträgt 2 % × 75 % × (150.000 € + 9.750 € + 400 € + 850 €) = 2.415 €. Für das 1985 fertiggestellte Gebäude gilt bei regulärer linearer Gebäudeabschreibung grundsätzlich ein Satz von 2 % jährlich (§ 7 Abs. 4 EStG). Das steuerliche Ergebnis lautet 7.800 € − 5.320 € − 900 € − 2.415 € = −835 €. Tilgung und Zuführungen zur WEG-Erhaltungsrücklage sind nicht sofort steuerlich abziehbar. Ausgaben aus der Rücklage sind erst bei ihrer Verwendung nach ihrer steuerlichen Art zu beurteilen. Weder die gesamte Rücklagenzuführung noch das gesamte Hausgeld darf pauschal abgezogen werden. Bei vollständiger Verrechnung des beispielhaften Vermietungsverlusts sinkt Svenjas zu versteuerndes Einkommen von 60.000 € auf 59.165 €. Die Einkommensteuerentlastung ergibt sich aus der Tarifdifferenz nach § 32a EStG. Gebäudeaufteilung, Werbungskosten und persönliche Steuerwirkung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

    Vor Steuern muss Svenja in diesem vereinfachten Modell rund 152 € im Monat zuschießen, während die Tilgung 2.800 € im Jahr Schulden abbaut. Eine steuerliche Entlastung kann den Zuschuss verringern; ihre Höhe hängt von der persönlichen Besteuerung ab. Bei 4,1 % statt 3,8 % Zins wären es bei derselben vereinfachten Berechnung 420 € mehr Zinsen im Jahr. Das zeigt, wie eng die Rechnung auch bei einem niedrigen Einstiegspreis sein kann.

    Was Svenja im Jahr bewegt – vor Steuern
    Miete
    +7.800 €
    Zinsen
    −5.320 €
    Tilgung
    −2.800 €
    Kosten und Rücklagenzuführung
    −1.500 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: Ergebnis vor Steuern −1.820 € im Jahr. Die Tilgung reduziert die Schulden, belastet aber ebenso wie die Rücklagenzuführung die laufende Liquidität. Eine persönliche Steuerentlastung ist in diesen Zahlungsströmen nicht enthalten.

    08Für wen eine Versteigerung passt

    Ersteigern kann passen
    • Sie haben verfügbare Mittel für Sicherheitsleistung, Nebenkosten und Puffer.
    • Sie kennen die Lage und können Zustand und Miete einschätzen.
    • Sie haben Zeit für mehrere Termine, von denen einige ausfallen können.
    Eher nicht
    • Sie brauchen eine Finanzierung mit wenig Eigenkapital und haben keine gesicherte Lösung für die Sicherheitsleistung.
    • Sie wollen die Wohnung vorher von innen sehen und prüfen lassen, eine Besichtigung ist aber nicht gesichert.
    • Sie neigen dazu, im Wettbewerb über Ihr Limit zu gehen.

    09Risiken beim Ersteigern

    Keine Gewährleistung. Im Zwangsversteigerungsverfahren besteht keine Gewährleistung für Mängel (§ 56 Satz 3 ZVG). Anders als beim freihändigen Kauf gibt es keinen vertraglichen Verkäufer, gegen den Sie kaufvertragliche Mängelrechte geltend machen können. Rechnen Sie deshalb nicht damit, unbekannte oder verschwiegene Schäden auf diesem Weg ersetzt zu bekommen. Warum die Durchsetzung von Ansprüchen selbst beim Notarkauf schwierig sein kann, zeigt der Ratgeber Sanierungsstau erkennen.

    Unbekannter Zustand. Ohne Innenbesichtigung sind Bad, Leitungen und Böden möglicherweise nicht ausreichend beurteilt. Ein Puffer gehört in die Liquiditätsplanung.

    Mieter mit Rückständen. Prüfen Sie Mietzahlungen und Rückstände, soweit Unterlagen zugänglich sind. Aus der finanziellen Lage des Eigentümers lässt sich die Zahlungszuverlässigkeit des Mieters nicht ableiten. Mehr dazu im Ratgeber Mietnomaden.

    Hausgeld und Gemeinschaft. Wird eine Wohnung wegen Hausgeldrückständen versteigert, prüfen Sie die Rückstände, die Rücklage und anstehende Maßnahmen. Das Verfahren allein belegt weder eine schwierige Eigentümerstruktur noch eine unzureichende Rücklage.

    Zinsen und Liquidität. Das Geld muss innerhalb der gerichtlichen Fristen verfügbar sein. Verzögert sich die Bank, können weitere Zinsen und Folgen der verspäteten Zahlung entstehen. Fällt der Termin aus, können bereits Zeit und gegebenenfalls Gutachterkosten angefallen sein.

    Preis. Konkurrenz im Termin kann das Meistgebot bis an den Verkehrswert oder darüber treiben. Eine Versteigerung ist ein Einkaufsweg, kein eingebauter Rabatt.

    FAQHäufige Fragen

    Wie läuft es ab, wenn man eine Wohnung ersteigert?

    Sie lesen Gutachten und zugängliche Verfahrensunterlagen, klären die Finanzierung und bieten im Termin vor dem Amtsgericht. Auf berechtigtes Verlangen leisten Sie grundsätzlich 10 % des Verkehrswerts als Sicherheit. Mit dem Zuschlag werden Sie Eigentümer. Den offenen Teil des Bargebots zahlen Sie nach den gerichtlichen Vorgaben rechtzeitig zum Verteilungstermin; Zinsen und weitere Kosten sind zusätzlich einzuplanen.

    Ist eine Wohnung aus der Zwangsversteigerung günstiger?

    Das ist möglich, aber nicht garantiert. Die Wertgrenzen entfallen nicht automatisch im zweiten Termin, sondern nach einer entsprechenden Zuschlagsversagung gemäß §§ 74a oder 85a ZVG. Ein notarieller Kaufvertrag und eine Maklerprovision für den gerichtlichen Erwerb entfallen; Grundbuch- und gegebenenfalls Finanzierungskosten bleiben. Fehlende Besichtigung, ausgeschlossene Gewährleistung und konkurrierende Gebote können einen möglichen Preisvorteil aufwiegen.

    Wie viel Eigenkapital brauche ich zum Ersteigern?

    Das hängt von Darlehen, Auszahlungsvoraussetzungen und Form der Sicherheit ab. Die Sicherheit von grundsätzlich 10 % des Verkehrswerts muss auf berechtigtes Verlangen rechtzeitig verfügbar sein. Eine angerechnete Geldsicherheit ist Teil des Bargebots und kein zusätzlicher Kaufpreis. Beispielrechnung, vereinfacht: Bei 150.000 € Gebot und 140.000 € Darlehen beträgt der eigene Finanzierungsbedarf 36.692 €, also rund 36.700 €, einschließlich der angenommenen Nebenkosten und eines Puffers von 15.000 €. Zusätzliche Finanzierungskosten kommen gegebenenfalls hinzu.

    Kann ich die Wohnung vor der Versteigerung besichtigen?

    Ein Anspruch besteht nicht. Manche Bewohner lassen Interessenten nach Anfrage herein. Sonst bleibt das Gutachten, das ebenfalls nur von außen erstellt sein kann.

    Was passiert mit dem Mieter nach dem Zuschlag?

    Der Mietvertrag geht grundsätzlich auf Sie über. Das besondere Kündigungsrecht nach § 57a ZVG muss zum ersten zulässigen Termin mit gesetzlicher Frist ausgeübt werden. Bei Wohnraum brauchen Sie trotzdem ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf; weitere Mieterschutzvorschriften bleiben zu beachten. Der Zuschlag allein beendet das Mietverhältnis nicht. Lassen Sie eine beabsichtigte Kündigung von einem Rechtsanwalt beurteilen.

    Muss ich Hausgeldschulden des Voreigentümers zahlen?

    Für persönliche Hausgeldrückstände des Voreigentümers haften Sie durch den Zuschlag grundsätzlich nicht. Ob sie aus dem Erlös bezahlt werden, hängt von Rang und verfügbarem Erlös ab. Sonderumlagen, die nach dem Zuschlag fällig werden, können Sie hingegen treffen. Haftungsfragen im Einzelfall klären Sie mit einem Rechtsanwalt.

    Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich ersteigere?

    Ja. Bemessungsgrundlage ist das Meistgebot einschließlich bestehen bleibender Rechte. Der Satz hängt vom Bundesland ab und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %. In Nordrhein-Westfalen beträgt er 6,5 %. Die steuerliche Behandlung bestehen bleibender Rechte und Ihre konkrete Bemessungsgrundlage klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

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    Quellen

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Bestandsimmobilien, Kalkulation und Objektprüfung.

    Rula ist seit 2021 in der Finanzdienstleistung tätig. Sein Schwerpunkt sind Bestandsimmobilien als Kapitalanlage, nachvollziehbare Kalkulationen und eine ehrliche Einschätzung von Substanz und laufenden Kosten.

    Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung im Einzelfall. Die Beispielrechnungen sind keine Prognose oder Renditezusage. Besprechen Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater und rechtliche Fragen mit einem Rechtsanwalt.

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    A4-Format · 3.068 Wörter · Stand 19. Oktober 2026

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