Ratgeber · Erben & Übertragen

    Teilungsversteigerung: Ablauf, Kosten und was Miterben und Bieter wissen sollten

    Wenn sich Erben oder Ex-Partner nicht einigen, entscheidet am Ende das Amtsgericht. Wir zeigen den Ablauf, rechnen nach, was die Versteigerung die Eigentümer kostet, und worauf Sie achten, wenn Sie selbst mitbieten.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    15. Oktober 20268 Min. Lesezeit
    Was im Beispiel auf dem Spiel steht
    −57.672 €
    weniger für die Eigentümer
    Versteigerung statt freiem Verkauf
    10 %
    Sicherheitsleistung
    des Verkehrswerts, unbar zum Termin
    6 Monate
    einstweilige Einstellung
    auf Antrag, einmal wiederholbar
    0
    Sonderkündigungsrecht
    für den Ersteher gegenüber Mietern

    Drei Geschwister erben eine Wohnung, zwei wollen verkaufen, einer nicht. Oder ein Paar trennt sich, und beide stehen im Grundbuch. Wenn keine Einigung gelingt, bleibt am Ende ein Weg, den keiner wirklich will: Ein Eigentümer beantragt beim Amtsgericht die Versteigerung.

    Das Gesetz erlaubt das ausdrücklich. Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, und bei einer Immobilie geschieht das notfalls durch Versteigerung (§§ 749, 753 BGB). Einen Titel oder ein Urteil braucht er dafür nicht.

    Wir erklären den Ablauf Schritt für Schritt, rechnen an einem Beispiel nach, wie viel Geld die Eigentümer gegenüber einem freien Verkauf verlieren können, und zeigen, worauf Kapitalanleger achten, die bei einer Teilungsversteigerung mitbieten.

    01Was ist eine Teilungsversteigerung?

    Die Teilungsversteigerung ist eine Sonderform der Zwangsversteigerung. Bei der normalen Zwangsversteigerung treibt ein Gläubiger, meist eine Bank, eine Forderung ein. Bei der Teilungsversteigerung geht es um etwas anderes. Mehrere Eigentümer können sich nicht einigen, und die Immobilie lässt sich nicht real teilen.

    ZwangsversteigerungTeilungsversteigerung
    Wer beantragt?Gläubiger mit Titeljeder Miteigentümer, ohne Titel
    ZielForderung eintreibenGemeinschaft auflösen
    Typische FälleKredit wird nicht bezahltErbengemeinschaft, Trennung, Scheidung
    Rechtsgrundlage§§ 15 ff. ZVG§§ 180 ff. ZVG
    MieterErsteher hat Sonderkündigungsrecht (§ 57a ZVG)kein Sonderkündigungsrecht (§ 183 ZVG)

    Der letzte Punkt ist für Kapitalanleger der wichtigste Unterschied. Wir kommen weiter unten darauf zurück.

    02Ablauf der Teilungsversteigerung in sieben Schritten

    Zwischen Antrag und Zuschlag vergehen meist viele Monate. Wie lange es genau dauert, hängt vom Gericht, vom Gutachten und davon ab, ob die anderen Eigentümer Einstellungsanträge stellen.

    Vom Antrag bis zur Verteilung des Erlöses
    1. 01
      Antrag beim Amtsgericht

      Ein Miteigentümer stellt den Antrag beim Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Ein vollstreckbarer Titel ist nicht nötig (§ 181 Abs. 1 ZVG). Das Gericht erhebt dafür eine Festgebühr von 120 € (KV 2210 GKG).

    2. 02
      Anordnung und Beschlagnahme

      Das Gericht ordnet die Versteigerung an und lässt einen Vermerk ins Grundbuch eintragen. Die anderen Eigentümer werden zugestellt und können reagieren.

    3. 03
      Einstweilige Einstellung möglich

      Jeder andere Miteigentümer kann beantragen, das Verfahren für bis zu sechs Monate zu stoppen. Das geht einmal wiederholt. Bei getrennten Eltern kann das Gericht zum Schutz eines gemeinsamen Kindes auch länger einstellen, insgesamt höchstens fünf Jahre (§ 180 Abs. 2 bis 4 ZVG).

    4. 04
      Verkehrswertgutachten

      Ein Sachverständiger schätzt den Wert. Das Gericht setzt den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG). Er ist Grundlage für Gebühren, Sicherheitsleistung und Wertgrenzen.

    5. 05
      Versteigerungstermin

      Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht. Zwischen der Aufforderung zur Abgabe von Geboten und dem Schluss der Versteigerung liegen mindestens 30 Minuten (§ 73 ZVG). Bieter müssen auf Verlangen 10 % des Verkehrswerts als Sicherheit leisten (§ 68 ZVG).

    6. 06
      Zuschlag

      Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn keine Wertgrenze greift. Im ersten Termin wird der Zuschlag versagt, wenn das Gebot samt bestehen bleibender Rechte unter der Hälfte des Verkehrswerts liegt (§ 85a ZVG). Unter 70 % kann ein Berechtigter die Versagung beantragen (§ 74a ZVG).

    7. 07
      Verteilung

      Der Ersteher zahlt das Bargebot an die Gerichtskasse. Nach Abzug der Verfahrenskosten und vorrangiger Rechte bleibt ein Überschuss. Ihn müssen die früheren Eigentümer untereinander aufteilen. Einigen sie sich nicht, wird der Betrag hinterlegt, und der Streit geht weiter.

    Der letzte Schritt überrascht viele. Die Versteigerung verwandelt die Wohnung in Geld, sie entscheidet aber nicht, wem wie viel davon zusteht, wenn Ausgleichsansprüche strittig sind.

    Unterlagen und Schlüssel für die Übertragung einer Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    03Beispielrechnung: Was die Versteigerung die Eigentümer kostet

    Nehmen wir an, Sabine, Daniel und Petra erben gemeinsam eine vermietete Zweizimmerwohnung, schuldenfrei. Das Gericht setzt den Verkehrswert auf 250.000 € fest. Daniel will verkaufen, die anderen blockieren, Daniel beantragt die Teilungsversteigerung. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Wir nehmen an, dass im Termin 190.000 € geboten werden, also 76 % des Verkehrswerts. Ob ein Termin mehr oder weniger bringt, hängt von Lage, Zustand, Zahl der Bieter und davon ab, ob die Wohnung besichtigt werden konnte. Zum Vergleich steht ein freier Verkauf über einen Makler zum Verkehrswert.

    Freier Verkauf gegen Teilungsversteigerung
    Freier VerkaufTeilungsversteigerung
    Erlös250.000 €190.000 €
    Maklerprovision Verkäuferseite (3,57 %, Annahme)−8.925 €0 €
    Anordnungsgebühr (KV 2210 GKG)0 €−120 €
    Verfahrensgebühr 0,5 auf 250.000 € (KV 2211)0 €−1.229 €
    Terminsgebühr 0,5 auf 250.000 € (KV 2213)0 €−1.229 €
    Verteilungsgebühr 0,5 auf 190.000 € (KV 2215)0 €−1.019 €
    Gutachten und Bekanntmachung (Annahme)0 €−3.000 €
    Bleibt für die drei Erben241.075 €183.403 €
    Je Person80.358 €61.134 €
    Gerichtsgebühren nach § 34 GKG und KV 2210 bis 2215 GKG, Werte nach § 54 GKG. Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026. Maklerprovision frei verhandelbar.

    Jeder der drei verliert im Beispiel gut 19.000 €. Zusammen sind es 57.672 €. Der größte Teil kommt nicht von den Gebühren, sondern vom niedrigeren Gebot.

    Wo die Differenz herkommt
    Niedrigeres Gebot
    −60.000 €
    Gerichts- und Gutachterkosten
    −6.597 €
    Keine Maklerprovision
    +8.925 €
    Summe −57.672 € gegenüber dem freien Verkauf. Gleiche Annahmen wie oben.

    Diese Rechnung ist der beste Grund, sich doch noch zu einigen. Oft reicht schon der Antrag, damit alle Beteiligten ernsthaft über einen freien Verkauf oder eine Übernahme reden.

    04Als Kapitalanleger mitbieten: worauf es ankommt

    Für Käufer kann eine Teilungsversteigerung eine Gelegenheit sein, eine Wohnung unter dem Verkehrswert zu erwerben. Sie ist aber kein normaler Kauf, und die Unterschiede betreffen gerade Vermieter.

    Dazu kommen weitere Punkte, die es beim normalen Kauf nicht gibt.

    PunktWas giltRechtsgrundlage
    Gewährleistunggibt es nicht, auch nicht für versteckte Mängel§ 56 Satz 3 ZVG
    Besichtigungkein Anspruch, oft nur das Gutachten als Grundlage–
    Bestehen bleibende RechteGrundschulden auf der ganzen Wohnung können bestehen bleiben und kommen zum Gebot dazu§ 182 ZVG
    Sicherheitsleistung10 % des Verkehrswerts, nicht in bar, sondern zum Beispiel per vorheriger Überweisung an die Gerichtskasse§§ 68, 69 ZVG
    ZahlungBargebot ab Zuschlag verzinsen, vor dem Verteilungstermin überweisen§ 49 ZVG
    Nutzen und Lastengehen mit dem Zuschlag über, ab dann gehört Ihnen die Miete§ 56 Satz 2 ZVG
    Was der Ersteher im Beispiel zusätzlich zahlt
    Betrag
    Meistgebot190.000 €
    Grunderwerbsteuer (Niedersachsen 5,0 %, Annahme)9.500 €
    Zuschlagsgebühr 0,5 auf 190.000 € (KV 2214 GKG)1.019 €
    Eintragung als Eigentümer (1,0-Gebühr, GNotKG Tabelle B)435 €
    Zinsen auf das Bargebot, 4 % für 6 Wochen (Annahme)877 €
    Puffer für unbekannte Mängel (Annahme)10.000 €
    Gesamtaufwand211.831 €
    Grunderwerbsteuer auf das Meistgebot (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG), Satz je Bundesland. Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026.

    Gegenüber einem Kauf zum Verkehrswert mit Grunderwerbsteuer, Notar und Maklerprovision kann das deutlich günstiger sein. Der Abstand schrumpft aber, wenn mehrere Bieter mitsteigern, und er kann ganz verschwinden, wenn sich nach dem Zuschlag ein teurer Schaden zeigt. Bieten Sie deshalb nie höher, als es Ihre eigene Rechnung mit einem ordentlichen Puffer trägt. Ob die Wohnung als Kapitalanlage trägt, prüfen Sie wie bei jedem Kauf mit Miete, Hausgeld und Finanzierung, zum Beispiel mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

    Finanzierungsunterlagen, Taschenrechner und Wohnungsgrundriss
    KI-generiertes Symbolbild

    05Teilungsversteigerung verhindern oder aufschieben

    Ganz verhindern kann ein Miteigentümer die Versteigerung meist nicht. Er kann sie aber aufschieben und die Zeit nutzen.

    • Einstweilige Einstellung beantragen. Innerhalb der Frist nach Zustellung, mit Begründung, warum die Versteigerung jetzt unbillig wäre (§ 180 Abs. 2 ZVG).
    • Einigung suchen. Ein freier Verkauf oder die Übernahme durch einen Miteigentümer bringt fast immer mehr. Der Antrag kann jederzeit zurückgenommen werden.
    • Selbst mitbieten. Miteigentümer dürfen mitbieten. Ersteigert ein Miterbe, zahlt er keine Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Bei früheren Ehepartnern kann § 3 Nr. 5 GrEStG helfen. Die Zuschlagsgebühr wird um den eigenen Anteil gemindert (§ 54 Abs. 2 GKG).
    • Testament prüfen. Hat der Erblasser die Auseinandersetzung ausgeschlossen, kann das einen Antrag sperren (§ 2044 BGB).

    06Für wen eine Teilungsversteigerung in Frage kommt

    Kann sinnvoll sein
    • jahrelange Blockade, alle Gespräche sind gescheitert
    • ein Eigentümer braucht dringend Geld und hat keinen anderen Weg
    • als Bieter: Sie haben Erfahrung, Eigenkapital und eine Finanzierungszusage
    Eher nicht
    • es gibt einen Interessenten, der zum Verkehrswert kaufen würde
    • ein Miteigentümer will übernehmen und kann zahlen
    • als Bieter: Sie brauchen die Wohnung leer oder können Mängel nicht selbst einschätzen

    07Risiken: Worauf Sie achten sollten

    Für die Eigentümer liegt das größte Risiko im Erlös. Er hängt an einem einzigen Termin und an den Bietern, die an diesem Tag im Saal sitzen. Dazu kommt die Zeit, in der niemand Entscheidungen über die Wohnung treffen will, während Hausgeld und Grundsteuer weiterlaufen.

    Für Bieter liegen die Risiken in dem, was sie nicht sehen. Ohne Besichtigung bleiben Zustand, Instandhaltungsstau in der Eigentümergemeinschaft und offene Beschlüsse oft unklar. Ein Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen und in die Teilungserklärung hilft, wenn Sie sie bekommen. Und weil der Mieter bleibt, sollten Sie mit der aktuellen Miete rechnen, nicht mit einer erhofften höheren.

    FAQHäufige Fragen

    Wer kann eine Teilungsversteigerung beantragen?

    Jeder Miteigentümer, also jeder Miterbe oder jeder Partner einer Bruchteilsgemeinschaft. Die Zustimmung der anderen ist nicht nötig, ein Titel auch nicht (§ 181 Abs. 1 ZVG).

    Was kostet eine Teilungsversteigerung?

    Gerichtsgebühren nach dem GKG, gerechnet vom Verkehrswert, dazu Gutachten und Bekanntmachung. Bei 250.000 € Verkehrswert kommen im Beispiel rund 6.600 € zusammen. Sie werden vorab aus dem Erlös bezahlt.

    Wie lange dauert eine Teilungsversteigerung?

    Meist viele Monate, mit Einstellungsanträgen auch deutlich länger. Eine einzelne Einstellung dauert bis zu sechs Monate und kann einmal wiederholt werden.

    Können die Mieter nach einer Teilungsversteigerung gekündigt werden?

    Nur aus den normalen gesetzlichen Gründen, etwa Eigenbedarf. Das Sonderkündigungsrecht der Zwangsversteigerung gilt hier nicht (§ 183 ZVG).

    Kann ein Miteigentümer selbst mitsteigern?

    Ja. Ein Miterbe zahlt dann keine Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 3 GrEStG), und die Zuschlagsgebühr wird um seinen eigenen Anteil gemindert.

    Gibt es ein Mindestgebot?

    Im ersten Termin wird der Zuschlag versagt, wenn das Gebot samt bestehen bleibender Rechte unter 50 % des Verkehrswerts liegt (§ 85a ZVG). Unter 70 % kann ein Berechtigter die Versagung beantragen (§ 74a ZVG).

    Wer bekommt den Erlös?

    Nach Abzug der Kosten und vorrangiger Rechte die früheren Eigentümer. Wie sie den Überschuss teilen, müssen sie selbst regeln. Ohne Einigung wird das Geld hinterlegt.

    Weiterlesen

    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Vermietung, Nebenkosten, Mietrecht und Mehrfamilienhäuser.

    Als Bauingenieur, Immobilieninvestor und Berater mit rund 14 Jahren Finanzpraxis betrachtet Moe Gebäude zuerst technisch. Er schreibt über Substanz, Vermietung, laufende Kosten und Investments, die auch jenseits des Prospekts tragen.

    Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen, Stand 14.10.2026.

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    A4-Format · 1.872 Wörter · Stand 15. Oktober 2026

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    Teilungsversteigerung: Ablauf, Kosten und was Miterben und Bieter wissen sollten

    Moe Afonso · 2026-10-15

    Was im Beispiel auf dem Spiel steht
    −57.672 €
    weniger für die Eigentümer
    Versteigerung statt freiem Verkauf
    10 %
    Sicherheitsleistung
    des Verkehrswerts, unbar zum Termin
    6 Monate
    einstweilige Einstellung
    auf Antrag, einmal wiederholbar
    0
    Sonderkündigungsrecht
    für den Ersteher gegenüber Mietern

    Drei Geschwister erben eine Wohnung, zwei wollen verkaufen, einer nicht. Oder ein Paar trennt sich, und beide stehen im Grundbuch. Wenn keine Einigung gelingt, bleibt am Ende ein Weg, den keiner wirklich will: Ein Eigentümer beantragt beim Amtsgericht die Versteigerung.

    Das Gesetz erlaubt das ausdrücklich. Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, und bei einer Immobilie geschieht das notfalls durch Versteigerung (§§ 749, 753 BGB). Einen Titel oder ein Urteil braucht er dafür nicht.

    Wir erklären den Ablauf Schritt für Schritt, rechnen an einem Beispiel nach, wie viel Geld die Eigentümer gegenüber einem freien Verkauf verlieren können, und zeigen, worauf Kapitalanleger achten, die bei einer Teilungsversteigerung mitbieten.

    01Was ist eine Teilungsversteigerung?

    Die Teilungsversteigerung ist eine Sonderform der Zwangsversteigerung. Bei der normalen Zwangsversteigerung treibt ein Gläubiger, meist eine Bank, eine Forderung ein. Bei der Teilungsversteigerung geht es um etwas anderes. Mehrere Eigentümer können sich nicht einigen, und die Immobilie lässt sich nicht real teilen.

    ZwangsversteigerungTeilungsversteigerung
    Wer beantragt?Gläubiger mit Titeljeder Miteigentümer, ohne Titel
    ZielForderung eintreibenGemeinschaft auflösen
    Typische FälleKredit wird nicht bezahltErbengemeinschaft, Trennung, Scheidung
    Rechtsgrundlage§§ 15 ff. ZVG§§ 180 ff. ZVG
    MieterErsteher hat Sonderkündigungsrecht (§ 57a ZVG)kein Sonderkündigungsrecht (§ 183 ZVG)

    Der letzte Punkt ist für Kapitalanleger der wichtigste Unterschied. Wir kommen weiter unten darauf zurück.

    02Ablauf der Teilungsversteigerung in sieben Schritten

    Zwischen Antrag und Zuschlag vergehen meist viele Monate. Wie lange es genau dauert, hängt vom Gericht, vom Gutachten und davon ab, ob die anderen Eigentümer Einstellungsanträge stellen.

    Vom Antrag bis zur Verteilung des Erlöses
    1. 01
      Antrag beim Amtsgericht

      Ein Miteigentümer stellt den Antrag beim Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Ein vollstreckbarer Titel ist nicht nötig (§ 181 Abs. 1 ZVG). Das Gericht erhebt dafür eine Festgebühr von 120 € (KV 2210 GKG).

    2. 02
      Anordnung und Beschlagnahme

      Das Gericht ordnet die Versteigerung an und lässt einen Vermerk ins Grundbuch eintragen. Die anderen Eigentümer werden zugestellt und können reagieren.

    3. 03
      Einstweilige Einstellung möglich

      Jeder andere Miteigentümer kann beantragen, das Verfahren für bis zu sechs Monate zu stoppen. Das geht einmal wiederholt. Bei getrennten Eltern kann das Gericht zum Schutz eines gemeinsamen Kindes auch länger einstellen, insgesamt höchstens fünf Jahre (§ 180 Abs. 2 bis 4 ZVG).

    4. 04
      Verkehrswertgutachten

      Ein Sachverständiger schätzt den Wert. Das Gericht setzt den Verkehrswert fest (§ 74a Abs. 5 ZVG). Er ist Grundlage für Gebühren, Sicherheitsleistung und Wertgrenzen.

    5. 05
      Versteigerungstermin

      Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht. Zwischen der Aufforderung zur Abgabe von Geboten und dem Schluss der Versteigerung liegen mindestens 30 Minuten (§ 73 ZVG). Bieter müssen auf Verlangen 10 % des Verkehrswerts als Sicherheit leisten (§ 68 ZVG).

    6. 06
      Zuschlag

      Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn keine Wertgrenze greift. Im ersten Termin wird der Zuschlag versagt, wenn das Gebot samt bestehen bleibender Rechte unter der Hälfte des Verkehrswerts liegt (§ 85a ZVG). Unter 70 % kann ein Berechtigter die Versagung beantragen (§ 74a ZVG).

    7. 07
      Verteilung

      Der Ersteher zahlt das Bargebot an die Gerichtskasse. Nach Abzug der Verfahrenskosten und vorrangiger Rechte bleibt ein Überschuss. Ihn müssen die früheren Eigentümer untereinander aufteilen. Einigen sie sich nicht, wird der Betrag hinterlegt, und der Streit geht weiter.

    Der letzte Schritt überrascht viele. Die Versteigerung verwandelt die Wohnung in Geld, sie entscheidet aber nicht, wem wie viel davon zusteht, wenn Ausgleichsansprüche strittig sind.

    Unterlagen und Schlüssel für die Übertragung einer Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    03Beispielrechnung: Was die Versteigerung die Eigentümer kostet

    Nehmen wir an, Sabine, Daniel und Petra erben gemeinsam eine vermietete Zweizimmerwohnung, schuldenfrei. Das Gericht setzt den Verkehrswert auf 250.000 € fest. Daniel will verkaufen, die anderen blockieren, Daniel beantragt die Teilungsversteigerung. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Wir nehmen an, dass im Termin 190.000 € geboten werden, also 76 % des Verkehrswerts. Ob ein Termin mehr oder weniger bringt, hängt von Lage, Zustand, Zahl der Bieter und davon ab, ob die Wohnung besichtigt werden konnte. Zum Vergleich steht ein freier Verkauf über einen Makler zum Verkehrswert.

    Freier Verkauf gegen Teilungsversteigerung
    Freier VerkaufTeilungsversteigerung
    Erlös250.000 €190.000 €
    Maklerprovision Verkäuferseite (3,57 %, Annahme)−8.925 €0 €
    Anordnungsgebühr (KV 2210 GKG)0 €−120 €
    Verfahrensgebühr 0,5 auf 250.000 € (KV 2211)0 €−1.229 €
    Terminsgebühr 0,5 auf 250.000 € (KV 2213)0 €−1.229 €
    Verteilungsgebühr 0,5 auf 190.000 € (KV 2215)0 €−1.019 €
    Gutachten und Bekanntmachung (Annahme)0 €−3.000 €
    Bleibt für die drei Erben241.075 €183.403 €
    Je Person80.358 €61.134 €
    Gerichtsgebühren nach § 34 GKG und KV 2210 bis 2215 GKG, Werte nach § 54 GKG. Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026. Maklerprovision frei verhandelbar.

    Jeder der drei verliert im Beispiel gut 19.000 €. Zusammen sind es 57.672 €. Der größte Teil kommt nicht von den Gebühren, sondern vom niedrigeren Gebot.

    Wo die Differenz herkommt
    Niedrigeres Gebot
    −60.000 €
    Gerichts- und Gutachterkosten
    −6.597 €
    Keine Maklerprovision
    +8.925 €
    Summe −57.672 € gegenüber dem freien Verkauf. Gleiche Annahmen wie oben.

    Diese Rechnung ist der beste Grund, sich doch noch zu einigen. Oft reicht schon der Antrag, damit alle Beteiligten ernsthaft über einen freien Verkauf oder eine Übernahme reden.

    04Als Kapitalanleger mitbieten: worauf es ankommt

    Für Käufer kann eine Teilungsversteigerung eine Gelegenheit sein, eine Wohnung unter dem Verkehrswert zu erwerben. Sie ist aber kein normaler Kauf, und die Unterschiede betreffen gerade Vermieter.

    Dazu kommen weitere Punkte, die es beim normalen Kauf nicht gibt.

    PunktWas giltRechtsgrundlage
    Gewährleistunggibt es nicht, auch nicht für versteckte Mängel§ 56 Satz 3 ZVG
    Besichtigungkein Anspruch, oft nur das Gutachten als Grundlage–
    Bestehen bleibende RechteGrundschulden auf der ganzen Wohnung können bestehen bleiben und kommen zum Gebot dazu§ 182 ZVG
    Sicherheitsleistung10 % des Verkehrswerts, nicht in bar, sondern zum Beispiel per vorheriger Überweisung an die Gerichtskasse§§ 68, 69 ZVG
    ZahlungBargebot ab Zuschlag verzinsen, vor dem Verteilungstermin überweisen§ 49 ZVG
    Nutzen und Lastengehen mit dem Zuschlag über, ab dann gehört Ihnen die Miete§ 56 Satz 2 ZVG
    Was der Ersteher im Beispiel zusätzlich zahlt
    Betrag
    Meistgebot190.000 €
    Grunderwerbsteuer (Niedersachsen 5,0 %, Annahme)9.500 €
    Zuschlagsgebühr 0,5 auf 190.000 € (KV 2214 GKG)1.019 €
    Eintragung als Eigentümer (1,0-Gebühr, GNotKG Tabelle B)435 €
    Zinsen auf das Bargebot, 4 % für 6 Wochen (Annahme)877 €
    Puffer für unbekannte Mängel (Annahme)10.000 €
    Gesamtaufwand211.831 €
    Grunderwerbsteuer auf das Meistgebot (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG), Satz je Bundesland. Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026.

    Gegenüber einem Kauf zum Verkehrswert mit Grunderwerbsteuer, Notar und Maklerprovision kann das deutlich günstiger sein. Der Abstand schrumpft aber, wenn mehrere Bieter mitsteigern, und er kann ganz verschwinden, wenn sich nach dem Zuschlag ein teurer Schaden zeigt. Bieten Sie deshalb nie höher, als es Ihre eigene Rechnung mit einem ordentlichen Puffer trägt. Ob die Wohnung als Kapitalanlage trägt, prüfen Sie wie bei jedem Kauf mit Miete, Hausgeld und Finanzierung, zum Beispiel mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

    Finanzierungsunterlagen, Taschenrechner und Wohnungsgrundriss
    KI-generiertes Symbolbild

    05Teilungsversteigerung verhindern oder aufschieben

    Ganz verhindern kann ein Miteigentümer die Versteigerung meist nicht. Er kann sie aber aufschieben und die Zeit nutzen.

    • Einstweilige Einstellung beantragen. Innerhalb der Frist nach Zustellung, mit Begründung, warum die Versteigerung jetzt unbillig wäre (§ 180 Abs. 2 ZVG).
    • Einigung suchen. Ein freier Verkauf oder die Übernahme durch einen Miteigentümer bringt fast immer mehr. Der Antrag kann jederzeit zurückgenommen werden.
    • Selbst mitbieten. Miteigentümer dürfen mitbieten. Ersteigert ein Miterbe, zahlt er keine Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Bei früheren Ehepartnern kann § 3 Nr. 5 GrEStG helfen. Die Zuschlagsgebühr wird um den eigenen Anteil gemindert (§ 54 Abs. 2 GKG).
    • Testament prüfen. Hat der Erblasser die Auseinandersetzung ausgeschlossen, kann das einen Antrag sperren (§ 2044 BGB).

    06Für wen eine Teilungsversteigerung in Frage kommt

    Kann sinnvoll sein
    • jahrelange Blockade, alle Gespräche sind gescheitert
    • ein Eigentümer braucht dringend Geld und hat keinen anderen Weg
    • als Bieter: Sie haben Erfahrung, Eigenkapital und eine Finanzierungszusage
    Eher nicht
    • es gibt einen Interessenten, der zum Verkehrswert kaufen würde
    • ein Miteigentümer will übernehmen und kann zahlen
    • als Bieter: Sie brauchen die Wohnung leer oder können Mängel nicht selbst einschätzen

    07Risiken: Worauf Sie achten sollten

    Für die Eigentümer liegt das größte Risiko im Erlös. Er hängt an einem einzigen Termin und an den Bietern, die an diesem Tag im Saal sitzen. Dazu kommt die Zeit, in der niemand Entscheidungen über die Wohnung treffen will, während Hausgeld und Grundsteuer weiterlaufen.

    Für Bieter liegen die Risiken in dem, was sie nicht sehen. Ohne Besichtigung bleiben Zustand, Instandhaltungsstau in der Eigentümergemeinschaft und offene Beschlüsse oft unklar. Ein Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen und in die Teilungserklärung hilft, wenn Sie sie bekommen. Und weil der Mieter bleibt, sollten Sie mit der aktuellen Miete rechnen, nicht mit einer erhofften höheren.

    Weiterlesen

    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.

    FAQHäufige Fragen

    Wer kann eine Teilungsversteigerung beantragen?

    Jeder Miteigentümer, also jeder Miterbe oder jeder Partner einer Bruchteilsgemeinschaft. Die Zustimmung der anderen ist nicht nötig, ein Titel auch nicht (§ 181 Abs. 1 ZVG).

    Was kostet eine Teilungsversteigerung?

    Gerichtsgebühren nach dem GKG, gerechnet vom Verkehrswert, dazu Gutachten und Bekanntmachung. Bei 250.000 € Verkehrswert kommen im Beispiel rund 6.600 € zusammen. Sie werden vorab aus dem Erlös bezahlt.

    Wie lange dauert eine Teilungsversteigerung?

    Meist viele Monate, mit Einstellungsanträgen auch deutlich länger. Eine einzelne Einstellung dauert bis zu sechs Monate und kann einmal wiederholt werden.

    Können die Mieter nach einer Teilungsversteigerung gekündigt werden?

    Nur aus den normalen gesetzlichen Gründen, etwa Eigenbedarf. Das Sonderkündigungsrecht der Zwangsversteigerung gilt hier nicht (§ 183 ZVG).

    Kann ein Miteigentümer selbst mitsteigern?

    Ja. Ein Miterbe zahlt dann keine Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 3 GrEStG), und die Zuschlagsgebühr wird um seinen eigenen Anteil gemindert.

    Gibt es ein Mindestgebot?

    Im ersten Termin wird der Zuschlag versagt, wenn das Gebot samt bestehen bleibender Rechte unter 50 % des Verkehrswerts liegt (§ 85a ZVG). Unter 70 % kann ein Berechtigter die Versagung beantragen (§ 74a ZVG).

    Wer bekommt den Erlös?

    Nach Abzug der Kosten und vorrangiger Rechte die früheren Eigentümer. Wie sie den Überschuss teilen, müssen sie selbst regeln. Ohne Einigung wird das Geld hinterlegt.