Geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten: was sich nach Steuern rechnet
Wer eine Wohnung erbt, übernimmt auch die Fristen und Werte des Erblassers. Wir zeigen, wann ein Verkauf steuerfrei ist, was das Vermieten bringt und rechnen nach, was zwei Jahre Warten wert sein können.
Sie haben eine Wohnung geerbt, vielleicht auch ein ganzes Haus. Ein Makler hat schon angerufen, und der Gedanke liegt nahe, schnell zu verkaufen und das Geld anzulegen oder Schulden zu tilgen. Vielleicht wohnen aber Mieter darin, die seit Jahren pünktlich zahlen, und Sie fragen sich, ob Behalten nicht die bessere Wahl ist.
Für diese Entscheidung zählt ein Detail, das viele Erben nicht kennen. Sie übernehmen nicht nur die Wohnung, sondern auch die Fristen und Werte des Erblassers. Hat Ihre Mutter die Wohnung vor sieben Jahren gekauft, läuft ihre Spekulationsfrist bei Ihnen weiter. Ein Verkauf kann dann eine Steuer auslösen, mit der niemand gerechnet hat.
Wir zeigen, was nach dem Erbfall zu tun ist, wann ein Verkauf steuerfrei ist, was das Vermieten bringt, und rechnen an einem Beispiel durch, was zwei Jahre Warten wert sein können.
01Die ersten Schritte nach dem Erbfall
Bevor Sie entscheiden, müssen ein paar Dinge geklärt sein. Ein Teil davon hat Fristen.
- 01Erbnachweis besorgen
Für das Grundbuch brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit dem Protokoll über die Eröffnung (§ 35 GBO). Ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt meist nicht.
- 02Grundbuch berichtigen
Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Eintragung gebührenfrei (KV 14110 GNotKG). Ohne Eintragung können Sie nicht verkaufen und keine Grundschuld bestellen.
- 03Erbschaft dem Finanzamt anzeigen
Erben müssen den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem Erbschaftsteuer-Finanzamt melden (§ 30 ErbStG), wenn kein Notar oder Gericht das schon getan hat.
- 04Mieter informieren
Der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf Sie über (§ 1922 BGB), auch die Kaution. Teilen Sie das neue Konto und Ihren Kontakt schriftlich mit.
- 05Unterlagen des Erblassers sichern
Kaufvertrag, Steuerbescheide mit Anlage V, Abschreibungsliste, Mietvertrag, Kautionskonto, Unterlagen der Eigentümergemeinschaft und Darlehensverträge. Ohne den alten Kaufvertrag lässt sich weder die Frist noch der Gewinn sauber berechnen.
- 06Versicherungen und Hausgeld umstellen
Gebäude- oder Haftpflichtversicherung, Hausgeld an die Verwaltung, Grundsteuer an die Gemeinde.
Erben mehrere Personen, gehört die Wohnung allen gemeinsam. Wie Sie dann verkaufen, auszahlen oder gemeinsam vermieten, steht im Ratgeber Erbengemeinschaft auflösen.
02Verkaufen: wann der Gewinn steuerfrei ist
Grunderwerbsteuer zahlen Sie beim Erben nicht (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Beim Verkauf geht es um eine andere Steuer, die Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne, im Alltag Spekulationssteuer genannt.
Maßgeblich ist der Tag, an dem der Erblasser die Wohnung gekauft hat. Bei unentgeltlichem Erwerb wird dem Nachfolger die Anschaffung durch den Vorgänger zugerechnet (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Der Erbfall selbst startet keine neue Frist.
| Erblasser hat gekauft | Erbfall | Verkauf | Steuer auf den Gewinn? |
|---|---|---|---|
| 2012 | 2026 | 2026 | nein, Frist abgelaufen |
| 01.07.2019 | 2026 | 2027 | ja, Frist läuft bis 01.07.2029 |
| 01.07.2019 | 2026 | nach dem 01.07.2029 | nein |
| selbst gebaut oder vor 1999 gekauft | 2026 | jederzeit | nein, Frist längst abgelaufen |
Es gibt eine zweite Ausnahme. Hat jemand die Wohnung im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt der Gewinn ebenfalls steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Ob dabei die Wohnzeit der Eltern mitzählt, wenn Sie selbst nie dort gewohnt haben, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären, bevor Sie sich darauf verlassen.
So wird der Gewinn berechnet
Der Gewinn ist der Verkaufspreis abzüglich der Verkaufskosten und der Anschaffungskosten des Erblassers. Wichtig ist der Zusatz, den viele übersehen: Die Anschaffungskosten werden um alle Abschreibungen gekürzt, die der Erblasser und Sie als Vermieter abgesetzt haben (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Jahre der Vermietung machen den steuerpflichtigen Gewinn also größer.

03Vermieten: was einfach weiterläuft
Wer die Wohnung behält, tritt als Vermieter in den bestehenden Vertrag ein. Miete, Kündigungsfristen und Kaution bleiben, wie sie sind. Eine Mieterhöhung ist nur nach den normalen Regeln möglich, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und innerhalb der Kappungsgrenze.
Steuerlich führen Sie fort, was der Erblasser begonnen hat. Die Abschreibung läuft mit seinen Anschaffungskosten und seinem Satz weiter (§ 11d EStDV), bis Erblasser und Erbe zusammen die volle Summe abgesetzt haben. Eine neue, höhere Abschreibung auf den heutigen Wert gibt es beim Erben nicht.
04Beispielrechnung: verkaufen 2027 oder ab Juli 2029
Lena ist ledig und hat ohne die Wohnung ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 €. Darauf zahlt sie 2026 genau 14.233 € Einkommensteuer (§ 32a EStG 2026). Sie erbt 2026 von ihrer Mutter eine vermietete Wohnung ohne Kredit. Die Mutter hat sie am 01.07.2019 für 195.000 € einschließlich Nebenkosten gekauft. Der Gebäudeanteil liegt bei 75 %, die Abschreibung bei 2 %, also 2.925 € im Jahr. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
Ein Gutachten schätzt den Wert heute auf 240.000 €. Für den Vergleich nehmen wir an, dass dieser Preis auch 2029 erzielt wird. Ob die Wohnung bis dahin mehr oder weniger wert ist, kann niemand vorhersagen.
| Betrag | |
|---|---|
| Verkaufspreis | 240.000 € |
| Verkaufskosten (Annahme) | −3.000 € |
| Anschaffungskosten der Mutter | −195.000 € |
| zurückgerechnet: Abschreibungen 2019 bis 2027, 8 Jahre × 2.925 € | +23.400 € |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 65.400 € |
Der Gewinn kommt zu Lenas übrigem Einkommen hinzu. Ihr zu versteuerndes Einkommen steigt auf 125.400 €. Damit liegt sie im 42-%-Bereich und zahlt den vollen Solidaritätszuschlag.
| Ohne Verkauf | Mit Verkauf 2027 | |
|---|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 60.000 € | 125.400 € |
| Einkommensteuer (§ 32a EStG 2026) | 14.233 € | 41.532 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € | 2.284 € |
| Mehrsteuer durch den Verkauf | 29.583 € |
Wartet Lena bis nach dem 01.07.2029, entfällt diese Steuer auf den Gewinn ganz. Bis dahin vermietet sie weiter. Die Mieter zahlen 8.400 € Kaltmiete im Jahr, 700 € Kosten kann sie nicht umlegen. Vor Steuern bleiben ihr 7.700 €. Steuerpflichtig sind nach Abzug der Abschreibung 4.775 €, darauf zahlt sie rund 1.881 € Steuer. Nach Steuern bleiben 5.819 € im Jahr.
Bei gleichem Preis ist das Warten im Beispiel gut 41.000 € wert, Steuer und Miete zusammengerechnet. Dagegen steht, dass der Erlös zwei Jahre später kommt und so lange nicht anders angelegt oder zum Tilgen eigener Kredite genutzt werden kann. Die Rechnung kippt außerdem, wenn der Preis in der Zeit spürbar fällt, eine teure Sanierung ansteht oder Lena das Geld sofort braucht. Das Warten ist eine Abwägung, kein Automatismus. Mit dem Spekulationssteuer-Rechner können Sie Ihren eigenen Fall durchspielen.
Rechnen Sie mit den Zahlen Ihrer geerbten Wohnung.

05Erbschaftsteuer: beim Verkauf und beim Behalten gleich
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert am Todestag, nicht danach, was Sie später mit der Wohnung machen. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister nur 20.000 € (§ 16 ErbStG). Im Beispiel zahlt Lena keine Erbschaftsteuer, weil der Wert unter ihrem Freibetrag liegt.
Zwei Regeln helfen gerade bei vermieteten Wohnungen. Sie werden für die Erbschaftsteuer nur mit 90 % ihres Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Und wer die Steuer nur zahlen könnte, indem er die Wohnung verkauft, kann sie bis zu zehn Jahre stunden lassen, im Erbfall ohne Zinsen (§ 28 Abs. 3 ErbStG). Ein Notverkauf mit Spekulationssteuer lässt sich so oft vermeiden. Mehr dazu im Ratgeber Immobilien vererben und verschenken.
06Für wen Verkaufen oder Vermieten passt
- die Frist des Erblassers läuft noch, und ein Verkauf würde Steuer kosten
- die Wohnung ist gut vermietet, in ordentlichem Zustand und ohne große anstehende Beschlüsse
- Sie können sich um die Vermietung kümmern oder eine Verwaltung bezahlen
- die Frist ist abgelaufen und Sie brauchen das Geld
- eine teure Sanierung steht an, die Sie nicht stemmen wollen
- mehrere Erben sind sich uneinig und niemand will die Wohnung übernehmen
07Risiken: Worauf Sie achten sollten
Wer behält, trägt die Risiken eines Vermieters. Mieter können ausziehen, und bis zur Neuvermietung fehlt die Miete. Die Eigentümergemeinschaft kann teure Maßnahmen beschließen, etwa ein neues Dach oder eine neue Heizung, und der Anteil daran kann die Miete mehrerer Jahre aufzehren. Und der Preis beim späteren Verkauf kann höher oder niedriger sein als heute.
| Risiko | Was passiert | Was hilft |
|---|---|---|
| Preis fällt bis zum Fristende | Steuervorteil wird durch geringeren Erlös aufgezehrt | Szenarien mit niedrigerem Preis rechnen |
| Sanierung steht an | Sonderumlage oder hohe Kosten | Protokolle der Eigentümerversammlung lesen |
| Leerstand | Miete fehlt, Hausgeld läuft weiter | Rücklage für einige Monate einplanen |
| Unterlagen fehlen | Gewinn und Abschreibung nicht belegbar | Notar, Grundbuchamt und Finanzamt anfragen |
| Frist falsch berechnet | Verkauf wenige Tage zu früh, volle Steuer | Datum der Kaufverträge vergleichen, nicht der Grundbucheintragung |
FAQHäufige Fragen
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich ein geerbtes Haus verkaufe?
Nur wenn der Erblasser es vor weniger als zehn Jahren gekauft hat und ein Gewinn entsteht. Die Frist des Erblassers läuft beim Erben weiter (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG).
Beginnt mit dem Erbfall eine neue Spekulationsfrist?
Nein. Maßgeblich bleibt der Kaufvertrag des Erblassers. Eine neue Frist beginnt nur für Teile, die Sie gegen Geld erwerben, etwa wenn Sie Miterben auszahlen.
Kann ich eine geerbte Wohnung neu abschreiben?
Nein. Sie führen die Abschreibung des Erblassers mit seinen Anschaffungskosten und seinem Satz fort (§ 11d EStDV).
Wie berechne ich den Gewinn beim Verkauf einer geerbten Immobilie?
Verkaufspreis minus Verkaufskosten minus Anschaffungskosten des Erblassers. Alle Abschreibungen, die Erblasser und Erbe abgesetzt haben, werden wieder hinzugerechnet (§ 23 Abs. 3 EStG).
Zahle ich beim Erben Grunderwerbsteuer?
Nein, der Erwerb von Todes wegen ist befreit (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn der Wert über Ihrem Freibetrag liegt.
Muss ich den Mietvertrag übernehmen?
Ja. Als Erbe treten Sie in alle Rechte und Pflichten des Vermieters ein (§ 1922 BGB), auch in die Pflicht, die Kaution zurückzuzahlen.
Was kostet die Umschreibung im Grundbuch?
Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall nichts (KV 14110 GNotKG). Kosten entstehen aber für den Erbschein, wenn Sie einen brauchen.
Weiterlesen
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.
- § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte), § 32a EStG (Tarif 2026), § 7 EStG
- § 11d EStDV (Abschreibung bei unentgeltlichem Erwerb)
- §§ 3, 4 SolZG 1995
- § 13d ErbStG, § 16 ErbStG, § 28 ErbStG, § 30 ErbStG
- § 3 GrEStG, § 35 GBO, § 1922 BGB
- GNotKG, Kostenverzeichnis Nr. 14110
- BMF-Schreiben vom 05.10.2000, IV C 3 - S 2256 - 263/00, BStBl I 2000, 1383 (private Grundstücksveräußerungsgeschäfte)
- Beispielrechnung: eigene Annahmen und Berechnung nach § 32a EStG 2026, Stand 14.10.2026

Schreibt über Finanzierung und Steuern.
Romolo bringt beinahe 17 Jahre Bank- und Finanzierungserfahrung sowie die Führung von rund 145 Vertriebsmitarbeitenden in seine Arbeit ein. Er schreibt über Finanzierung, Steuern und Immobilienentscheidungen, die langfristig zum Leben passen.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen, Stand 14.10.2026.



