Ratgeber · Vermögensaufbau

    Exit-Strategie für Immobilien: halten, verkaufen oder übertragen

    Wer Wohnungen kauft, sollte auch den späteren Ausstieg planen. Wir vergleichen vier Wege für drei vermietete Wohnungen vor der Rente, mit vereinfachten Modellzahlen vor und nach Einkommensteuer und den wichtigsten Fristen.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    21. Oktober 20268 Min. Lesezeit
    Drei Wohnungen mit 67: drei Rechenwege
    47 €
    im Monat beim Halten
    im vereinfachten Modell nach Einkommensteuer; Restschuld 240.000 € neu finanziert
    1.075 €
    im Monat nach Teilverkauf
    im vereinfachten Modell nach Einkommensteuer; zwei Wohnungen schuldenfrei
    483.225 €
    beim Verkauf aller drei
    nach angenommenem Makleranteil und Kreditablösung, vor weiteren Verkaufskosten
    400.000 €
    Freibetrag je Kind
    je Elternteil; Erwerbe innerhalb von zehn Jahren zusammenrechnen

    Sie haben über die Jahre zwei, drei oder vier Wohnungen gekauft. Die Mieten laufen, die Kredite werden kleiner. Und irgendwann stellt sich die Frage: Wie komme ich hier eigentlich wieder raus? Und will ich das überhaupt?

    Ein Ausstieg muss kein Verkauf sein. Er kann auch heißen, die Wohnungen schuldenfrei zu stellen und die Miete als Zusatzrente zu nutzen. Oder sie an die Kinder weiterzugeben. Welcher Weg passt, entscheidet sich an Ihren Zielen und den Zahlen Ihres Bestands.

    01Warum der Ausstieg zum Einstieg gehört

    Wer eine Wohnung kauft, plant zunächst den Einstieg: Kaufpreis, Finanzierung, Miete. Wie es nach 15 oder 25 Jahren weitergeht, kann dabei offenbleiben. Dabei entscheidet der Ausstieg mit darüber, was die Wohnung am Ende gebracht hat.

    Aus unseren Gesprächen
    „Wer kauft mir die nach zehn Jahren ab?“

    Ein Käufer lässt sich nicht garantieren. Wie gut sich eine Wohnung verkaufen lässt, hängt unter anderem von Lage, Zustand, Mietvertrag und Zinsumfeld im Verkaufsjahr ab. Gerade deshalb sollten Sie nicht auf einen bestimmten Verkaufszeitpunkt angewiesen sein.

    Eine gute Exit-Strategie hat deshalb zwei Teile: einen Plan und einen Plan B für den Fall, dass der Markt im geplanten Jahr schwach ist.

    02Die vier Wege aus einem Immobilienbestand

    WegWas passiertPasst, wenn
    Halten und tilgenSie behalten alle Wohnungen und tilgen weiter, bis sie schuldenfrei sind.Sie Zeit bis zur Schuldenfreiheit haben und Miete als Einkommen wollen.
    TeilverkaufSie verkaufen eine Wohnung und verwenden den verfügbaren Erlös zur Ablösung der Kredite.Sie zum Rentenbeginn schuldenfrei sein wollen und der Nettoerlös dafür reicht.
    Alles verkaufenSie verkaufen den ganzen Bestand und haben Kapital statt Miete.Sie sich nicht mehr kümmern wollen oder das Geld brauchen.
    ÜbertragenSie schenken oder vererben die Wohnungen an Kinder.Das Vermögen in der Familie bleiben soll.

    Daneben gibt es Mischformen, etwa eine Wohnung behalten, eine verkaufen und eine an ein Kind schenken. Mit Teilverkauf ist hier der Verkauf einer ganzen Wohnung aus dem Bestand gemeint, nicht der Verkauf eines Miteigentumsanteils an einer einzelnen Immobilie.

    Geordnete Unterlagen zur Verwaltung vermieteter Immobilien
    KI-generiertes Symbolbild

    03Rechnung: drei Wohnungen mit 67

    Beispielrechnung, vereinfacht. Ingrid ist im Beispiel 67, ledig und hat drei vermietete Wohnungen, gekauft zwischen 2014 und 2018. Die Person ist fiktiv, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose. Der betrachtete Ruhestands- und Verkaufszeitpunkt liegt nach Ablauf der Zehnjahresfrist für sämtliche Wohnungen, also nicht zwingend im Jahr 2026. Für alle Varianten dient der Einkommensteuertarif 2026 als einheitliche Rechengrundlage. Damit lassen sich die Wege unter gleichen steuerlichen Annahmen vergleichen; die künftige Steuerbelastung wird dadurch nicht vorhergesagt.

    Jede Wohnung bringt 800 € Kaltmiete im Monat. Je Wohnung werden jährlich 1.900 € für Verwaltung und tatsächlich ausgeführte, sofort steuerlich abzugsfähige Instandhaltung angenommen. Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind keine sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Erst tatsächlich verwendete Beträge können, abhängig von der Maßnahme, steuerlich berücksichtigt werden; auch das gesamte Hausgeld ist nicht pauschal abzugsfähig. Zusätzliche Rücklagenzuführungen, Leerstand und Sonderumlagen sind im Beispiel nicht berücksichtigt.

    Für jede Wohnung wird ein Verkaufspreis von 250.000 € angenommen. Die Restschulden betragen zusammen 240.000 €, die Zinsbindungen enden zum betrachteten Zeitpunkt. Aus ihrer Rente hat Ingrid im Modell ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 € vor den Einkünften aus Vermietung.

    Für die Abschreibung liegt jede Wohnung im Modell in einem 1995 fertiggestellten Gebäude. Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten einschließlich anteiliger Kaufnebenkosten betragen jeweils 148.500 €. Daraus ergeben sich bei 2 % linearer Abschreibung jährlich 2.970 € je Wohnung. Der Grundstücksanteil wird nicht abgeschrieben. Für alle Vergleichszeitpunkte, auch den schuldenfreien Zustand ab 82, wird ein ausreichender verbleibender Abschreibungszeitraum angenommen.

    Weg A: halten. Ingrid finanziert die 240.000 € neu, zu angenommenen 4,0 % nominal pro Jahr über 15 Jahre bis zur vollständigen Tilgung. Bei monatlicher Zahlung, monatlicher Verzinsung mit einem Zwölftel des Jahreszinssatzes und ohne zusätzliche Finanzierungskosten beträgt die Rate gerundet 1.775 € im Monat. Die Jahresrechnung verwendet die ungerundete Monatsrate. Im ersten Jahr entfallen gerundet 9.383 € auf Zinsen und 11.920 € auf Tilgung. Nur die Zinsen mindern als Werbungskosten die Vermietungseinkünfte, nicht die Tilgung.

    Weg B: eine Wohnung verkaufen. Sie verkauft eine Wohnung für 250.000 €. Nach dem angenommenen Verkäuferanteil an der Maklerprovision von 3,57 % bleiben 241.075 €. Das reicht rechnerisch für die Ablösung von 240.000 € Restschuld und lässt einmalig 1.075 € übrig, bevor weitere Verkaufskosten anfallen. Ob diese Restliquidität ausreicht, hängt insbesondere von etwaigen Kosten der Sicherheitenfreigabe und sonstigen Verkäuferkosten ab. Übersteigen weitere Verkäuferkosten diese 1.075 €, benötigt Ingrid zusätzliche liquide Mittel, um tatsächlich schuldenfrei zu sein. Das Modell setzt voraus, dass sämtliche Darlehen zum Ende der Zinsbindung unter Einhaltung der vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Voraussetzungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden können und die erforderliche Sicherheitenfreigabe möglich ist. Für den Verkauf wird angenommen, dass die Zehnjahresfrist abgelaufen ist und kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.

    Weg C: alles verkaufen. Sie verkauft alle drei Wohnungen und löst die Kredite ab. Dieselben Annahmen zu Verkaufskosten, Darlehensablösung und steuerlicher Behandlung gelten auch hier.

    Das erste Jahr im Ruhestand
    A: haltenB: eine verkaufenC: alles verkaufen
    Mieten nach Kosten23.100 €15.400 €0 €
    Kreditrate−21.303 €0 €0 €
    Cashflow vor Steuern+1.797 €+15.400 €0 €
    Zusätzliche Einkommensteuer aus Vermietung−1.229 €−2.495 €0 €
    Nach Einkommensteuer im Jahr+568 €+12.905 €0 €
    Nach Einkommensteuer im Monat+47 €+1.075 €0 €
    Kapital nach Verkauf und Ablösung, vor weiteren Verkaufskosten–1.075 €483.225 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, Einzelveranlagung, keine Kirchensteuer. Bei den errechneten Einkommensteuerbeträgen fällt kein Solidaritätszuschlag an. Abschreibung: 2.970 € je Wohnung und Jahr aus 148.500 € Gebäude-Anschaffungskosten bei 2 % linearer AfA. Kredit A: 4,0 %, 15 Jahre, monatliche Zahlung; Zinsanteil im ersten Jahr gerundet 9.383 €. Zusätzliche Einkommensteuer aus Vermietung als Differenz zur Steuer auf 20.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen. Etwaige zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind nicht berücksichtigt. Verkaufspreis: 250.000 € je Wohnung; angenommener Verkäuferanteil an der Maklerprovision: 3,57 %. Berechnung mit ungerundeten Kreditraten und den gesetzlichen steuerlichen Rundungen; dargestellte Beträge auf volle Euro gerundet.

    Die Einkommensteuer auf die 20.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen beträgt im Modell 1.570 €. Mit den Vermietungseinkünften steigt sie bei Weg A auf 2.799 € und bei Weg B auf 4.065 €. Daraus ergeben sich die zusätzlichen Steuerbeträge von 1.229 € beziehungsweise 2.495 €. Die Abschreibung senkt das steuerpflichtige Einkommen, ist aber keine laufende Auszahlung. Die Tilgung ist dagegen eine Auszahlung, ohne das steuerpflichtige Einkommen zu mindern. Ihre persönliche Berechnung erstellt Ihr Steuerberater.

    Der Unterschied zwischen A und B ist groß. Beim Halten fließt fast die ganze Miete in die neue Kreditrate. Ingrid baut durch die Tilgung zwar weiter Vermögen auf, hat aber im Ruhestand zunächst kaum zusätzlichen laufenden Überschuss. Schuldenfrei wäre sie erst mit 82. Unter unveränderten Miet-, Kosten-, Abschreibungs- und Steuerannahmen bleiben ihr dann rechnerisch 19.242 € im Jahr, also rund 1.604 € im Monat nach Einkommensteuer. Das ist ein Vergleich unter gleichen Modellannahmen, keine Prognose für ihr Einkommen mit 82.

    Beim Teilverkauf verzichtet Ingrid auf eine Wohnung, hat aber im Modell ab dem ersten Monat rund 1.075 € monatlichen Überschuss nach Einkommensteuer und keine Darlehensschulden mehr. Gegenüber Weg A sind das rund 1.028 € mehr. Das Zinsänderungsrisiko aus diesen Darlehen entfällt; Vermietungs- und Instandhaltungsrisiken bleiben.

    Was Ingrid im ersten Ruhestandsjahr im Monat bleibt
    A: halten
    47 €
    B: eine verkaufen
    1.075 €
    A ab 82, schuldenfrei
    1.604 €
    Beispielrechnung, vereinfacht: monatlicher Überschuss nach Einkommensteuer, auf volle Euro gerundet. Die dritte Zeile zeigt ergänzend den schuldenfreien Vergleich ab 82. Sie setzt unveränderte Mieten, Kosten, Abschreibung und den Einkommensteuertarif 2026 voraus und ist keine Prognose.

    Weg C bringt mit 483.225 € vor weiteren Verkaufskosten das meiste liquide Kapital, aber keine laufende Miete mehr. Die Rechnung lautet: 750.000 € Verkaufserlös abzüglich 26.775 € angenommener Maklerprovision und 240.000 € Kreditablösung. Erträge oder Steuern aus einer anschließenden Anlage dieses Geldes sind nicht berücksichtigt. Was Ingrid mit dem Kapital macht, hängt von ihrem Bedarf ab. Der Teilverkauf kann ein Mittelweg sein: Einkommen aus Miete, keine Darlehensschulden und eine Wohnung weniger, um die man sich kümmern muss.

    04An Kinder übertragen

    Soll das Vermögen in der Familie bleiben, kommen Schenkung zu Lebzeiten oder Erbschaft infrage. Beide unterliegen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, allerdings können unterschiedliche Befreiungen und Voraussetzungen gelten.

    • Freibetrag: Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen persönlichen Freibetrag von 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Für Enkel beträgt er grundsätzlich 200.000 €; insbesondere für Kinder bereits verstorbener Kinder kann ein höherer Freibetrag gelten. Für Ehepartner beträgt er 500.000 €.
    • Zehnjahreszeitraum: Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Frühere Erwerbe außerhalb dieses Zeitraums werden dabei grundsätzlich nicht mehr einbezogen. Das ist kein pauschaler Neustart zu festen Kalenderterminen.
    • Abschlag für vermietete Wohnungen: Begünstigte, zu Wohnzwecken vermietete Immobilien werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit 90 % ihres steuerlichen Werts angesetzt (§ 13d ErbStG).
    • Familienheim: Die Befreiungen für das Familienheim setzen unter anderem eine entsprechende Selbstnutzung voraus; für durchgehend vermietete Kapitalanlagewohnungen greifen sie nicht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG).
    • Zehnjahresfrist beim Verkauf: Bei einer vollständig unentgeltlichen Schenkung übernimmt das Kind für die Veräußerungsfrist grundsätzlich den Anschaffungszeitpunkt der Eltern (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Bei einer teilweise entgeltlichen Übertragung muss der entgeltliche Teil gesondert beurteilt werden.

    Mit Restschulden lässt sich eine Wohnung ebenfalls übertragen. Eine befreiende Übernahme des Darlehens durch das Kind erfordert grundsätzlich die Zustimmung des Kreditgebers. Übernommene Schulden können steuerlich eine Gegenleistung darstellen, sodass die Übertragung teilweise als Verkauf behandelt wird. Das kann Einkommensteuer auslösen, wenn die Zehnjahresfrist noch läuft. Stimmen Sie die steuerlichen Folgen und die Vertragsgestaltung mit Steuerberater und Notar ab.

    Ein Paar mit Blick auf Wohngebäude bei der langfristigen Vermögensplanung
    KI-generiertes Symbolbild

    05Fristen, die zählen

    Fünf Daten, die Sie für jede Wohnung kennen sollten
    1. 01
      Datum des Kaufvertrags

      Für die Zehnjahresfrist sind grundsätzlich die Zeitpunkte der bindenden Anschaffungs- und Veräußerungsverträge maßgeblich. Erst nach Ablauf der Frist ist der Verkauf einer vermieteten Wohnung aus dem Privatvermögen in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Lassen Sie den genauen Fristablauf von Ihrem Steuerberater bestimmen. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationsfrist.

    2. 02
      Ende der Zinsbindung

      Eine Rückzahlung zu diesem Termin kann ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich sein, wenn die Voraussetzungen und Fristen eingehalten werden. Ein Verkauf allein beendet das Darlehen nicht automatisch. Bei früherer Ablösung können Kosten entstehen. Klären Sie die Rückzahlungsbedingungen frühzeitig mit dem Kreditgeber; bei rechtlichen Fragen hilft ein Rechtsanwalt.

    3. 03
      Zahl und zeitlicher Zusammenhang der Verkäufe

      Mehr als drei verkaufte Objekte in engem zeitlichem Zusammenhang mit Anschaffung, Errichtung oder wesentlicher Modernisierung können auf gewerblichen Grundstückshandel hinweisen. Häufig wird dabei ein Zeitraum von etwa fünf Jahren betrachtet. Die Drei-Objekt-Grenze ist jedoch weder eine automatische Einstufung noch eine sichere Freigrenze. Auch eine lange Haltedauer ersetzt die Beurteilung des Einzelfalls durch Ihren Steuerberater nicht. Details im Glossar Drei-Objekt-Grenze.

    4. 04
      Mietvertragsart und mögliche Beendigungstermine

      Viele Wohnraummietverträge sind unbefristet. Eine leer stehende Wohnung kann auch für Selbstnutzer infrage kommen und dadurch einen anderen Käuferkreis erreichen; ein höherer Preis ist nicht garantiert. Ein Verkauf allein berechtigt nicht zur Kündigung. Für eine Kündigung durch den Vermieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Lassen Sie sich dazu bei Bedarf von einem Rechtsanwalt beraten.

    5. 05
      Ihr Rentenbeginn

      Ändert sich Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen, kann sich auch Ihr Grenzsteuersatz ändern. Bei einem niedrigeren Steuersatz können sowohl die Steuer auf Vermietungseinkünfte als auch die steuerliche Entlastung durch abzugsfähige Zinsen geringer ausfallen. Ihr Steuerberater kann die Auswirkungen für Ihre Einkommenssituation berechnen.

    06Wann Sie verkaufen sollten und wann eher nicht

    Verkaufen kann passen
    • Die Zehnjahresfrist ist abgelaufen und eine Ablösung zum Ende der Zinsbindung ist möglich.
    • Sie wollen zum Rentenbeginn schuldenfrei sein und der Nettoerlös reicht dafür.
    • Größere Reparaturen oder eine Sonderumlage stehen an; deren Einfluss auf Verkaufspreis und Verkaufspflichten ist zu berücksichtigen.
    Halten kann passen
    • Die Wohnung ist schuldenfrei und trägt sich gut.
    • Die Zehnjahresfrist läuft noch einige Jahre.
    • Der Markt am Standort ist gerade schwach und Sie müssen nicht verkaufen.

    07Risiken beim Ausstieg

    Markt im Verkaufsjahr. Ein Verkaufspreis ist nie sicher. Wohnimmobilien können auch an Wert verlieren; bundesweite Entwicklungen bilden zudem nicht jeden Standort und jede Wohnung ab. Wer in einem schwachen Markt verkaufen muss, kann weniger erlösen als geplant. Ein tatsächlicher Verlust hängt unter anderem von Anschaffungs- und Verkaufskosten sowie dem erzielten Preis ab.

    Zinsen bei der Anschlussfinanzierung. Wer hält und neu finanziert, trägt ein Zinsrisiko. Ob und zu welchen Bedingungen eine Finanzierung im Ruhestand möglich ist, hängt unter anderem von Einkommen, Tragfähigkeit, Laufzeit und Sicherheiten ab. Die 4,0 % im Beispiel sind eine Rechenannahme und kein Finanzierungsangebot.

    Pflege und Liquidität. Wird im Alter Pflege nötig, kann kurzfristig Geld gebraucht werden. Eine einzelne Wohnung lässt sich nicht ohne Weiteres anteilig und kurzfristig zu verlässlichen Konditionen veräußern. Eine liquide Reserve neben den Wohnungen kann deshalb wichtig sein.

    Mieter und Zustand. Ein problematisches Mietverhältnis oder ein Sanierungsstau können den Preis mindern. Halten Sie Ihre Wohnungen in Schuss, auch wenn ein Verkauf ansteht.

    Gesetzesänderungen. Steuer-, Erbschaftsteuer- und Mietrecht können sich bis zu Ihrem Ausstieg ändern. Beziehen Sie Ihren Steuerberater und bei rechtlichen Fragen einen Rechtsanwalt deshalb auch bei späteren Anpassungen Ihrer Planung ein.

    FAQHäufige Fragen

    Was ist eine Exit-Strategie bei Immobilien?

    Eine Exit-Strategie legt fest, was mit einer Immobilie passiert, wenn das Anlageziel erreicht ist. Für Privatanleger heißt das etwa halten und entschulden, teilweise oder ganz verkaufen oder an Kinder übertragen.

    Wann ist der beste Zeitpunkt, eine vermietete Wohnung zu verkaufen?

    Einen allgemein besten Zeitpunkt gibt es nicht. Der Ablauf der Zehnjahresfrist und eine mögliche Darlehensablösung zum Ende der Zinsbindung können wichtige Planungspunkte sein. Steuerliche Voraussetzungen, Kündigungsfristen und Finanzierungskosten müssen dabei berücksichtigt werden. Ob der Markt dann günstig ist, lässt sich nicht verlässlich vorhersagen. Besprechen Sie die Steuerfolgen mit Ihrem Steuerberater und rechtliche Fragen mit einem Rechtsanwalt.

    Muss ich beim Verkauf nach zehn Jahren Steuern zahlen?

    Der Verkauf einer Wohnung aus dem Privatvermögen ist nach Ablauf der maßgeblichen Zehnjahresfrist in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig. Für gewerblichen Grundstückshandel oder Betriebsvermögen gelten andere Regeln. Maßgeblich sind grundsätzlich die bindenden Anschaffungs- und Veräußerungsverträge. Lassen Sie den genauen Fristablauf von Ihrem Steuerberater bestimmen.

    Sollte ich im Alter meine Immobilien verkaufen?

    Das hängt von Ihren Schulden, Ihrem Einkommensbedarf und Ihrem Wunsch ab, weiter zu vermieten. Schuldenfreie Wohnungen können zusätzliches Einkommen liefern, tragen aber weiterhin Kosten und Vermietungsrisiken. Der Verkauf einer Wohnung aus dem Bestand kann zur Entschuldung beitragen, wenn der verfügbare Nettoerlös dafür ausreicht.

    Kann ich eine Wohnung mit Restschuld an mein Kind übertragen?

    Ja. Soll das Kind Sie als Darlehensnehmer ersetzen, ist grundsätzlich die Zustimmung des Kreditgebers erforderlich. Übernommene Schulden können steuerlich eine Gegenleistung darstellen, sodass die Übertragung teilweise als Verkauf behandelt wird. Läuft die Zehnjahresfrist noch, kann Einkommensteuer anfallen. Stimmen Sie die Gestaltung vorher mit Steuerberater und Notar ab.

    Wie oft kann ich den Freibetrag für Schenkungen nutzen?

    Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen persönlichen Freibetrag von 400.000 €. Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Frühere Erwerbe außerhalb dieses Zeitraums werden grundsätzlich nicht mehr einbezogen; entscheidend sind die jeweiligen Erwerbszeitpunkte. Lassen Sie sich zur zeitlichen Gestaltung von Ihrem Steuerberater beraten.

    Weiterlesen

    Quellen

    • § 23 EStG (Zehnjahresfrist) und § 7 EStG (Abschreibung)
    • § 32a EStG (Einkommensteuertarif; für die Beispielrechnung wird der Tarif 2026 verwendet)
    • § 16 ErbStG (Freibeträge), § 14 ErbStG (Zehnjahreszeitraum), § 13d ErbStG (90 % bei begünstigten vermieteten Wohnungen), § 13 ErbStG (Familienheim)
    • BMF-Schreiben vom 26.03.2004, IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl I 2004, 434 (gewerblicher Grundstückshandel)
    • Beispielrechnungen: eigene Berechnung mit den dargestellten Annahmen, Einkommensteuertarif 2026 und einem Anschlusskredit zu angenommenen 4,0 % nominal pro Jahr.

    Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall. Die Beispielzahlen sind Modellannahmen beziehungsweise Rechenergebnisse und keine Prognose oder Renditezusage.

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Kapitalanlage-Immobilien, Neubau und Sanierung und Finanzierung.

    Nadeem ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, rund acht Jahre selbstständig in der Versicherungs- und Finanzbranche und seit 2024 auf Kapitalanlageimmobilien spezialisiert. Er schreibt über Neubau, Sanierung, Finanzierung und die laufenden Kosten vermieteter Immobilien.

    Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen.

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