Ratgeber · Erben & Übertragen

    Erbengemeinschaft auflösen: Immobilie verkaufen, auszahlen oder behalten

    Drei Geschwister, eine vermietete Wohnung und keine gemeinsame Linie. Wir zeigen die vier Wege aus der Erbengemeinschaft, was jeder kostet und welche Steuerfolgen gern übersehen werden.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    15. Oktober 202610 Min. Lesezeit
    Was im Beispiel bei drei Geschwistern ankommt
    240.000 €
    Verkehrswert der Wohnung
    vermietet, Annahme
    77.144 €
    je Person beim Verkauf
    nach Maklerkosten
    0 €
    Grunderwerbsteuer bei Übernahme
    Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 3 GrEStG)
    2 Monate
    Vorkaufsrecht der Miterben
    wenn einer seinen Erbteil verkauft

    Ihre Mutter hat eine vermietete Wohnung hinterlassen, und im Grundbuch stehen jetzt drei Namen. Ihre Schwester braucht Geld und will verkaufen. Ihr Bruder möchte die Wohnung behalten, weil sie seit Jahren zuverlässig Miete bringt. Und Sie fragen sich, wer eigentlich den Handwerker beauftragen darf, wenn im Bad ein Rohr bricht.

    So beginnt fast jede Erbengemeinschaft mit Immobilie. Das Gesetz zwingt niemanden, für immer zusammenzubleiben. Es macht den Ausstieg aber auch nicht leicht, weil über die Wohnung nur alle gemeinsam verfügen können.

    In diesem Ratgeber gehen wir die vier Wege aus der Gemeinschaft durch, rechnen an einem Beispiel nach, was jeder Weg bringt, und zeigen die Steuerfolgen, die bei einer Auszahlung gern übersehen werden.

    01Was eine Erbengemeinschaft bei einer Immobilie bedeutet

    Erben mehrere Personen, geht der Nachlass als Ganzes auf alle gemeinsam über (§§ 1922, 2032 BGB). Juristen nennen das Gesamthand. Gemeint ist, dass keinem Miterben ein bestimmter Teil der Wohnung gehört, etwa das Wohnzimmer, sondern allen zusammen alles, jeweils mit einer Quote am Nachlass.

    Für den Alltag heißt das zweierlei. Verkaufen oder belasten können die Erben die Wohnung nur gemeinsam (§ 2040 BGB). Für die laufende Verwaltung genügt dagegen eine Mehrheit, gerechnet nach der Größe der Erbteile (§§ 2038, 745 BGB). Dringende Maßnahmen, wie das geplatzte Rohr, darf jeder allein veranlassen.

    FrageWer entscheidet?Rechtsgrundlage
    Wohnung verkaufen, Grundschuld eintragenalle gemeinsam§ 2040 BGB
    Neuen Mieter suchen, Miete anpassen, Verwalter beauftragenMehrheit nach Erbteilen§§ 2038, 745 BGB
    Notreparatur, Frist wahrenjeder Miterbe allein§ 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Auflösung verlangenjeder Miterbe allein, jederzeit§ 2042 BGB
    Eigenen Erbteil verkaufenjeder Miterbe allein, notariell§ 2033 BGB

    Eine Grenze gibt es. Hat der Erblasser im Testament die Auseinandersetzung ausgeschlossen, gilt das grundsätzlich für höchstens 30 Jahre (§ 2044 BGB). Und vor jeder Verteilung werden zuerst die Schulden des Nachlasses beglichen, zum Beispiel ein noch laufender Kredit auf der Wohnung (§ 2046 BGB).

    02Die vier Wege aus der Erbengemeinschaft

    Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, ob sich die Erben einig sind und ob einer die Wohnung behalten will und bezahlen kann.

    WegWann er passtKosten und Folgen
    1. Gemeinsamer VerkaufAlle wollen Geld statt Wohnung.Maklerkosten je nach Vertrag, Verkauf mit Mieter, Erlös nach Quoten.
    2. Übernahme mit AuszahlungEin Miterbe will die Wohnung behalten und kann die anderen auszahlen.Notarvertrag, Grundbuch innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei, keine Grunderwerbsteuer. Steuerfolgen siehe unten.
    3. Erbteil verkaufenEiner will raus, die anderen wollen nicht verkaufen.Notarvertrag (§ 2033 BGB), Miterben haben zwei Monate Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB). Käufer finden sich schwer.
    4. TeilungsversteigerungKeine Einigung möglich.Gerichtskosten, Gutachten, Erlös oft unter Marktwert, Monate bis Jahre.

    Weg 1: gemeinsam verkaufen

    Der Verkauf ist der einfachste Weg, wenn alle mitziehen. Alle Miterben unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar. Den Erlös teilen sie nach Abzug der Nachlassschulden nach ihren Quoten.

    Ist die Wohnung vermietet, kaufen meist Kapitalanleger. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB). Das senkt den Kreis der Interessenten etwas, weil Selbstnutzer ausfallen, schafft aber eine planbare Grundlage für die Bewertung über die Miete.

    Weg 2: einen Miterben übernehmen lassen

    Ein Miterbe übernimmt die Wohnung und zahlt die anderen aus. Das ist der Weg, den die meisten Familien suchen, wenn einer an der Immobilie hängt. Der Vertrag heißt Erbauseinandersetzungsvertrag und muss notariell beurkundet werden, weil Grundbesitz übertragen wird.

    Zwei Vorteile machen ihn günstig. Grunderwerbsteuer fällt nicht an, weil Miterben bei der Teilung des Nachlasses befreit sind, ebenso ihre Ehepartner (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Und die Eintragung ins Grundbuch ist innerhalb der Zweijahresfrist gebührenfrei.

    Weg 3: den eigenen Erbteil verkaufen

    Wer allein aussteigen will, kann seinen Anteil am gesamten Nachlass verkaufen, nicht aber einen Anteil an der Wohnung (§ 2033 BGB). Der Vertrag braucht einen Notar. Verkauft er an einen Fremden, dürfen die übrigen Miterben innerhalb von zwei Monaten zu denselben Bedingungen einsteigen (§ 2034 BGB).

    In der Praxis ist dieser Weg schwierig. Ein fremder Käufer übernimmt einen Platz in einer zerstrittenen Gemeinschaft und zahlt dafür meist deutlich weniger als den rechnerischen Wert.

    Weg 4: Teilungsversteigerung

    Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe beim Amtsgericht die Versteigerung der Wohnung beantragen (§ 753 BGB, §§ 180 ff. ZVG). Der Erlös wird dann unter den Erben verteilt. Ablauf, Kosten und die Rechte der Mieter erklären wir ausführlich im Ratgeber Teilungsversteigerung.

    Unterlagen und Schlüssel für die Übertragung einer Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    03Beispielrechnung: Was bei Verkauf und Auszahlung ankommt

    Aus unseren Gesprächen
    „Kann ich es vererben oder verschenken?“

    Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen regelmäßig, wenn es um eine Kapitalanlage-Wohnung geht. Die Antwort ist ja. Wer mehrere Kinder hat, sollte aber wissen, dass aus einer Wohnung im Erbfall eine Erbengemeinschaft wird, wenn das Testament nichts anderes regelt.

    Nehmen wir drei Geschwister, Jana, Tim und Lukas. Sie erben zu gleichen Teilen eine vermietete Wohnung, schuldenfrei. Ein Gutachten setzt den Verkehrswert auf 240.000 € an. Die Mieter zahlen 9.000 € Kaltmiete im Jahr. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Lukas möchte die Wohnung behalten. Jana und Tim wollen Geld. Wir vergleichen den gemeinsamen Verkauf mit der Übernahme durch Lukas.

    Verkauf oder Übernahme: was je Person ankommt
    Verkauf an DritteÜbernahme durch Lukas
    Verkehrswert bzw. Kaufpreis240.000 €240.000 €
    Maklerprovision Verkäuferseite (3,57 %, Annahme)−8.568 €0 €
    Notar Auseinandersetzungsvertrag (2,0-Gebühr, netto)trägt der Käufer−1.070 €
    Grundbuch (innerhalb von 2 Jahren)trägt der Käufer0 €
    Grunderwerbsteuerträgt der Käufer0 €
    Je Person für Jana und Tim77.144 €80.000 €
    Lukas zahlt aus–160.000 € + 1.070 € Notar
    Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026. Notargebühr nach GNotKG Tabelle B ohne Umsatzsteuer und Auslagen. Maklerprovision ist frei verhandelbar.

    Für Jana und Tim ist die Übernahme durch Lukas sogar etwas besser als der Verkauf, weil keine Maklerprovision anfällt. Lukas muss allerdings 160.000 € aufbringen. Hat er das Geld nicht, braucht er einen Kredit, und dafür kann er die Wohnung selbst als Sicherheit einsetzen, sobald er als Eigentümer eingetragen ist.

    Je Person für die weichenden Geschwister
    Übernahme durch Lukas
    80.000 €
    Verkauf an Dritte
    77.144 €
    Gleiche Annahmen wie in der Rechnung oben.

    Wichtig ist der Wert, mit dem gerechnet wird. Ein zu niedriger Übernahmepreis ist für die weichenden Geschwister ein Verlust, ein zu hoher für den Übernehmenden. Ein Verkehrswertgutachten kostet Geld, schafft aber eine Grundlage, über die sich nicht mehr streiten lässt.

    04Steuern bei der Erbauseinandersetzung

    An dieser Stelle hören die meisten Ratgeber auf. Für Lukas fängt die Rechnung hier aber erst an, denn die Auszahlung verändert seine Steuer.

    Der Bundesfinanzhof behandelt Abfindungen an Miterben als Kaufpreis (Beschluss vom 05.07.1990, GrS 2/89). Lukas hat für zwei Drittel der Wohnung also eigene Anschaffungskosten, nämlich die 160.000 € Auszahlung plus den Notar. Für das dritte Drittel, das er geerbt hat, führt er die Werte der Mutter fort (§ 11d EStDV).

    Abschreibung für Lukas ab der Übernahme
    GrundlageAfA pro Jahr
    Geerbtes Drittel: Anschaffungskosten der Mutter 150.000 € × 75 % Gebäude × 1/337.500 €750 €
    Ausgezahlte zwei Drittel: 161.070 € × 75 % Gebäude120.803 €2.416 €
    Abschreibung gesamt (2 %, Baujahr nach 1924)3.166 €
    Zum Vergleich: AfA der Mutter auf die ganze Wohnung2.250 €
    Annahmen: Mutter kaufte 2008 für 150.000 € inklusive Nebenkosten, Gebäudeanteil 75 %, linear 2 % (§ 7 Abs. 4 EStG). Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026.

    Die höhere Abschreibung senkt seine Steuer auf die Miete. Sie hat aber eine Kehrseite. Für die zwei Drittel, die Lukas bezahlt hat, beginnt eine neue Spekulationsfrist von zehn Jahren (§ 23 EStG). Verkauft er die Wohnung innerhalb dieser Zeit, muss er den Gewinn auf diesen Teil versteuern. Für das geerbte Drittel läuft die Frist der Mutter weiter, die 2008 gekauft hat. Dieser Teil wäre bei einem Verkauf steuerfrei.

    Auch die weichenden Geschwister sollten hinsehen. Für sie ist die Abfindung steuerlich ein Verkaufserlös. Hat die Mutter die Wohnung vor weniger als zehn Jahren gekauft, kann bei Jana und Tim ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen. Im Beispiel kaufte sie 2008, die Frist ist abgelaufen. Wie Sie die Frist bei geerbten Wohnungen berechnen, steht im Ratgeber Geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten.

    Finanzierungsunterlagen, Taschenrechner und Wohnungsgrundriss
    KI-generiertes Symbolbild

    05Gemeinsam weiter vermieten: was dann gilt

    Nicht jede Erbengemeinschaft muss sich sofort auflösen. Manche Geschwister behalten die Wohnung bewusst, etwa weil sie gut vermietet ist und niemand auf das Geld angewiesen ist. Dann helfen klare Regeln.

    Der Mietvertrag läuft mit allen Erben als Vermietern weiter (§ 1922 BGB). Die Mieter müssen nichts unterschreiben. Sie sollten aber erfahren, auf welches Konto die Miete jetzt geht und wer ihr Ansprechpartner ist.

    So organisieren Sie die gemeinsame Vermietung
    1. 01
      Nachlasskonto einrichten

      Ein gemeinsames Konto, auf das die Miete fließt und von dem Hausgeld, Grundsteuer und Reparaturen abgehen.

    2. 02
      Einen Ansprechpartner bestimmen

      Per Mehrheitsbeschluss kann ein Miterbe oder ein Verwalter die laufende Vermietung übernehmen (§§ 2038, 745 BGB).

    3. 03
      Verteilung der Miete regeln

      Ohne Vereinbarung werden die Erträge erst bei der Auseinandersetzung geteilt (§ 2038 Abs. 2 BGB). Eine schriftliche Absprache über jährliche Ausschüttungen schafft Ruhe.

    4. 04
      Steuererklärung abstimmen

      Die Mieteinkünfte werden für alle gemeinsam festgestellt und dann nach Quoten verteilt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Einer reicht die Feststellungserklärung ein, jeder versteuert seinen Anteil.

    5. 05
      Ausstieg vorab vereinbaren

      Wer will, dass keiner sofort die Versteigerung beantragen kann, schreibt in einer Vereinbarung fest, unter welchen Bedingungen und zu welchem Wert ein Miterbe aussteigen darf.

    Im Beispiel bleiben von 9.000 € Kaltmiete nach 1.000 € nicht umlegbaren Kosten 8.000 € vor Steuern übrig, für jeden der drei also rund 2.667 € im Jahr. Wie viel davon nach Steuern bleibt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Das lässt sich mit dem Rechner für Mieteinnahmen für jeden einzeln prüfen.

    06Für wen welcher Weg passt

    Gemeinsam behalten kann passen
    • alle Erben verstehen sich und wollen langfristig vermieten
    • die Wohnung ist schuldenfrei und gut vermietet
    • ein Miterbe oder ein Verwalter kümmert sich zuverlässig
    Auflösen ist meist besser
    • ein Miterbe braucht das Geld oder will raus
    • die Erben wohnen weit auseinander und reden kaum miteinander
    • größere Reparaturen oder Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft stehen an

    07Risiken: Worauf Sie achten sollten

    Die teuerste Lösung ist meist der lange Streit. Solange die Gemeinschaft blockiert ist, bleiben Mieterhöhungen, Reparaturen und Entscheidungen in der Eigentümerversammlung liegen. Eine leerstehende Wohnung kostet in dieser Zeit Hausgeld und Grundsteuer, ohne Miete zu bringen.

    RisikoWas passiertWas hilft
    Streit über den WertÜbernahme scheitert, Versteigerung drohtVerkehrswertgutachten eines Sachverständigen
    NachlassschuldenKredit der Mutter läuft weiter, Bank verlangt ZahlungSchulden vor der Verteilung klären (§ 2046 BGB)
    Neue SpekulationsfristVerkauf des übernommenen Teils innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtigHaltedauer vor der Übernahme einplanen
    Finanzierung der AuszahlungÜbernehmender bekommt keinen KreditFinanzierung vor dem Notartermin prüfen
    Zweijahresfrist verpasstGrundbucheintragung kostet eine volle GebührBerichtigung früh beantragen
    Leerstand und Instandhaltunglaufende Kosten ohne EinnahmenVerwalter beauftragen, Rücklage auf dem Nachlasskonto

    FAQHäufige Fragen

    Kann ein Miterbe allein den Verkauf der Immobilie erzwingen?

    Er kann nicht allein verkaufen, aber die Auflösung verlangen (§ 2042 BGB). Weigern sich die anderen, bleibt ihm die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht.

    Wie lange dauert die Auflösung einer Erbengemeinschaft?

    Bei Einigkeit oft nur wenige Monate bis zum Notartermin und zur Eintragung. Eine Teilungsversteigerung dauert meist deutlich länger, weil ein Gutachten erstellt wird und Miterben eine einstweilige Einstellung beantragen können.

    Muss bei der Übernahme durch einen Miterben Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

    Nein. Erwerben Miterben ein Grundstück zur Teilung des Nachlasses, sind sie befreit, ebenso ihre Ehepartner (§ 3 Nr. 3 GrEStG).

    Wer bekommt die Miete, solange die Erbengemeinschaft besteht?

    Die Miete gehört dem Nachlass. Ohne Vereinbarung wird sie erst bei der Auseinandersetzung verteilt (§ 2038 Abs. 2 BGB). Steuerlich wird sie trotzdem jedes Jahr nach Quoten jedem Erben zugerechnet.

    Kann die Erbengemeinschaft den Mietern kündigen?

    Eine Kündigung ist nur aus den gesetzlichen Gründen möglich, etwa bei Eigenbedarf eines Miterben. Ob dafür eine Mehrheit reicht oder alle zustimmen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie das vorher rechtlich prüfen.

    Was kostet der Verkauf eines Erbteils?

    Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Die Notargebühr richtet sich nach dem Wert des Erbteils. Die übrigen Miterben haben zwei Monate Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).

    Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mich auszahlen lasse?

    Die Auszahlung gilt steuerlich als Verkaufserlös. Steuerpflichtig wird sie, wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als zehn Jahren gekauft hat und ein Gewinn entsteht (§ 23 EStG).

    Weiterlesen

    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Kaufprozess, Notar und Grundbuch und Vermietung.

    Kevin verbindet zwölf Jahre Vertriebserfahrung mit neun Jahren Spezialisierung auf Immobilien und mehr als 500 Beratungen. Er schreibt über Objektqualität, Standortrisiken und einen sicheren Weg vom ersten Vergleich bis zum Kauf.

    Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen, Stand 14.10.2026.

    Kostenlos · Sofort · Ohne Anmeldung

    Laden Sie sich diesen Ratgeber als PDF herunter

    Die komplette Anleitung als saubere A4-Datei – mit Titelblatt, allen Kapiteln und Seitenzahlen. Behalten Sie sie griffbereit, lesen Sie offline oder besprechen Sie sie in Ruhe im Beratungsgespräch.

    • Alle Kapitel, Tabellen und Rechenbeispiele
    • Offline lesen – auf dem Handy oder ausgedruckt
    • In Ruhe durchgehen oder weitergeben
    • Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail

    A4-Format · 2.262 Wörter · Stand 15. Oktober 2026

    Verwandte Ratgeber

    Alle Ratgeber
    InvestImmo.de

    Erbengemeinschaft auflösen: Immobilie verkaufen, auszahlen oder behalten

    Kevin Celentano · 2026-10-15

    Was im Beispiel bei drei Geschwistern ankommt
    240.000 €
    Verkehrswert der Wohnung
    vermietet, Annahme
    77.144 €
    je Person beim Verkauf
    nach Maklerkosten
    0 €
    Grunderwerbsteuer bei Übernahme
    Miterben sind befreit (§ 3 Nr. 3 GrEStG)
    2 Monate
    Vorkaufsrecht der Miterben
    wenn einer seinen Erbteil verkauft

    Ihre Mutter hat eine vermietete Wohnung hinterlassen, und im Grundbuch stehen jetzt drei Namen. Ihre Schwester braucht Geld und will verkaufen. Ihr Bruder möchte die Wohnung behalten, weil sie seit Jahren zuverlässig Miete bringt. Und Sie fragen sich, wer eigentlich den Handwerker beauftragen darf, wenn im Bad ein Rohr bricht.

    So beginnt fast jede Erbengemeinschaft mit Immobilie. Das Gesetz zwingt niemanden, für immer zusammenzubleiben. Es macht den Ausstieg aber auch nicht leicht, weil über die Wohnung nur alle gemeinsam verfügen können.

    In diesem Ratgeber gehen wir die vier Wege aus der Gemeinschaft durch, rechnen an einem Beispiel nach, was jeder Weg bringt, und zeigen die Steuerfolgen, die bei einer Auszahlung gern übersehen werden.

    01Was eine Erbengemeinschaft bei einer Immobilie bedeutet

    Erben mehrere Personen, geht der Nachlass als Ganzes auf alle gemeinsam über (§§ 1922, 2032 BGB). Juristen nennen das Gesamthand. Gemeint ist, dass keinem Miterben ein bestimmter Teil der Wohnung gehört, etwa das Wohnzimmer, sondern allen zusammen alles, jeweils mit einer Quote am Nachlass.

    Für den Alltag heißt das zweierlei. Verkaufen oder belasten können die Erben die Wohnung nur gemeinsam (§ 2040 BGB). Für die laufende Verwaltung genügt dagegen eine Mehrheit, gerechnet nach der Größe der Erbteile (§§ 2038, 745 BGB). Dringende Maßnahmen, wie das geplatzte Rohr, darf jeder allein veranlassen.

    FrageWer entscheidet?Rechtsgrundlage
    Wohnung verkaufen, Grundschuld eintragenalle gemeinsam§ 2040 BGB
    Neuen Mieter suchen, Miete anpassen, Verwalter beauftragenMehrheit nach Erbteilen§§ 2038, 745 BGB
    Notreparatur, Frist wahrenjeder Miterbe allein§ 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Auflösung verlangenjeder Miterbe allein, jederzeit§ 2042 BGB
    Eigenen Erbteil verkaufenjeder Miterbe allein, notariell§ 2033 BGB

    Eine Grenze gibt es. Hat der Erblasser im Testament die Auseinandersetzung ausgeschlossen, gilt das grundsätzlich für höchstens 30 Jahre (§ 2044 BGB). Und vor jeder Verteilung werden zuerst die Schulden des Nachlasses beglichen, zum Beispiel ein noch laufender Kredit auf der Wohnung (§ 2046 BGB).

    02Die vier Wege aus der Erbengemeinschaft

    Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, ob sich die Erben einig sind und ob einer die Wohnung behalten will und bezahlen kann.

    WegWann er passtKosten und Folgen
    1. Gemeinsamer VerkaufAlle wollen Geld statt Wohnung.Maklerkosten je nach Vertrag, Verkauf mit Mieter, Erlös nach Quoten.
    2. Übernahme mit AuszahlungEin Miterbe will die Wohnung behalten und kann die anderen auszahlen.Notarvertrag, Grundbuch innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei, keine Grunderwerbsteuer. Steuerfolgen siehe unten.
    3. Erbteil verkaufenEiner will raus, die anderen wollen nicht verkaufen.Notarvertrag (§ 2033 BGB), Miterben haben zwei Monate Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB). Käufer finden sich schwer.
    4. TeilungsversteigerungKeine Einigung möglich.Gerichtskosten, Gutachten, Erlös oft unter Marktwert, Monate bis Jahre.

    Weg 1: gemeinsam verkaufen

    Der Verkauf ist der einfachste Weg, wenn alle mitziehen. Alle Miterben unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar. Den Erlös teilen sie nach Abzug der Nachlassschulden nach ihren Quoten.

    Ist die Wohnung vermietet, kaufen meist Kapitalanleger. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB). Das senkt den Kreis der Interessenten etwas, weil Selbstnutzer ausfallen, schafft aber eine planbare Grundlage für die Bewertung über die Miete.

    Weg 2: einen Miterben übernehmen lassen

    Ein Miterbe übernimmt die Wohnung und zahlt die anderen aus. Das ist der Weg, den die meisten Familien suchen, wenn einer an der Immobilie hängt. Der Vertrag heißt Erbauseinandersetzungsvertrag und muss notariell beurkundet werden, weil Grundbesitz übertragen wird.

    Zwei Vorteile machen ihn günstig. Grunderwerbsteuer fällt nicht an, weil Miterben bei der Teilung des Nachlasses befreit sind, ebenso ihre Ehepartner (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Und die Eintragung ins Grundbuch ist innerhalb der Zweijahresfrist gebührenfrei.

    Weg 3: den eigenen Erbteil verkaufen

    Wer allein aussteigen will, kann seinen Anteil am gesamten Nachlass verkaufen, nicht aber einen Anteil an der Wohnung (§ 2033 BGB). Der Vertrag braucht einen Notar. Verkauft er an einen Fremden, dürfen die übrigen Miterben innerhalb von zwei Monaten zu denselben Bedingungen einsteigen (§ 2034 BGB).

    In der Praxis ist dieser Weg schwierig. Ein fremder Käufer übernimmt einen Platz in einer zerstrittenen Gemeinschaft und zahlt dafür meist deutlich weniger als den rechnerischen Wert.

    Weg 4: Teilungsversteigerung

    Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe beim Amtsgericht die Versteigerung der Wohnung beantragen (§ 753 BGB, §§ 180 ff. ZVG). Der Erlös wird dann unter den Erben verteilt. Ablauf, Kosten und die Rechte der Mieter erklären wir ausführlich im Ratgeber Teilungsversteigerung.

    Unterlagen und Schlüssel für die Übertragung einer Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    03Beispielrechnung: Was bei Verkauf und Auszahlung ankommt

    Aus unseren Gesprächen
    „Kann ich es vererben oder verschenken?“

    Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen regelmäßig, wenn es um eine Kapitalanlage-Wohnung geht. Die Antwort ist ja. Wer mehrere Kinder hat, sollte aber wissen, dass aus einer Wohnung im Erbfall eine Erbengemeinschaft wird, wenn das Testament nichts anderes regelt.

    Nehmen wir drei Geschwister, Jana, Tim und Lukas. Sie erben zu gleichen Teilen eine vermietete Wohnung, schuldenfrei. Ein Gutachten setzt den Verkehrswert auf 240.000 € an. Die Mieter zahlen 9.000 € Kaltmiete im Jahr. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Lukas möchte die Wohnung behalten. Jana und Tim wollen Geld. Wir vergleichen den gemeinsamen Verkauf mit der Übernahme durch Lukas.

    Verkauf oder Übernahme: was je Person ankommt
    Verkauf an DritteÜbernahme durch Lukas
    Verkehrswert bzw. Kaufpreis240.000 €240.000 €
    Maklerprovision Verkäuferseite (3,57 %, Annahme)−8.568 €0 €
    Notar Auseinandersetzungsvertrag (2,0-Gebühr, netto)trägt der Käufer−1.070 €
    Grundbuch (innerhalb von 2 Jahren)trägt der Käufer0 €
    Grunderwerbsteuerträgt der Käufer0 €
    Je Person für Jana und Tim77.144 €80.000 €
    Lukas zahlt aus–160.000 € + 1.070 € Notar
    Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026. Notargebühr nach GNotKG Tabelle B ohne Umsatzsteuer und Auslagen. Maklerprovision ist frei verhandelbar.

    Für Jana und Tim ist die Übernahme durch Lukas sogar etwas besser als der Verkauf, weil keine Maklerprovision anfällt. Lukas muss allerdings 160.000 € aufbringen. Hat er das Geld nicht, braucht er einen Kredit, und dafür kann er die Wohnung selbst als Sicherheit einsetzen, sobald er als Eigentümer eingetragen ist.

    Je Person für die weichenden Geschwister
    Übernahme durch Lukas
    80.000 €
    Verkauf an Dritte
    77.144 €
    Gleiche Annahmen wie in der Rechnung oben.

    Wichtig ist der Wert, mit dem gerechnet wird. Ein zu niedriger Übernahmepreis ist für die weichenden Geschwister ein Verlust, ein zu hoher für den Übernehmenden. Ein Verkehrswertgutachten kostet Geld, schafft aber eine Grundlage, über die sich nicht mehr streiten lässt.

    04Steuern bei der Erbauseinandersetzung

    An dieser Stelle hören die meisten Ratgeber auf. Für Lukas fängt die Rechnung hier aber erst an, denn die Auszahlung verändert seine Steuer.

    Der Bundesfinanzhof behandelt Abfindungen an Miterben als Kaufpreis (Beschluss vom 05.07.1990, GrS 2/89). Lukas hat für zwei Drittel der Wohnung also eigene Anschaffungskosten, nämlich die 160.000 € Auszahlung plus den Notar. Für das dritte Drittel, das er geerbt hat, führt er die Werte der Mutter fort (§ 11d EStDV).

    Abschreibung für Lukas ab der Übernahme
    GrundlageAfA pro Jahr
    Geerbtes Drittel: Anschaffungskosten der Mutter 150.000 € × 75 % Gebäude × 1/337.500 €750 €
    Ausgezahlte zwei Drittel: 161.070 € × 75 % Gebäude120.803 €2.416 €
    Abschreibung gesamt (2 %, Baujahr nach 1924)3.166 €
    Zum Vergleich: AfA der Mutter auf die ganze Wohnung2.250 €
    Annahmen: Mutter kaufte 2008 für 150.000 € inklusive Nebenkosten, Gebäudeanteil 75 %, linear 2 % (§ 7 Abs. 4 EStG). Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026.

    Die höhere Abschreibung senkt seine Steuer auf die Miete. Sie hat aber eine Kehrseite. Für die zwei Drittel, die Lukas bezahlt hat, beginnt eine neue Spekulationsfrist von zehn Jahren (§ 23 EStG). Verkauft er die Wohnung innerhalb dieser Zeit, muss er den Gewinn auf diesen Teil versteuern. Für das geerbte Drittel läuft die Frist der Mutter weiter, die 2008 gekauft hat. Dieser Teil wäre bei einem Verkauf steuerfrei.

    Auch die weichenden Geschwister sollten hinsehen. Für sie ist die Abfindung steuerlich ein Verkaufserlös. Hat die Mutter die Wohnung vor weniger als zehn Jahren gekauft, kann bei Jana und Tim ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen. Im Beispiel kaufte sie 2008, die Frist ist abgelaufen. Wie Sie die Frist bei geerbten Wohnungen berechnen, steht im Ratgeber Geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten.

    Finanzierungsunterlagen, Taschenrechner und Wohnungsgrundriss
    KI-generiertes Symbolbild

    05Gemeinsam weiter vermieten: was dann gilt

    Nicht jede Erbengemeinschaft muss sich sofort auflösen. Manche Geschwister behalten die Wohnung bewusst, etwa weil sie gut vermietet ist und niemand auf das Geld angewiesen ist. Dann helfen klare Regeln.

    Der Mietvertrag läuft mit allen Erben als Vermietern weiter (§ 1922 BGB). Die Mieter müssen nichts unterschreiben. Sie sollten aber erfahren, auf welches Konto die Miete jetzt geht und wer ihr Ansprechpartner ist.

    So organisieren Sie die gemeinsame Vermietung
    1. 01
      Nachlasskonto einrichten

      Ein gemeinsames Konto, auf das die Miete fließt und von dem Hausgeld, Grundsteuer und Reparaturen abgehen.

    2. 02
      Einen Ansprechpartner bestimmen

      Per Mehrheitsbeschluss kann ein Miterbe oder ein Verwalter die laufende Vermietung übernehmen (§§ 2038, 745 BGB).

    3. 03
      Verteilung der Miete regeln

      Ohne Vereinbarung werden die Erträge erst bei der Auseinandersetzung geteilt (§ 2038 Abs. 2 BGB). Eine schriftliche Absprache über jährliche Ausschüttungen schafft Ruhe.

    4. 04
      Steuererklärung abstimmen

      Die Mieteinkünfte werden für alle gemeinsam festgestellt und dann nach Quoten verteilt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Einer reicht die Feststellungserklärung ein, jeder versteuert seinen Anteil.

    5. 05
      Ausstieg vorab vereinbaren

      Wer will, dass keiner sofort die Versteigerung beantragen kann, schreibt in einer Vereinbarung fest, unter welchen Bedingungen und zu welchem Wert ein Miterbe aussteigen darf.

    Im Beispiel bleiben von 9.000 € Kaltmiete nach 1.000 € nicht umlegbaren Kosten 8.000 € vor Steuern übrig, für jeden der drei also rund 2.667 € im Jahr. Wie viel davon nach Steuern bleibt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Das lässt sich mit dem Rechner für Mieteinnahmen für jeden einzeln prüfen.

    06Für wen welcher Weg passt

    Gemeinsam behalten kann passen
    • alle Erben verstehen sich und wollen langfristig vermieten
    • die Wohnung ist schuldenfrei und gut vermietet
    • ein Miterbe oder ein Verwalter kümmert sich zuverlässig
    Auflösen ist meist besser
    • ein Miterbe braucht das Geld oder will raus
    • die Erben wohnen weit auseinander und reden kaum miteinander
    • größere Reparaturen oder Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft stehen an

    07Risiken: Worauf Sie achten sollten

    Die teuerste Lösung ist meist der lange Streit. Solange die Gemeinschaft blockiert ist, bleiben Mieterhöhungen, Reparaturen und Entscheidungen in der Eigentümerversammlung liegen. Eine leerstehende Wohnung kostet in dieser Zeit Hausgeld und Grundsteuer, ohne Miete zu bringen.

    RisikoWas passiertWas hilft
    Streit über den WertÜbernahme scheitert, Versteigerung drohtVerkehrswertgutachten eines Sachverständigen
    NachlassschuldenKredit der Mutter läuft weiter, Bank verlangt ZahlungSchulden vor der Verteilung klären (§ 2046 BGB)
    Neue SpekulationsfristVerkauf des übernommenen Teils innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtigHaltedauer vor der Übernahme einplanen
    Finanzierung der AuszahlungÜbernehmender bekommt keinen KreditFinanzierung vor dem Notartermin prüfen
    Zweijahresfrist verpasstGrundbucheintragung kostet eine volle GebührBerichtigung früh beantragen
    Leerstand und Instandhaltunglaufende Kosten ohne EinnahmenVerwalter beauftragen, Rücklage auf dem Nachlasskonto

    Weiterlesen

    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.

    FAQHäufige Fragen

    Kann ein Miterbe allein den Verkauf der Immobilie erzwingen?

    Er kann nicht allein verkaufen, aber die Auflösung verlangen (§ 2042 BGB). Weigern sich die anderen, bleibt ihm die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht.

    Wie lange dauert die Auflösung einer Erbengemeinschaft?

    Bei Einigkeit oft nur wenige Monate bis zum Notartermin und zur Eintragung. Eine Teilungsversteigerung dauert meist deutlich länger, weil ein Gutachten erstellt wird und Miterben eine einstweilige Einstellung beantragen können.

    Muss bei der Übernahme durch einen Miterben Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

    Nein. Erwerben Miterben ein Grundstück zur Teilung des Nachlasses, sind sie befreit, ebenso ihre Ehepartner (§ 3 Nr. 3 GrEStG).

    Wer bekommt die Miete, solange die Erbengemeinschaft besteht?

    Die Miete gehört dem Nachlass. Ohne Vereinbarung wird sie erst bei der Auseinandersetzung verteilt (§ 2038 Abs. 2 BGB). Steuerlich wird sie trotzdem jedes Jahr nach Quoten jedem Erben zugerechnet.

    Kann die Erbengemeinschaft den Mietern kündigen?

    Eine Kündigung ist nur aus den gesetzlichen Gründen möglich, etwa bei Eigenbedarf eines Miterben. Ob dafür eine Mehrheit reicht oder alle zustimmen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie das vorher rechtlich prüfen.

    Was kostet der Verkauf eines Erbteils?

    Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Die Notargebühr richtet sich nach dem Wert des Erbteils. Die übrigen Miterben haben zwei Monate Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).

    Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mich auszahlen lasse?

    Die Auszahlung gilt steuerlich als Verkaufserlös. Steuerpflichtig wird sie, wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als zehn Jahren gekauft hat und ein Gewinn entsteht (§ 23 EStG).