Unterlagen für die Baufinanzierung: Checkliste für Kapitalanleger
Eine vollständige Finanzierungsanfrage spart Wochen. Hier steht, welche Unterlagen die Bank für eine vermietete Wohnung sehen will, wie Sie Eigenkapital richtig nachweisen und welche Nachweise Banken nicht anerkennen.
Die Wohnung gefällt Ihnen, die Zahlen passen, der Verkäufer wartet. Jetzt will die Bank Unterlagen sehen. Und meistens fehlt genau eine: die letzte Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft, der aktuelle Depotauszug oder der Mietvertrag.
Jede fehlende Unterlage kostet Tage. Bei einer vermieteten Wohnung braucht die Bank mehr als bei einem Eigenheim, weil sie auch die Miete und die Wohnung selbst prüft. Wer alles vorher zusammen hat, bekommt schneller eine verlässliche Antwort und verhandelt aus einer besseren Position.
01Die Unterlagen auf einen Blick
Die Liste unten deckt den üblichen Bedarf einer Bank für eine vermietete Eigentumswohnung ab. Einzelne Banken verlangen weniger oder zusätzlich etwas. Ihre Bank nennt Ihnen die genaue Liste.
| Bereich | Unterlagen | Hinweis |
|---|---|---|
| Person | Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel | bei Ehepaaren für beide |
| Person | Selbstauskunft der Bank | Vordruck der Bank, vollständig ausfüllen |
| Einkommen | Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Dezember-Abrechnung des Vorjahres | Anzahl legt die Bank fest |
| Einkommen | Einkommensteuerbescheid und -erklärung | bei Vermietern und Selbstständigen meist zwei bis drei Jahre |
| Vermögen | Eigenkapitalnachweis: Konto-, Tagesgeld-, Depot-, Bausparauszüge | aktuell, mit Namen und Datum |
| Schulden | laufende Kreditverträge mit aktueller Restschuld | auch Leasing und Ratenkäufe |
| Bestehende Immobilien | Mietverträge, Darlehensverträge, Grundbuchauszüge | wenn Sie schon Wohnungen besitzen |
| Wohnung | Exposé, Kaufvertragsentwurf, Grundbuchauszug, Flurkarte | Grundbuchauszug nicht älter als einige Monate |
| Wohnung | Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung, Grundriss, Fotos, Energieausweis | für die Bewertung |
| Vermietung | Mietvertrag, Nachweis der aktuellen Miete | für die Anrechnung der Miete |
| Eigentümergemeinschaft | Wirtschaftsplan, letzte Jahresabrechnung, Protokolle der letzten Versammlungen | Hausgeld, Rücklage, geplante Sanierungen |
Die Bank darf sich nicht auf Ihr Wort verlassen. Sie muss Ihre Angaben angemessen überprüfen, wo nötig anhand von Unterlagen, die unabhängig nachprüfbar sind (§ 505b Abs. 3 BGB). Deshalb reicht eine Zahl in der Selbstauskunft nicht, sie braucht den Beleg dazu.
02Einkommen: je nach Beruf andere Nachweise
Was die Bank als Einkommensnachweis sehen will, hängt davon ab, wie Sie Ihr Geld verdienen.
| Sie sind … | Typische Nachweise |
|---|---|
| angestellt | Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Dezember-Abrechnung, Arbeitsvertrag bei kurzer Betriebszugehörigkeit |
| verbeamtet | Bezügemitteilungen, Ernennungsurkunde |
| selbstständig oder freiberuflich | Einkommensteuerbescheide und Gewinnermittlungen der letzten zwei bis drei Jahre, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung |
| in Rente oder Pension | Rentenbescheid, Nachweise weiterer Einkünfte |
| schon Vermieter | Anlage V oder Steuerbescheid, Mietverträge der vorhandenen Wohnungen |
Wer in der Probezeit, in Elternzeit oder befristet beschäftigt ist, braucht zusätzliche Bestätigungen des Arbeitgebers. Welche, steht im Ratgeber Kredit in der Probezeit oder Elternzeit. Für Selbstständige gibt es einen eigenen Ratgeber: Kapitalanlage-Immobilie für Selbstständige.
„Ist es Pflicht, Wertpapiere anzugeben?“
Das fragte ein Interessent in einem unserer Beratungsgespräche beim Ausfüllen der Selbstauskunft. Unsere Antwort: Geben Sie Ihr Vermögen vollständig an, auch Wertpapiere. Sie verbessern das Bild, das die Bank von Ihnen hat, weil sie Reserven zeigen. Die Bank verlangt sie nicht als Einsatz, sie will sehen, dass Sie einen Puffer haben.

03Eigenkapitalnachweis: was zählt und was nicht
Eigenkapital ist das Geld, das Sie selbst in den Kauf stecken oder als Reserve vorhalten. Die Bank will sehen, dass es Ihnen gehört, dass es verfügbar ist und woher es stammt. Ein Kontostand allein reicht deshalb manchmal nicht.
| Gilt meist als Nachweis | Gilt meist nicht oder nur eingeschränkt |
|---|---|
| aktuelle Kontoauszüge von Giro- und Tagesgeldkonto | Screenshots aus der Banking-App ohne Namen und Datum |
| Depotauszug mit Datum und Kurswerten | Bargeld zu Hause oder im Schließfach |
| Kontoauszug eines Bausparvertrags | Edelmetall-Sparpläne (in unserer Praxis nicht anerkannt) |
| Rückkaufswert einer Lebensversicherung, schriftlich bestätigt | Geld, das nur für den Nachweis geliehen und danach zurücküberwiesen wird |
| Schenkung mit Schenkungsvertrag und Kontoeingang | erwartete Erbschaften oder Abfindungen ohne Beleg |
Wertpapiere setzen manche Banken nur mit einem Abschlag an, weil Kurse schwanken. Bei einer Schenkung von Eltern wollen Banken meist sehen, dass das Geld wirklich geschenkt ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Ein schriftlicher Schenkungsvertrag hilft.
Größere Eingänge kurz vor dem Kauf fallen auf. Banken und Notare unterliegen dem Geldwäschegesetz. Wenn 30.000 € zwei Wochen vor der Anfrage auf Ihr Konto kamen, wird die Bank fragen, woher sie stammen. Halten Sie den Beleg bereit, zum Beispiel den Verkauf eines Autos oder die Auszahlung eines Bausparvertrags.
Beim Kaufpreis selbst ist Bargeld ohnehin tabu. Seit dem 1. April 2023 darf der Kaufpreis einer Immobilie nicht mehr in bar, mit Kryptowerten, Gold oder Edelsteinen bezahlt werden (§ 16a GwG). Käufer und Verkäufer müssen dem Notar nachweisen, dass unbar gezahlt wurde, zum Beispiel mit einer Bankbestätigung.
04Eigenkapital nachweisen oder einsetzen?
„Wenn man Eigenkapital hat, würdest du empfehlen, es zu nutzen oder den kompletten Preis als Kredit aufzunehmen?“
Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen regelmäßig. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Rechnung zeigt aber, was jede Variante kostet.
Nehmen wir eine Wohnung für 200.000 € in Nordrhein-Westfalen. Dort fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer an, dazu rund 1,5 % für Notar und Grundbuch. Ohne Makler sind das 16.000 € Kaufnebenkosten. Die Käuferin hat 25.000 € auf dem Tagesgeldkonto. Sie kann die Nebenkosten selbst zahlen oder alles finanzieren und das Geld als Reserve behalten.
Für die Rechnung nehmen wir 3,8 % Sollzins an, wie in unseren anderen Ratgebern. Mitte Oktober 2026 liegen die besten Angebote für zehn Jahre Zinsbindung eher bei 4,0 bis 4,2 % (Dr. Klein, Sollzins 4,06 % am 07.10.2026). Für die Vollfinanzierung rechnen wir mit einem Aufschlag von 0,3 Prozentpunkten, weil Banken einen höheren Beleihungsauslauf meist teurer machen.
| A: Nebenkosten selbst | B: alles finanziert | |
|---|---|---|
| Darlehen | 200.000 € | 216.000 € |
| Zins (Annahme) | 3,8 % | 4,1 % |
| Monatsrate bei 2 % Tilgung | 966,67 € | 1.098,00 € |
| Gezahlte Zinsen in zehn Jahren | 67.431 € | 78.470 € |
| Restschuld nach zehn Jahren | 151.431 € | 162.710 € |
| Reserve auf dem Konto zu Beginn | 9.000 € | 25.000 € |
| Mehrkosten von B in zehn Jahren (Zinsen) | – | 11.039 € |
Variante B kostet im Monat 131 € mehr und in zehn Jahren rund 11.000 € mehr Zinsen. Dafür hat die Käuferin 16.000 € mehr auf dem Konto, wenn ein Mieter auszieht oder eine Sonderumlage kommt. Was schwerer wiegt, hängt von Ihrer Lage ab: Wer sonst keine Reserve hätte, für den kann B die ruhigere Variante sein, trotz der höheren Kosten.
Auch bei einer Vollfinanzierung will die Bank Vermögen sehen, nur eben als Reserve und nicht als Einsatz. Wie eine 110-%-Finanzierung funktioniert und für wen sie passt, steht in einem eigenen Ratgeber.
05Unterlagen zur Wohnung
Die Bank bewertet die Wohnung als Sicherheit. Bei einer vermieteten Wohnung prüft sie zusätzlich, ob die Miete stimmt und ob in der Eigentümergemeinschaft teure Beschlüsse anstehen. Welche Unterlagen sie dafür braucht, hängt davon ab, ob Sie gebraucht oder neu kaufen.
| Unterlage | Gebrauchte Wohnung | Neubau vom Bauträger |
|---|---|---|
| Exposé, Fotos, Grundriss | ja | ja, mit Visualisierungen |
| Kaufvertragsentwurf | ja | Bauträgervertrag mit Zahlungsplan nach MaBV |
| Grundbuchauszug | ja, aktuell | Grundbuch des Grundstücks |
| Teilungserklärung | ja | ja, oft im Entwurf |
| Wohnflächenberechnung | ja | ja |
| Baubeschreibung | selten | ja |
| Energieausweis | ja | ja, ggf. Bedarfsausweis |
| Mietvertrag | ja, wenn vermietet | Mietpool- oder Erstvermietungsvertrag, falls vorhanden |
| Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Protokolle | ja, letzte zwei bis drei Jahre | Wirtschaftsplan im Entwurf |
Die Protokolle der Eigentümerversammlung lesen viele Käufer nicht. Die Bank schon, und Sie sollten es auch. Dort steht, ob ein neues Dach, eine Heizung oder Fassadenarbeiten beschlossen sind. Wie Sie sie lesen, erklärt der Ratgeber Protokolle der Eigentümerversammlung prüfen. Bei Neubauten lohnt der Blick in den Ratgeber Bauträgervertrag prüfen.

06Die Finanzierungsanfrage Schritt für Schritt
Eine Finanzierungsanfrage ist die Bitte an eine Bank oder einen Vermittler, Ihre Finanzierung zu prüfen und Ihnen ein Angebot zu machen. Je vollständiger sie ist, desto belastbarer ist die Antwort.
- 01Selbstauskunft ausfüllen
Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden. Vollständig und ehrlich, auch kleine Ratenkredite.
- 02Einkommensnachweise sammeln
Gehaltsabrechnungen, Dezember-Abrechnung, Steuerbescheide, bei Selbstständigen die Gewinnermittlungen.
- 03Eigenkapital belegen
Aktuelle Auszüge aller Konten und Depots, die Sie angeben, mit Namen und Datum. Herkunft größerer Eingänge bereithalten.
- 04Objektunterlagen anfordern
Beim Verkäufer, Makler oder Bauträger: Exposé, Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Mietvertrag, Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.
- 05Alles als PDF bündeln
Gut lesbar, vollständig, sinnvoll benannt. Fotos vom Handy mit Schatten und abgeschnittenen Rändern kosten Rückfragen.
- 06Anfrage stellen und nachhalten
Fragen Sie nach, welche Unterlagen noch fehlen, und reichen Sie sie innerhalb weniger Tage nach.
Eine Finanzierungsbestätigung der Bank, die Sie dem Verkäufer oder dem Notar zeigen, ist noch keine verbindliche Zusage. Den Unterschied erklärt das Glossar unter Finanzierungsbestätigung. Was in die Selbstauskunft gehört, steht im Glossar unter Selbstauskunft für die Bank.
07Häufige Fehler bei den Unterlagen
- Kleine Kredite weglassen. Der Handyvertrag mit Ratenzahlung oder der Ratenkauf beim Möbelhaus steht in der Schufa. Fehlt er in der Selbstauskunft, wirkt das wie Verschweigen.
- Alte Auszüge schicken. Ein Depotauszug vom letzten Jahr zeigt nicht, was heute da ist.
- Unterlagen der Eigentümergemeinschaft vergessen. Ohne Wirtschaftsplan und Protokolle kann die Bank das Hausgeld und anstehende Kosten nicht einschätzen.
- Den Mietvertrag nicht beilegen. Ohne ihn kann die Bank die Miete nicht anrechnen, und Ihre Haushaltsrechnung sieht schlechter aus.
- Unklare Herkunft des Eigenkapitals. Ein großer Eingang ohne Erklärung verzögert die Prüfung.
- alle Einkommensnachweise vorliegen
- das Eigenkapital belegt ist und seine Herkunft klar ist
- die Objektunterlagen vollständig sind
- die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft noch fehlen
- ein großer Eingang auf dem Konto noch nicht erklärt ist
- Sie Ihre eigene Haushaltsrechnung noch nicht kennen
08Risiken und Grenzen
Vollständige Unterlagen machen eine Zusage wahrscheinlicher, aber nicht sicher. Die Bank entscheidet nach ihrer eigenen Haushaltsrechnung und ihrer Bewertung der Wohnung. Ist die Wohnung aus ihrer Sicht weniger wert als der Kaufpreis, verlangt sie mehr Eigenkapital oder lehnt ab.
Die Unterlagen der Wohnung schützen auch Sie. Wer Protokolle und Wirtschaftsplan erst nach dem Notartermin liest, entdeckt eine beschlossene Sonderumlage zu spät. Bei einer vermieteten Wohnung bleiben die üblichen Risiken: Leerstand, Mietausfall, steigendes Hausgeld und ein höherer Zins nach der Zinsbindung. Wie viel Kredit Ihr Haushalt trägt, zeigt der Ratgeber Wie viel Kredit bekomme ich?.
FAQHäufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für eine Baufinanzierung?
Ausweis, Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Eigenkapitalnachweise, Nachweise über laufende Kredite und die Unterlagen der Wohnung. Bei einer vermieteten Wohnung kommen Mietvertrag und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft dazu.
Wie weise ich Eigenkapital nach?
Mit aktuellen Auszügen Ihrer Konten, Depots oder Bausparverträge, auf denen Ihr Name, das Datum und der Betrag stehen. Bei größeren Eingängen kurz vor der Anfrage sollten Sie die Herkunft belegen können, etwa mit einem Schenkungsvertrag oder einem Kaufvertrag.
Wie alt dürfen Kontoauszüge für die Bank sein?
Das legt die Bank fest. Sie verlangt aktuelle Auszüge, damit sie sieht, was heute verfügbar ist. Fragen Sie vor dem Einreichen nach, welchen Stand sie braucht.
Zählt eine Schenkung der Eltern als Eigenkapital?
Ja, wenn das Geld wirklich geschenkt ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Banken wollen das oft schriftlich sehen. Ein Schenkungsvertrag und der Kontoeingang helfen.
Muss ich mein Eigenkapital komplett einsetzen?
Nein. Viele Käufer setzen einen Teil ein und behalten eine Reserve. Eine Vollfinanzierung kostet meist einen höheren Zins; im Beispiel sind es 131 € mehr Rate im Monat.
Kann ich den Kaufpreis bar bezahlen?
Nein. Seit dem 1. April 2023 ist Barzahlung beim Immobilienkauf verboten, ebenso die Zahlung mit Kryptowerten, Gold oder Edelsteinen (§ 16a GwG). Dem Notar muss die unbare Zahlung nachgewiesen werden.
Welche Unterlagen braucht die Bank bei einer vermieteten Wohnung zusätzlich?
Den Mietvertrag und einen Nachweis der aktuellen Miete, dazu Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Protokolle der Eigentümergemeinschaft. Damit kann sie die Miete anrechnen und das Hausgeld einschätzen.
Weiterlesen
Quellen
- § 505b Abs. 3 BGB (Überprüfung der Angaben bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- § 16a Geldwäschegesetz (Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien, seit 01.04.2023), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5 % (GV. NRW. 2014 S. 954)
- Bauzinsen: Dr. Klein, Sollzins 4,06 % für zehn Jahre am 07.10.2026, abgerufen am 15.10.2026
- Keyword-Daten: Semrush, Datenbank Deutschland, Stand 15.10.2026

Schreibt über Finanzierung und Kalkulation, Steuern und Pflegeimmobilien.
Michael verbindet seine Erfahrung als Banker und ehemaliger Portfolio Manager im Family Office mit der Praxis als eigener Immobilieninvestor. Er schreibt über belastbare Kalkulationen, Finanzierung, Risiken und strategischen Portfolioaufbau.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Finanzierungs- oder Rechtsberatung. Welche Unterlagen eine Bank verlangt und wie sie entscheidet, legt sie im Einzelfall fest.



