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Mietnomaden erkennen, vorbeugen und richtig handeln

Moe Afonso · 2026-10-14

Mietnomaden in vier Zahlen
2
Monatsmieten
Rückstand, ab dem Sie fristlos kündigen können
2
Kaltmieten
offene Kaution reicht ebenfalls für die fristlose Kündigung
2 Monate
Schonfrist
so lange kann der Mieter die Kündigung noch heilen
−3.120 €
im Beispiel
was drei Monate Zögern zusätzlich kosten

Der neue Mieter wirkte bei der Besichtigung gepflegt und freundlich. Die Unterlagen waren vollständig, die erste Miete kam pünktlich. Ab dem zweiten Monat kommt nichts mehr, auf Anrufe gibt es nur Vertröstungen.

Genau dieses Muster fürchten viele Vermieter, wenn sie das Wort Mietnomaden hören. Echte Mietnomaden sind selten. Wenn es aber passiert, entscheidet vor allem eines über die Höhe des Schadens: wie schnell Sie handeln.

Hier sehen Sie, woran Sie planvolle Nichtzahler vor dem Vertrag erkennen, welche Fristen ab dem ersten fehlenden Euro laufen und welche Werkzeuge das Gesetz Ihnen gibt. Wer eine vermietete Wohnung kauft, findet am Ende eine Liste, was vor dem Notartermin zu prüfen ist.

01Was Mietnomaden von Mietern in Zahlungsnot unterscheidet

Nicht jeder Mieter, der nicht zahlt, ist ein Mietnomade. Meist steckt eine Notlage dahinter, etwa Jobverlust, Krankheit oder Trennung. Diese Mieter reden oft mit Ihnen, zahlen Teilbeträge und suchen Hilfe beim Jobcenter oder Sozialamt.

Mietnomaden handeln dagegen nach Plan. Sie täuschen schon bei der Bewerbung über ihre Zahlungsfähigkeit oder ihre Absicht zu zahlen. Strafrechtlich kann das ein Eingehungsbetrug sein (§ 263 StGB). Gemeint ist ein Betrug, der schon mit dem Abschluss des Vertrags beginnt.

Die Unterscheidung hat praktische Folgen. Mit einem Mieter in Zahlungsnot lohnt oft ein Gespräch über Ratenzahlung, Wohngeld oder eine direkte Zahlung der Miete durch das Jobcenter. Bei einem planvollen Nichtzahler kostet jede Woche Gespräch nur Geld.

MerkmalMieter in ZahlungsnotMietnomade
Kontaktmeldet sich, erklärt die Lageweicht aus, vertröstet, ist nicht erreichbar
ZahlungenTeilbeträge, oft unregelmäßigerste Miete oder Kaution, danach nichts
Unterlagen bei der Bewerbungecht, nur die Lage hat sich geändertgefälscht oder geschönt
LösungRatenplan, Amt, einvernehmlicher AuszugKündigung, Klage, Räumung, Strafanzeige

02Warnsignale vor dem Mietvertrag

Auf den ersten Blick lassen sich Mietnomaden von guten Mietern kaum unterscheiden. Sie treten höflich auf, wirken solvent und haben alle Unterlagen dabei. Auffällig wird erst das Zusammenspiel kleiner Details.

WarnsignalWas Sie prüfen können
Großes Drängen auf schnellen Einzug, Vertragsabschluss am besten sofortAblauf in Ruhe durchziehen, Nachweise erst vom ausgewählten Bewerber verlangen
Gehaltsnachweise passen nicht zueinander (Rundungen, Schriftbild, Arbeitgeberdaten)Arbeitgeber über eine selbst recherchierte Nummer anrufen, nicht über die Nummer auf dem Dokument
Bonitätsauskunft nur als Kopie oder FotoAuskunft mit Prüfmöglichkeit verlangen, etwa einem Verifizierungscode des Anbieters
Kaution soll bar oder „nach dem Einzug“ gezahlt werdenerste Rate zum Mietbeginn per Überweisung, Quittung oder Kontoauszug aufbewahren
Bisherige Wohnadresse unklar oder ständig wechselndPersonalausweis mit Meldeadresse abgleichen
Auffällig hohe Wohnung für das angegebene EinkommenVerhältnis von Miete zu Nettoeinkommen nachrechnen

Was Sie fragen und verlangen dürfen, regelt seit Januar 2026 die neue Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden. Die Tabelle dazu und den Ablauf in sieben Schritten finden Sie im Ratgeber zur Mieterauswahl und Schufa-Auskunft.

03Die ersten Wochen nach dem Einzug

Die ersten zwei Monate sind Ihr Frühwarnsystem. Planvolle Nichtzahler zahlen oft genau so viel, dass der Schlüssel übergeben wird, und dann nichts mehr.

Die Kaution darf der Mieter in drei Monatsraten zahlen, die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 Abs. 2 BGB). Bleibt sie aus, ist das ein deutliches Signal. Ist der Mieter mit der Kaution in Höhe von zwei Kaltmieten im Rückstand, können Sie ohne Abmahnung fristlos kündigen (§ 569 Abs. 2a BGB). Betriebskosten-Vorauszahlungen zählen dabei nicht mit.

Legen Sie sich deshalb einen festen Termin in den Kalender, etwa den fünften Werktag jedes Monats in den ersten Monaten. Fehlt eine Zahlung, schreiben Sie noch am selben Tag eine Zahlungserinnerung mit Frist. Das dokumentiert den Rückstand und zeigt dem Mieter, dass Sie aufpassen.

Aus unseren Gesprächen
„Wer kümmert sich bei Mietnomaden oder Schäden?“

Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen zu vermieteten Wohnungen regelmäßig. Rechtlich kümmert sich der Eigentümer, praktisch meist ein Anwalt für Mietrecht. Eine Hausverwaltung für die Wohnung kann Mahnungen und Fristen überwachen, das finanzielle Risiko bleibt beim Vermieter. Deshalb zählt jede Woche, in der Sie früher reagieren.

04Wenn die Miete ausbleibt: Fristen und Schwellen

Bei Zahlungsverzug brauchen Sie für die fristlose Kündigung weder Abmahnung noch Fristsetzung (§ 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB). Entscheidend ist allein, ob der Rückstand eine der gesetzlichen Schwellen erreicht.

FallSchwelle für die fristlose KündigungGrundlage
Zwei Termine hintereinanderMiete ganz oder ein nicht unerheblicher Teil offen; bei Wohnraum mehr als eine Monatsmiete insgesamt§ 543 Abs. 2 Nr. 3 a, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB
Über einen längeren ZeitraumRückstand erreicht zwei Monatsmieten§ 543 Abs. 2 Nr. 3 b BGB
KautionRückstand in Höhe von zwei Kaltmieten§ 569 Abs. 2a BGB
Ständig unpünktliche Zahlungnach Abmahnung kann schon eine weitere Verspätung reichen§ 543 Abs. 1 BGB, BGH VIII ZR 364/04

Die zweite Zeile ist wichtig gegen den sogenannten Teilzahlungstrick. Manche Mieter zahlen immer gerade so viel, dass der Rückstand an zwei Terminen hintereinander unter einer Monatsmiete bleibt. Über mehrere Monate summiert sich der Rest trotzdem. Sobald er zwei volle Monatsmieten erreicht, können Sie kündigen.

Kündigen Sie fristlos und hilfsweise ordentlich, schriftlich mit Unterschrift und mit dem Rückstand als Grund. Der Mieter kann die fristlose Kündigung noch heilen, wenn er den gesamten Rückstand spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage zahlt oder ein Amt die Zahlung zusagt (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Das geht nur einmal in zwei Jahren. Wie Sie die Kündigung richtig zustellen, steht im Ratgeber zu den Kündigungsfristen im Mietvertrag.

05Beispielrechnung: was Zögern kostet

Sandra vermietet eine Wohnung für 700 € kalt plus 180 € Vorauszahlung, also 880 € warm. Die Kaution beträgt 2.100 €. Ab Januar zahlt der neue Mieter nicht mehr. Wir vergleichen zwei Wege. Name und Zahlen sind ausgedacht, die Rechnung ist ein Beispiel und keine Prognose.

Im Weg A kündigt Sandra Anfang Februar fristlos, sobald der zweite Termin verstrichen ist, klagt im März auf Räumung und Zahlung und beantragt die Sicherungsanordnung. Die Wohnung ist Ende August geräumt. Im Weg B glaubt sie den Ratenversprechen, bekommt zweimal 200 € und kündigt erst im Mai. Die Räumung folgt Ende Dezember.

Mietausfall bis zur Räumung
Weg A: sofort handelnWeg B: drei Monate abwarten
Monate ohne volle Miete812
Ausgefallene Warmmiete (× 880 €)7.040 €10.560 €
erhaltene Teilzahlungen0 €−400 €
verrechnete Kaution−2.100 €−2.100 €
Schaden ohne Verfahrenskosten−4.940 €−8.060 €
Eigene Beispielrechnung, Stand 14.10.2026. Annahme: Verfahrensdauer ab Klage rund fünf bis sechs Monate ohne Gegenwehr. Gericht, Anwalt und Räumung kommen in beiden Wegen etwa gleich hinzu, Beispielwerte im Ratgeber Räumungsklage. Die Betriebskosten an die Hausverwaltung zahlt Sandra in dieser Zeit selbst weiter.

Drei Monate Abwarten kosten Sandra 3.120 € mehr, obwohl sie in dieser Zeit sogar 400 € bekommen hat. Die Gebühren für Gericht und Anwalt fallen in beiden Wegen an. Der Zeitpunkt der Kündigung ist also der Hebel, den Sie selbst in der Hand haben.

Was Sandra die drei Monate Abwarten kosten
Zusätzliche Monate ohne Miete
−3.520 €
Erhaltene Teilzahlungen
+400 €
Mehrkosten insgesamt
−3.120 €
Annahmen wie in der Rechnung oben.

Ein Ratenplan kann trotzdem richtig sein, wenn ein Mieter in echter Not ist und schon Teilbeträge zahlt. Kündigen Sie dann trotzdem fristgerecht und vereinbaren Sie die Raten zusätzlich. Eine Kündigung lässt sich zurücknehmen, verlorene Monate nicht.

06Strafanzeige, Sicherungsanordnung, Räumung

Gegen planvolle Nichtzahler haben Sie drei Werkzeuge, die sich ergänzen.

So gehen Sie bei Verdacht auf Mietnomaden vor
  1. 01
    Belege sichern

    Bewerbungsunterlagen, Selbstauskunft, Kontoauszüge mit den Zahlungseingängen, Mahnungen mit Zustellnachweis und den Schriftverkehr geordnet ablegen.

  2. 02
    Fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen

    sobald eine der Schwellen erreicht ist, mit Aufforderung zur Räumung in ein bis zwei Wochen.

  3. 03
    Räumung und Zahlung zusammen einklagen

    und gleich die Sicherungsanordnung beantragen. Das Gericht kann anordnen, dass der Mieter für die Mieten ab Zustellung der Klage Sicherheit leistet (§ 283a ZPO).

  4. 04
    Einstweilige Verfügung nutzen

    Befolgt der Mieter die Sicherungsanordnung nicht, kann das Gericht die Räumung per einstweiliger Verfügung anordnen (§ 940a Abs. 3 ZPO). Das ist deutlich schneller als der Weg bis zum Urteil.

  5. 05
    Strafanzeige erstatten

    bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn es Hinweise auf gefälschte Unterlagen oder eine von Anfang an fehlende Zahlungsabsicht gibt. Die Anzeige ersetzt die Zivilklage nicht, sie läuft daneben.

  6. 06
    Räumen lassen

    am besten als Berliner Räumung. Der Gerichtsvollzieher setzt den Mieter aus der Wohnung, Sie kümmern sich um zurückgelassene Sachen und dürfen sie nach einem Monat verwerten (§ 885a ZPO).

Was Sie niemals tun sollten, ist selbst zu räumen. Schlösser tauschen, Strom abstellen oder Sachen vor die Tür stellen ist verbotene Eigenmacht und kann Sie schadensersatzpflichtig und strafbar machen. Ablauf, Dauer und Kosten des Verfahrens mit Gebührentabelle stehen im Ratgeber zur Räumungsklage, Ihren eigenen Fall rechnet der Räumungsklage-Kostenrechner durch.

07Kauf einer vermieteten Wohnung: Mieter prüfen

Wer eine vermietete Wohnung als Kapitalanlage kauft, übernimmt den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten (§ 566 BGB). Sie suchen sich den Mieter also nicht aus. Umso wichtiger ist, was Sie vor dem Notartermin über ihn wissen.

UnterlageWorauf Sie achten
Mietvertrag mit NachträgenMiethöhe, Staffel oder Index, Kautionshöhe, Sondervereinbarungen
Mietkonto der letzten 12 bis 24 Monatepünktliche Zahlungen, Rückstände, Mahnungen
Nachweis über die Kautionangelegt getrennt vom Vermögen des Verkäufers; sie geht beim Kauf auf Sie über (§ 566a BGB)
Laufende StreitigkeitenMietminderung, Kündigung, Klage, Mieterhöhungsverfahren
Letzte BetriebskostenabrechnungNachzahlung beglichen, Einwände des Mieters

Fehlt eine dieser Unterlagen, fragen Sie nach. Ein Mietkonto ohne Lücken ist kein Versprechen für die Zukunft, aber ein guter Hinweis. Zahlungsrückstände aus der Zeit vor dem Übergang stehen grundsätzlich dem Verkäufer zu, das sollte im Kaufvertrag geregelt sein. Mehr dazu im Ratgeber vermietete Eigentumswohnung kaufen.

Gut gerüstet sind Sie, wenn …
  • Sie Bewerber nach einem festen Ablauf auswählen und Nachweise prüfen
  • Sie Zahlungseingänge in den ersten Monaten aktiv kontrollieren
  • Sie eine Rücklage von mindestens drei bis sechs Warmmieten haben
Nachholbedarf haben Sie, wenn …
  • Sie Kaution oder erste Miete nur „auf Vertrauen“ verbucht haben
  • Sie bei Rückständen erst nach Monaten reagieren
  • Ihre Finanzierung keinen Monat ohne Miete verkraftet

08Risiken und Grenzen

Auch die beste Auswahl schließt einen Mietausfall nicht aus. Unterlagen lassen sich fälschen, und aus einem guten Mieter kann durch Jobverlust oder Krankheit ein zahlungsunfähiger werden.

Eine Mietausfallversicherung kann einen Teil des Schadens abfangen. Prüfen Sie die Bedingungen genau: Wartezeit nach Vertragsschluss, Höchstdauer der Leistung, Selbstbehalt, ob Gericht und Anwalt gedeckt sind und welche Bonitätsprüfung vor der Vermietung verlangt wird. Fehlt diese Prüfung, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Mehr dazu im Glossar Mietausfallversicherung.

Die Kaution deckt bei drei Kaltmieten selten den ganzen Schaden. Das Vermieterpfandrecht an Sachen des Mieters (§ 562 BGB) hilft in der Praxis wenig, weil unpfändbare Sachen ausgenommen sind. Rechnen Sie deshalb für jede vermietete Wohnung mit einer Liquiditätsreserve, die Kreditrate und Hausgeld für einige Monate trägt. Steuerlich bleibt Ihnen der Werbungskostenabzug: Nicht gezahlte Miete müssen Sie nicht versteuern, Zinsen, Abschreibung und Anwaltskosten setzen Sie weiter ab.

Weiterlesen

Quellen

  • §§ 543, 551, 562, 566, 566a, 569 BGB und § 197 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026
  • §§ 283a, 885a, 940a ZPO, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026
  • § 263 StGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026
  • BGH, Urteil vom 11.01.2006, VIII ZR 364/04 (fristlose Kündigung bei unpünktlicher Zahlung nach Abmahnung)
  • Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Januar 2026
  • Keyword-Daten: Semrush, Datenbank Deutschland, Stand 14.10.2026

FAQHäufige Fragen

Was sind Mietnomaden?

Mietnomaden sind Mieter, die eine Wohnung mit der Absicht anmieten, keine oder kaum Miete zu zahlen. Sie bleiben, bis sie geräumt werden, und ziehen dann weiter. Das unterscheidet sie von Mietern, die durch eine Notlage in Rückstand geraten.

Ab wann kann ich einem Mieter fristlos kündigen, der nicht zahlt?

Wenn er an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder der Rückstand über einen längeren Zeitraum zwei Monatsmieten erreicht. Eine Abmahnung ist dafür nicht nötig (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 BGB, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB).

Kann ich kündigen, wenn die Kaution nicht gezahlt wird?

Ja. Ist der Mieter mit der Kaution in Höhe von zwei Kaltmieten im Rückstand, können Sie ohne Abmahnung fristlos kündigen (§ 569 Abs. 2a BGB).

Ist Mietnomadentum strafbar?

Täuscht ein Mieter schon beim Vertragsschluss über seine Zahlungsfähigkeit oder seine Zahlungsabsicht, kann das ein Eingehungsbetrug nach § 263 StGB sein. Bloßer Zahlungsverzug ohne Täuschung ist dagegen nicht strafbar.

Darf ich das Schloss austauschen oder den Strom abstellen?

Nein. Eigenmächtige Räumung ist verbotene Eigenmacht, auch wenn der Mieter seit Monaten nicht zahlt. Sie riskieren Schadensersatz und eine Strafanzeige gegen sich selbst. Der einzige Weg führt über Räumungsurteil oder einstweilige Verfügung und den Gerichtsvollzieher.

Wie lange dauert es, Mietnomaden loszuwerden?

Ohne Gegenwehr meist fünf bis acht Monate von der Kündigung bis zur Räumung, mit Widerspruch, Räumungsfrist oder Vollstreckungsschutz ein Jahr und mehr. Mit Sicherungsanordnung und einstweiliger Verfügung kann es schneller gehen, wenn der Mieter die Sicherheit nicht leistet.

Zahlt eine Versicherung bei Mietnomaden?

Eine Mietausfallversicherung kann ausgefallene Miete und teils Räumungs- oder Reinigungskosten übernehmen. Die Bedingungen unterscheiden sich stark. Achten Sie auf Wartezeit, Höchstdauer, Selbstbehalt und die geforderte Bonitätsprüfung vor der Vermietung.

Was muss ich beim Kauf einer vermieteten Wohnung prüfen?

Lassen Sie sich Mietvertrag, Mietkonto der letzten ein bis zwei Jahre, den Kautionsnachweis und Informationen über laufende Streitigkeiten geben. Sie übernehmen den Mieter mit dem Kauf, deshalb gehören diese Unterlagen vor den Notartermin.