Lohnsteuerermäßigung bei Vermietung
Lohnsteuerermäßigung erklärt: Freibetrag für Vermietungsverluste nach § 39a EStG, ab wann er gilt, Rechenbeispiel und Pflicht zur Steuererklärung.
Häufige Fragen
Muss ich jedes Jahr einen neuen Antrag stellen?
Der Freibetrag gilt höchstens zwei Kalenderjahre. Ändern sich die Zahlen, etwa durch eine neue Wohnung, stellen Sie einen neuen Antrag.
Gilt die 600-Euro-Grenze auch für Vermietungsverluste?
Die Antragsgrenze von 600 € in § 39a Abs. 2 EStG betrifft Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Vermietungsverluste nach § 39a Abs. 1 Nr. 5 EStG sind dort nicht genannt.