Glossar · Kauf & Notar

    Notar: unparteiischer Begleiter des Immobilienkaufs


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    14. Oktober 20262 Min. Lesezeit

    01Das Wichtigste in Kürze

    • Unparteiisch: Der Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten (§ 14 Abs. 1 BNotO).
    • Belehrung: Er erforscht den Willen der Beteiligten, klärt den Sachverhalt und belehrt über die rechtliche Tragweite (§ 17 Abs. 1 BeurkG).
    • Feste Gebühren: Die Kosten ergeben sich aus dem GNotKG. Abweichende Gebührenvereinbarungen sind unwirksam (§ 125 GNotKG), siehe Notarkosten.
    • Zwei Formen: Nur-Notare üben das Amt hauptberuflich aus, Anwaltsnotare zusätzlich zum Anwaltsberuf (§ 3 BNotO). Welche Form gilt, hängt vom Bundesland ab.

    02Aufgaben beim Wohnungskauf

    SchrittWas der Notar tut
    Vorbereitungentwirft den Kaufvertrag, sieht das Grundbuch ein
    Fristversendet den Entwurf an Verbraucher in der Regel zwei Wochen vor dem Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG)
    Beurkundungliest den Vertrag vor, belehrt, lässt unterschreiben, siehe notarielle Beurkundung
    Sicherungbeantragt die Auflassungsvormerkung
    Genehmigungenholt Löschungsunterlagen, Verwalterzustimmung, Vorkaufsrechtsverzicht ein
    Fälligkeitversendet die Fälligkeitsmitteilung
    Abschlussbeantragt die Eigentumsumschreibung nach Zahlungsnachweis
    Unterlagen und Schlüssel für die Übertragung einer Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    03Was der Notar nicht prüft

    • Kein Wertgutachten: Ob der Kaufpreis angemessen ist, prüft der Notar nicht.
    • Kein Baugutachten: Zustand, Mängel, Feuchtigkeit oder Rücklagen der Gemeinschaft sind nicht Teil seiner Aufgabe.
    • Keine Wirtschaftlichkeit: Ob Miete, Finanzierung und Steuerwirkung zusammenpassen, beurteilt er nicht.

    Annahmen (ausgedacht): Herr Demir kauft eine vermietete Wohnung für 240.000 €. Der Notar belehrt ihn ausführlich zum Vertrag. Dass die Eigentümerversammlung eine teure Dachsanierung angekündigt hat, steht nicht im Grundbuch. Diese Information findet Herr Demir nur in den Protokollen der Gemeinschaft, die er selbst anfordern muss.

    04Was das für Kapitalanleger bedeutet

    • Fragen vorher klären: Nutzen Sie die Zeit zwischen Entwurf und Termin, um Fragen an den Notar zu schicken.
    • Wahl des Notars: Käufer und Verkäufer können den Notar frei vereinbaren. Wer die Kosten trägt, steht im Kaufvertrag.
    • Unterlagen selbst prüfen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Mietvertrag gehören in Ihre eigene Prüfung, siehe Ratgeber Kaufvertrag Eigentumswohnung prüfen.

    FAQHäufige Fragen

    Haftet der Notar für Fehler?

    Ja, für schuldhafte Amtspflichtverletzungen haftet er nach § 19 BNotO. Für Umstände, die nicht zu seinen Pflichten gehören, etwa den Zustand der Wohnung, haftet er nicht.

    Steht der Notar auf der Seite des Bauträgers, wenn dieser ihn vorschlägt?

    Nein. Er bleibt unparteiisch, auch wenn ein Bauträger ihn regelmäßig beauftragt. Ein Verbraucher kann dennoch einen eigenen Notar vorschlagen.

    Quellen

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Vermietung, Nebenkosten, Mietrecht und Mehrfamilienhäuser.

    Als Bauingenieur, Immobilieninvestor und Berater mit rund 14 Jahren Finanzpraxis betrachtet Moe Gebäude zuerst technisch. Er schreibt über Substanz, Vermietung, laufende Kosten und Investments, die auch jenseits des Prospekts tragen.

    Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung.

    InvestImmo.de

    Notar beim Immobilienkauf: Aufgaben

    Was ist ein Notar? Seine Rolle beim Wohnungskauf, welche Aufgaben er übernimmt, was er nicht prüft und wer ihn auswählt – kurz und mit Rechtsgrundlagen.

    Häufige Fragen

    Haftet der Notar für Fehler?

    Ja, für schuldhafte Amtspflichtverletzungen haftet er nach § 19 BNotO. Für Umstände, die nicht zu seinen Pflichten gehören, etwa den Zustand der Wohnung, haftet er nicht.

    Steht der Notar auf der Seite des Bauträgers, wenn dieser ihn vorschlägt?

    Nein. Er bleibt unparteiisch, auch wenn ein Bauträger ihn regelmäßig beauftragt. Ein Verbraucher kann dennoch einen eigenen Notar vorschlagen.