Verwaltungsbeirat in der WEG: Aufgaben
Verwaltungsbeirat nach § 29 WEG: Wahl, Aufgaben bei Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Haftung und Nutzen für Kapitalanleger.
Häufige Fragen
Muss jede Eigentümergemeinschaft einen Verwaltungsbeirat haben?
Nein. Die Eigentümer können einen Beirat bestellen, müssen es aber nicht.
Haftet der Beirat für Fehler des Verwalters?
Nicht für die Fehler selbst. Er haftet nur für eigene Pflichtverletzungen und bei unentgeltlicher Tätigkeit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.