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Wohnungsgeberbestätigung erklärt

Wohnungsgeberbestätigung erklärt: Pflicht nach § 19 BMG, Frist von zwei Wochen, Pflichtangaben, Bußgeld und wer sie bei Kapitalanlagen ausstellt.

Häufige Fragen

Kann der Mieter die Bestätigung selbst ausfüllen?

Er kann das Formular vorbereiten. Unterschreiben muss der Wohnungsgeber oder die von ihm beauftragte Person.

Was gilt bei einem Eigentümerwechsel?

Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung dem Mieter überlässt. Für Mieter, die schon wohnen, braucht es keine neue Bestätigung; der Eigentümerwechsel ändert die Meldeadresse nicht.