Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum erklärt
Zweckentfremdungsverbot erklärt: wann Leerstand, Ferienvermietung oder Büronutzung genehmigt werden müssen, Landesrecht, Bußgelder und Folgen für Anleger.
Häufige Fragen
Darf ich meine Wohnung möbliert auf Zeit vermieten?
Vermietung zum Wohnen, auch möbliert und für einige Monate, ist grundsätzlich Wohnnutzung. Wie die Gemeinde kurze Mietzeiten einordnet, regelt die Satzung. Mehr zum Thema im Ratgeber Möbliert vermieten.
Gilt das Verbot auch für Neubauten?
Das hängt vom Landesrecht ab. Die Landesgesetze grenzen den erfassten Wohnraum unterschiedlich ab.