Ratgeber · Kapitalanlage

    Ferienwohnung als Kapitalanlage: was nach Kosten und Steuern bleibt

    Mehr Miete pro Nacht heißt nicht mehr Geld am Jahresende. Wir rechnen eine Ferienwohnung ehrlich gegen eine dauerhaft vermietete Wohnung und zeigen, wo das Finanzamt genau hinsieht.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    15. Oktober 202610 Min. Lesezeit
    Ferienwohnung und Dauervermietung im Beispiel
    14.400 €
    Einnahmen Ferienwohnung
    120 Nächte zu 120 €
    10.800 €
    Einnahmen Dauervermietung
    75 m² zu 12 € kalt
    −538 €
    pro Monat Ferienwohnung
    nach Steuern, mit Tilgung
    −325 €
    pro Monat Dauervermietung
    nach Steuern, mit Tilgung

    Sie verbringen seit Jahren den Sommer an derselben Küste. Abends rechnen Sie im Kopf: 120 Euro pro Nacht, 150 Nächte im Jahr, das wären 18.000 Euro Miete. Eine normale Wohnung zum gleichen Preis bringt vielleicht 11.000 Euro. Die Ferienwohnung wirkt wie die bessere Kapitalanlage.

    Auf dem Papier stimmt das. Am Konto sieht es oft anders aus. Vermittlungsprovision, Endreinigung, Strom, Internet, Möbel und Leerlauf in der Nebensaison zahlt bei der Ferienwohnung der Eigentümer, nicht der Gast. Und das Finanzamt prüft genauer, ob Sie überhaupt Gewinn erzielen wollen.

    Dieser Ratgeber rechnet beides gegeneinander: eine Ferienwohnung und eine dauerhaft vermietete Wohnung, gleicher Kaufpreis, gleiche Finanzierung. Danach wissen Sie, an welchen Stellen sich die Rechnung entscheidet.

    01Was eine Ferienwohnung von einer vermieteten Wohnung unterscheidet

    Beides ist Vermietung, aber es sind zwei verschiedene Geschäfte. Bei der Dauervermietung haben Sie einen Mieter, einen Vertrag und zwölf Mietzahlungen im Jahr. Bei der Ferienwohnung haben Sie 20 bis 50 Gäste im Jahr, jeder mit Anreise, Schlüssel, Reinigung und Bewertung.

    MerkmalFerienwohnungDauerhaft vermietete Wohnung
    Einnahmenpro Nacht, stark saisonabhängigmonatliche Kaltmiete, gleichmäßig
    Nebenkostenträgt der Eigentümer (Strom, Wasser, Heizung, Internet)großteils auf den Mieter umlegbar
    VermarktungPlattform oder Agentur, Provision meist prozentualeinmalige Mietersuche alle paar Jahre
    Ausstattungvoll möbliert, regelmäßiger Ersatzmeist unmöbliert
    Umsatzsteuerkurzfristige Beherbergung ist umsatzsteuerpflichtig (7 %)Wohnraumvermietung ist umsatzsteuerfrei
    Abschreibunglinear, keine Sonder-AfA nach § 7blinear, bei Neubau degressive AfA und Sonder-AfA möglich
    Rechtliche HürdenBebauungsplan, Zweckentfremdung, TeilungserklärungMietrecht, Mietpreisbremse
    Eigennutzungmöglich, mit steuerlichen Folgennicht möglich

    Die Tabelle zeigt schon die Richtung. Die Ferienwohnung bringt mehr Umsatz, kostet aber mehr Arbeit und mehr Geld im Betrieb. Ob am Ende mehr übrig bleibt, hängt fast nur an einer Zahl: der Belegung.

    02Beispielrechnung: Ferienwohnung gegen Dauervermietung

    Nehmen wir Familie Brandt. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose. Brandts haben 30.000 Euro Eigenkapital für die Kaufnebenkosten und finanzieren den Kaufpreis von 300.000 Euro voll. Herr Brandt versteuert allein 70.000 Euro im Jahr.

    Variante A ist eine möblierte Ferienwohnung, die 120 Nächte im Jahr belegt ist. Variante B ist eine Wohnung mit 75 Quadratmetern, dauerhaft vermietet für 12 Euro kalt pro Quadratmeter. Für die Ferienwohnung kommen 15.000 Euro Möbel aus eigenem Geld dazu.

    Das erste volle Jahr (Zins 3,8 %, Tilgung 1,5 %)
    FerienwohnungDauervermietung
    Einnahmen14.400 €10.800 €
    Vermittlung (20 % der Einnahmen)−2.880 €0 €
    Reinigung (30 Wechsel zu 60 €)−1.800 €0 €
    Strom, Wasser, Heizung, Internet−2.400 €0 €
    Hausgeld nicht umlegbar, Instandhaltung−1.800 €−1.800 €
    Rücklage für Möbel−1.000 €0 €
    Zinsen (300.000 € zu 3,8 %)−11.400 €−11.400 €
    Tilgung (1,5 %)−4.500 €−4.500 €
    Ergebnis vor Steuern pro Jahr−11.380 €−6.900 €
    Steuerlicher Verlust (mit AfA 4.950 €, Möbel-AfA 1.500 €)−12.330 €−7.350 €
    Steuerersparnis bei 70.000 € zvE (ledig, § 32a EStG 2026)+4.921 €+2.997 €
    Ergebnis nach Steuern pro Jahr−6.459 €−3.903 €
    pro Monat−538 €−325 €
    Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026. Gebäudeanteil 75 % von 330.000 € (Kaufpreis plus Nebenkosten), lineare AfA 2 %. Möbel über 10 Jahre abgeschrieben. Einkommensteuer ohne Soli und Kirchensteuer: 18.264 € ohne Wohnung, 13.343 € mit Ferienwohnung, 15.267 € mit Dauervermietung. Kosten sind Annahmen, keine Marktwerte.

    Die Ferienwohnung bringt 3.600 Euro mehr Einnahmen. Davon fressen Vermittlung, Reinigung und Verbrauchskosten allein 7.080 Euro wieder auf. Unterm Strich zahlen Brandts für die Ferienwohnung jeden Monat rund 213 Euro mehr zu als für die vermietete Wohnung, obwohl die Steuer einen Teil auffängt.

    Die Tilgung von 4.500 Euro steckt in beiden Varianten. Sie ist Vermögensaufbau, kein Verlust. Ohne Tilgung läge die Ferienwohnung nach Steuern bei rund −1.959 Euro im Jahr, die Dauervermietung bei rund +597 Euro.

    Was eine Ferienwohnung im Beispiel pro Jahr übrig lässt, vor Zins und Tilgung
    90 Nächte
    2.090 €
    120 Nächte
    4.520 €
    160 Nächte
    7.760 €
    Dauervermietung zum Vergleich
    9.000 €
    Einnahmen minus Vermittlung, Reinigung, Verbrauch, Hausgeld und Möbelrücklage. Bei der Dauervermietung: Kaltmiete minus 1.800 € nicht umlegbare Kosten. Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026.

    Selbst bei 160 Nächten, also fast jedem zweiten Tag, holt die Ferienwohnung die Dauervermietung im Beispiel nicht ein. Das ändert sich nur, wenn der Übernachtungspreis deutlich höher liegt oder Sie Reinigung und Gästebetreuung selbst übernehmen. Dann kaufen Sie aber eher einen Nebenjob als eine Kapitalanlage.

    Werkzeug
    Wie rechnet sich Ihr eigenes Objekt?

    Geben Sie Kaufpreis, Miete und Kosten ein und vergleichen Sie Ihre Varianten.

    Prüfung von Grundstücksplan und Wohngebäudemodell
    KI-generiertes Symbolbild

    03Die 25-%-Regel: wann das Finanzamt Verluste anerkennt

    Verluste aus Vermietung dürfen Sie mit Ihrem Gehalt verrechnen. Das gilt aber nur, wenn Sie auf Dauer einen Überschuss erzielen wollen. Juristen nennen das Einkünfteerzielungsabsicht. Fehlt sie, spricht man umgangssprachlich von Liebhaberei, und die Verluste zählen steuerlich nicht.

    Bei einer dauerhaft vermieteten Wohnung unterstellt das Finanzamt diese Absicht in der Regel. Bei Ferienwohnungen hat der Bundesfinanzhof engere Regeln aufgestellt. Im Urteil vom 11. August 2025 (IX R 23/24) hat er sie konkret gefasst:

    So prüft das Finanzamt eine Ferienwohnung
    1. 01
      Nur Feriengäste

      Die Wohnung wird ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit dafür bereitgehalten. Eigene Nutzung, auch nur eine Woche, ist hier nicht vorgesehen.

    2. 02
      Ortsübliche Belegung

      Ihre Vermietungstage werden mit dem Durchschnitt der Ferienwohnungen am Ort verglichen. Grundlage können Daten des Statistischen Landesamts sein (BFH, IX R 33/19).

    3. 03
      Nicht mehr als 25 % darunter

      Liegt Ihre Belegung höchstens 25 % unter dem Ortsdurchschnitt, gilt die Absicht als gegeben. Im entschiedenen Fall lag der Ortsdurchschnitt bei 108 bzw. 87 Tagen im Jahr.

    4. 04
      Drei bis fünf Jahre zusammen

      Maßgeblich ist der Durchschnitt über drei bis fünf zusammenhängende Jahre. Ein schwaches Jahr allein kippt die Wertung nicht.

    5. 05
      Sonst Prognose

      Wird die Grenze deutlich unterschritten oder nutzen Sie die Wohnung selbst, verlangt das Finanzamt eine Überschussprognose, in der Regel über 30 Jahre.

    Dokumentieren Sie deshalb jede Buchung und jede Anfrage. Wer sich Eigennutzung vorbehält, muss mit einer Prognoserechnung rechnen. Fällt sie negativ aus, bleiben die Verluste aus der Beispielrechnung steuerlich unberücksichtigt. Bei Familie Brandt wären das 4.921 Euro Steuerersparnis weniger im Jahr.

    04Umsatzsteuer, Gewerbe und Abschreibung

    Die Vermietung von Wohnraum ist normalerweise umsatzsteuerfrei. Für die kurzfristige Beherbergung von Gästen gilt das nicht (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Ferienvermietung ist deshalb umsatzsteuerpflichtig, mit dem ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG).

    Viele private Vermieter fallen unter die Kleinunternehmerregel. Sie gilt, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Dann stellen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung, können aber auch keine Vorsteuer aus Kaufpreis-Nebenkosten oder Möbeln ziehen. Wer mehrere Wohnungen hat oder umsatzsteuerpflichtige Nebentätigkeiten, sollte die Grenze mit dem Steuerberater durchrechnen.

    ThemaFerienwohnungRechtsgrundlage
    Umsatzsteuer7 % auf Übernachtungen, außer Kleinunternehmer§ 4 Nr. 12 S. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 11, § 19 UStG
    Lineare AfA2 % bzw. 3 % bei Fertigstellung ab 2023§ 7 Abs. 4 EStG
    Degressive AfA 5 %in aller Regel nicht, da kein Wohnzweck§ 7 Abs. 5a EStG, BFH IX R 8/97
    Sonder-AfA Mietwohnungsneubauausgeschlossen§ 7b EStG, BMF v. 21.05.2025 Rn. 35–36
    EinkunftsartVermietung und Verpachtung, bei hotelähnlichen Leistungen Gewerbebetrieb möglich§ 21 bzw. § 15 EStG

    Die Abschreibung ist der unterschätzte Punkt. Der Bundesfinanzhof hat schon 2000 entschieden, dass Ferienwohnungen, die an wechselnde Gäste gehen, nicht Wohnzwecken dienen (IX R 8/97). Die Förderungen für neuen Mietwohnraum zielen aber genau auf Wohnzwecke. Wer eine Neubau-Ferienwohnung mit 5 % degressiver AfA kalkuliert, rechnet sich die Wohnung schön.

    Bieten Sie hotelähnliche Leistungen an, etwa tägliche Reinigung, Frühstück oder eine Rezeption, kann aus der Vermietung ein Gewerbebetrieb werden. Dann können Gewerbesteuer anfallen, und ein Verkauf ist nicht mehr nach zehn Jahren steuerfrei. Diese Grenze sollten Sie vor dem Kauf mit dem Steuerberater klären.

    Wohngebäude mit gemeinsamem grünen Innenhof
    KI-generiertes Symbolbild

    05Vor dem Kauf prüfen: darf hier überhaupt vermietet werden?

    Ob eine Wohnung an Feriengäste gehen darf, entscheidet nicht nur der Eigentümer. Drei Ebenen reden mit, und jede kann das Konzept beenden.

    Vier Prüfungen vor dem Notartermin
    1. 01
      Teilungserklärung lesen

      Steht dort eine Zweckbestimmung „Wohnen“ ohne Ferienvermietung oder ein ausdrückliches Verbot, ist Kurzzeitvermietung riskant. Ein späteres Verbot durch Mehrheitsbeschluss geht nur mit Zustimmung aller Eigentümer (BGH, V ZR 112/18).

    2. 02
      Bebauungsplan prüfen

      Ferienwohnungen sind nicht in jedem Baugebiet zulässig. Die Gemeinde gibt Auskunft, ob die Nutzung genehmigt ist oder eine Nutzungsänderung braucht.

    3. 03
      Zweckentfremdungssatzung prüfen

      Viele Städte verlangen eine Genehmigung oder Registriernummer für Kurzzeitvermietung, etwa Berlin, Hamburg oder Köln. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder.

    4. 04
      Gemeindeabgaben erfragen

      Kurtaxe, Gästebeitrag, Fremdenverkehrsabgabe und Zweitwohnungsteuer regelt jede Gemeinde selbst. Lassen Sie sich die aktuellen Sätze schriftlich geben.

    Fragen Sie den Verkäufer zusätzlich nach den Buchungszahlen der letzten drei Jahre, nach Bewertungen auf den Plattformen und nach dem Vertrag mit der Vermietungsagentur. Eine Ferienwohnung ohne belegte Historie ist eine Wette auf Ihre eigene Vermarktung.

    06Für wen eine Ferienwohnung passt und für wen nicht

    Kann passen
    • Sie kennen den Ort seit Jahren und können Preise und Belegung realistisch einschätzen.
    • Sie wollen sich um Gäste, Bewertungen und Ausstattung selbst kümmern oder haben eine verlässliche Agentur vor Ort.
    • Ihr Eigenkapital ist so hoch, dass auch ein schwaches Jahr ohne Steuerersparnis tragbar bleibt.
    • Sie suchen auch einen Ort für den eigenen Urlaub und akzeptieren dafür eine schwächere Rechnung.
    Passt eher nicht
    • Sie wollen eine Kapitalanlage mit wenig Aufwand und planbaren Einnahmen.
    • Die Finanzierung trägt sich nur mit der Steuerersparnis aus der Verlustverrechnung.
    • Sie kalkulieren mit degressiver AfA oder Sonder-AfA.
    • Sie wohnen weit entfernt und haben niemanden vor Ort.

    07Risiken: worauf Sie achten sollten

    Belegung. Ein verregneter Sommer, eine Baustelle vor dem Haus oder ein neuer Ferienpark in der Nähe senken die Nächte schnell um ein Viertel. In der Beispielrechnung kosten 30 Nächte weniger rund 2.400 Euro im Jahr.

    Plattformabhängigkeit. Ändert ein Buchungsportal Provision, Suchreihenfolge oder Regeln, spüren Sie das sofort. Eigene Stammgäste puffern das nur zum Teil.

    Steuerliche Anerkennung. Unterschreiten Sie die ortsübliche Belegung deutlich oder nutzen Sie die Wohnung selbst, entfällt die Verlustverrechnung womöglich. Dann trägt der Cashflow vor Steuern allein.

    Regulierung. Gemeinden verschärfen Zweckentfremdungs- und Zweitwohnungsregeln, vor allem in Orten mit Wohnungsmangel. Was heute erlaubt ist, kann in einigen Jahren genehmigungspflichtig sein.

    Zinsen und Anschlussfinanzierung. Wie bei jeder finanzierten Immobilie kann der Zins nach Ablauf der Zinsbindung höher liegen. Bei schwankenden Einnahmen trifft das härter als bei einer festen Monatsmiete.

    Instandhaltung und Ausstattung. Häufige Gästewechsel verschleißen Böden, Küche und Möbel schneller. Planen Sie dafür eine eigene Rücklage zusätzlich zum Hausgeld ein.

    FAQHäufige Fragen

    Lohnt sich eine Ferienwohnung als Kapitalanlage?

    Das hängt vor allem von der Belegung und den Kosten ab. Im Beispiel bringt eine Ferienwohnung mit 120 Nächten 3.600 Euro mehr Einnahmen als eine dauerhaft vermietete Wohnung, lässt aber nach Kosten und Steuern rund 213 Euro im Monat weniger übrig. Wer selbst vermietet und eine hohe Belegung erreicht, kann besser liegen.

    Kann ich Verluste aus der Ferienwohnung von der Steuer absetzen?

    Ja, wenn Sie ausschließlich an Feriengäste vermieten und die ortsübliche Vermietungszeit um nicht mehr als 25 % unterschreiten. Maßgeblich ist der Durchschnitt über drei bis fünf Jahre (BFH, IX R 23/24). Bei Eigennutzung oder deutlich geringerer Belegung verlangt das Finanzamt eine Überschussprognose.

    Muss ich für eine Ferienwohnung Umsatzsteuer zahlen?

    Kurzfristige Beherbergung ist umsatzsteuerpflichtig, der Satz beträgt 7 %. Liegt Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregel nach § 19 UStG nutzen.

    Gilt die degressive AfA für eine neue Ferienwohnung?

    In aller Regel nicht. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG setzt Wohnzwecke voraus, und an Feriengäste vermietete Wohnungen dienen nach der Rechtsprechung nicht Wohnzwecken. Die Sonder-AfA nach § 7b EStG schließt Ferienwohnungen ausdrücklich aus. Die lineare AfA von 2 % bzw. 3 % bleibt.

    Darf ich meine Eigentumswohnung an Feriengäste vermieten?

    Das richtet sich nach Teilungserklärung, Bebauungsplan und den Regeln der Stadt. Ist Ferienvermietung in der Teilungserklärung erlaubt, kann die Eigentümergemeinschaft sie nicht einfach per Mehrheitsbeschluss verbieten (BGH, V ZR 112/18). In vielen Großstädten brauchen Sie zusätzlich eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsrecht.

    Ist der Verkauf einer Ferienwohnung nach zehn Jahren steuerfrei?

    Bei privater Vermietung ja, die Spekulationsfrist beträgt zehn Jahre (§ 23 EStG). Nutzen Sie die Wohnung ausschließlich selbst, kann der Verkauf auch früher steuerfrei sein. Wird die Vermietung als Gewerbebetrieb eingestuft, ist der Gewinn dagegen unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

    Wie finanziere ich eine Ferienwohnung?

    Banken bewerten Ferienwohnungen oft vorsichtiger als dauerhaft vermietete Wohnungen, weil die Einnahmen schwanken. Rechnen Sie mit höherem Eigenkapital und einer Haushaltsrechnung, die auch ohne Mieteinnahmen trägt. Vergleichen Sie die Konditionen vor dem Kauf.

    Weiterlesen

    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.

    • BFH, Urteil vom 11.08.2025, IX R 23/24 (ortsübliche Vermietungszeit, 25-%-Grenze, Zeitraum drei bis fünf Jahre)
    • BFH, Urteil vom 26.05.2020, IX R 33/19 (Vergleich mit Daten des Statistikamts)
    • BFH, Urteil vom 14.03.2000, IX R 8/97 (Ferienwohnungen dienen nicht Wohnzwecken)
    • BGH, Urteil vom 12.04.2019, V ZR 112/18 (Verbot der Kurzzeitvermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer)
    • § 4 Nr. 12, § 12 Abs. 2 Nr. 11, § 19 UStG, gesetze-im-internet.de
    • §§ 7, 7b, 21, 23, 32a EStG, gesetze-im-internet.de
    • BMF-Schreiben vom 21.05.2025 zur Sonder-AfA nach § 7b EStG, Rn. 35–36
    • Keyword-Daten: Semrush, Datenbank Deutschland, Stand 14.10.2026
    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Finanzierung und Kalkulation, Steuern und Pflegeimmobilien.

    Michael verbindet seine Erfahrung als Banker und ehemaliger Portfolio Manager im Family Office mit der Praxis als eigener Immobilieninvestor. Er schreibt über belastbare Kalkulationen, Finanzierung, Risiken und strategischen Portfolioaufbau.

    Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen, Stand 14.10.2026.

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    A4-Format · 2.265 Wörter · Stand 15. Oktober 2026

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    Ferienwohnung als Kapitalanlage: was nach Kosten und Steuern bleibt

    Michael Pauker · 2026-10-15

    Ferienwohnung und Dauervermietung im Beispiel
    14.400 €
    Einnahmen Ferienwohnung
    120 Nächte zu 120 €
    10.800 €
    Einnahmen Dauervermietung
    75 m² zu 12 € kalt
    −538 €
    pro Monat Ferienwohnung
    nach Steuern, mit Tilgung
    −325 €
    pro Monat Dauervermietung
    nach Steuern, mit Tilgung

    Sie verbringen seit Jahren den Sommer an derselben Küste. Abends rechnen Sie im Kopf: 120 Euro pro Nacht, 150 Nächte im Jahr, das wären 18.000 Euro Miete. Eine normale Wohnung zum gleichen Preis bringt vielleicht 11.000 Euro. Die Ferienwohnung wirkt wie die bessere Kapitalanlage.

    Auf dem Papier stimmt das. Am Konto sieht es oft anders aus. Vermittlungsprovision, Endreinigung, Strom, Internet, Möbel und Leerlauf in der Nebensaison zahlt bei der Ferienwohnung der Eigentümer, nicht der Gast. Und das Finanzamt prüft genauer, ob Sie überhaupt Gewinn erzielen wollen.

    Dieser Ratgeber rechnet beides gegeneinander: eine Ferienwohnung und eine dauerhaft vermietete Wohnung, gleicher Kaufpreis, gleiche Finanzierung. Danach wissen Sie, an welchen Stellen sich die Rechnung entscheidet.

    01Was eine Ferienwohnung von einer vermieteten Wohnung unterscheidet

    Beides ist Vermietung, aber es sind zwei verschiedene Geschäfte. Bei der Dauervermietung haben Sie einen Mieter, einen Vertrag und zwölf Mietzahlungen im Jahr. Bei der Ferienwohnung haben Sie 20 bis 50 Gäste im Jahr, jeder mit Anreise, Schlüssel, Reinigung und Bewertung.

    MerkmalFerienwohnungDauerhaft vermietete Wohnung
    Einnahmenpro Nacht, stark saisonabhängigmonatliche Kaltmiete, gleichmäßig
    Nebenkostenträgt der Eigentümer (Strom, Wasser, Heizung, Internet)großteils auf den Mieter umlegbar
    VermarktungPlattform oder Agentur, Provision meist prozentualeinmalige Mietersuche alle paar Jahre
    Ausstattungvoll möbliert, regelmäßiger Ersatzmeist unmöbliert
    Umsatzsteuerkurzfristige Beherbergung ist umsatzsteuerpflichtig (7 %)Wohnraumvermietung ist umsatzsteuerfrei
    Abschreibunglinear, keine Sonder-AfA nach § 7blinear, bei Neubau degressive AfA und Sonder-AfA möglich
    Rechtliche HürdenBebauungsplan, Zweckentfremdung, TeilungserklärungMietrecht, Mietpreisbremse
    Eigennutzungmöglich, mit steuerlichen Folgennicht möglich

    Die Tabelle zeigt schon die Richtung. Die Ferienwohnung bringt mehr Umsatz, kostet aber mehr Arbeit und mehr Geld im Betrieb. Ob am Ende mehr übrig bleibt, hängt fast nur an einer Zahl: der Belegung.

    02Beispielrechnung: Ferienwohnung gegen Dauervermietung

    Nehmen wir Familie Brandt. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose. Brandts haben 30.000 Euro Eigenkapital für die Kaufnebenkosten und finanzieren den Kaufpreis von 300.000 Euro voll. Herr Brandt versteuert allein 70.000 Euro im Jahr.

    Variante A ist eine möblierte Ferienwohnung, die 120 Nächte im Jahr belegt ist. Variante B ist eine Wohnung mit 75 Quadratmetern, dauerhaft vermietet für 12 Euro kalt pro Quadratmeter. Für die Ferienwohnung kommen 15.000 Euro Möbel aus eigenem Geld dazu.

    Das erste volle Jahr (Zins 3,8 %, Tilgung 1,5 %)
    FerienwohnungDauervermietung
    Einnahmen14.400 €10.800 €
    Vermittlung (20 % der Einnahmen)−2.880 €0 €
    Reinigung (30 Wechsel zu 60 €)−1.800 €0 €
    Strom, Wasser, Heizung, Internet−2.400 €0 €
    Hausgeld nicht umlegbar, Instandhaltung−1.800 €−1.800 €
    Rücklage für Möbel−1.000 €0 €
    Zinsen (300.000 € zu 3,8 %)−11.400 €−11.400 €
    Tilgung (1,5 %)−4.500 €−4.500 €
    Ergebnis vor Steuern pro Jahr−11.380 €−6.900 €
    Steuerlicher Verlust (mit AfA 4.950 €, Möbel-AfA 1.500 €)−12.330 €−7.350 €
    Steuerersparnis bei 70.000 € zvE (ledig, § 32a EStG 2026)+4.921 €+2.997 €
    Ergebnis nach Steuern pro Jahr−6.459 €−3.903 €
    pro Monat−538 €−325 €
    Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026. Gebäudeanteil 75 % von 330.000 € (Kaufpreis plus Nebenkosten), lineare AfA 2 %. Möbel über 10 Jahre abgeschrieben. Einkommensteuer ohne Soli und Kirchensteuer: 18.264 € ohne Wohnung, 13.343 € mit Ferienwohnung, 15.267 € mit Dauervermietung. Kosten sind Annahmen, keine Marktwerte.

    Die Ferienwohnung bringt 3.600 Euro mehr Einnahmen. Davon fressen Vermittlung, Reinigung und Verbrauchskosten allein 7.080 Euro wieder auf. Unterm Strich zahlen Brandts für die Ferienwohnung jeden Monat rund 213 Euro mehr zu als für die vermietete Wohnung, obwohl die Steuer einen Teil auffängt.

    Die Tilgung von 4.500 Euro steckt in beiden Varianten. Sie ist Vermögensaufbau, kein Verlust. Ohne Tilgung läge die Ferienwohnung nach Steuern bei rund −1.959 Euro im Jahr, die Dauervermietung bei rund +597 Euro.

    Was eine Ferienwohnung im Beispiel pro Jahr übrig lässt, vor Zins und Tilgung
    90 Nächte
    2.090 €
    120 Nächte
    4.520 €
    160 Nächte
    7.760 €
    Dauervermietung zum Vergleich
    9.000 €
    Einnahmen minus Vermittlung, Reinigung, Verbrauch, Hausgeld und Möbelrücklage. Bei der Dauervermietung: Kaltmiete minus 1.800 € nicht umlegbare Kosten. Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026.

    Selbst bei 160 Nächten, also fast jedem zweiten Tag, holt die Ferienwohnung die Dauervermietung im Beispiel nicht ein. Das ändert sich nur, wenn der Übernachtungspreis deutlich höher liegt oder Sie Reinigung und Gästebetreuung selbst übernehmen. Dann kaufen Sie aber eher einen Nebenjob als eine Kapitalanlage.

    Wie rechnet sich Ihr eigenes Objekt? Geben Sie Kaufpreis, Miete und Kosten ein und vergleichen Sie Ihre Varianten.

    Prüfung von Grundstücksplan und Wohngebäudemodell
    KI-generiertes Symbolbild

    03Die 25-%-Regel: wann das Finanzamt Verluste anerkennt

    Verluste aus Vermietung dürfen Sie mit Ihrem Gehalt verrechnen. Das gilt aber nur, wenn Sie auf Dauer einen Überschuss erzielen wollen. Juristen nennen das Einkünfteerzielungsabsicht. Fehlt sie, spricht man umgangssprachlich von Liebhaberei, und die Verluste zählen steuerlich nicht.

    Bei einer dauerhaft vermieteten Wohnung unterstellt das Finanzamt diese Absicht in der Regel. Bei Ferienwohnungen hat der Bundesfinanzhof engere Regeln aufgestellt. Im Urteil vom 11. August 2025 (IX R 23/24) hat er sie konkret gefasst:

    So prüft das Finanzamt eine Ferienwohnung
    1. 01
      Nur Feriengäste

      Die Wohnung wird ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit dafür bereitgehalten. Eigene Nutzung, auch nur eine Woche, ist hier nicht vorgesehen.

    2. 02
      Ortsübliche Belegung

      Ihre Vermietungstage werden mit dem Durchschnitt der Ferienwohnungen am Ort verglichen. Grundlage können Daten des Statistischen Landesamts sein (BFH, IX R 33/19).

    3. 03
      Nicht mehr als 25 % darunter

      Liegt Ihre Belegung höchstens 25 % unter dem Ortsdurchschnitt, gilt die Absicht als gegeben. Im entschiedenen Fall lag der Ortsdurchschnitt bei 108 bzw. 87 Tagen im Jahr.

    4. 04
      Drei bis fünf Jahre zusammen

      Maßgeblich ist der Durchschnitt über drei bis fünf zusammenhängende Jahre. Ein schwaches Jahr allein kippt die Wertung nicht.

    5. 05
      Sonst Prognose

      Wird die Grenze deutlich unterschritten oder nutzen Sie die Wohnung selbst, verlangt das Finanzamt eine Überschussprognose, in der Regel über 30 Jahre.

    Dokumentieren Sie deshalb jede Buchung und jede Anfrage. Wer sich Eigennutzung vorbehält, muss mit einer Prognoserechnung rechnen. Fällt sie negativ aus, bleiben die Verluste aus der Beispielrechnung steuerlich unberücksichtigt. Bei Familie Brandt wären das 4.921 Euro Steuerersparnis weniger im Jahr.

    04Umsatzsteuer, Gewerbe und Abschreibung

    Die Vermietung von Wohnraum ist normalerweise umsatzsteuerfrei. Für die kurzfristige Beherbergung von Gästen gilt das nicht (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Ferienvermietung ist deshalb umsatzsteuerpflichtig, mit dem ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG).

    Viele private Vermieter fallen unter die Kleinunternehmerregel. Sie gilt, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Dann stellen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung, können aber auch keine Vorsteuer aus Kaufpreis-Nebenkosten oder Möbeln ziehen. Wer mehrere Wohnungen hat oder umsatzsteuerpflichtige Nebentätigkeiten, sollte die Grenze mit dem Steuerberater durchrechnen.

    ThemaFerienwohnungRechtsgrundlage
    Umsatzsteuer7 % auf Übernachtungen, außer Kleinunternehmer§ 4 Nr. 12 S. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 11, § 19 UStG
    Lineare AfA2 % bzw. 3 % bei Fertigstellung ab 2023§ 7 Abs. 4 EStG
    Degressive AfA 5 %in aller Regel nicht, da kein Wohnzweck§ 7 Abs. 5a EStG, BFH IX R 8/97
    Sonder-AfA Mietwohnungsneubauausgeschlossen§ 7b EStG, BMF v. 21.05.2025 Rn. 35–36
    EinkunftsartVermietung und Verpachtung, bei hotelähnlichen Leistungen Gewerbebetrieb möglich§ 21 bzw. § 15 EStG

    Die Abschreibung ist der unterschätzte Punkt. Der Bundesfinanzhof hat schon 2000 entschieden, dass Ferienwohnungen, die an wechselnde Gäste gehen, nicht Wohnzwecken dienen (IX R 8/97). Die Förderungen für neuen Mietwohnraum zielen aber genau auf Wohnzwecke. Wer eine Neubau-Ferienwohnung mit 5 % degressiver AfA kalkuliert, rechnet sich die Wohnung schön.

    Bieten Sie hotelähnliche Leistungen an, etwa tägliche Reinigung, Frühstück oder eine Rezeption, kann aus der Vermietung ein Gewerbebetrieb werden. Dann können Gewerbesteuer anfallen, und ein Verkauf ist nicht mehr nach zehn Jahren steuerfrei. Diese Grenze sollten Sie vor dem Kauf mit dem Steuerberater klären.

    Wohngebäude mit gemeinsamem grünen Innenhof
    KI-generiertes Symbolbild

    05Vor dem Kauf prüfen: darf hier überhaupt vermietet werden?

    Ob eine Wohnung an Feriengäste gehen darf, entscheidet nicht nur der Eigentümer. Drei Ebenen reden mit, und jede kann das Konzept beenden.

    Vier Prüfungen vor dem Notartermin
    1. 01
      Teilungserklärung lesen

      Steht dort eine Zweckbestimmung „Wohnen“ ohne Ferienvermietung oder ein ausdrückliches Verbot, ist Kurzzeitvermietung riskant. Ein späteres Verbot durch Mehrheitsbeschluss geht nur mit Zustimmung aller Eigentümer (BGH, V ZR 112/18).

    2. 02
      Bebauungsplan prüfen

      Ferienwohnungen sind nicht in jedem Baugebiet zulässig. Die Gemeinde gibt Auskunft, ob die Nutzung genehmigt ist oder eine Nutzungsänderung braucht.

    3. 03
      Zweckentfremdungssatzung prüfen

      Viele Städte verlangen eine Genehmigung oder Registriernummer für Kurzzeitvermietung, etwa Berlin, Hamburg oder Köln. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder.

    4. 04
      Gemeindeabgaben erfragen

      Kurtaxe, Gästebeitrag, Fremdenverkehrsabgabe und Zweitwohnungsteuer regelt jede Gemeinde selbst. Lassen Sie sich die aktuellen Sätze schriftlich geben.

    Fragen Sie den Verkäufer zusätzlich nach den Buchungszahlen der letzten drei Jahre, nach Bewertungen auf den Plattformen und nach dem Vertrag mit der Vermietungsagentur. Eine Ferienwohnung ohne belegte Historie ist eine Wette auf Ihre eigene Vermarktung.

    06Für wen eine Ferienwohnung passt und für wen nicht

    Kann passen
    • Sie kennen den Ort seit Jahren und können Preise und Belegung realistisch einschätzen.
    • Sie wollen sich um Gäste, Bewertungen und Ausstattung selbst kümmern oder haben eine verlässliche Agentur vor Ort.
    • Ihr Eigenkapital ist so hoch, dass auch ein schwaches Jahr ohne Steuerersparnis tragbar bleibt.
    • Sie suchen auch einen Ort für den eigenen Urlaub und akzeptieren dafür eine schwächere Rechnung.
    Passt eher nicht
    • Sie wollen eine Kapitalanlage mit wenig Aufwand und planbaren Einnahmen.
    • Die Finanzierung trägt sich nur mit der Steuerersparnis aus der Verlustverrechnung.
    • Sie kalkulieren mit degressiver AfA oder Sonder-AfA.
    • Sie wohnen weit entfernt und haben niemanden vor Ort.

    07Risiken: worauf Sie achten sollten

    Belegung. Ein verregneter Sommer, eine Baustelle vor dem Haus oder ein neuer Ferienpark in der Nähe senken die Nächte schnell um ein Viertel. In der Beispielrechnung kosten 30 Nächte weniger rund 2.400 Euro im Jahr.

    Plattformabhängigkeit. Ändert ein Buchungsportal Provision, Suchreihenfolge oder Regeln, spüren Sie das sofort. Eigene Stammgäste puffern das nur zum Teil.

    Steuerliche Anerkennung. Unterschreiten Sie die ortsübliche Belegung deutlich oder nutzen Sie die Wohnung selbst, entfällt die Verlustverrechnung womöglich. Dann trägt der Cashflow vor Steuern allein.

    Regulierung. Gemeinden verschärfen Zweckentfremdungs- und Zweitwohnungsregeln, vor allem in Orten mit Wohnungsmangel. Was heute erlaubt ist, kann in einigen Jahren genehmigungspflichtig sein.

    Zinsen und Anschlussfinanzierung. Wie bei jeder finanzierten Immobilie kann der Zins nach Ablauf der Zinsbindung höher liegen. Bei schwankenden Einnahmen trifft das härter als bei einer festen Monatsmiete.

    Instandhaltung und Ausstattung. Häufige Gästewechsel verschleißen Böden, Küche und Möbel schneller. Planen Sie dafür eine eigene Rücklage zusätzlich zum Hausgeld ein.

    Weiterlesen

    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.

    • BFH, Urteil vom 11.08.2025, IX R 23/24 (ortsübliche Vermietungszeit, 25-%-Grenze, Zeitraum drei bis fünf Jahre)
    • BFH, Urteil vom 26.05.2020, IX R 33/19 (Vergleich mit Daten des Statistikamts)
    • BFH, Urteil vom 14.03.2000, IX R 8/97 (Ferienwohnungen dienen nicht Wohnzwecken)
    • BGH, Urteil vom 12.04.2019, V ZR 112/18 (Verbot der Kurzzeitvermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer)
    • § 4 Nr. 12, § 12 Abs. 2 Nr. 11, § 19 UStG, gesetze-im-internet.de
    • §§ 7, 7b, 21, 23, 32a EStG, gesetze-im-internet.de
    • BMF-Schreiben vom 21.05.2025 zur Sonder-AfA nach § 7b EStG, Rn. 35–36
    • Keyword-Daten: Semrush, Datenbank Deutschland, Stand 14.10.2026

    FAQHäufige Fragen

    Lohnt sich eine Ferienwohnung als Kapitalanlage?

    Das hängt vor allem von der Belegung und den Kosten ab. Im Beispiel bringt eine Ferienwohnung mit 120 Nächten 3.600 Euro mehr Einnahmen als eine dauerhaft vermietete Wohnung, lässt aber nach Kosten und Steuern rund 213 Euro im Monat weniger übrig. Wer selbst vermietet und eine hohe Belegung erreicht, kann besser liegen.

    Kann ich Verluste aus der Ferienwohnung von der Steuer absetzen?

    Ja, wenn Sie ausschließlich an Feriengäste vermieten und die ortsübliche Vermietungszeit um nicht mehr als 25 % unterschreiten. Maßgeblich ist der Durchschnitt über drei bis fünf Jahre (BFH, IX R 23/24). Bei Eigennutzung oder deutlich geringerer Belegung verlangt das Finanzamt eine Überschussprognose.

    Muss ich für eine Ferienwohnung Umsatzsteuer zahlen?

    Kurzfristige Beherbergung ist umsatzsteuerpflichtig, der Satz beträgt 7 %. Liegt Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregel nach § 19 UStG nutzen.

    Gilt die degressive AfA für eine neue Ferienwohnung?

    In aller Regel nicht. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG setzt Wohnzwecke voraus, und an Feriengäste vermietete Wohnungen dienen nach der Rechtsprechung nicht Wohnzwecken. Die Sonder-AfA nach § 7b EStG schließt Ferienwohnungen ausdrücklich aus. Die lineare AfA von 2 % bzw. 3 % bleibt.

    Darf ich meine Eigentumswohnung an Feriengäste vermieten?

    Das richtet sich nach Teilungserklärung, Bebauungsplan und den Regeln der Stadt. Ist Ferienvermietung in der Teilungserklärung erlaubt, kann die Eigentümergemeinschaft sie nicht einfach per Mehrheitsbeschluss verbieten (BGH, V ZR 112/18). In vielen Großstädten brauchen Sie zusätzlich eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsrecht.

    Ist der Verkauf einer Ferienwohnung nach zehn Jahren steuerfrei?

    Bei privater Vermietung ja, die Spekulationsfrist beträgt zehn Jahre (§ 23 EStG). Nutzen Sie die Wohnung ausschließlich selbst, kann der Verkauf auch früher steuerfrei sein. Wird die Vermietung als Gewerbebetrieb eingestuft, ist der Gewinn dagegen unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

    Wie finanziere ich eine Ferienwohnung?

    Banken bewerten Ferienwohnungen oft vorsichtiger als dauerhaft vermietete Wohnungen, weil die Einnahmen schwanken. Rechnen Sie mit höherem Eigenkapital und einer Haushaltsrechnung, die auch ohne Mieteinnahmen trägt. Vergleichen Sie die Konditionen vor dem Kauf.