Mietausfallversicherung: was sie leistet und wann sie lohnt
Eine Mietausfallversicherung kann Monate ohne Miete abfedern. Sie zahlt aber längst nicht in jedem Fall. Wir zeigen, welche zwei Arten es gibt, worauf es in den Bedingungen ankommt und wann eine Rücklage reicht.
Ihre Kreditrate ist am Ersten fällig, die Miete kommt am Dritten. Solange beides zusammenpasst, denken Sie nicht darüber nach. Dann bleibt die Miete einmal aus, und noch einmal. Oder ein Rohrbruch macht die Wohnung für Monate unbewohnbar.
Für beide Fälle gibt es Versicherungen. Sie heißen ähnlich, decken aber ganz verschiedene Risiken ab, und keine zahlt in jedem Fall. Viele Vermieter merken das erst, wenn sie die Bedingungen im Schadenfall zum ersten Mal lesen.
Hier sehen Sie, welche zwei Arten von Mietausfall es gibt, was eine Police typischerweise leistet und wo ihre Grenzen liegen. Eine Beispielrechnung zeigt, wann die Police und wann eine Rücklage die bessere Absicherung ist.
01Zwei Arten von Mietausfall
Der Begriff Mietausfallversicherung wird für zwei verschiedene Dinge benutzt. Wer sie verwechselt, ist im Ernstfall nicht versichert.
| Zahlungsausfall | Ausfall nach Gebäudeschaden | |
|---|---|---|
| Ursache | Mieter zahlt nicht, etwa Zahlungsunfähigkeit oder Mietnomaden | Wohnung ist nach Brand, Sturm, Hagel oder Leitungswasser unbewohnbar |
| Versichert über | eigene Police, oft Baustein zum Vermieter-Rechtsschutz | Wohngebäudeversicherung, oft schon enthalten |
| Typische Dauer | 6, 12 oder 24 Monate | häufig bis zu 12 Monate, in neueren Tarifen auch länger |
| Bei der Eigentumswohnung | schließen Sie selbst ab | Police der Gemeinschaft, Umfang prüfen |
| Nicht gedeckt | Leerstand ohne Mieter, Mietminderung wegen Mängeln | Zahlungsausfall des Mieters |
Für Kapitalanleger mit einer oder zwei Wohnungen ist der Zahlungsausfall das größere Risiko. Ein Gebäudeschaden kommt selten vor und ist meist schon über die Gemeinschaft versichert. Ein Mieter, der monatelang nicht zahlt, trifft Sie dagegen allein.

02Was die Police bei Zahlungsausfall leistet
Eine Police gegen Zahlungsausfall springt ein, wenn der Mieter nicht zahlt und Sie Ihre Rechte durchsetzen. Die Bedingungen unterscheiden sich stark. Diese Punkte entscheiden, ob und wie viel Sie bekommen.
| Punkt | Was üblich ist | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Wartezeit | meist drei Monate ab Vertragsbeginn | Ausfälle in dieser Zeit sind nicht versichert |
| Leistungsdauer | 6, 12 oder 24 Monate | eine Räumung dauert oft länger als sechs Monate |
| Was ersetzt wird | Nettokaltmiete, oft auch Betriebskosten-Vorauszahlungen | Kosten für Anwalt und Räumung meist nur mit Rechtsschutz |
| Selbstbehalt | Kaution wird häufig angerechnet, teils zusätzlich ein fester Betrag | wie viel nach Kaution noch übrig bleibt |
| Voraussetzungen | ordnungsgemäßes Mietverhältnis, Kündigung und Klage | ob eine Bonitätsprüfung vor der Vermietung verlangt wird |
| Ausschlüsse | Leerstand, schon bekannte Rückstände, Mietminderung wegen Mängeln | ob ein Mieter, der heute schon im Rückstand ist, versichert werden kann |
| Umfang | häufig nur alle Einheiten eines Objekts zusammen | bei mehreren Wohnungen an verschiedenen Orten nachfragen |
Die Police zahlt nicht sofort. Sie müssen den Ausfall melden, kündigen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Bis Geld fließt, vergehen oft Wochen. Ihre Kreditrate läuft so lange weiter. Ohne eigene Reserve hilft deshalb auch die beste Police nicht über die ersten Monate.
„Wer kümmert sich bei Mietnomaden/Schäden?“
Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen zu vermieteten Wohnungen regelmäßig. Die ehrliche Antwort: Rechtlich und finanziell steht der Eigentümer in der Pflicht. Eine Hausverwaltung kann Mahnungen und Fristen überwachen, ein Anwalt die Räumung betreiben. Eine Mietausfallversicherung kann einen Teil der fehlenden Miete und der Kosten ersetzen, aber nur im Rahmen ihrer Bedingungen.
Wie Sie bei ausbleibender Miete vorgehen, welche Schwellen für die fristlose Kündigung gelten und warum Tempo zählt, steht im Ratgeber Mietnomaden. Ablauf und Kosten des Verfahrens erklärt der Ratgeber Räumungsklage.
03Mietausfall nach Brand oder Wasserschaden
Wird die Wohnung durch einen versicherten Schaden unbewohnbar, darf der Mieter die Miete mindern, oft auf null. Den Ausfall ersetzt in vielen Fällen die Wohngebäudeversicherung. In den Musterbedingungen des Versicherer-Verbands GDV von 2008 steht dafür eine Höchstdauer von zwölf Monaten, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist. Neuere Tarife bieten teils 24 Monate oder mehr.
Bei einer Eigentumswohnung schließt die Gemeinschaft die Gebäudeversicherung ab. Ob und wie lange Mietausfall für Ihre Wohnung mitversichert ist, steht in deren Police. Fragen Sie die Verwaltung danach, am besten schon vor dem Kauf. Wer bei einem Wohnungskauf die Unterlagen prüft, sollte die Versicherungspolice neben Rücklage und Protokollen gleich mit anfordern.
04Beispielrechnung: Police oder Rücklage
Sandra vermietet eine Wohnung für 700 € kalt plus 180 € Vorauszahlung. Wir vergleichen zwei Wege über 20 Jahre. Im Weg A schließt sie eine Police gegen Zahlungsausfall zusammen mit einem Vermieter-Rechtsschutz ab. Im Weg B verzichtet sie darauf und hält eine eigene Rücklage. Name und Zahlen sind ausgedacht, die Rechnung ist ein Beispiel und keine Prognose.
| vor Steuern | nach Steuern | |
|---|---|---|
| Beitrag Mietausfall-Baustein pro Jahr (Annahme) | 108 € | |
| Beitrag Vermieter-Rechtsschutz pro Jahr (Annahme) | 150 € | |
| Beiträge pro Jahr | 258 € | 158 € |
| Weg A: Beiträge über 20 Jahre | −5.160 € | −3.160 € |
| Ausgefallene Warmmiete, 8 Monate × 880 € | 7.040 € | |
| Anwalt, Gericht, Räumung (Annahme) | 3.000 € | |
| verrechnete Kaution | −2.100 € | |
| Weg B: ein Schadenfall ohne Police | −7.940 € | −4.986 € |
Ein einziger Schadenfall in 20 Jahren kostet Sandra ohne Police nach Steuern rund 4.986 €. Die Beiträge für 20 Jahre liegen nach Steuern bei rund 3.160 €. Tritt der Fall ein, war die Police die günstigere Wahl. Tritt er nicht ein, hat Sandra 3.160 € für ein ruhiges Gewissen bezahlt.
Wie wahrscheinlich ein solcher Fall ist, kann niemand seriös beziffern. Es gibt keine amtliche Statistik zu Mietausfällen. Entscheidend ist deshalb eine andere Frage: Könnten Sie acht Monate ohne Miete und 3.000 € Verfahrenskosten aus eigener Tasche tragen, ohne in Schwierigkeiten zu geraten?
Für die Rücklage ist eine Faustregel verbreitet: drei bis sechs Warmmieten je Wohnung, also bei Sandra 2.640 bis 5.280 €. Wer diese Summe nicht frei hat oder seine Finanzierung eng gerechnet hat, für den kann die Police sinnvoll sein. Wer mehrere Wohnungen und eine solide Reserve hat, trägt das Risiko oft selbst.

05Steuer und Nebenkosten
Die Beiträge für eine Mietausfallversicherung sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung (§ 9 EStG). Sie senken also Ihre Steuer, wie im Beispiel oben eingerechnet.
Auf den Mieter umlegen dürfen Sie die Police nicht. Die Betriebskostenverordnung erlaubt nur die Umlage der Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude (§ 2 Nr. 13 BetrKV). Eine Versicherung gegen Mietausfall schützt allein Ihre Einnahmen. Welche Versicherungen umlagefähig sind, zeigt der Ratgeber Versicherungen für Vermieter.
Zahlt die Versicherung, gehört die Leistung zu Ihren Mieteinnahmen. Sie ersetzt entgangene Einnahmen und wird wie diese versteuert (§ 21 und § 24 Nr. 1a EStG). Bleibt die Miete dagegen einfach aus, versteuern Sie nichts, und Ihre Kosten bleiben abziehbar.
- 01Risiko klären
Gebäudeschaden, Zahlungsausfall oder beides? Den Gebäudeteil zuerst in der vorhandenen Police prüfen.
- 02Leistungsdauer prüfen
Reichen sechs Monate, oder brauchen Sie zwölf, wenn eine Räumung länger dauert?
- 03Wartezeit und Selbstbehalt notieren
Wird die Kaution angerechnet? Gibt es zusätzlich einen festen Betrag?
- 04Voraussetzungen lesen
Bonitätsprüfung vor der Vermietung, Pflicht zur Kündigung, Fristen für die Schadenmeldung.
- 05Ausschlüsse markieren
Leerstand, bekannte Rückstände, Mietminderung, einzelne Einheiten.
- 06Gesamtkosten rechnen
Beitrag inklusive Rechtsschutz, falls dieser Pflicht ist, gegen Ihre Rücklage stellen.
- Sie eine oder zwei Wohnungen haben und die Rate ohne Miete schwer tragen könnten
- Ihre Rücklage noch im Aufbau ist
- Sie ohnehin einen Vermieter-Rechtsschutz wollen
- Sie mehrere Wohnungen und eine Reserve von mehreren Monatsmieten haben
- die Police nur bei schon erfolgter Bonitätsprüfung zahlt und Sie diese nicht nachweisen können
- der Mieter schon heute im Rückstand ist
06Risiken und Grenzen
Eine Mietausfallversicherung ist keine Mietgarantie. Sie zahlt nur im Rahmen ihrer Bedingungen, nur für eine begrenzte Zeit und nur, wenn Sie Ihre Pflichten erfüllen. Leerstand, weil sich kein Mieter findet, ist nicht versichert. Mindert ein Mieter wegen eines Mangels, zahlt sie ebenfalls nicht. Dagegen hilft nur, Mängel schnell zu beheben.
Sie ersetzt auch keine sorgfältige Auswahl des Mieters. Manche Policen verlangen eine Bonitätsprüfung vor dem Vertrag und zahlen nicht, wenn sie fehlt. Wie Sie Bewerber datenschutzkonform prüfen, steht im Ratgeber Mieterauswahl und Schufa-Auskunft.
Und sie ersetzt nicht die eigene Reserve. Bis die Versicherung zahlt, vergehen Wochen, manchmal Monate. Kreditrate, Hausgeld und Betriebskosten laufen in dieser Zeit weiter. Rechnen Sie deshalb für jede vermietete Wohnung mit einem Puffer, mit oder ohne Police.
FAQHäufige Fragen
Was ist eine Mietausfallversicherung?
Eine Versicherung, die ausgefallene Mieteinnahmen ersetzt. Es gibt sie in zwei Formen: gegen den Ausfall nach einem Gebäudeschaden, meist in der Wohngebäudeversicherung enthalten, und gegen Zahlungsausfall des Mieters, meist als Baustein zum Vermieter-Rechtsschutz.
Was kostet eine Mietausfallversicherung?
Einstiegspreise für den Schutz gegen Zahlungsausfall beginnen bei manchen Anbietern bei rund 9 € im Monat je Wohnung, oft nur zusammen mit einem Vermieter-Rechtsschutz, der zusätzlich kostet. Der Preis hängt von Miethöhe, Leistungsdauer und Selbstbehalt ab.
Zahlt die Mietausfallversicherung bei Mietnomaden?
Eine Police gegen Zahlungsausfall kann bei Mietnomaden zahlen, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Meist müssen Sie kündigen und Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen, die Wartezeit muss abgelaufen sein, und manche Anbieter verlangen eine Bonitätsprüfung vor der Vermietung.
Ist die Mietausfallversicherung umlagefähig?
Nein. Umlegen dürfen Sie nur die Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude (§ 2 Nr. 13 BetrKV). Die Mietausfallversicherung schützt Ihre Einnahmen und bleibt deshalb bei Ihnen.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja. Die Beiträge sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Leistungen der Versicherung sind im Gegenzug als Mieteinnahmen zu versteuern.
Zahlt die Versicherung auch bei Leerstand?
Nein. Leerstand, weil sich kein neuer Mieter findet, ist in der Regel ausgeschlossen. Versichert ist nur der Ausfall in einem bestehenden Mietverhältnis oder nach einem versicherten Gebäudeschaden.
Kann ich einen Mieter versichern, der schon im Rückstand ist?
Meist nicht. Viele Anbieter schließen Zahlungsstörungen aus, die beim Abschluss schon bekannt waren, und haben eine Wartezeit von rund drei Monaten. Die Police schützt nur gegen künftige Fälle.
Brauche ich bei einer Eigentumswohnung eine eigene Police?
Gegen Gebäudeschäden versichert die Gemeinschaft das Gebäude. Ob Mietausfall dort mitversichert ist, sollten Sie bei der Verwaltung erfragen. Gegen Zahlungsausfall Ihres Mieters müssen Sie sich selbst versichern, wenn Sie das wollen.
Weiterlesen
Quellen
- §§ 543, 569 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- §§ 9, 21, 24 Nr. 1a, 32a EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- GDV: Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2008), Ziffer 3.3 Mietausfall, zitiert nach Fachquelle, abgerufen am 15.10.2026
- Anbieterangaben zu Leistungsdauer, Wartezeit und Ausschlüssen einer Mietausfallversicherung (arag.de), abgerufen am 15.10.2026
- Keyword-Daten: Semrush, Datenbank Deutschland, Stand 15.10.2026

Schreibt über Kaufprozess, Notar und Grundbuch und Vermietung.
Kevin verbindet zwölf Jahre Vertriebserfahrung mit neun Jahren Spezialisierung auf Immobilien und mehr als 500 Beratungen. Er schreibt über Objektqualität, Standortrisiken und einen sicheren Weg vom ersten Vergleich bis zum Kauf.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die Bedingungen der jeweiligen Police.



