Nicht umlagefähige Nebenkosten: was Vermieter selbst zahlen
Moe Afonso · 2026-10-13
Die Kaltmiete kommt pünktlich, die Mieterin zahlt ihre Nebenkosten voraus. Trotzdem gehen vom Konto jeden Monat Beträge ab, die niemand erstattet. Verwalter, Rücklage, die Reparatur der Therme. Genau diese Kosten entscheiden, ob eine Wohnung sich trägt.
Das Gesetz trennt scharf. Ein Teil der Kosten darf auf den Mieter umgelegt werden, der Rest bleibt beim Eigentümer. Die Liste der nicht umlagefähigen Kosten ist kürzer als die andere, aber sie ist teurer, als viele beim Kauf annehmen.
Wir zeigen, welche Kosten dazugehören, wo die Grenze im Einzelfall verläuft, was das im Jahr ausmacht und wie viel davon die Steuer zurückgibt.
01Was „nicht umlagefähig“ bedeutet
Ein Mieter zahlt nur die Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind und in der Betriebskostenverordnung stehen (§ 556 Abs. 1 BGB). Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Gebäude laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Alles andere ist nicht umlagefähig.
Zwei Gruppen schließt die Verordnung ausdrücklich aus. Das sind Verwaltungskosten und Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Eine Vereinbarung, die den Mieter trotzdem damit belastet, ist bei Wohnraum unwirksam (§ 556 Abs. 4 BGB).
Welche Kosten umlagefähig sind, steht ausführlich im Ratgeber Umlagefähige Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung. Hier geht es um die andere Seite.
02Die vollständige Liste
| Kostenart | Beispiele | Grundlage |
|---|---|---|
| Verwaltung | WEG-Verwalter, Mietverwaltung, Buchhaltung, Eigentümerversammlung | § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV |
| Geschäftskosten | Kontoführung, Porto, Telefon, Mahnkosten | § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV |
| Instandhaltung und Instandsetzung | Reparaturen an Dach, Heizung, Fenstern, Leitungen, Aufzug | § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV |
| Erhaltungsrücklage | monatliche Zahlung an die Eigentümergemeinschaft | keine laufenden Betriebskosten (§ 1 BetrKV) |
| Sonderumlage | Einmalzahlung für eine größere Maßnahme | Instandsetzung, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV |
| Versicherungen außerhalb Nr. 13 | Vermieter-Rechtsschutz, Mietausfallversicherung | § 2 Nr. 13 BetrKV nennt nur Gebäude und Haftpflicht |
| Miete von Rauchwarnmeldern | Mietgebühr für die Geräte | BGH, Urteil vom 11.05.2022, VIII ZR 379/20 |
| Notdienstpauschale des Hausmeisters | Bereitschaft für Notfälle | BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 62/19 |
| Kabelfernsehen | Grundgebühren und Nutzungsentgelte seit 01.07.2024 | § 2 Nr. 15 BetrKV |
| Leerstand | Kostenanteil leerer Wohnungen bei Umlage nach Fläche | BGH, Urteil vom 31.05.2006, VIII ZR 159/05 |
| CO2-Kosten der Heizung | Vermieteranteil je nach Energiebilanz 0 bis 95 % | CO2-Kostenaufteilungsgesetz |
| Nicht vereinbarte Kosten | alles, was der Mietvertrag nicht umlegt | § 556 Abs. 1 BGB |
Nicht in diese Liste gehören Finanzierungskosten und Abschreibung. Sie sind keine Nebenkosten im Sinne der Abrechnung, sondern Kosten des Eigentums. Steuerlich zählen sie trotzdem, dazu unten mehr.
03Grenzfälle: Wartung oder Reparatur
Der Streit entsteht selten bei der Verwaltervergütung. Er entsteht bei Positionen, die halb umlagefähig sind. Die Faustregel lautet so. Was regelmäßig anfällt, um eine Anlage in Betrieb zu halten, ist Betriebskosten. Was etwas Kaputtes wieder heil macht, ist Instandsetzung.
| Position | Umlagefähig | Nicht umlagefähig |
|---|---|---|
| Heizung | Wartung, Reinigung, Messung (§ 2 Nr. 4) | Austausch der Pumpe, Reparatur des Brenners |
| Aufzug | Prüfung, Pflege, Betriebsstrom (§ 2 Nr. 7) | Reparaturen, Ersatzteile |
| Hausmeister | Reinigung, Gartenarbeit, Kontrollgänge (§ 2 Nr. 14) | Anteile für Reparaturen, Schönheitsreparaturen und Verwaltung |
| Garten | Pflege, Erneuerung von Pflanzen (§ 2 Nr. 10) | erstmalige Anlage oder Umgestaltung |
| Wasserzähler | Miete und Eichung (§ 2 Nr. 2) | Kauf neuer Zähler |
| Rauchwarnmelder | Wartung, wenn als sonstige Betriebskosten vereinbart (verbreitet anerkannt) | Miete der Geräte, Kauf |
| Dachrinne | turnusmäßige Reinigung, wenn vereinbart (§ 2 Nr. 17) | Reparatur der Rinne |
Beim Hausmeister lohnt ein genauer Blick. Die Verordnung schließt Arbeiten für Instandhaltung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung ausdrücklich aus (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Ein Hausmeistervertrag, der alles pauschal abrechnet, muss deshalb vor der Umlage aufgeteilt werden.
04Was das im Jahr kostet
„Muss ein kleiner Eigentümer auch diese großen Teile für Dach und Fach bezahlen?“
So fragen Interessenten in unseren Beratungsgesprächen. Die Antwort ist ja. Jeder Eigentümer zahlt nach seinem Anteil, über die Rücklage oder eine Sonderumlage. Und auf den Mieter umlegen lässt sich davon nichts.
Nehmen wir Sven. Er vermietet eine Eigentumswohnung mit 72 m² für 11 € pro m² kalt, also 792 € im Monat. Aus der Jahresabrechnung der Gemeinschaft und seinen eigenen Belegen ergibt sich folgendes Bild. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
| Betrag | |
|---|---|
| WEG-Verwalter (30 € im Monat) | 360 € |
| Kontoführung, Porto, Versammlung | 60 € |
| Erhaltungsrücklage (65 € im Monat) | 780 € |
| Reparaturen in der Wohnung (Therme, Armatur) | 600 € |
| Vermieter-Rechtsschutz, Anteil der Wohnung | 180 € |
| Vermieteranteil an den CO2-Kosten | 40 € |
| Summe | 2.020 € |
| Kaltmiete im Jahr | 9.504 € |
Gut ein Fünftel der Miete geht in Kosten, die Sven nicht weitergeben kann. Bei einer Wohnung in einem älteren Haus mit hoher Rücklage oder einer anstehenden Sanierung kann der Anteil deutlich höher liegen. Wer eine Wohnung kauft, sollte diese Zahl kennen, bevor er die Mietrendite ausrechnet.
Was bleibt nach allen Kosten von der Miete? Rechnen Sie Kaufpreis, Miete und die nicht umlagefähigen Kosten Ihrer Wohnung durch.
05Steuerlich: nicht umlagefähig heißt Werbungskosten
Für Vermieter gibt es einen Trost. Kosten, die beim Vermieter bleiben, mindern die Einkünfte aus Vermietung (§ 9 Abs. 1, § 21 EStG). Sie werden im Jahr der Zahlung abgezogen (§ 11 Abs. 2 EStG).
Eine Ausnahme ist wichtig. Die Zahlung in die Erhaltungsrücklage ist erst dann Werbungskosten, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltung ausgibt (BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 19/24). Den Betrag finden Sie in der Jahresabrechnung der Verwaltung.
| Betrag | |
|---|---|
| Nicht umlagefähige Kosten | 2.020 € |
| Davon Rücklage, noch nicht abziehbar | −780 € |
| Sofort abziehbar | 1.240 € |
| Weniger Einkommensteuer bei 42 % | 521 € |
| Bleibt als Belastung | 1.499 € |
Die Steuer gibt also höchstens den Teil zurück, der Ihrem Grenzsteuersatz entspricht. Der Rest ist echter Aufwand. Größere Reparaturen können Sie auf zwei bis fünf Jahre verteilen (§ 82b EStDV). Wer kurz nach dem Kauf viel renoviert, muss die 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten beachten. Mehr dazu im Ratgeber Werbungskosten bei Vermietung.
06Fehler im Mietvertrag und in der Abrechnung
Einige Fehler wiederholen sich. Sie kosten entweder Geld, weil ein Mieter widerspricht, oder Ärger, weil die Abrechnung neu erstellt werden muss.
Für Mieter gilt eine Frist. Einwände gegen eine Abrechnung müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang kommen, auch wenn eine Position gar nicht umlagefähig war (§ 556 Abs. 3 BGB, BGH VIII ZR 279/06). Wie eine korrekte Abrechnung aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Betriebskostenabrechnung.
07Vor dem Kauf prüfen
Wer eine vermietete Eigentumswohnung kauft, kann die nicht umlagefähigen Kosten vorher ziemlich genau ermitteln. Die Unterlagen gibt es beim Verkäufer oder der Verwaltung.
- 01Wirtschaftsplan anfordern
Er zeigt das Hausgeld, aufgeteilt nach Kostenarten. Markieren Sie Verwaltung, Rücklage und Instandhaltung.
- 02Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre lesen
Steigen die Kosten, gab es Sonderumlagen?
- 03Protokolle der Eigentümerversammlungen prüfen
Dort stehen geplante Sanierungen, bevor sie Geld kosten.
- 04Stand der Rücklage erfragen
Eine niedrige Rücklage bei älterem Gebäude kündigt Sonderumlagen an.
- 05Eigene Reserve einplanen
Für Reparaturen in der Wohnung selbst zahlt die Gemeinschaft nichts.
Was das Hausgeld insgesamt enthält, erklärt der Ratgeber Hausgeld bei der Eigentumswohnung.
08Risiken und Grenzen
Nicht umlagefähige Kosten sind nicht fest. Verwaltervergütungen werden neu verhandelt, Rücklagen erhöht, Versicherungsbeiträge steigen. Eine Sonderumlage für Dach oder Fassade kann mehrere tausend Euro auf einmal kosten. Und steht die Wohnung leer, trägt der Vermieter zusätzlich die gesamten Betriebskosten.
Die steuerliche Entlastung hängt am persönlichen Steuersatz. Sinkt Ihr Einkommen, etwa im Ruhestand, bleibt von jedem Euro Kosten mehr bei Ihnen. Die Regeln in diesem Ratgeber gelten mit Stand Oktober 2026.
- Neubau oder saniertes Gebäude mit ausreichender Rücklage
- Verwaltung mit klar getrennten Abrechnungen
- Mietvertrag nach aktuellem Muster mit benannten sonstigen Betriebskosten
- Älteres Gebäude mit niedriger Rücklage und offenen Beschlüssen
- Hausmeister- oder Wartungsverträge mit Pauschalen
- Alter Mietvertrag mit Verwaltungspauschale oder Kabelumlage
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Quellen
Alle Quellen abgerufen am 13.10.2026.
- § 1 BetrKV, § 2 BetrKV
- § 556 BGB, § 556a BGB
- § 9 EStG, § 11 EStG, § 21 EStG, § 82b EStDV
- BGH, Urteile VIII ZR 159/05 (31.05.2006, Leerstand), VIII ZR 279/06 (Einwendungsfrist), VIII ZR 62/19 (18.12.2019, Notdienstpauschale), VIII ZR 379/20 (11.05.2022, Rauchwarnmelder-Miete)
- BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 19/24 (Erhaltungsrücklage)
- CO2-Kostenaufteilungsgesetz, Stand Änderung vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)
- Beispielrechnungen: eigene Berechnung, Stand 13.10.2026
FAQHäufige Fragen
Welche Nebenkosten sind nicht umlagefähig?
Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, die Erhaltungsrücklage, Sonderumlagen, Bankgebühren und Porto, Versicherungen außer Gebäude- und Haftpflichtversicherung, die Miete von Rauchwarnmeldern, Kabelgebühren seit Juli 2024 und der Kostenanteil leerer Wohnungen.
Darf ich Verwaltungskosten auf den Mieter umlegen?
Bei Wohnraum nicht. Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV keine Betriebskosten, eine abweichende Klausel ist unwirksam. Bei Gewerbemietverträgen ist das anders und hängt vom Vertrag ab.
Ist die Instandhaltungsrücklage umlagefähig?
Nein. Die Rücklage dient späteren Reparaturen und ist keine laufende Betriebskostenposition. Sie bleibt beim Eigentümer.
Kann ich nicht umlagefähige Nebenkosten von der Steuer absetzen?
Ja, als Vermieter. Sie sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung. Die Zahlungen in die Erhaltungsrücklage zählen aber erst, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltung ausgibt.
Sind Reparaturkosten umlagefähig?
Nein. Reparaturen sind Instandsetzung und bleiben beim Vermieter. Umlagefähig ist nur die regelmäßige Wartung, etwa der Heizung oder des Aufzugs.
Wer zahlt die Nebenkosten einer leeren Wohnung?
Der Vermieter. Bei Umlage nach Fläche darf er den Anteil leerer Wohnungen nicht auf die übrigen Mieter verteilen (BGH VIII ZR 159/05).
Wie hoch sind nicht umlagefähige Nebenkosten?
Das hängt vom Gebäude ab. In unserem Beispiel einer 72-m²-Wohnung sind es rund 2.000 € im Jahr. Den genauen Wert für eine Wohnung zeigen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft.