Vermietung an Angehörige: wie günstig die Miete sein darf
Romolo Marini · 2026-10-14
Ihre Tochter beginnt ihr Studium, und die Mieten in der Uni-Stadt sind hoch. Also kaufen Sie dort eine kleine Wohnung, vermieten sie an Ihr Kind und setzen die Kosten von der Steuer ab. So weit die Idee. Natürlich soll die Miete für die Tochter nicht so hoch sein wie für einen Fremden.
Genau hier entscheidet sich, ob die Rechnung aufgeht. Das Finanzamt erkennt eine günstige Miete unter Angehörigen an, aber nur bis zu einer klaren Grenze. Darunter kürzt es Ihre Werbungskosten, und ein Rabatt von ein paar Hundert Euro kann plötzlich Tausende kosten.
Wir erklären die Grenzen, zeigen, was als ortsübliche Miete zählt, und rechnen eine Wohnung in drei Mietvarianten durch.
01Die drei Grenzen: 66 %, 50 % und darunter
Seit 2021 gilt für die Vermietung von Wohnungen eine gestaffelte Regel. Sie steht in § 21 Abs. 2 EStG, die mittlere Stufe kommt aus der Gesetzesbegründung zum Jahressteuergesetz 2020 und der Verwaltungspraxis.
| Miete in % der ortsüblichen Miete | Was das Finanzamt macht | Werbungskosten |
|---|---|---|
| 66 % und mehr | Vermietung gilt als voll entgeltlich | 100 % |
| 50 % bis unter 66 % | Totalüberschussprognose: positiv → voll entgeltlich, negativ → Aufteilung | 100 % oder anteilig |
| unter 50 % | Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil | anteilig |
Die Aufteilung funktioniert einfach. Zahlt Ihr Kind 45 % der ortsüblichen Miete, dürfen Sie auch nur 45 % Ihrer Kosten absetzen. Die Mieteinnahmen versteuern Sie trotzdem voll.
Was die Totalüberschussprognose ist
Zwischen 50 und 66 % schaut das Finanzamt in die Zukunft. Es schätzt, ob die Vermietung über einen Zeitraum von in der Regel 30 Jahren insgesamt einen Überschuss bringt, also mehr Einnahmen als Werbungskosten. Fachleute nennen eine Vermietung ohne diese Absicht Liebhaberei. Bei einer finanzierten Wohnung mit hohen Zinsen in den ersten Jahren fällt die Prognose bei niedriger Miete oft negativ aus. Dann wird aufgeteilt wie unter 50 %.
Wer diese Prüfung vermeiden will, setzt die Miete deshalb mit etwas Abstand über 66 % an.
02Was als ortsübliche Miete zählt
Der häufigste Rechenfehler passiert schon beim Vergleichswert. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die ortsübliche Miete die Warmmiete ist: die Kaltmiete plus die nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten (BFH, Urteil vom 10.05.2016, IX R 44/15). Heizung, Wasser, Grundsteuer und Müll gehören also dazu.
Für die Kaltmiete nehmen Sie den Mietspiegel der Gemeinde. Gibt es keinen, helfen Vergleichsmieten aus Portalen, ein Gutachten oder Auskünfte des Gutachterausschusses. Bei einer Spanne im Mietspiegel darf das Finanzamt nach der Verwaltungspraxis jeden Wert der Spanne als ortsüblich ansehen (R 21.3 EStR). Ein Ansatz am unteren Rand ist damit in der Regel vertretbar.
| Kalt | Umlagefähige Kosten | Warm | |
|---|---|---|---|
| Ortsübliche Miete | 700 € | 180 € | 880 € |
| 66 % davon | 580,80 € | ||
| 50 % davon | 440 € |
Wer nur die Kaltmiete vergleicht, landet leicht falsch. 450 € kalt plus 150 € Nebenkosten sind 600 € warm, also 68 % der ortsüblichen Warmmiete. Kalt verglichen wären es nur 64 %. Umgekehrt gilt: Wer die Nebenkosten nicht abrechnet und nur eine niedrige Pauschale nimmt, drückt die Warmmiete und kann unter die Grenze rutschen.
03Fremdvergleich: Der Vertrag muss echt sein
Die Grenze allein reicht nicht. Das Finanzamt prüft auch, ob der Mietvertrag so geschlossen wurde und so gelebt wird, wie zwei Fremde es tun würden. Steuerrechtler nennen das Fremdvergleich (H 21.4 EStH). Scheitert er, gibt es gar keinen Werbungskostenabzug, egal wie hoch die Miete ist.
- 01Schriftlicher Vertrag
Mietsache, Miethöhe, Nebenkosten, Fälligkeit und Laufzeit sind klar geregelt, wie in jedem anderen Mietvertrag.
- 02Pünktliche Zahlung aufs Konto
Die Miete fließt jeden Monat per Überweisung vom Konto des Mieters auf Ihr Konto. Bargeld oder Verrechnung mit Unterhalt in der Familienkasse sind schwer nachweisbar.
- 03Nebenkostenabrechnung
Sie rechnen die Betriebskosten jedes Jahr ab und fordern Nachzahlungen ein, wie bei einem fremden Mieter.
- 04Getrennte Haushalte
Die Wohnung ist eine abgeschlossene Einheit. Lebt das Kind mit im Haus der Eltern im selben Haushalt, wird ein Mietvertrag nicht anerkannt.
- 05Keine Rückflüsse
Die Miete darf nicht im Kreis laufen, etwa wenn Sie das Geld gleich wieder an den Mieter zurücküberweisen.
Bei Kindern taucht oft eine Sorge auf. Darf die Miete aus dem Unterhalt bezahlt werden, den die Eltern ohnehin überweisen? Ja. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Mietvertrag mit einem unterhaltsberechtigten Kind nicht deshalb missbräuchlich ist, weil das Kind die Miete aus dem Barunterhalt zahlt (BFH, Urteil vom 19.10.1999, IX R 39/99). Unterhalt und Miete sind zwei getrennte Vorgänge. Wichtig ist, dass beide wirklich fließen.
04Beispielrechnung: Was ein Mietrabatt nach Steuern kostet
Familie Berger kauft für die studierende Tochter eine Zwei-Zimmer-Wohnung. Die ortsübliche Miete liegt bei 700 € kalt plus 180 € umlagefähigen Kosten. Die Eltern sind verheiratet und haben zusammen 120.000 € zu versteuerndes Einkommen. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
Im Jahr fallen 4.000 € Abschreibung, 7.000 € Zinsen, 600 € nicht umlagefähige Kosten und 2.160 € umlagefähige Kosten an. Wir vergleichen drei Mieten mit der Vermietung an einen Fremden.
| Fremder: 880 € | A: 600 € (68 %) | B: 500 € (57 %) | C: 400 € (45 %) | |
|---|---|---|---|---|
| Einnahmen im Jahr | 10.560 € | 7.200 € | 6.000 € | 4.800 € |
| Abziehbare Werbungskosten | 13.760 € | 13.760 € | 7.818 € | 6.255 € |
| Ergebnis Vermietung | −3.200 € | −6.560 € | −1.818 € | −1.455 € |
| Steuerersparnis (ESt und Soli) | 1.226 € | 2.494 € | 700 € | 560 € |
| Cashflow vor Steuern | +800 € | −2.560 € | −3.760 € | −4.960 € |
| Cashflow nach Steuern | +2.026 € | −66 € | −3.060 € | −4.400 € |
Variante A zeigt den Kern. Die Tochter zahlt 280 € im Monat weniger als ein Fremder, also 3.360 € im Jahr. Den Eltern fehlen nach Steuern aber nur 2.092 €, weil das Finanzamt über den höheren Verlust einen Teil mitträgt.
In Variante C ist es umgekehrt. Der Rabatt beträgt 5.760 € im Jahr, und weil nur noch 45 % der Kosten zählen, kostet er nach Steuern 6.426 €. Mehr als der Rabatt selbst. Variante B hängt an der Prognose. Fällt sie positiv aus, liegt das Ergebnis bei −818 € nach Steuern, fällt sie negativ aus, bei −3.060 €.
05Sonderfälle
Eltern als Mieter. Für Eltern gilt dieselbe Regel wie für Kinder. Vorsicht ist geboten, wenn Eltern ihre eigene Wohnung an Kinder übertragen und dann zurückmieten. Hier prüft das Finanzamt sehr genau, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Das ist ein Fall für die Steuerberatung.
Möblierte Wohnung. Vermieten Sie möbliert, gehört ein Möblierungszuschlag zur ortsüblichen Miete. Wer ihn nicht verlangt, senkt seinen Prozentwert und kann unter die Grenze fallen.
Leerstand und Eigennutzung. Steht die Wohnung nach dem Auszug des Kindes leer und wird ernsthaft am Markt angeboten, bleiben die Kosten abziehbar. Ziehen Sie selbst ein, endet die Vermietung, und die Werbungskosten ab diesem Zeitpunkt fallen weg.
Prüfung jedes Jahr. Ob die 66 % erreicht sind, wird jedes Jahr neu beurteilt. Steigen die Vergleichsmieten in der Stadt, kann eine früher ausreichende Miete unter die Grenze fallen.
- Die Miete liegt dauerhaft deutlich über 66 % der ortsüblichen Warmmiete.
- Sie schließen einen normalen Mietvertrag und rechnen die Nebenkosten jedes Jahr ab.
- Die Wohnung soll nach dem Studium weiter vermietet werden.
- Sie wollen die Wohnung praktisch kostenlos überlassen.
- Miete soll bar oder gar nicht fließen.
- Das Kind lebt mit Ihnen in einem Haushalt.
06Risiken und Grenzen
Mietrecht gilt auch in der Familie. Ihr Kind ist ein normaler Mieter mit vollem Kündigungsschutz. Wollen Sie die Wohnung später verkaufen oder selbst nutzen, gelten die üblichen Fristen und Gründe. Streit in der Familie macht das nicht einfacher.
Mieterhöhungen bleiben nötig. Damit Sie über 66 % bleiben, müssen Sie die Miete gelegentlich anheben, nach den normalen Regeln für Mieterhöhungen. Viele Eltern scheuen das, und die Grenze wird unbemerkt unterschritten.
Kosten der Wohnung. Zinsen, Instandhaltung, Leerstand nach dem Auszug und eine Anschlussfinanzierung zu höheren Zinsen gehören in jede Planung. Wie Variante A zeigt, ist auch eine korrekt vermietete Wohnung in den ersten Jahren oft ein Zuschussgeschäft vor Steuern.
Prüfung durch das Finanzamt. Verträge unter Angehörigen werden häufiger geprüft als andere. Bewahren Sie Vertrag, Kontoauszüge, Nebenkostenabrechnungen und den Beleg für die ortsübliche Miete auf.
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Quellen
Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.
- § 21 EStG (Abs. 2, verbilligte Wohnungsüberlassung), § 32a EStG
- Einkommensteuer-Richtlinien R 21.3 und Hinweise H 21.4 (Verträge zwischen Angehörigen)
- BFH, Urteil vom 10.05.2016, IX R 44/15 (ortsübliche Miete als Warmmiete), zitiert nach Haufe
- BFH, Urteil vom 19.10.1999, IX R 39/99 (Vermietung an unterhaltsberechtigtes Kind)
- BMF-Schreiben vom 08.10.2004, IV C 3 - S 2253 - 91/04 (Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung)
- Beispielrechnungen: eigene Berechnung nach dem Tarif 2026, Stand 14.10.2026
FAQHäufige Fragen
Wie viel Miete muss ich von Angehörigen mindestens verlangen?
Mindestens 66 % der ortsüblichen Warmmiete, damit alle Werbungskosten ohne weitere Prüfung abziehbar sind. Zwischen 50 und 66 % hängt es von einer Prognose über die gesamte Vermietungsdauer ab. Unter 50 % werden die Kosten nur anteilig anerkannt.
Zählt die Kaltmiete oder die Warmmiete?
Die Warmmiete. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.05.2016 (IX R 44/15) ist die ortsübliche Miete die Kaltmiete plus umlagefähige Betriebskosten. Auch die tatsächlich gezahlte Miete wird warm verglichen.
Darf mein Kind die Miete aus dem Unterhalt bezahlen?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat das 1999 bestätigt (IX R 39/99). Unterhalt und Miete müssen aber getrennt und tatsächlich fließen, am besten per Überweisung.
Was passiert, wenn ich die Wohnung kostenlos überlasse?
Dann gibt es keine Einnahmen und keine Werbungskosten. Abschreibung, Zinsen und Kosten tragen Sie vollständig selbst, ohne Wirkung bei der Steuer.
Was bedeutet Liebhaberei bei der Vermietung?
Liebhaberei heißt, dass keine Absicht besteht, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Das Finanzamt erkennt Verluste dann nicht an. Bei Angehörigen wird das vor allem bei einer Miete zwischen 50 und 66 % geprüft.
Wie weise ich die ortsübliche Miete nach?
Am besten mit dem Mietspiegel der Gemeinde. Ohne Mietspiegel helfen vergleichbare Angebote, ein Gutachten oder eine Auskunft des Gutachterausschusses. Legen Sie den Nachweis zu den Steuerunterlagen.
Muss ich die Miete später erhöhen?
Wenn die ortsüblichen Mieten steigen, ja, sonst können Sie unter 66 % rutschen. Die Grenze wird jedes Jahr neu geprüft. Erhöhungen folgen den normalen mietrechtlichen Regeln.