Ratgeber · Steuern

    Einbauküche abschreiben: was Vermieter wissen sollten

    Die Einbauküche in einer vermieteten Wohnung ist ein eigenes Wirtschaftsgut und wird über zehn Jahre abgeschrieben. Wer eine Wohnung mit Küche kauft, sollte ihren Preis im Kaufvertrag gesondert ausweisen. Wir rechnen vor, was das bringt.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    16. Oktober 20267 Min. Lesezeit
    Die Einbauküche in der vermieteten Wohnung
    10 Jahre
    Abschreibung
    nach BFH, Urteil vom 03.08.2016, IX R 14/15
    900 €
    Abschreibung im Jahr
    bei einer Küche für 9.000 €
    270 €
    ohne eigenen Küchenpreis
    wenn die Küche im Gebäudepreis steckt, 3 % linear
    585 €
    Grunderwerbsteuer gespart
    6,5 % auf 9.000 € in NRW, bei angemessenem Preis

    Die alte Küche hat zwanzig Jahre gehalten, jetzt ist der Mieter ausgezogen und Sie bestellen eine neue. Oder Sie kaufen eine Neubauwohnung als Kapitalanlage, und der Bauträger bietet die Küche gleich mit an. In beiden Fällen stellt sich dieselbe Frage. Können Sie die Küche sofort von der Steuer absetzen?

    Bis 2016 ließen sich Spüle und Herd oft sofort abziehen. Seitdem gilt eine einfache Regel, die vielen Vermietern trotzdem noch nicht bekannt ist.

    01Die Regel: ein Wirtschaftsgut, zehn Jahre

    Der Bundesfinanzhof hat 2016 seine frühere Rechtsprechung aufgegeben. Bis dahin galten Spüle und Herd als Teil des Gebäudes. Ihre Erneuerung war sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, während die übrige Küche in Einzelteile zerlegt wurde. Heute sieht der BFH die Küche als Ganzes.

    FrageAntwort nach BFH IX R 14/15
    Gehören Spüle und Herd zum Gebäude?In der Regel nein, sie sind Teil der Küche
    Ist die Küche ein Wirtschaftsgut oder viele?ein einheitliches Wirtschaftsgut mit allen Elementen
    Nutzungsdauerzehn Jahre
    Sofortabzug bei Erneuerung?nein, Abschreibung über zehn Jahre
    Erstes Jahranteilig nach Monaten

    Die Abschreibung (AfA) läuft linear, also in gleichen Jahresbeträgen (§ 7 Abs. 1 EStG). Im Jahr der Anschaffung kürzt sich der Betrag um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Eine Küche für 9.000 €, im Juli angeschafft, bringt im ersten Jahr 450 € und danach 900 € im Jahr.

    Als Vermieter ohne Vorsteuerabzug schreiben Sie den Bruttopreis ab, also einschließlich Umsatzsteuer, Lieferung und Montage.

    Schlüsselübergabe in einer hellen Mietwohnung
    KI-generiertes Symbolbild

    02Was zur Küche gehört und was nicht

    Zur Einbauküche zählen nach dem BFH alle Teile, die zusammen die Küche bilden. Dazu gehören Unter- und Oberschränke, Arbeitsplatte, Spüle, Herd, Backofen, Kochfeld, Dunstabzug, Kühlschrank und Geschirrspüler, wenn sie eingebaut sind.

    GegenstandBehandlung
    Einbauküche mit eingebauten Gerätenein Wirtschaftsgut, zehn Jahre
    Küche, die beim Bau fest in das Gebäude eingefügt wurdeim Einzelfall Teil des Gebäudes, Abschreibung mit dem Gebäude
    frei stehendes Gerät, das nicht zur Küche gehört, etwa eine Waschmaschineeigenes Wirtschaftsgut; bis 800 € ohne Umsatzsteuer sofort absetzbar (§ 6 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)
    übrige Möbel bei möblierter Vermietungje Stück eigenes Wirtschaftsgut, über die Nutzungsdauer oder bis 800 € ohne Umsatzsteuer sofort

    Die Grenze von 800 € für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt nur für Gegenstände, die selbstständig nutzbar sind. Die Elemente einer Einbauküche sind das nach dem BFH nicht, sie bilden zusammen ein neues Ganzes. Ein teurer Kühlschrank in der Küchenzeile wird also nicht sofort abgezogen, sondern mit der Küche abgeschrieben.

    03Wohnung mit Küche kaufen

    Viele Bestandswohnungen werden mit Küche verkauft, und Bauträger bieten sie bei Neubauwohnungen oft als Sonderwunsch an. Steht im Kaufvertrag nur ein Gesamtpreis, steckt die Küche im Kaufpreis der Wohnung. Dann wird sie wie das Gebäude abgeschrieben, bei Neubauten mit Fertigstellung ab 2023 mit 3 % im Jahr (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG), bei älteren Gebäuden mit 2 %.

    Steht der Küchenpreis gesondert im Vertrag, hat das zwei Folgen.

    • Schnellere Abschreibung. Die Küche läuft über zehn Jahre statt über 33 oder 50 Jahre.
    • Weniger Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer fällt auf das Grundstück im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs an (§ 2 Abs. 1 GrEStG). Eine mitverkaufte Küche, die nicht fest zum Gebäude gehört, ist kein Teil davon. Ein Finanzgericht hat entschieden, dass gesondert vereinbarte, angemessene Preise für Küche und Markise nicht in die Bemessungsgrundlage gehören (FG Köln, berichtet von iww.de am 13.08.2018).

    Wichtig ist das Wort angemessen. Der Küchenpreis muss zum Zustand und Alter der Küche passen. Bei einer neuen Küche vom Bauträger hilft die Einzelrechnung oder das Angebot des Küchenstudios. Bei einer gebrauchten Küche ist der Zeitwert der Maßstab, nicht der Neupreis. Setzen Sie die Küche zu hoch an, um Steuer zu sparen, korrigiert das Finanzamt beides.

    04Beispielrechnung: Küche separat oder im Gesamtpreis

    Jonas kauft in Nordrhein-Westfalen eine Neubauwohnung als Kapitalanlage. Übergang ist am 01.07.2026. Der Bauträger bietet eine Einbauküche für 9.000 € als Sonderwunsch an, die ein Küchenstudio nach der Fertigstellung einbaut. Jonas ist ledig und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 85.000 €. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Küche für 9.000 €: gesondert ausgewiesen oder im Gesamtpreis
    A: Küche gesondertB: Küche im Gesamtpreis
    Abschreibung 2026 (ab Juli)450 €135 €
    Abschreibung je Jahr 2027 bis 2035900 €270 €
    Abschreibung in den ersten zehn Jahren9.000 €2.700 €
    Steuerersparnis je vollem Jahr423 €128 €
    Steuerersparnis in den ersten zehn Jahren4.230 €1.276 €
    Grunderwerbsteuer auf den Küchenanteil (6,5 %)0 €585 €
    Eigene Berechnung nach § 7 Abs. 1 und Abs. 4 EStG und § 32a EStG (Tarif 2026), ledig, ohne Kirchensteuer, Soli eingerechnet. Variante B mit 3 % linear für ein nach 2022 fertiggestelltes Gebäude. Stand 16.10.2026.

    In den ersten zehn Jahren spart Jonas mit Variante A rund 2.950 € mehr Steuer. Das ist zum großen Teil ein Zeitvorteil. In Variante B schreibt er die restlichen 6.300 € der Küche später ab, verteilt über weitere gut 23 Jahre. Echt gespart sind die 585 € Grunderwerbsteuer, und das Geld aus der schnelleren Abschreibung steht ihm früher zur Verfügung.

    Steuerersparnis in den ersten zehn Jahren
    A: Küche gesondert
    4.230 €
    B: Küche im Gesamtpreis
    1.276 €
    Ohne die gesparte Grunderwerbsteuer von 585 €. Eigene Berechnung, Stand 16.10.2026.

    Bei degressiver Abschreibung für einen förderfähigen Neubau (§ 7 Abs. 5a EStG) wäre der Abstand kleiner, weil auch das Gebäude in den ersten Jahren schneller abgeschrieben wird. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber zur Sonder-AfA und degressiven AfA.

    Belege und Unterlagen für die steuerliche Auswertung einer vermieteten Immobilie
    KI-generiertes Symbolbild

    05Mitvermietete Küche und Miete

    Eine Küche in der Wohnung ist für viele Mieter ein Grund, sich zu bewerben. In vielen Mietspiegeln ist sie ein Ausstattungsmerkmal, das die ortsübliche Miete beeinflusst. Steuerlich gilt die Miete für eine Wohnung mit Küche als normale Mieteinnahme. Einen eigenen Zuschlag für die Küche gibt es bei einer sonst unmöblierten Wohnung meist nicht. Wer möbliert vermietet, findet die Regeln zum Zuschlag im Ratgeber Möbliert vermieten.

    Gesonderter Küchenpreis lohnt sich
    • Sie kaufen eine Wohnung mit neuer oder neuwertiger Küche.
    • Die Küche hat einen belegbaren Wert, etwa durch Rechnung oder Angebot.
    • Sie haben ein Einkommen, bei dem jeder abgesetzte Euro viel Steuer spart.
    Bringt wenig
    • Die Küche ist alt und praktisch nichts mehr wert.
    • Ein hoher Küchenpreis wäre nur geschätzt und nicht belegbar.
    • Die Küche ist beim Bau fest in das Gebäude eingefügt worden.

    06Risiken und Grenzen

    Unangemessener Preis. Setzen Käufer und Verkäufer die Küche zu hoch an, erkennt das Finanzamt den Wert nicht an. Dann fällt Grunderwerbsteuer auf den zu hohen Teil an, und die Abschreibung wird korrigiert.

    Einzelfälle bleiben offen. Ob eine Küche ausnahmsweise Teil des Gebäudes ist, hängt davon ab, wie sie eingebaut wurde. Und wie Ihr Finanzamt den Austausch einzelner Geräte behandelt, ist nicht abschließend geklärt.

    Steuer ist nur ein Teil. Eine teure Küche kann die Vermietung erleichtern, ist aber auch ein Kostenpunkt, der nach zehn bis zwanzig Jahren wiederkommt. Planen Sie Ersatz und Reparaturen in Ihre Rücklage ein.

    Verkauf der Wohnung. Verkaufen Sie später mit Küche, lohnt es sich, auch dann einen gesonderten Preis zu vereinbaren. Wie sich das bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist auswirkt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

    FAQHäufige Fragen

    Wie lange wird eine Einbauküche abgeschrieben?

    Zehn Jahre. Der Bundesfinanzhof hat das 2016 für Einbauküchen in vermieteten Wohnungen entschieden (IX R 14/15). Im ersten Jahr zählt nur der Anteil ab dem Monat der Anschaffung.

    Kann ich eine neue Einbauküche sofort von der Steuer absetzen?

    Nein. Auch die vollständige Erneuerung einer Küche ist kein sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern wird über zehn Jahre abgeschrieben.

    Gehören Spüle und Herd zum Gebäude?

    Nach heutiger Rechtsprechung in der Regel nicht. Sie sind Teil der Einbauküche und werden mit ihr abgeschrieben. Nur wenn die Küche beim Bau fest in das Gebäude eingefügt wurde, kann sie ausnahmsweise Gebäudeteil sein.

    Gilt die 800-Euro-Grenze für Küchengeräte?

    Nicht für Geräte, die zur Einbauküche gehören. Sie sind nicht selbstständig nutzbar, sondern Teil des Ganzen. Frei stehende Geräte, die nicht zur Küche gehören, können bis 800 € ohne Umsatzsteuer sofort abgesetzt werden.

    Zahle ich Grunderwerbsteuer auf die mitgekaufte Küche?

    In der Regel nicht, wenn der Küchenpreis im Kaufvertrag gesondert steht und angemessen ist. Die Grunderwerbsteuer fällt auf das Grundstück an, eine nicht fest eingebaute Küche gehört nicht dazu.

    Was passiert, wenn ich keinen gesonderten Küchenpreis vereinbart habe?

    Dann steckt die Küche im Kaufpreis der Wohnung und wird mit dem Gebäude abgeschrieben, meist mit 2 oder 3 % im Jahr. Eine spätere Aufteilung ist schwer zu belegen. Ob sie in Ihrem Fall noch möglich ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

    Wie schreibe ich übrige Möbel ab?

    Jedes Möbelstück ist ein eigenes Wirtschaftsgut. Bis 800 € ohne Umsatzsteuer können Sie es sofort absetzen, teurere Stücke über ihre Nutzungsdauer. Für die Dauer gibt es keinen einheitlichen Wert, Ihr Steuerberater kennt die Praxis Ihres Finanzamts.

    Weiterlesen

    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 16.10.2026.

    • BFH, Urteil vom 03.08.2016, IX R 14/15 (Einbauküche als einheitliches Wirtschaftsgut, zehn Jahre), Volltext über rewis.io
    • § 7 EStG (Abs. 1 lineare AfA und erstes Jahr, Abs. 4 Gebäude-AfA), § 6 EStG (Abs. 2 geringwertige Wirtschaftsgüter), § 9 EStG (Abs. 1 Satz 3 Nr. 7)
    • § 2 GrEStG (Grundstücksbegriff)
    • FG Köln zur Grunderwerbsteuer auf mitverkaufte Einbauküche und Markisen, Bericht iww.de vom 13.08.2018
    • § 32a EStG (Tarif 2026); Grunderwerbsteuer NRW 6,5 % laut Landesrecht, Stand 29.09.2026
    • Beispielrechnungen: eigene Berechnung, Stand 16.10.2026
    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Steuern, AfA, Bestandsimmobilien und Portfolioaufbau.

    Eduard hat seit 2020 sieben eigene Immobilien gekauft und mehr als 150 Mandanten begleitet. Er schreibt über Steuerhebel, Objektunterlagen und Portfolioaufbau – mit ehrlichen Zahlen statt Schönrechnerei.

    Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen, Stand 16.10.2026.

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    A4-Format · 1.727 Wörter · Stand 16. Oktober 2026

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    Einbauküche abschreiben: was Vermieter wissen sollten

    Eduard Winter · 2026-10-16

    Die Einbauküche in der vermieteten Wohnung
    10 Jahre
    Abschreibung
    nach BFH, Urteil vom 03.08.2016, IX R 14/15
    900 €
    Abschreibung im Jahr
    bei einer Küche für 9.000 €
    270 €
    ohne eigenen Küchenpreis
    wenn die Küche im Gebäudepreis steckt, 3 % linear
    585 €
    Grunderwerbsteuer gespart
    6,5 % auf 9.000 € in NRW, bei angemessenem Preis

    Die alte Küche hat zwanzig Jahre gehalten, jetzt ist der Mieter ausgezogen und Sie bestellen eine neue. Oder Sie kaufen eine Neubauwohnung als Kapitalanlage, und der Bauträger bietet die Küche gleich mit an. In beiden Fällen stellt sich dieselbe Frage. Können Sie die Küche sofort von der Steuer absetzen?

    Bis 2016 ließen sich Spüle und Herd oft sofort abziehen. Seitdem gilt eine einfache Regel, die vielen Vermietern trotzdem noch nicht bekannt ist.

    01Die Regel: ein Wirtschaftsgut, zehn Jahre

    Der Bundesfinanzhof hat 2016 seine frühere Rechtsprechung aufgegeben. Bis dahin galten Spüle und Herd als Teil des Gebäudes. Ihre Erneuerung war sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, während die übrige Küche in Einzelteile zerlegt wurde. Heute sieht der BFH die Küche als Ganzes.

    FrageAntwort nach BFH IX R 14/15
    Gehören Spüle und Herd zum Gebäude?In der Regel nein, sie sind Teil der Küche
    Ist die Küche ein Wirtschaftsgut oder viele?ein einheitliches Wirtschaftsgut mit allen Elementen
    Nutzungsdauerzehn Jahre
    Sofortabzug bei Erneuerung?nein, Abschreibung über zehn Jahre
    Erstes Jahranteilig nach Monaten

    Die Abschreibung (AfA) läuft linear, also in gleichen Jahresbeträgen (§ 7 Abs. 1 EStG). Im Jahr der Anschaffung kürzt sich der Betrag um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Eine Küche für 9.000 €, im Juli angeschafft, bringt im ersten Jahr 450 € und danach 900 € im Jahr.

    Als Vermieter ohne Vorsteuerabzug schreiben Sie den Bruttopreis ab, also einschließlich Umsatzsteuer, Lieferung und Montage.

    02Was zur Küche gehört und was nicht

    Zur Einbauküche zählen nach dem BFH alle Teile, die zusammen die Küche bilden. Dazu gehören Unter- und Oberschränke, Arbeitsplatte, Spüle, Herd, Backofen, Kochfeld, Dunstabzug, Kühlschrank und Geschirrspüler, wenn sie eingebaut sind.

    GegenstandBehandlung
    Einbauküche mit eingebauten Gerätenein Wirtschaftsgut, zehn Jahre
    Küche, die beim Bau fest in das Gebäude eingefügt wurdeim Einzelfall Teil des Gebäudes, Abschreibung mit dem Gebäude
    frei stehendes Gerät, das nicht zur Küche gehört, etwa eine Waschmaschineeigenes Wirtschaftsgut; bis 800 € ohne Umsatzsteuer sofort absetzbar (§ 6 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)
    übrige Möbel bei möblierter Vermietungje Stück eigenes Wirtschaftsgut, über die Nutzungsdauer oder bis 800 € ohne Umsatzsteuer sofort

    Die Grenze von 800 € für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt nur für Gegenstände, die selbstständig nutzbar sind. Die Elemente einer Einbauküche sind das nach dem BFH nicht, sie bilden zusammen ein neues Ganzes. Ein teurer Kühlschrank in der Küchenzeile wird also nicht sofort abgezogen, sondern mit der Küche abgeschrieben.

    03Wohnung mit Küche kaufen

    Viele Bestandswohnungen werden mit Küche verkauft, und Bauträger bieten sie bei Neubauwohnungen oft als Sonderwunsch an. Steht im Kaufvertrag nur ein Gesamtpreis, steckt die Küche im Kaufpreis der Wohnung. Dann wird sie wie das Gebäude abgeschrieben, bei Neubauten mit Fertigstellung ab 2023 mit 3 % im Jahr (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG), bei älteren Gebäuden mit 2 %.

    Steht der Küchenpreis gesondert im Vertrag, hat das zwei Folgen.

    • Schnellere Abschreibung. Die Küche läuft über zehn Jahre statt über 33 oder 50 Jahre.
    • Weniger Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer fällt auf das Grundstück im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs an (§ 2 Abs. 1 GrEStG). Eine mitverkaufte Küche, die nicht fest zum Gebäude gehört, ist kein Teil davon. Ein Finanzgericht hat entschieden, dass gesondert vereinbarte, angemessene Preise für Küche und Markise nicht in die Bemessungsgrundlage gehören (FG Köln, berichtet von iww.de am 13.08.2018).

    Wichtig ist das Wort angemessen. Der Küchenpreis muss zum Zustand und Alter der Küche passen. Bei einer neuen Küche vom Bauträger hilft die Einzelrechnung oder das Angebot des Küchenstudios. Bei einer gebrauchten Küche ist der Zeitwert der Maßstab, nicht der Neupreis. Setzen Sie die Küche zu hoch an, um Steuer zu sparen, korrigiert das Finanzamt beides.

    04Beispielrechnung: Küche separat oder im Gesamtpreis

    Jonas kauft in Nordrhein-Westfalen eine Neubauwohnung als Kapitalanlage. Übergang ist am 01.07.2026. Der Bauträger bietet eine Einbauküche für 9.000 € als Sonderwunsch an, die ein Küchenstudio nach der Fertigstellung einbaut. Jonas ist ledig und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 85.000 €. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

    Küche für 9.000 €: gesondert ausgewiesen oder im Gesamtpreis
    A: Küche gesondertB: Küche im Gesamtpreis
    Abschreibung 2026 (ab Juli)450 €135 €
    Abschreibung je Jahr 2027 bis 2035900 €270 €
    Abschreibung in den ersten zehn Jahren9.000 €2.700 €
    Steuerersparnis je vollem Jahr423 €128 €
    Steuerersparnis in den ersten zehn Jahren4.230 €1.276 €
    Grunderwerbsteuer auf den Küchenanteil (6,5 %)0 €585 €
    Eigene Berechnung nach § 7 Abs. 1 und Abs. 4 EStG und § 32a EStG (Tarif 2026), ledig, ohne Kirchensteuer, Soli eingerechnet. Variante B mit 3 % linear für ein nach 2022 fertiggestelltes Gebäude. Stand 16.10.2026.

    In den ersten zehn Jahren spart Jonas mit Variante A rund 2.950 € mehr Steuer. Das ist zum großen Teil ein Zeitvorteil. In Variante B schreibt er die restlichen 6.300 € der Küche später ab, verteilt über weitere gut 23 Jahre. Echt gespart sind die 585 € Grunderwerbsteuer, und das Geld aus der schnelleren Abschreibung steht ihm früher zur Verfügung.

    Steuerersparnis in den ersten zehn Jahren
    A: Küche gesondert
    4.230 €
    B: Küche im Gesamtpreis
    1.276 €
    Ohne die gesparte Grunderwerbsteuer von 585 €. Eigene Berechnung, Stand 16.10.2026.

    Bei degressiver Abschreibung für einen förderfähigen Neubau (§ 7 Abs. 5a EStG) wäre der Abstand kleiner, weil auch das Gebäude in den ersten Jahren schneller abgeschrieben wird. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber zur Sonder-AfA und degressiven AfA.

    05Mitvermietete Küche und Miete

    Eine Küche in der Wohnung ist für viele Mieter ein Grund, sich zu bewerben. In vielen Mietspiegeln ist sie ein Ausstattungsmerkmal, das die ortsübliche Miete beeinflusst. Steuerlich gilt die Miete für eine Wohnung mit Küche als normale Mieteinnahme. Einen eigenen Zuschlag für die Küche gibt es bei einer sonst unmöblierten Wohnung meist nicht. Wer möbliert vermietet, findet die Regeln zum Zuschlag im Ratgeber Möbliert vermieten.

    Gesonderter Küchenpreis lohnt sich
    • Sie kaufen eine Wohnung mit neuer oder neuwertiger Küche.
    • Die Küche hat einen belegbaren Wert, etwa durch Rechnung oder Angebot.
    • Sie haben ein Einkommen, bei dem jeder abgesetzte Euro viel Steuer spart.
    Bringt wenig
    • Die Küche ist alt und praktisch nichts mehr wert.
    • Ein hoher Küchenpreis wäre nur geschätzt und nicht belegbar.
    • Die Küche ist beim Bau fest in das Gebäude eingefügt worden.

    06Risiken und Grenzen

    Unangemessener Preis. Setzen Käufer und Verkäufer die Küche zu hoch an, erkennt das Finanzamt den Wert nicht an. Dann fällt Grunderwerbsteuer auf den zu hohen Teil an, und die Abschreibung wird korrigiert.

    Einzelfälle bleiben offen. Ob eine Küche ausnahmsweise Teil des Gebäudes ist, hängt davon ab, wie sie eingebaut wurde. Und wie Ihr Finanzamt den Austausch einzelner Geräte behandelt, ist nicht abschließend geklärt.

    Steuer ist nur ein Teil. Eine teure Küche kann die Vermietung erleichtern, ist aber auch ein Kostenpunkt, der nach zehn bis zwanzig Jahren wiederkommt. Planen Sie Ersatz und Reparaturen in Ihre Rücklage ein.

    Verkauf der Wohnung. Verkaufen Sie später mit Küche, lohnt es sich, auch dann einen gesonderten Preis zu vereinbaren. Wie sich das bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist auswirkt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

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    Quellen

    Alle Quellen abgerufen am 16.10.2026.

    • BFH, Urteil vom 03.08.2016, IX R 14/15 (Einbauküche als einheitliches Wirtschaftsgut, zehn Jahre), Volltext über rewis.io
    • § 7 EStG (Abs. 1 lineare AfA und erstes Jahr, Abs. 4 Gebäude-AfA), § 6 EStG (Abs. 2 geringwertige Wirtschaftsgüter), § 9 EStG (Abs. 1 Satz 3 Nr. 7)
    • § 2 GrEStG (Grundstücksbegriff)
    • FG Köln zur Grunderwerbsteuer auf mitverkaufte Einbauküche und Markisen, Bericht iww.de vom 13.08.2018
    • § 32a EStG (Tarif 2026); Grunderwerbsteuer NRW 6,5 % laut Landesrecht, Stand 29.09.2026
    • Beispielrechnungen: eigene Berechnung, Stand 16.10.2026

    FAQHäufige Fragen

    Wie lange wird eine Einbauküche abgeschrieben?

    Zehn Jahre. Der Bundesfinanzhof hat das 2016 für Einbauküchen in vermieteten Wohnungen entschieden (IX R 14/15). Im ersten Jahr zählt nur der Anteil ab dem Monat der Anschaffung.

    Kann ich eine neue Einbauküche sofort von der Steuer absetzen?

    Nein. Auch die vollständige Erneuerung einer Küche ist kein sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern wird über zehn Jahre abgeschrieben.

    Gehören Spüle und Herd zum Gebäude?

    Nach heutiger Rechtsprechung in der Regel nicht. Sie sind Teil der Einbauküche und werden mit ihr abgeschrieben. Nur wenn die Küche beim Bau fest in das Gebäude eingefügt wurde, kann sie ausnahmsweise Gebäudeteil sein.

    Gilt die 800-Euro-Grenze für Küchengeräte?

    Nicht für Geräte, die zur Einbauküche gehören. Sie sind nicht selbstständig nutzbar, sondern Teil des Ganzen. Frei stehende Geräte, die nicht zur Küche gehören, können bis 800 € ohne Umsatzsteuer sofort abgesetzt werden.

    Zahle ich Grunderwerbsteuer auf die mitgekaufte Küche?

    In der Regel nicht, wenn der Küchenpreis im Kaufvertrag gesondert steht und angemessen ist. Die Grunderwerbsteuer fällt auf das Grundstück an, eine nicht fest eingebaute Küche gehört nicht dazu.

    Was passiert, wenn ich keinen gesonderten Küchenpreis vereinbart habe?

    Dann steckt die Küche im Kaufpreis der Wohnung und wird mit dem Gebäude abgeschrieben, meist mit 2 oder 3 % im Jahr. Eine spätere Aufteilung ist schwer zu belegen. Ob sie in Ihrem Fall noch möglich ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

    Wie schreibe ich übrige Möbel ab?

    Jedes Möbelstück ist ein eigenes Wirtschaftsgut. Bis 800 € ohne Umsatzsteuer können Sie es sofort absetzen, teurere Stücke über ihre Nutzungsdauer. Für die Dauer gibt es keinen einheitlichen Wert, Ihr Steuerberater kennt die Praxis Ihres Finanzamts.