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Mieteinnahmen in der Rente: Krankenkasse, Steuer, Rente

Andriy Bezborodko · 2026-10-14

Mieteinnahmen im Ruhestand, Stand 2026
0 €
Kassenbeitrag
auf Mieteinnahmen in der Krankenversicherung der Rentner
20,5 %
auf den Überschuss
bei freiwilliger Versicherung, mit Zusatz- und Pflegebeitrag
565 €
pro Monat
Einkommensgrenze für die Familienversicherung
−607 €
im Jahr
Unterschied im Beispiel zwischen beiden Fällen

Sie gehen in drei Jahren in Rente und haben eine vermietete Wohnung. Oder Sie überlegen, sich jetzt noch eine zu kaufen, damit im Alter etwas dazukommt. Irgendwann taucht die Frage auf, die viele zuerst übersehen: Will die Krankenkasse davon etwas abhaben?

Die Antwort hängt fast nur an einem Punkt, Ihrem Versicherungsstatus als Rentner. In der Pflichtversicherung bleiben Mieteinnahmen beitragsfrei. Als freiwilliges Mitglied zahlen Sie auf den Überschuss rund ein Fünftel. Dazu kommen Fragen zur Steuer, zur Witwenrente und zur Familienversicherung des Partners.

Hier sehen Sie alle Regeln für 2026 in Tabellen und eine Rechnung, die beide Fälle nebeneinanderstellt, vor und nach Steuern.

01Die eine Frage: pflichtversichert oder freiwillig?

In die Krankenversicherung der Rentner kommt, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert war, als Mitglied oder über die Familie (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Wer diese Zeit nicht erreicht, etwa nach Jahren in der privaten Versicherung oder als Selbstständiger, wird freiwilliges Mitglied. Welcher Fall bei Ihnen gilt, steht im Bescheid Ihrer Krankenkasse zum Rentenantrag.

Ihr Status im RuhestandBeiträge auf Mieteinnahmen?Grundlage
Pflichtversichert in der KVdRnein§ 237 SGB V
Freiwillig gesetzlich versichertja, auf den Überschuss laut Steuerbescheid§ 240 SGB V
Privat versichertnein, Prämie hängt nicht vom Einkommen abVersicherungsvertrag
Noch Arbeitnehmer, pflichtversichertnein§ 226 SGB V
Familienversichert über den Partnerkeine Beiträge, aber die Miete zählt zur Einkommensgrenze§ 10 SGB V

Für viele langjährige Angestellte ist das eine gute Nachricht. Wer in der KVdR landet, kann vermieten, ohne dass die Krankenkasse mitverdient. Für ehemalige Selbstständige, Beamtenpartner oder Rückkehrer aus der privaten Versicherung sieht die Rechnung anders aus.

Aus unseren Gesprächen
„Bekomme ich das als Selbstständiger / in der Probezeit / mit bestehendem Kredit / mit 60?“

Diese Frage hören wir in Beratungsgesprächen häufig, meist mit Blick auf die Bank. Mit 60 lohnt sich eine zweite Frage: Wie bin ich als Rentner krankenversichert? Die Antwort verändert, was von der Miete übrig bleibt, und gehört deshalb in jede Rechnung vor dem Kauf.

02Freiwillig versichert: wie die Kasse die Miete rechnet

Freiwillige Mitglieder zahlen Beiträge auf ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V). Dazu gehören neben der Rente auch Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden. Grundlage für die Miete ist der Einkommensteuerbescheid.

Gezählt wird nicht die Bruttomiete, sondern der Überschuss, also Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten. Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass Werbungskosten bei Vermietung abgezogen werden dürfen (BSG, Urteil vom 28.06.2022, B 12 KR 11/20 R). Zinsen, Abschreibung, Verwaltung und Instandhaltung senken also auch die Beitragsgrundlage.

Ein Verlust aus Vermietung hilft dagegen nicht weiter. Er wird nicht mit der Rente oder anderen Einkünften verrechnet, die Beiträge auf die Rente bleiben. Eine Wohnung mit hoher Abschreibung und Zinsen, die steuerlich einen Verlust bringt, kostet in diesem Fall einfach keine zusätzlichen Beiträge.

Wert 2026Höhe
Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung14,6 %
Ermäßigter Satz ohne Krankengeldanspruch, üblich für sonstige Einnahmen von Rentnern14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (Ihre Kasse kann abweichen)2,9 %
Pflegeversicherung mit Kindern / kinderlos ab 233,6 % / 4,2 %
Beitragsbemessungsgrenze pro Monat5.812,50 €

Auf die Miete zahlen Sie die Beiträge allein, einen Zuschuss der Rentenversicherung gibt es nur auf die Rente selbst. Mit Kindern und durchschnittlichem Zusatzbeitrag kommen Sie auf 14,0 + 2,9 + 3,6 = 20,5 %. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze fällt nichts mehr an. Wer mit Rente und anderen Einkünften schon darüber liegt, zahlt auf zusätzliche Miete keine Beiträge.

03Familienversicherung: die Falle für Ehepartner

Ein Fall, den viele erst bemerken, wenn der Brief der Kasse kommt: Ist Ihr Ehepartner über Sie familienversichert und steht er als Eigentümer oder Miteigentümer im Grundbuch, zählen seine Mieteinkünfte zu seinem Gesamteinkommen. Liegt dieses über 565 € im Monat (2026), endet die Familienversicherung (§ 10 SGB V, § 16 SGB IV).

Maßgeblich ist auch hier der steuerliche Überschuss, nicht die Bruttomiete. Bei gemeinsamem Eigentum wird er nach Anteilen aufgeteilt. Gehört die Wohnung beiden je zur Hälfte und bringt sie 9.000 € Überschuss im Jahr, hat jeder 4.500 €, also 375 € im Monat. Das liegt unter der Grenze. Kommen weitere Einkünfte hinzu, kann es knapp werden.

Fällt die Familienversicherung weg, muss sich der Partner selbst versichern, meist freiwillig. Dann zahlt er Beiträge mindestens auf eine gesetzliche Mindestgrundlage, auch wenn sein Einkommen niedriger ist. Das kann mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen. Klären Sie deshalb vor dem Kauf, wer ins Grundbuch kommt, und fragen Sie bei der Krankenkasse nach.

04„Ist das vor oder nach Steuern positiv?“

Diese Frage gehört zu den häufigsten in unseren Beratungsgesprächen. Im Ruhestand kommt eine dritte Stufe dazu: nach Beiträgen. Wir rechnen ein Beispiel für beide Versicherungsfälle durch.

Gabriele ist 67 und Rentnerin. Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Renten liegt ohne Miete bei 30.000 € im Jahr. Sie besitzt eine schuldenfreie, vermietete Wohnung mit 700 € Kaltmiete im Monat. Die nicht umlagefähigen Kosten (Verwaltung, Rücklage, Reparaturen) liegen bei 600 € im Jahr, die Abschreibung bei 3.600 €. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.

Gabrieles Wohnung im Jahr 2026
KVdR (pflichtversichert)freiwillig versichert
Mieteinnahmen (12 × 700 €)8.400 €8.400 €
nicht umlagefähige Kosten−600 €−600 €
Cashflow vor Steuern und Beiträgen7.800 €7.800 €
Abschreibung (nur steuerlich, kein Geldabfluss)−3.600 €−3.600 €
Überschuss aus Vermietung4.200 €4.200 €
Kranken- und Pflegebeitrag (20,5 % auf 4.200 €)0 €−861 €
Einkommensteuer ohne Miete (zvE 30.000 €)4.217 €4.217 €
Einkommensteuer mit Miete (zvE 34.200 € bzw. 33.339 €)5.431 €5.177 €
Mehr Einkommensteuer durch die Miete−1.214 €−960 €
Bleibt nach Steuern und Beiträgen6.586 €5.979 €
Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, ohne Solidaritätszuschlag (unter der Freigrenze) und ohne Kirchensteuer. Im freiwilligen Fall sind die Beiträge als Vorsorgeaufwand abgezogen. Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung mit Kindern. Ohne Darlehen, ohne Mietausfall. Eigene Berechnung, Stand 14.10.2026.

Vor Steuern bringt die Wohnung in beiden Fällen 7.800 € im Jahr. Pflichtversichert bleiben Gabriele davon 6.586 €, rund 549 € im Monat. Als freiwilliges Mitglied sind es 5.979 €, rund 498 € im Monat. Der Unterschied von 607 € im Jahr geht fast vollständig an die Krankenkasse, ein kleiner Teil kommt über die geringere Steuer zurück.

Was von 7.800 € Cashflow vor Steuern übrig bleibt
KVdR: nach Steuern
6.586 €
Freiwillig: nach Steuern und Beiträgen
5.979 €
Unterschied
−607 €
Annahmen wie in der Rechnung oben.

Die Rechnung zeigt auch, warum die Abschreibung im Ruhestand wertvoll bleibt. Ohne sie läge der Überschuss bei 7.800 €, Steuer und Beitrag wären deutlich höher. Wie die Abschreibung funktioniert, erklärt der Ratgeber zur AfA bei Immobilien. Ihre eigene Steuer auf die Miete berechnen Sie mit dem Rechner Mieteinnahmen versteuern.

Was bleibt von Ihrer Miete nach Steuern? Rechnen Sie Ihren eigenen Fall durch und ziehen Sie bei freiwilliger Versicherung rund 20 % des Überschusses für die Krankenkasse ab.

05Kürzen Mieteinnahmen die Rente?

Hinter der Suche „Mieteinnahmen Rentenversicherung“ steckt meist diese Sorge. Die Antwort unterscheidet sich je nach Rentenart.

RentenartWerden Mieteinnahmen angerechnet?Grundlage
Eigene Altersrente, auch vorgezogennein, es gibt seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Miete ist ohnehin kein HinzuverdienstSGB VI
Erwerbsminderungsrentenein, solange die Vermietung private Vermögensverwaltung ist und nicht gewerblichHinzuverdienst = Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen
Witwen- oder Witwerrente nach neuem Rechtja, als Vermögenseinkommen§§ 18a, 18b SGB IV
Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht (Ehe vor 2002 und ein Partner vor dem 02.01.1962 geboren)nein, angerechnet werden nur Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen§ 114 SGB IV
Grundrentenzuschlagja, über das zu versteuernde Einkommen des vorvergangenen JahresSGB VI

Eine Rentenversicherungspflicht lösen Mieteinnahmen nicht aus, und sie erhöhen die Rente auch nicht. Wer vermietet, verwaltet sein Vermögen. Erst eine gewerbliche Vermietung, etwa ein Betrieb mit Hotelcharakter, kann anders zu bewerten sein.

Für Paare, bei denen ein Partner deutlich älter ist oder früher verstorben sein könnte, lohnt deshalb ein Blick auf die Eigentumsverhältnisse. Wer erbt die Wohnung, und welches Rentenrecht gilt? Das ist keine Frage für einen Ratgeber, sondern für die Beratung bei der Rentenversicherung.

06Gesundheitsabgabe auf Mieten: Stand Oktober 2026

Im Februar 2026 hat der SPD-Parteivorstand vorgeschlagen, Miet- und Kapitaleinkünfte mit einer eigenen Gesundheitsabgabe zu belegen, ohne Beitragsbemessungsgrenze. Als Rechenbeispiel nannte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion einen Satz von 1,5 %. Union, private Krankenversicherung und Teile der Krankenkassen haben widersprochen.

Das im Juli 2026 vom Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält nach den uns vorliegenden Berichten keine solche Abgabe. Stand 14.10.2026 ist der Vorschlag also Politik, kein Gesetz. Wir beobachten das Thema und aktualisieren diese Seite, sobald es einen Entwurf gibt.

Was hieße das im Beispiel? Bei 1,5 % auf Gabrieles Überschuss von 4.200 € wären es 63 € im Jahr. Ob die Abgabe auf den Überschuss oder die Bruttomiete gerechnet würde, ist offen. Für eine Kaufentscheidung sollte das nicht den Ausschlag geben, für Ihre Planung gehört es auf die Liste.

07Steuer im Ruhestand: was sich ändert

Mieteinkünfte werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, zusammen mit dem steuerpflichtigen Teil der Rente. Für Renten, die 2026 beginnen, sind 84 % steuerpflichtig, der Rest bleibt als fester Freibetrag. Weil Rentner meist ein geringeres Einkommen haben als im Berufsleben, liegt auch der Steuersatz auf die Miete oft niedriger.

Mit Mieteinkünften müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung abgeben, die Anlage V gehört dazu. Wie sie ausgefüllt wird, zeigt der Ratgeber Anlage V ausfüllen. Grundlagen zur Besteuerung stehen im Ratgeber Mieteinnahmen versteuern.

Mieteinnahmen im Ruhestand passen gut, wenn …
  • Sie voraussichtlich in der Krankenversicherung der Rentner sind
  • Sie eine Reserve für Reparaturen und Leerstand haben
  • die Finanzierung zum Rentenbeginn weitgehend getilgt ist
Genau rechnen sollten Sie, wenn …
  • Sie als Rentner freiwillig gesetzlich versichert sein werden
  • Ihr Partner familienversichert ist und Miteigentümer werden soll
  • eine Witwen- oder Witwerrente nach neuem Recht im Raum steht

08Risiken und Grenzen

Eine vermietete Wohnung bleibt auch im Ruhestand eine Kapitalanlage mit Risiken. Leerstand, Mietausfall und größere Reparaturen treffen Rentner härter, weil das laufende Einkommen weniger Spielraum lässt. Planen Sie eine Reserve von mehreren Monatsmieten und das Hausgeld ein.

Wer mit 60 oder später noch kauft, finanziert meist kürzer und mit höherer Rate, weil Banken die Rückzahlung bis zu einem bestimmten Alter erwarten. Das senkt den Cashflow in den ersten Jahren. Mehr dazu im Ratgeber Kapitalanlage-Immobilie ab 50.

Die Regeln dieses Ratgebers können sich ändern, bei Beitragssätzen jedes Jahr, beim Grundsatz durch die Politik. Und sie hängen stark vom Einzelfall ab: Versicherungsstatus, Rentenart, Eigentumsverhältnisse. Lassen Sie sich Ihren Status von Ihrer Krankenkasse und Ihre Hinterbliebenenversorgung von der Deutschen Rentenversicherung bestätigen.

Weiterlesen

Quellen

  • §§ 5, 10, 226, 237, 240 SGB V; §§ 16, 18a, 18b, 114 SGB IV, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.10.2026
  • § 32a EStG in der Fassung für 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz, BGBl. 2024 I Nr. 449)
  • BSG, Urteil vom 28.06.2022, B 12 KR 11/20 R (Werbungskosten bei Vermietung in der Beitragsbemessung)
  • Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 und durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % (Bekanntmachung BMG), zusammengefasst bei haufe.de und vdek.com, abgerufen am 14.10.2026
  • Aktueller Rentenwert 42,52 € ab 01.07.2026, Freibetrag Hinterbliebenenrente 26,4-fach, Deutsche Rentenversicherung
  • SPD-Parteivorstand, Beschluss zur Gesundheitsabgabe, Februar 2026, berichtet u. a. von zdfheute.de und pkv.de
  • Keyword-Daten: Semrush, Datenbank Deutschland, Stand 14.10.2026

FAQHäufige Fragen

Muss ich als Rentner Krankenkassenbeiträge auf Mieteinnahmen zahlen?

Nur, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. In der Krankenversicherung der Rentner sind Mieteinnahmen beitragsfrei, weil dort nur Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen zählen (§ 237 SGB V). Privat Versicherte zahlen ohnehin einkommensunabhängige Prämien.

Wie hoch sind die Beiträge auf Mieteinnahmen bei freiwilliger Versicherung?

2026 meist 14,0 % Krankenversicherung, dazu der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (Durchschnitt 2,9 %) und 3,6 % Pflegeversicherung, kinderlos 4,2 %. Grundlage ist der Überschuss aus Vermietung laut Steuerbescheid, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.

Zählen die Mieteinnahmen brutto oder nach Abzug der Kosten?

Nach Abzug der Werbungskosten, also Zinsen, Abschreibung, Verwaltung und Reparaturen. Das gilt für die freiwillige Krankenversicherung, die Familienversicherung und die Anrechnung auf die Witwenrente.

Werden Mieteinnahmen auf meine Altersrente angerechnet?

Nein. Für Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Mieteinnahmen aus privater Vermögensverwaltung sind kein Hinzuverdienst. Auch bei der Erwerbsminderungsrente zählen sie in der Regel nicht.

Werden Mieteinnahmen auf die Witwenrente angerechnet?

Nach neuem Recht ja. Der Überschuss des Vorjahres wird nach einem Pauschalabzug von 25 % zum Einkommen gezählt, über dem Freibetrag von 1.122,53 € im Monat (ab 01.07.2026) mindert er die Rente zu 40 %. Nach altem Recht, also bei Ehe vor 2002 und einem Partner mit Geburtstag vor dem 02.01.1962, bleiben Mieteinnahmen außen vor.

Gefährden Mieteinnahmen die Familienversicherung meines Partners?

Ja, wenn er Eigentümer oder Miteigentümer ist und sein Gesamteinkommen einschließlich seines Anteils am Mietüberschuss 2026 über 565 € im Monat liegt. Dann muss er sich selbst versichern.

Kommt eine Krankenkassenabgabe auf alle Mieteinnahmen?

Stand 14.10.2026 nicht. Es gibt einen Vorschlag der SPD vom Februar 2026, aber kein Gesetz. Das im Juli 2026 beschlossene Gesetz zur Stabilisierung der Kassenbeiträge enthält nach den vorliegenden Berichten keine solche Abgabe.

Lohnt sich eine vermietete Wohnung im Ruhestand trotzdem?

Das hängt von Kaufpreis, Finanzierung, Lage und Ihrem Versicherungsstatus ab. Im Beispiel bleiben bei schuldenfreier Wohnung nach Steuern und Beiträgen 498 bis 549 € im Monat. Mit Darlehen, Leerstand oder höheren Reparaturen kann es deutlich weniger sein.