Ratgeber · Vermietung

    Staffelmiete: Regeln, Beispiel und Vergleich mit Indexmiete

    Mit einer Staffelmiete steht die Miete der nächsten Jahre schon bei Vertragsschluss fest. Wir zeigen, was im Vertrag stehen muss, wo die Fallen liegen und wie sich Staffel und Index von 2021 bis 2026 tatsächlich geschlagen haben.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    15. Oktober 202610 Min. Lesezeit
    Staffelmiete in vier Zahlen
    1 Jahr
    Mindestabstand
    so lange muss jede Mietstufe mindestens gelten
    4 Jahre
    Kündigungsverzicht
    länger darf das Kündigungsrecht des Mieters nicht ausgeschlossen werden
    +21,97 %
    Verbraucherpreise
    Anstieg von September 2021 bis September 2026
    2.927 €
    im Beispiel
    so viel brachte die Indexmiete in fünf Jahren mehr als die Staffel

    Sie haben einen neuen Mieter gefunden und sitzen vor dem Vertrag. Im Muster steht ein Feld für die Miete. Sie fragen sich, wie diese Miete in drei oder fünf Jahren aussehen soll, ohne dass Sie jedes Mal ein Erhöhungsschreiben aufsetzen und auf die Zustimmung warten.

    Eine Staffelmiete ist die einfachste Antwort darauf. Die künftigen Mieten stehen schon beim Unterschreiben fest, beide Seiten können planen. Dafür verzichten Sie auf andere Mieterhöhungen, und einige Formfehler machen die ganze Staffel unwirksam.

    Hier sehen Sie, was im Vertrag stehen muss, wie sich Staffel und Indexmiete von 2021 bis 2026 mit echten Indexwerten geschlagen hätten und worauf Sie beim Kauf einer Wohnung mit Staffelmietvertrag achten.

    01So funktioniert eine Staffelmiete

    Die Staffelmiete ist im Gesetz kurz geregelt. Gerade deshalb kommt es auf jedes Detail an. Vier Punkte entscheiden, ob Ihre Vereinbarung hält.

    AnforderungWas im Vertrag stehen mussGrundlage
    SchriftformVertrag oder Nachtrag mit eigenhändiger Unterschrift beider Seiten; eine E-Mail reicht nicht§ 557a Abs. 1, § 126 BGB
    Betrag in Eurojede Stufe als neue Miete oder als Erhöhungsbetrag in Euro, nicht als Prozentsatz§ 557a Abs. 1 BGB
    Mindestdauerjede Miethöhe gilt mindestens ein Jahr§ 557a Abs. 2 Satz 1 BGB
    ZeitpunktDatum, ab dem die nächste Stufe gilt§ 557a Abs. 1 BGB

    Die neue Miete wird automatisch fällig. Sie müssen nichts ankündigen und keine Zustimmung einholen. Erinnern Sie den Mieter trotzdem kurz vorher, damit er seinen Dauerauftrag anpasst. Das spart Mahnungen.

    Eine Klausel wie „Die Miete steigt jedes Jahr um 3 %“ ist dagegen keine wirksame Staffel. Ist die Staffelvereinbarung unwirksam, bleibt der Mietvertrag bestehen, aber mit der Anfangsmiete. Erhöhungen sind dann nur noch auf dem normalen Weg nach § 558 BGB möglich.

    02Staffel, Index oder Vergleichsmiete

    Für die Miethöhe während des Mietverhältnisses gibt es drei Wege. Welcher gilt, legen Sie im Mietvertrag fest. Staffel und Index schließen die Erhöhung auf die Vergleichsmiete aus.

    Staffelmiete § 557aIndexmiete § 557bVergleichsmiete § 558
    Grundlagefeste Eurobeträge im VertragVerbraucherpreisindex von Destatisortsübliche Vergleichsmiete, z. B. Mietspiegel
    Wie oftjede Stufe mindestens ein Jahrhöchstens einmal im Jahrfrühestens nach 15 Monaten
    Aufwandkeiner, Miete steigt automatischErklärung in Textform mit IndexwertenBegründung, Zustimmung des Mieters, notfalls Klage
    ObergrenzeMietpreisbremse für jede StufeIndex, Mietpreisbremse nur für die AnfangsmieteKappungsgrenze 20 oder 15 % in drei Jahren
    Modernisierungsumlageausgeschlossennur in Ausnahmefällenmöglich
    Planbarkeithochmittel, hängt an der Inflationgering

    Die Vergleichsmiete bringt in Städten mit stark steigenden Mieten oft am meisten. Sie kostet aber Zeit und führt manchmal zum Streit. Wie das genau läuft, steht im Ratgeber zu den Regeln der Mieterhöhung.

    Zwischen Staffel und Index entscheidet vor allem eine Frage: Wollen Sie Planbarkeit oder einen Ausgleich für die Inflation? Das zeigt die folgende Rechnung.

    Aus unseren Gesprächen
    „An welchen Index ist die Miete gekoppelt? Also der Verbraucherpreisindex?“

    So fragte ein Interessent in einem unserer Beratungsgespräche zu Pflegeapartments. Bei Wohnungen gilt dasselbe Prinzip: Eine Indexmiete folgt dem Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt jeden Monat veröffentlicht. Bei einer Staffelmiete gibt es keinen Index. Dort steht jede künftige Miete schon als Betrag im Vertrag.

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    03Beispielrechnung: Staffel gegen Index von 2021 bis 2026

    Jana vermietet seit Oktober 2021 eine Wohnung mit 70 m² für 800 € kalt. Wir rechnen zwei Varianten durch. In Variante A hat sie eine Staffel mit 20 € pro Jahr vereinbart. In Variante B eine Indexmiete, die sie jedes Jahr an den Verbraucherpreisindex vom September anpasst. Der Name ist ausgedacht, die Indexwerte sind echt, die Rechnung ist ein Rückblick und keine Prognose.

    Monatliche Kaltmiete und Summe über fünf Jahre
    MietjahrVPI SeptemberA: StaffelB: Index
    Okt. 2021 – Sep. 2022103,8800 €800,00 €
    Okt. 2022 – Sep. 2023112,7820 €868,59 €
    Okt. 2023 – Sep. 2024117,8840 €907,90 €
    Okt. 2024 – Sep. 2025119,7860 €922,54 €
    Okt. 2025 – Sep. 2026122,6880 €944,89 €
    Summe über 60 Monate50.400 €53.327 €
    Indexstand September 2026126,6nächste Stufe laut Vertrag975,72 € möglich
    Eigene Berechnung, Stand 15.10.2026. VPI 2020 = 100, Destatis. Vereinfachung: Anpassung jedes Jahr zum Oktober, ohne die zwei Monate Vorlauf nach § 557b Abs. 3 BGB.

    Mit der Indexmiete hätte Jana in fünf Jahren 2.927 € mehr eingenommen. Der Grund liegt im Jahr 2022, als die Verbraucherpreise um 8,6 % stiegen. Eine Staffel mit 20 € im Jahr entspricht dagegen nur rund 2,5 %.

    Nach Steuern bleibt davon weniger. Im fünften Jahr beträgt der Unterschied 778,68 €. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € (ledig) steigt die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 dadurch von 14.233 € auf 14.534 €. Von den 778,68 € bleiben Jana also rund 478 € vor Soli und Kirchensteuer.

    Was im fünften Jahr vom Vorsprung der Indexmiete bleibt
    Mehr Miete mit Index
    +779 €
    Einkommensteuer darauf
    −301 €
    Bleibt nach Steuern
    +478 €
    Zu versteuerndes Einkommen 60.000 €, ledig, Tarif 2026 nach § 32a EStG.

    Dreht man die Annahme um, kippt das Ergebnis. Steigen die Preise nur um 2 % im Jahr, bringt eine Indexmiete ab 900 € in fünf Jahren 56.204 €, eine Staffel mit 20 € pro Jahr 56.400 €. Die Staffel gewinnt in ruhigen Jahren knapp, der Index in Jahren mit hoher Inflation deutlich. Wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, weiß niemand vorher.

    04Mietpreisbremse gilt für jede Stufe

    In Gemeinden mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Vertragsbeginn höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Bei der Staffelmiete prüft das Gesetz das für jede Stufe einzeln, und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die erste Miete dieser Stufe fällig wird (§ 557a Abs. 4 BGB).

    Ein Beispiel zeigt die Falle. Die Vergleichsmiete liegt beim Start bei 11,00 €/m², erlaubt sind also 12,10 €/m². Die zweite Stufe sieht 12,60 €/m² vor. Ist die Vergleichsmiete bis dahin nur auf 11,30 €/m² gestiegen, liegt die Grenze bei 12,43 €/m². Der Teil darüber ist unwirksam, der Mieter kann ihn nach einer Rüge zurückfordern (§ 556g BGB). Eine wirksame Miete aus einer früheren Stufe bleibt dabei bestehen.

    Wo die Mietpreisbremse gilt, legt jedes Bundesland per Verordnung fest. Die Verordnungen dürfen seit einer Gesetzesänderung von 2025 höchstens bis 31.12.2029 laufen. Ausgenommen sind unter anderem Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f BGB). Mehr dazu im Glossar Mietpreisbremse.

    Wohngebäude mit gemeinsamem grünen Innenhof
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    05Kündigungsverzicht und Modernisierung

    Bei der Staffelmiete dürfen Sie das Kündigungsrecht des Mieters für höchstens vier Jahre ab Abschluss der Vereinbarung ausschließen (§ 557a Abs. 3 BGB). Der Verzicht kann einseitig nur den Mieter binden, das hat der BGH ausdrücklich gebilligt (BGH, Urteil vom 12.11.2008, VIII ZR 270/07). Außerhalb einer Staffel muss ein solcher Verzicht in der Regel beide Seiten binden.

    Ist der Verzicht in einem Formularvertrag länger als vier Jahre, fällt er ganz weg. Er wird nicht auf vier Jahre gekürzt (BGH, VIII ZR 154/04 und VIII ZR 3/05). Der Mieter kann dann jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen.

    Während der Staffel sind Mieterhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB). Planen Sie in den nächsten Jahren eine größere Modernisierung, etwa neue Fenster oder eine Dämmung, können Sie die Kosten nicht als Modernisierungsumlage auf die Miete aufschlagen. Legen Sie die Staffel in diesem Fall kürzer an.

    Nach der letzten Stufe bleibt die Miete einfach auf diesem Stand. Ab dann gelten wieder die normalen Regeln. Die nächste Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist möglich, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist.

    So setzen Sie eine Staffelmiete richtig auf
    1. 01
      Vergleichsmiete ermitteln

      Mietspiegel oder Vergleichswohnungen heranziehen und prüfen, ob eine Mietpreisbremse gilt.

    2. 02
      Laufzeit festlegen

      Drei bis fünf Stufen sind üblich. Denken Sie an geplante Modernisierungen.

    3. 03
      Stufen als Euro eintragen

      Datum und neue Nettokaltmiete je Stufe, Abstand mindestens zwölf Monate.

    4. 04
      Kündigungsverzicht prüfen

      höchstens vier Jahre ab Abschluss, sonst fällt er ganz weg.

    5. 05
      Schriftlich unterschreiben

      beide Seiten eigenhändig, auch bei einem späteren Nachtrag.

    6. 06
      Stufen im Kalender eintragen

      und den Mieter vor jeder Stufe kurz erinnern.

    06Wohnung mit Staffelmiete kaufen

    Viele vermietete Wohnungen, gerade aus jüngeren Baujahren, werden mit einem Staffel- oder Indexmietvertrag verkauft. Sie übernehmen diesen Vertrag beim Kauf unverändert (§ 566 BGB). Was in der Staffel steht, bestimmt also Ihre Mieteinnahmen der nächsten Jahre.

    UnterlageWorauf Sie achten
    Mietvertrag mit allen NachträgenStufen als Euro, Abstand mindestens ein Jahr, Unterschriften beider Seiten
    Restlaufzeit der Staffelwann die letzte Stufe gilt und ab wann wieder § 558 möglich ist
    Mietpreisbremse am Ortliegt eine Stufe über 110 % der Vergleichsmiete, droht Rückforderung
    KündigungsverzichtDauer und Formulierung; über vier Jahre unwirksam
    Geplante Modernisierung der Gemeinschaftwährend der Staffel nicht als Umlage auf den Mieter
    Mietkontowurden die Stufen tatsächlich gezahlt?

    Eine Staffel ist kein Versprechen für die Zukunft. Kündigt der Mieter nach Ende des Verzichts, vermieten Sie neu zu den dann geltenden Regeln. Mehr zur Prüfung vor dem Kauf steht im Ratgeber vermietete Eigentumswohnung kaufen.

    Staffelmiete passt eher, wenn …
    • Sie Mieteinnahmen für Finanzierung und Rücklage verlässlich planen wollen
    • Sie keine größeren Modernisierungen in den nächsten Jahren vorhaben
    • Sie den Aufwand von Erhöhungsverfahren vermeiden möchten
    Eher nicht, wenn …
    • in Ihrer Stadt die Vergleichsmiete deutlich schneller steigt als die Staffel
    • eine Modernisierung mit Umlage geplant ist
    • Sie sich gegen hohe Inflation absichern möchten

    07Risiken und Grenzen

    Die Staffel nimmt Ihnen die Unsicherheit, kostet aber Flexibilität. Steigen Mieten oder Preise schneller als gedacht, bleiben Sie bis zum Ende an Ihre Stufen gebunden. Fallen sie, ist die vereinbarte Stufe schnell über dem Markt. Dann kündigt ein Mieter ohne Verzicht eher und Sie riskieren Leerstand.

    Formfehler wiegen schwer. Fehlt die Unterschrift, steht eine Stufe als Prozentsatz im Vertrag oder liegt eine Stufe weniger als ein Jahr nach der letzten, kann die Staffel unwirksam sein. Lassen Sie neue Verträge im Zweifel prüfen, etwa von Ihrem Eigentümerverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

    Auch der Vergleich mit der Indexmiete kann sich ändern. Die Bundesregierung will Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten begrenzen: Steigt der Index um mehr als 3 % im Jahr, soll nur die Hälfte des darüber liegenden Anstiegs auf die Miete wirken. Stand 15.10.2026 ist das ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6807), über den der Bundestag noch nicht entschieden hat. Für bestehende Staffeln ändert der Entwurf nichts.

    FAQHäufige Fragen

    Was ist eine Staffelmiete?

    Eine Staffelmiete ist eine Vereinbarung im Mietvertrag, nach der die Nettokaltmiete zu festen Terminen um feste Eurobeträge steigt. Sie ist in § 557a BGB geregelt und muss schriftlich vereinbart werden.

    Wie oft darf eine Staffelmiete steigen?

    Höchstens einmal im Jahr. Jede Miethöhe muss mindestens zwölf Monate unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 BGB). Wie hoch jede Stufe ist, regelt das Gesetz nicht, in Gebieten mit Mietpreisbremse gilt aber für jede Stufe die 10-%-Grenze.

    Darf ich bei einer Staffelmiete zusätzlich auf den Mietspiegel erhöhen?

    Nein. Während die Staffel läuft, sind Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete und Modernisierungsumlagen ausgeschlossen. Betriebskostenvorauszahlungen dürfen Sie weiter anpassen.

    Was ist besser, Staffelmiete oder Indexmiete?

    Das hängt von der Inflation ab. Von 2021 bis 2026 hätte eine Indexmiete wegen der hohen Preissteigerungen deutlich mehr gebracht als eine Staffel mit 2,5 % pro Jahr. In ruhigen Jahren mit rund 2 % Inflation liegt die Staffel gleichauf oder knapp vorn. Die Staffel ist planbarer, der Index gleicht die Inflation aus.

    Wie lange kann der Mieter bei einer Staffelmiete nicht kündigen?

    Das Kündigungsrecht des Mieters darf höchstens für vier Jahre ab Abschluss der Staffelvereinbarung ausgeschlossen werden. Ein längerer Verzicht in einem Formularvertrag ist insgesamt unwirksam.

    Was passiert nach der letzten Stufe?

    Die Miete bleibt auf der Höhe der letzten Stufe. Danach gelten wieder die allgemeinen Regeln, also vor allem die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB, frühestens 15 Monate nach der letzten Änderung.

    Gilt die Mietpreisbremse auch bei Staffelmiete?

    Ja, für jede Stufe einzeln. Maßgeblich ist die Vergleichsmiete zu dem Zeitpunkt, an dem die erste Miete der jeweiligen Stufe fällig wird. Ausgenommen sind unter anderem Neubauten, die nach dem 01.10.2014 erstmals vermietet wurden.

    Kann ich eine Staffelmiete nachträglich vereinbaren?

    Ja, mit einem schriftlichen Nachtrag, den beide Seiten unterschreiben. Der Mieter ist dazu aber nicht verpflichtet. Gegen seinen Willen können Sie eine Staffel nicht einführen.

    Weiterlesen

    Quellen

    • §§ 126, 556d bis 556g, 557, 557a, 557b, 558, 560, 566 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
    • BGH, Urteil vom 23.11.2005, VIII ZR 154/04 (Kündigungsverzicht bei Staffelmiete über vier Jahre)
    • BGH, VIII ZR 3/05 (Formularverzicht über vier Jahre insgesamt unwirksam)
    • BGH, Urteil vom 12.11.2008, VIII ZR 270/07 (einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters bei Staffelmiete)
    • Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex für Deutschland, 2020 = 100, Monatswerte September 2021 bis September 2026, abgerufen am 13.10.2026
    • Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete, BT-Drs. 21/6807 vom 01.07.2026; Anhörung im Rechtsausschuss am 14.10.2026
    • Keyword-Daten: Semrush, Datenbank Deutschland, Stand 15.10.2026
    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Kaufprozess, Notar und Grundbuch und Vermietung.

    Kevin verbindet zwölf Jahre Vertriebserfahrung mit neun Jahren Spezialisierung auf Immobilien und mehr als 500 Beratungen. Er schreibt über Objektqualität, Standortrisiken und einen sicheren Weg vom ersten Vergleich bis zum Kauf.

    Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Lassen Sie Mietverträge mit Staffel im Zweifel von einem Anwalt für Mietrecht oder Ihrem Eigentümerverein prüfen.

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    A4-Format · 2.269 Wörter · Stand 15. Oktober 2026

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    Kevin Celentano · 2026-10-15

    Staffelmiete in vier Zahlen
    1 Jahr
    Mindestabstand
    so lange muss jede Mietstufe mindestens gelten
    4 Jahre
    Kündigungsverzicht
    länger darf das Kündigungsrecht des Mieters nicht ausgeschlossen werden
    +21,97 %
    Verbraucherpreise
    Anstieg von September 2021 bis September 2026
    2.927 €
    im Beispiel
    so viel brachte die Indexmiete in fünf Jahren mehr als die Staffel

    Sie haben einen neuen Mieter gefunden und sitzen vor dem Vertrag. Im Muster steht ein Feld für die Miete. Sie fragen sich, wie diese Miete in drei oder fünf Jahren aussehen soll, ohne dass Sie jedes Mal ein Erhöhungsschreiben aufsetzen und auf die Zustimmung warten.

    Eine Staffelmiete ist die einfachste Antwort darauf. Die künftigen Mieten stehen schon beim Unterschreiben fest, beide Seiten können planen. Dafür verzichten Sie auf andere Mieterhöhungen, und einige Formfehler machen die ganze Staffel unwirksam.

    Hier sehen Sie, was im Vertrag stehen muss, wie sich Staffel und Indexmiete von 2021 bis 2026 mit echten Indexwerten geschlagen hätten und worauf Sie beim Kauf einer Wohnung mit Staffelmietvertrag achten.

    01So funktioniert eine Staffelmiete

    Die Staffelmiete ist im Gesetz kurz geregelt. Gerade deshalb kommt es auf jedes Detail an. Vier Punkte entscheiden, ob Ihre Vereinbarung hält.

    AnforderungWas im Vertrag stehen mussGrundlage
    SchriftformVertrag oder Nachtrag mit eigenhändiger Unterschrift beider Seiten; eine E-Mail reicht nicht§ 557a Abs. 1, § 126 BGB
    Betrag in Eurojede Stufe als neue Miete oder als Erhöhungsbetrag in Euro, nicht als Prozentsatz§ 557a Abs. 1 BGB
    Mindestdauerjede Miethöhe gilt mindestens ein Jahr§ 557a Abs. 2 Satz 1 BGB
    ZeitpunktDatum, ab dem die nächste Stufe gilt§ 557a Abs. 1 BGB

    Die neue Miete wird automatisch fällig. Sie müssen nichts ankündigen und keine Zustimmung einholen. Erinnern Sie den Mieter trotzdem kurz vorher, damit er seinen Dauerauftrag anpasst. Das spart Mahnungen.

    Eine Klausel wie „Die Miete steigt jedes Jahr um 3 %“ ist dagegen keine wirksame Staffel. Ist die Staffelvereinbarung unwirksam, bleibt der Mietvertrag bestehen, aber mit der Anfangsmiete. Erhöhungen sind dann nur noch auf dem normalen Weg nach § 558 BGB möglich.

    02Staffel, Index oder Vergleichsmiete

    Für die Miethöhe während des Mietverhältnisses gibt es drei Wege. Welcher gilt, legen Sie im Mietvertrag fest. Staffel und Index schließen die Erhöhung auf die Vergleichsmiete aus.

    Staffelmiete § 557aIndexmiete § 557bVergleichsmiete § 558
    Grundlagefeste Eurobeträge im VertragVerbraucherpreisindex von Destatisortsübliche Vergleichsmiete, z. B. Mietspiegel
    Wie oftjede Stufe mindestens ein Jahrhöchstens einmal im Jahrfrühestens nach 15 Monaten
    Aufwandkeiner, Miete steigt automatischErklärung in Textform mit IndexwertenBegründung, Zustimmung des Mieters, notfalls Klage
    ObergrenzeMietpreisbremse für jede StufeIndex, Mietpreisbremse nur für die AnfangsmieteKappungsgrenze 20 oder 15 % in drei Jahren
    Modernisierungsumlageausgeschlossennur in Ausnahmefällenmöglich
    Planbarkeithochmittel, hängt an der Inflationgering

    Die Vergleichsmiete bringt in Städten mit stark steigenden Mieten oft am meisten. Sie kostet aber Zeit und führt manchmal zum Streit. Wie das genau läuft, steht im Ratgeber zu den Regeln der Mieterhöhung.

    Zwischen Staffel und Index entscheidet vor allem eine Frage: Wollen Sie Planbarkeit oder einen Ausgleich für die Inflation? Das zeigt die folgende Rechnung.

    Aus unseren Gesprächen
    „An welchen Index ist die Miete gekoppelt? Also der Verbraucherpreisindex?“

    So fragte ein Interessent in einem unserer Beratungsgespräche zu Pflegeapartments. Bei Wohnungen gilt dasselbe Prinzip: Eine Indexmiete folgt dem Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt jeden Monat veröffentlicht. Bei einer Staffelmiete gibt es keinen Index. Dort steht jede künftige Miete schon als Betrag im Vertrag.

    Besichtigung einer hellen Mietwohnung
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    03Beispielrechnung: Staffel gegen Index von 2021 bis 2026

    Jana vermietet seit Oktober 2021 eine Wohnung mit 70 m² für 800 € kalt. Wir rechnen zwei Varianten durch. In Variante A hat sie eine Staffel mit 20 € pro Jahr vereinbart. In Variante B eine Indexmiete, die sie jedes Jahr an den Verbraucherpreisindex vom September anpasst. Der Name ist ausgedacht, die Indexwerte sind echt, die Rechnung ist ein Rückblick und keine Prognose.

    Monatliche Kaltmiete und Summe über fünf Jahre
    MietjahrVPI SeptemberA: StaffelB: Index
    Okt. 2021 – Sep. 2022103,8800 €800,00 €
    Okt. 2022 – Sep. 2023112,7820 €868,59 €
    Okt. 2023 – Sep. 2024117,8840 €907,90 €
    Okt. 2024 – Sep. 2025119,7860 €922,54 €
    Okt. 2025 – Sep. 2026122,6880 €944,89 €
    Summe über 60 Monate50.400 €53.327 €
    Indexstand September 2026126,6nächste Stufe laut Vertrag975,72 € möglich
    Eigene Berechnung, Stand 15.10.2026. VPI 2020 = 100, Destatis. Vereinfachung: Anpassung jedes Jahr zum Oktober, ohne die zwei Monate Vorlauf nach § 557b Abs. 3 BGB.

    Mit der Indexmiete hätte Jana in fünf Jahren 2.927 € mehr eingenommen. Der Grund liegt im Jahr 2022, als die Verbraucherpreise um 8,6 % stiegen. Eine Staffel mit 20 € im Jahr entspricht dagegen nur rund 2,5 %.

    Nach Steuern bleibt davon weniger. Im fünften Jahr beträgt der Unterschied 778,68 €. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € (ledig) steigt die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 dadurch von 14.233 € auf 14.534 €. Von den 778,68 € bleiben Jana also rund 478 € vor Soli und Kirchensteuer.

    Was im fünften Jahr vom Vorsprung der Indexmiete bleibt
    Mehr Miete mit Index
    +779 €
    Einkommensteuer darauf
    −301 €
    Bleibt nach Steuern
    +478 €
    Zu versteuerndes Einkommen 60.000 €, ledig, Tarif 2026 nach § 32a EStG.

    Dreht man die Annahme um, kippt das Ergebnis. Steigen die Preise nur um 2 % im Jahr, bringt eine Indexmiete ab 900 € in fünf Jahren 56.204 €, eine Staffel mit 20 € pro Jahr 56.400 €. Die Staffel gewinnt in ruhigen Jahren knapp, der Index in Jahren mit hoher Inflation deutlich. Wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, weiß niemand vorher.

    04Mietpreisbremse gilt für jede Stufe

    In Gemeinden mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Vertragsbeginn höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Bei der Staffelmiete prüft das Gesetz das für jede Stufe einzeln, und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die erste Miete dieser Stufe fällig wird (§ 557a Abs. 4 BGB).

    Ein Beispiel zeigt die Falle. Die Vergleichsmiete liegt beim Start bei 11,00 €/m², erlaubt sind also 12,10 €/m². Die zweite Stufe sieht 12,60 €/m² vor. Ist die Vergleichsmiete bis dahin nur auf 11,30 €/m² gestiegen, liegt die Grenze bei 12,43 €/m². Der Teil darüber ist unwirksam, der Mieter kann ihn nach einer Rüge zurückfordern (§ 556g BGB). Eine wirksame Miete aus einer früheren Stufe bleibt dabei bestehen.

    Wo die Mietpreisbremse gilt, legt jedes Bundesland per Verordnung fest. Die Verordnungen dürfen seit einer Gesetzesänderung von 2025 höchstens bis 31.12.2029 laufen. Ausgenommen sind unter anderem Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f BGB). Mehr dazu im Glossar Mietpreisbremse.

    Wohngebäude mit gemeinsamem grünen Innenhof
    KI-generiertes Symbolbild

    05Kündigungsverzicht und Modernisierung

    Bei der Staffelmiete dürfen Sie das Kündigungsrecht des Mieters für höchstens vier Jahre ab Abschluss der Vereinbarung ausschließen (§ 557a Abs. 3 BGB). Der Verzicht kann einseitig nur den Mieter binden, das hat der BGH ausdrücklich gebilligt (BGH, Urteil vom 12.11.2008, VIII ZR 270/07). Außerhalb einer Staffel muss ein solcher Verzicht in der Regel beide Seiten binden.

    Ist der Verzicht in einem Formularvertrag länger als vier Jahre, fällt er ganz weg. Er wird nicht auf vier Jahre gekürzt (BGH, VIII ZR 154/04 und VIII ZR 3/05). Der Mieter kann dann jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen.

    Während der Staffel sind Mieterhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB). Planen Sie in den nächsten Jahren eine größere Modernisierung, etwa neue Fenster oder eine Dämmung, können Sie die Kosten nicht als Modernisierungsumlage auf die Miete aufschlagen. Legen Sie die Staffel in diesem Fall kürzer an.

    Nach der letzten Stufe bleibt die Miete einfach auf diesem Stand. Ab dann gelten wieder die normalen Regeln. Die nächste Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist möglich, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist.

    So setzen Sie eine Staffelmiete richtig auf
    1. 01
      Vergleichsmiete ermitteln

      Mietspiegel oder Vergleichswohnungen heranziehen und prüfen, ob eine Mietpreisbremse gilt.

    2. 02
      Laufzeit festlegen

      Drei bis fünf Stufen sind üblich. Denken Sie an geplante Modernisierungen.

    3. 03
      Stufen als Euro eintragen

      Datum und neue Nettokaltmiete je Stufe, Abstand mindestens zwölf Monate.

    4. 04
      Kündigungsverzicht prüfen

      höchstens vier Jahre ab Abschluss, sonst fällt er ganz weg.

    5. 05
      Schriftlich unterschreiben

      beide Seiten eigenhändig, auch bei einem späteren Nachtrag.

    6. 06
      Stufen im Kalender eintragen

      und den Mieter vor jeder Stufe kurz erinnern.

    06Wohnung mit Staffelmiete kaufen

    Viele vermietete Wohnungen, gerade aus jüngeren Baujahren, werden mit einem Staffel- oder Indexmietvertrag verkauft. Sie übernehmen diesen Vertrag beim Kauf unverändert (§ 566 BGB). Was in der Staffel steht, bestimmt also Ihre Mieteinnahmen der nächsten Jahre.

    UnterlageWorauf Sie achten
    Mietvertrag mit allen NachträgenStufen als Euro, Abstand mindestens ein Jahr, Unterschriften beider Seiten
    Restlaufzeit der Staffelwann die letzte Stufe gilt und ab wann wieder § 558 möglich ist
    Mietpreisbremse am Ortliegt eine Stufe über 110 % der Vergleichsmiete, droht Rückforderung
    KündigungsverzichtDauer und Formulierung; über vier Jahre unwirksam
    Geplante Modernisierung der Gemeinschaftwährend der Staffel nicht als Umlage auf den Mieter
    Mietkontowurden die Stufen tatsächlich gezahlt?

    Eine Staffel ist kein Versprechen für die Zukunft. Kündigt der Mieter nach Ende des Verzichts, vermieten Sie neu zu den dann geltenden Regeln. Mehr zur Prüfung vor dem Kauf steht im Ratgeber vermietete Eigentumswohnung kaufen.

    Staffelmiete passt eher, wenn …
    • Sie Mieteinnahmen für Finanzierung und Rücklage verlässlich planen wollen
    • Sie keine größeren Modernisierungen in den nächsten Jahren vorhaben
    • Sie den Aufwand von Erhöhungsverfahren vermeiden möchten
    Eher nicht, wenn …
    • in Ihrer Stadt die Vergleichsmiete deutlich schneller steigt als die Staffel
    • eine Modernisierung mit Umlage geplant ist
    • Sie sich gegen hohe Inflation absichern möchten

    07Risiken und Grenzen

    Die Staffel nimmt Ihnen die Unsicherheit, kostet aber Flexibilität. Steigen Mieten oder Preise schneller als gedacht, bleiben Sie bis zum Ende an Ihre Stufen gebunden. Fallen sie, ist die vereinbarte Stufe schnell über dem Markt. Dann kündigt ein Mieter ohne Verzicht eher und Sie riskieren Leerstand.

    Formfehler wiegen schwer. Fehlt die Unterschrift, steht eine Stufe als Prozentsatz im Vertrag oder liegt eine Stufe weniger als ein Jahr nach der letzten, kann die Staffel unwirksam sein. Lassen Sie neue Verträge im Zweifel prüfen, etwa von Ihrem Eigentümerverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

    Auch der Vergleich mit der Indexmiete kann sich ändern. Die Bundesregierung will Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten begrenzen: Steigt der Index um mehr als 3 % im Jahr, soll nur die Hälfte des darüber liegenden Anstiegs auf die Miete wirken. Stand 15.10.2026 ist das ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6807), über den der Bundestag noch nicht entschieden hat. Für bestehende Staffeln ändert der Entwurf nichts.

    Weiterlesen

    Quellen

    • §§ 126, 556d bis 556g, 557, 557a, 557b, 558, 560, 566 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
    • BGH, Urteil vom 23.11.2005, VIII ZR 154/04 (Kündigungsverzicht bei Staffelmiete über vier Jahre)
    • BGH, VIII ZR 3/05 (Formularverzicht über vier Jahre insgesamt unwirksam)
    • BGH, Urteil vom 12.11.2008, VIII ZR 270/07 (einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters bei Staffelmiete)
    • Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex für Deutschland, 2020 = 100, Monatswerte September 2021 bis September 2026, abgerufen am 13.10.2026
    • Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete, BT-Drs. 21/6807 vom 01.07.2026; Anhörung im Rechtsausschuss am 14.10.2026
    • Keyword-Daten: Semrush, Datenbank Deutschland, Stand 15.10.2026

    FAQHäufige Fragen

    Was ist eine Staffelmiete?

    Eine Staffelmiete ist eine Vereinbarung im Mietvertrag, nach der die Nettokaltmiete zu festen Terminen um feste Eurobeträge steigt. Sie ist in § 557a BGB geregelt und muss schriftlich vereinbart werden.

    Wie oft darf eine Staffelmiete steigen?

    Höchstens einmal im Jahr. Jede Miethöhe muss mindestens zwölf Monate unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 BGB). Wie hoch jede Stufe ist, regelt das Gesetz nicht, in Gebieten mit Mietpreisbremse gilt aber für jede Stufe die 10-%-Grenze.

    Darf ich bei einer Staffelmiete zusätzlich auf den Mietspiegel erhöhen?

    Nein. Während die Staffel läuft, sind Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete und Modernisierungsumlagen ausgeschlossen. Betriebskostenvorauszahlungen dürfen Sie weiter anpassen.

    Was ist besser, Staffelmiete oder Indexmiete?

    Das hängt von der Inflation ab. Von 2021 bis 2026 hätte eine Indexmiete wegen der hohen Preissteigerungen deutlich mehr gebracht als eine Staffel mit 2,5 % pro Jahr. In ruhigen Jahren mit rund 2 % Inflation liegt die Staffel gleichauf oder knapp vorn. Die Staffel ist planbarer, der Index gleicht die Inflation aus.

    Wie lange kann der Mieter bei einer Staffelmiete nicht kündigen?

    Das Kündigungsrecht des Mieters darf höchstens für vier Jahre ab Abschluss der Staffelvereinbarung ausgeschlossen werden. Ein längerer Verzicht in einem Formularvertrag ist insgesamt unwirksam.

    Was passiert nach der letzten Stufe?

    Die Miete bleibt auf der Höhe der letzten Stufe. Danach gelten wieder die allgemeinen Regeln, also vor allem die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB, frühestens 15 Monate nach der letzten Änderung.

    Gilt die Mietpreisbremse auch bei Staffelmiete?

    Ja, für jede Stufe einzeln. Maßgeblich ist die Vergleichsmiete zu dem Zeitpunkt, an dem die erste Miete der jeweiligen Stufe fällig wird. Ausgenommen sind unter anderem Neubauten, die nach dem 01.10.2014 erstmals vermietet wurden.

    Kann ich eine Staffelmiete nachträglich vereinbaren?

    Ja, mit einem schriftlichen Nachtrag, den beide Seiten unterschreiben. Der Mieter ist dazu aber nicht verpflichtet. Gegen seinen Willen können Sie eine Staffel nicht einführen.