Abfindung versteuern 2026: so rechnet die Fünftelregelung
Michael Pauker · 2026-10-14
Sie haben einen Aufhebungsvertrag auf dem Tisch oder eine Kündigung mit Abfindung bekommen. Die Zahl im Vertrag klingt gut. Dann kommt die Gehaltsabrechnung, und von 80.000 € sind auf einmal über 36.000 € Steuern weg.
Das ist seit 2025 der Normalfall. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer auf die Abfindung so ab, als wäre sie normales Gehalt. Die Steuerermäßigung, von der alle reden, bekommen Sie erst später über die Steuererklärung zurück. Wie viel das ist, hängt stark davon ab, was Sie im selben Jahr sonst verdienen.
Wir erklären, wie die Abfindung besteuert wird, rechnen zwei Varianten exakt nach dem Tarif 2026 durch und gehen danach auf die Frage ein, die viele kurz darauf stellen: Lohnt es sich, das Geld als Eigenkapital in eine vermietete Wohnung zu stecken?
01Wie eine Abfindung besteuert wird
Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 EStG. Sie gehört zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Einen Freibetrag gibt es seit 2006 nicht mehr.
Bei der Sozialversicherung sieht es besser aus. Eine Abfindung, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht als Arbeitsentgelt. Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen darauf nicht an. Anders ist es, wenn in der „Abfindung“ in Wahrheit noch offenes Gehalt, Urlaubsgeld oder Boni stecken. Diese Teile sind ganz normal beitragspflichtig.
| Bestandteil | Lohnsteuer | Sozialversicherung |
|---|---|---|
| Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes | ja, Fünftelregelung erst in der Steuererklärung | nein |
| Nachgezahltes Gehalt, Boni, Überstunden | ja, normal | ja |
| Urlaubsabgeltung | ja, normal | ja |
| Freistellung bis zum Vertragsende (Gehalt läuft weiter) | ja, normal | ja |
Was sich 2025 geändert hat
Bis Ende 2024 durfte der Arbeitgeber die Fünftelregelung schon beim Lohnsteuerabzug anwenden. Mit dem Wachstumschancengesetz ist das seit dem 1. Januar 2025 vorbei. Der Arbeitgeber versteuert die Abfindung jetzt wie einen sonstigen Bezug, also ohne Ermäßigung. Die Fünftelregelung selbst gilt weiter. Das Finanzamt wendet sie an, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Für Sie heißt das zweierlei. Erstens ist auf dem Konto zunächst weniger Geld, als Ihnen am Ende zusteht. Zweitens müssen Sie die Steuererklärung selbst machen, sonst bleibt der Vorteil liegen. Wer ohnehin jedes Jahr eine Erklärung abgibt, merkt davon wenig. Wer das bisher nie getan hat, sollte es für dieses Jahr fest einplanen.
02So rechnet die Fünftelregelung
Die Fünftelregelung glättet die Progression. Ohne sie würde die Abfindung Ihr Einkommen in einem einzigen Jahr in die Höhe treiben, und der höhere Steuersatz würde auf alles wirken.
Das Finanzamt rechnet deshalb in vier Schritten (§ 34 Abs. 1 Satz 2 EStG):
- 01Steuer ohne Abfindung
Zuerst wird die Einkommensteuer auf Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen berechnet.
- 02Ein Fünftel dazurechnen
Dann kommt ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen hinzu, und die Steuer wird erneut berechnet.
- 03Unterschied bilden
Die Differenz der beiden Steuerbeträge ist die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung.
- 04Mal fünf
Dieser Unterschied wird verfünffacht. Das ist die Steuer auf die ganze Abfindung.
Die Logik dahinter ist einfach. Ihr Steuersatz wird so berechnet, als hätten Sie nur ein Fünftel der Abfindung bekommen. Liegen Sie schon ohne Abfindung im Bereich von 42 %, steigt der Satz durch ein Fünftel kaum noch. Dann bringt die Regelung wenig. Liegt Ihr übriges Einkommen niedrig, bleibt auch ein Fünftel der Abfindung in einem günstigen Bereich. Dann wirkt sie stark.
„Meinst du brutto? Ich verstehe das nicht.“
Diese Frage kam in einem unserer Beratungsgespräche, als es um das zu versteuernde Einkommen ging. Gemeint ist nicht das Bruttogehalt, sondern das, was nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und anderen Sonderausgaben übrig bleibt. Bei einem Angestellten mit 75.000 € brutto liegt es oft um die 60.000 €. Mit genau diesem Wert rechnet auch die Fünftelregelung.
03Beispielrechnung: wann die Fünftelregelung viel bringt und wann kaum
Thomas ist 52, ledig und verlässt nach 18 Jahren seinen Arbeitgeber mit einer Abfindung von 80.000 €. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt in einem normalen Jahr bei 60.000 €. Der Name ist ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose.
Wir vergleichen zwei Fälle. In Variante A fließt die Abfindung im Dezember 2026, Thomas hat das ganze Jahr Gehalt bezogen. In Variante B fließt sie in einem Jahr, in dem er nur 30.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, etwa weil die neue Stelle erst zur Jahresmitte beginnt. Beide Fälle rechnen wir ohne Kirchensteuer mit dem Tarif 2026.
| A: volles Gehalt (60.000 €) | B: wenig Einkommen (30.000 €) | |
|---|---|---|
| Einkommensteuer ohne Abfindung | 14.233 € | 4.217 € |
| Steuer und Soli auf die Abfindung ohne Fünftelregelung | 36.052,52 € | 32.597,96 € |
| Steuer und Soli auf die Abfindung mit Fünftelregelung | 35.339,34 € | 25.797,80 € |
| Ersparnis durch die Fünftelregelung | +713,18 € | +6.800,16 € |
| Von der Abfindung bleibt netto | 44.660,66 € | 54.202,20 € |
In Variante A spart die Fünftelregelung gerade einmal 713 €. Thomas liegt mit 60.000 € schon in der oberen Progressionszone, und ein Fünftel der Abfindung (16.000 €) schiebt ihn in den Bereich von 42 %. Viel Progression gibt es da nicht mehr zu glätten.
In Variante B sieht es anders aus. Das übrige Einkommen ist halb so hoch, das Fünftel landet in einem deutlich niedrigeren Bereich. Die Ermäßigung beträgt 6.800 €. Netto bleiben 9.542 € mehr als in Variante A, obwohl die Abfindung gleich hoch ist.
Daraus folgt eine praktische Frage für die Verhandlung. Wenn der Vertrag ohnehin zum Jahresende ausläuft, kann es sich lohnen, die Auszahlung im Januar zu vereinbaren. Ob das in Ihrem Fall passt, hängt davon ab, was Sie im Folgejahr verdienen, ob Sie Arbeitslosengeld beziehen und wie sicher die Zahlung des Arbeitgebers ist. Das ist eine Frage für Ihren Steuerberater oder Arbeitsrechtler, bevor Sie unterschreiben.
04Voraussetzungen und typische Fehler
Die Fünftelregelung gilt nur, wenn die Einkünfte „zusammengeballt“ fließen. Steuerrechtler meinen damit zwei Dinge. Die Abfindung muss im Wesentlichen in einem Kalenderjahr gezahlt werden. Und Sie müssen durch die Abfindung in diesem Jahr mehr bekommen, als Sie bei normal weiterlaufendem Arbeitsverhältnis verdient hätten.
| Situation | Fünftelregelung | Grundlage |
|---|---|---|
| Abfindung in einer Summe in einem Jahr | ja | § 34 Abs. 1 EStG |
| Kleine Teilzahlung im anderen Jahr (bis etwa 10 % der Hauptzahlung) | in der Regel ja | BMF 01.11.2013 i. d. F. 04.03.2016; BFH IX R 46/14 |
| Auszahlung in zwei oder drei etwa gleich großen Raten über mehrere Jahre | nein | BFH IX R 29/14 |
| Abfindung kleiner als das entgangene Gehalt bis Jahresende | meist nein | BMF 01.11.2013 |
| Abfindung im Jahr nach dem Ausscheiden | ja, wenn in einer Summe | § 11 EStG (Zuflussprinzip) |
Was gegen die Steuerlast sonst hilft
Neben dem Zeitpunkt gibt es wenige Hebel, und alle haben Bedingungen. Wer 50 oder älter ist, kann mit einer Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung Abschläge einer vorgezogenen Rente ausgleichen (§ 187a SGB VI). Die Beiträge sind als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Höchstbetrags absetzbar und senken das übrige Einkommen. Ähnlich wirken Beiträge zu einer Basisrente. Beides bindet das Geld bis zur Rente. Ob die Steuerersparnis das wert ist, hängt von Ihrem Alter und Ihren Plänen ab.
05Was mache ich mit dem Geld? Abfindung als Eigenkapital
Kurz nach der Abfindung kommt meist die zweite Frage. 45.000 oder 54.000 € liegen auf dem Konto, und die Bank zahlt dafür wenig Zinsen. Eine vermietete Wohnung als Kapitalanlage liegt für viele nahe.
„Wenn man Eigenkapital hat, würdest du empfehlen, es zu nutzen oder den kompletten Preis als Kredit aufzunehmen?“
Diese Frage stellte ein Kunde in einer Beratung. Unsere Antwort beginnt immer mit der Reserve. Erst wenn sechs bis zwölf Monate Ihrer Ausgaben und eine Rücklage für die Wohnung zur Seite gelegt sind, lohnt sich der Blick darauf, wie viel Eigenkapital in den Kauf fließt.
Rechnen wir es für Thomas durch. Er kauft eine vermietete Wohnung für 250.000 €, mit Kaufnebenkosten von rund 25.000 €. Einmal finanziert er alles, einmal setzt er 30.000 € aus der Abfindung ein. Zins und Tilgung sind Annahmen und kein Angebot einer Bank.
| Volle Finanzierung | 30.000 € Eigenkapital | |
|---|---|---|
| Kredit | 275.000 € | 245.000 € |
| Zinsen im ersten Jahr (3,7 %) | 10.175 € | 9.065 € |
| Monatsrate (3,7 % Zins, 2 % Tilgung) | 1.306,25 € | 1.163,75 € |
| Weniger Steuerersparnis aus Zinsen (zvE 60.000 €) | – | −426 € |
| Vorteil nach Steuern im Jahr | – | +684 € |
30.000 € Eigenkapital sparen im ersten Jahr 1.110 € Zinsen. Weil Zinsen bei einer vermieteten Wohnung Werbungskosten sind, geht davon die Steuerersparnis ab. Es bleiben 684 €, rund 2,3 % auf das eingesetzte Geld. Die Monatsrate sinkt um 142,50 €, und das macht den Cashflow vor Steuern spürbar ruhiger.
Ob das gut oder schlecht ist, hängt von Ihrer Alternative ab. Gegenüber einem Tagesgeld ist es oft mehr, gegenüber einer breit gestreuten Anlage nicht unbedingt. Eigenkapital in einer Wohnung ist außerdem gebunden. Sie kommen nur über einen Verkauf oder eine Nachbeleihung wieder heran.
- Sie haben einen neuen, unbefristeten Job und die Probezeit hinter sich.
- Eine Reserve von sechs bis zwölf Monatsausgaben bleibt unangetastet.
- Sie wollen die monatliche Belastung niedrig halten und haben einen langen Anlagehorizont.
- Sie sind noch auf Jobsuche oder in der Probezeit.
- Ohne die Abfindung hätten Sie keine Rücklage mehr.
- Sie brauchen das Geld in den nächsten Jahren für eine Überbrückung bis zur Rente.
06Risiken und Grenzen
Finanzierung ohne ungekündigten Job. Banken prüfen bei einer Baufinanzierung das laufende Einkommen. Wer gekündigt ist, Arbeitslosengeld bezieht oder in der Probezeit steckt, bekommt oft keinen oder nur einen deutlich schlechteren Kredit. Eine Abfindung ersetzt dieses Einkommen nicht. Der sinnvolle Zeitpunkt für einen Kauf liegt deshalb meist nach dem Start im neuen Job.
Steuerlast vorab. Seit 2025 ist die volle Lohnsteuer zunächst weg. Die Erstattung kommt erst mit dem Steuerbescheid, oft im Folgejahr. Planen Sie nicht mit Geld, das noch beim Finanzamt liegt.
Kosten einer Wohnung. Leerstand, Instandhaltung, steigende Zinsen bei der Anschlussfinanzierung und nicht umlagefähige Kosten gehören in jede Rechnung. Eine vermietete Wohnung kann auch Jahre mit Zuzahlung haben.
Tarif 2027 offen. Für 2027 liegt ein Regierungsentwurf zur Einkommensteuer vor, beschlossen ist er noch nicht. Variante B rechnet deshalb mit dem Tarif 2026. Die Größenordnung ändert sich dadurch nicht, die Euro-Beträge können abweichen.
Weiterlesen
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 14.10.2026.
- § 34 EStG (Abs. 1 Fünftelregelung, Abs. 2 Nr. 2 Entschädigungen), § 24 EStG, § 32a EStG, § 32b EStG, § 11 EStG
- Gleiss Lutz, „Künftig keine Anwendung der Fünftelregelung durch Arbeitgeber“ (Wachstumschancengesetz, Lohnsteuerabzug ab 2025), gleisslutz.com
- BMF-Schreiben vom 01.11.2013, IV C 4 - S 2290/13/10002, geändert am 04.03.2016 (Zusammenballung, Teilzahlungen)
- BFH, Urteil vom 13.10.2015, IX R 46/14 (geringfügige Teilzahlung); BFH, Urteil vom 14.04.2015, IX R 29/14 (Raten)
- § 158 SGB III, § 159 SGB III, § 187a SGB VI
- §§ 3, 4 Solidaritätszuschlaggesetz 1995
- Beispielrechnungen: eigene Berechnung nach dem Tarif 2026, Stand 14.10.2026
FAQHäufige Fragen
Muss ich auf eine Abfindung Steuern zahlen?
Ja. Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist voll einkommensteuerpflichtig. Seit 2006 gibt es keinen Freibetrag mehr. Die Fünftelregelung kann die Steuer senken, sie ersetzt aber keine Steuerfreiheit.
Wird die Fünftelregelung 2026 noch angewendet?
Ja, aber nur in der Einkommensteuererklärung. Seit dem 1. Januar 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber sie nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Sie bekommen den Vorteil über den Steuerbescheid zurück.
Fallen auf eine Abfindung Sozialabgaben an?
Auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht. Sind darin offenes Gehalt, Boni oder Urlaubsabgeltung enthalten, sind diese Teile beitragspflichtig. Achten Sie auf eine saubere Trennung im Vertrag.
Wie viel bringt die Fünftelregelung bei hohem Einkommen?
Oft wenig. Liegt Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen schon im Bereich von 60.000 € oder darüber, spart die Regelung bei 80.000 € Abfindung nur einige Hundert Euro. Viel bringt sie in Jahren mit niedrigem übrigen Einkommen.
Darf die Abfindung in Raten gezahlt werden?
Grundsätzlich schadet eine Verteilung über mehrere Jahre. Unschädlich ist nach Auffassung der Finanzverwaltung eine kleine Teilzahlung im anderen Jahr von bis zu etwa 10 % der Hauptzahlung. Bei drei etwa gleich großen Raten entfällt die Ermäßigung (BFH IX R 29/14).
Verringert Arbeitslosengeld den Vorteil?
Es kann. Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Es erhöht damit den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen und auf die Abfindung. Lassen Sie den Effekt im konkreten Fall berechnen.
Kann ich mit einer Abfindung eine Immobilie finanzieren?
Als Eigenkapital ja, als Einkommensnachweis nein. Banken wollen ein laufendes, möglichst unbefristetes Einkommen sehen. Mit Kündigung oder in der Probezeit ist eine Finanzierung oft schwierig, auch wenn Eigenkapital vorhanden ist.
Ist es sinnvoll, die ganze Abfindung in eine Wohnung zu stecken?
Selten. Sinnvoll ist zuerst eine Reserve für sechs bis zwölf Monatsausgaben und eine Rücklage für die Wohnung. Was danach übrig bleibt, kann als Eigenkapital die monatliche Rate senken. Im Beispiel bringen 30.000 € rund 684 € im Jahr nach Steuern.