Ratgeber · Steuern

    Familienpool für Immobilien: Vermögen und Einkommen verteilen

    In einer Familien-KG können Eltern und Kinder Immobilien gemeinsam halten. Eine Beispielrechnung zeigt, wie Beteiligung, Geschäftsführung und Einkommensverteilung zusammenpassen.


    Investmentberater bei InvestImmo.de
    19. Oktober 20269 Min. Lesezeit
    Vier vermietete Wohnungen, zwei Kinder mit je 20 % – Beispielrechnung, vereinfacht
    30.400 €
    Cashflow vor Steuern im Jahr
    Miete minus Kosten, Zins und Tilgung; ohne zusätzliche Poolkosten
    3.259,20 €
    Jährliche Einkommensteuerentlastung im Beispiel
    Bei angenommenen 42 % Grenzsteuersatz; ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
    0 €
    Mögliche Einkommensteuer der Kinder
    Je 3.880 € Einkünfte, sofern das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt
    0 €
    Schenkungsteuer im Beispiel
    Je Kind 180.000 € Bereicherung vor persönlichen Freibeträgen; ausreichende Freibeträge vorausgesetzt

    Sie haben vier vermietete Wohnungen, zwei erwachsene Kinder und einen Grenzsteuersatz von über 40 %. Die Kinder studieren und verdienen kaum etwas. Irgendwann sollen sie die Wohnungen bekommen. Bis dahin wollen Sie aber selbst entscheiden, was verkauft, saniert oder neu finanziert wird.

    Ein Familienpool versucht genau diesen Spagat. Die Wohnungen kommen in eine Familiengesellschaft, die Kinder bekommen Anteile. Die steuerlichen Einkünfte werden nach der anerkannten Beteiligungs- und Gewinnverteilung zugerechnet. Die Eltern können sich Geschäftsführungs- und Stimmrechte vorbehalten, ohne den Kindern ihre wirtschaftliche Beteiligung zu nehmen. Ob sich das lohnt, hängt an Zahlen und an Regeln, deren Einhaltung das Finanzamt prüft.

    01Was ein Familienpool ist

    Familienpool ist kein Rechtsbegriff. Gemeint ist eine Gesellschaft, in der eine Familie ihr Vermögen bündelt. Bei Immobilien kommen unter anderem diese drei Formen infrage.

    FormWer haftetSteuerlichMöglicher Einsatz
    GbRgrundsätzlich alle Gesellschafter persönlichbei nicht gewerblicher Vermietung transparent, Einkünfte aus Vermietungkleine Bestände, einfache Verhältnisse
    GmbH & Co. KG, vermögensverwaltend und nicht gewerblich geprägtGmbH als Komplementärin; bei Kommanditisten kommt es auf Haftsumme, Einzahlung und mögliche Rückzahlungen antransparent, Einkünfte aus Vermietung, sofern keine gewerbliche Tätigkeit oder Prägung vorliegtBestände mit mehreren Wohnungen oder mehreren Familienmitgliedern
    GmbHgrundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem Vermögeneigene Körperschaftsteuer und grundsätzlich GewerbesteuerBestände, bei denen Gewinne in der Gesellschaft bleiben sollen

    Bei einer KG können die Kinder Kommanditisten werden. Ihre Außenhaftung richtet sich grundsätzlich nach der eingetragenen Haftsumme und entfällt insoweit, wie die entsprechende Einlage geleistet ist. Rückzahlungen können die Haftung wieder aufleben lassen; vor der Eintragung können besondere Haftungsrisiken bestehen. Die Eltern führen die Geschäfte entweder selbst als persönlich haftende Komplementäre oder über eine GmbH, deren Geschäftsführer sie sind. Die steuerliche Einordnung muss zur gewählten Geschäftsführungsregelung passen.

    02Wie die Familien-KG besteuert wird

    Eine KG, die ausschließlich eigene Immobilien vermietet und weder gewerblich tätig noch gewerblich geprägt ist, erzielt grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung. Sie zahlt darauf selbst keine Einkommen- oder Gewerbesteuer. Das Finanzamt stellt den Überschuss fest und rechnet ihn den Gesellschaftern nach der steuerlich anerkannten Verteilung zu. Jeder versteuert seinen Teil mit seinem persönlichen Steuersatz.

    Für die Steuer schaut das Finanzamt bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft grundsätzlich durch die Gesellschaft hindurch. Jedem Gesellschafter wird rechnerisch sein Anteil an jeder Wohnung zugerechnet (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Bei unentgeltlicher Übertragung werden die bisherigen Abschreibungsgrundlagen grundsätzlich fortgeführt; bei entgeltlichen oder teilentgeltlichen Vorgängen können sich andere Grundlagen ergeben. Auch die Frist für private Veräußerungsgeschäfte richtet sich nach den Erwerbsvorgängen; bei unentgeltlichem Erwerb ist grundsätzlich die Anschaffung des Rechtsvorgängers maßgeblich. Wer einen Anteil verkauft, verkauft steuerlich anteilig Wohnungen (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG).

    Aus unseren Gesprächen
    „Wie ist es mit einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten KG als Käufer?“

    Eine solche KG kann eine Wohnung erwerben. Die Mieteinkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet, und die Frist für private Veräußerungsgeschäfte richtet sich nach ihren jeweiligen Anteilserwerben. Neue Wohnungen können so von Anfang an anteilig den Kindern zugeordnet werden. Finanzieren die Eltern allerdings den Anteil der Kinder, kann bereits darin eine Schenkung liegen; eine spätere Übertragung der Wohnung ist dafür nicht erforderlich.

    Geordnete Unterlagen zur Verwaltung vermieteter Immobilien
    KI-generiertes Symbolbild

    03Beispielrechnung: vier Wohnungen in der Familien-KG

    Beispielrechnung, vereinfacht: Familie Berger besitzt vier vermietete Eigentumswohnungen mit einem angenommenen steuerlichen Immobilienwert von zusammen 1.200.000 €. Auf ihnen liegen noch 200.000 € Darlehen zu 3,8 % Zins. Die Eltern gründen eine GmbH & Co. KG, bringen die Wohnungen ein und schenken jedem der beiden Kinder 20 % der Anteile. Die Namen sind ausgedacht, die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine Prognose. Für die Verteilung wird angenommen, dass die Eltern vor der Übertragung wirtschaftlich je zur Hälfte beteiligt sind und jeder Elternteil jedem Kind zehn Prozentpunkte überträgt. Danach halten die Eltern je 30 % und die Kinder je 20 % der Vermögens- und Ergebnisbeteiligung.

    Die Rechnung unterstellt eine nicht gewerbliche, steuerlich transparente KG, steuerlich anerkannte Beteiligungen und die unveränderte Fortführung der Abschreibungsgrundlagen. Ein Elternteil erhält als Kommanditist eine gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnis, um eine gewerbliche Prägung zu vermeiden. Etwaige einmalige Steuern aus der Einbringung und Anteilsübertragung sind nicht eingerechnet. Einbringung, Schuldzuordnung und Schenkungen sollten Sie mit Steuerberater und Notar aufeinander abstimmen.

    Zuerst die Zahlen auf dem Konto der KG. Sie nimmt 48.000 € Kaltmiete im Jahr ein. Davon gehen 6.000 € nicht umlagefähige Kosten, 7.600 € Zinsen und 4.000 € Tilgung ab. Vor Steuern bleiben 30.400 € im Jahr. Die Zinsen werden vereinfachend auf eine ganzjährig unveränderte Darlehensbasis von 200.000 € berechnet; unterjährige Tilgungen und Zahlungszeitpunkte bleiben außer Betracht. Höhere Zinsen bei einer Anschlussfinanzierung können den Überschuss mindern. Zusätzliche Gründungs- und laufende Gesellschaftskosten sind in dieser Rechnung nicht enthalten.

    Für die folgende Steuerrechnung müssen die 6.000 € vollständig im jeweiligen Jahr abzugsfähige Aufwendungen sein. Nicht umlagefähige Kosten sind nicht automatisch steuerlich abziehbar. Insbesondere sind Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht sofort abzugsfähig; maßgeblich sind tatsächlich verausgabte, steuerlich berücksichtigungsfähige Beträge. Auch das gesamte Hausgeld darf nicht pauschal abgezogen werden.

    Wie sich der steuerliche Überschuss verteilt
    KG gesamtEltern (60 %)je Kind (20 %)
    ------:---:---:
    Mieteinnahmen48.000 €28.800 €9.600 €
    Kosten−6.000 €−3.600 €−1.200 €
    Zinsen−7.600 €−4.560 €−1.520 €
    Abschreibung−15.000 €−9.000 €−3.000 €
    = Steuerlicher Überschuss19.400 €11.640 €3.880 €
    Beispielrechnung, vereinfacht. Tilgung ist steuerlich kein Aufwand. Annahmen zur Abschreibung: historische Anschaffungskosten von 250.000 € je Wohnung, Gebäudeanteil 75 % und ein anwendbarer Abschreibungssatz von 2 % jährlich. Daraus ergeben sich 4 × 250.000 € × 75 % × 2 % = 15.000 € Abschreibung. Der steuerliche Immobilienwert von 1.200.000 € ist nicht die Abschreibungsgrundlage. Für das Beispiel wird deren unveränderte Fortführung nach Einbringung und Anteilsübertragung unterstellt. Die 6.000 € Kosten werden ausschließlich als tatsächlich abzugsfähige Aufwendungen angesetzt.

    Ohne Übertragung der Einkünfte auf die Kinder versteuerten die Eltern im Beispiel die ganzen 19.400 €. Nach der Übertragung sind es noch 11.640 €. Für einen eindeutigen Vergleich wird angenommen, dass das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der zusammen veranlagten Eltern vor der Übertragung einschließlich des gesamten Vermietungsüberschusses 150.000 € beträgt. Bei ansonsten unveränderten Verhältnissen sinkt es um 7.760 € auf 142.240 €. Entscheidend ist die Übertragung einer steuerlich anerkannten Beteiligung, nicht die Gründung einer KG allein.

    Für die Entlastungsrechnung wird vereinfacht ein Grenzsteuersatz von 42 % auf den gesamten verlagerten Überschuss angesetzt: 7.760 € × 42 % = 3.259,20 € weniger Einkommensteuer im Jahr. Das ist eine vereinfachte Grenzsteuersatzrechnung, keine individuelle Tarifberechnung. Gesetzliche Tarifrundungen bleiben ebenso außer Betracht wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

    Die Kinder versteuern im Beispiel je 3.880 €. Liegt ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem maßgeblichen Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für jede Person 12.348 €. Bei zehn rechnerisch identischen Jahren summiert sich die vereinfachte Einkommensteuerentlastung auf 32.592 €, also rund 32.600 €. Das ist keine Nettorendite: Zusätzliche Gesellschaftskosten, einmalige Übertragungssteuern und Änderungen bei Einkommen, Steuern oder Immobilien sind nicht berücksichtigt.

    Steuerwirkung pro Jahr – Beispielrechnung, vereinfacht
    Eltern zahlen weniger Einkommensteuer
    +3.259,20 €
    Kinder zahlen zusätzlich, unter den Beispielannahmen
    0 €
    Vereinfachte Rechnung: 7.760 € verlagerter steuerlicher Überschuss × 42 % angenommener Grenzsteuersatz. Ohne Tarifrundungen, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und zusätzliche Gesellschaftskosten. Für die Kinder wird ein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag vorausgesetzt.

    Wichtig für die Einordnung: Den Kindern muss ihr Gewinnanteil wirtschaftlich zustehen. Eine vertragsgemäße Gewinnthesaurierung in der Gesellschaft ist nicht dasselbe wie eine Zuwendung an die Eltern. Werden Einkünfte den Kindern jedoch nur auf dem Papier zugerechnet, während die Eltern uneingeschränkt wirtschaftlich darüber verfügen, kann die steuerliche Anerkennung gefährdet sein.

    Die Schenkungsteuer auf die Anteile

    Der Anteil an einer vermögensverwaltenden KG wird für die Schenkungsteuer grundsätzlich als Anteil an den Wohnungen und den Schulden behandelt (§ 10 Abs. 1 ErbStG). Für das Beispiel wird unterstellt, dass sämtliche Wohnungen die Voraussetzungen der Begünstigung für vermietete Wohnimmobilien nach § 13d ErbStG erfüllen. Dann ergibt der Ansatz von 90 % einen Immobilienwert von 1.080.000 €. Werden die damit wirtschaftlich zusammenhängenden Schulden entsprechend nur zu 90 % berücksichtigt, sind 180.000 € abzuziehen. Auf jedes Kind entfallen 20 % von 900.000 €, also 180.000 € vor persönlichen Freibeträgen.

    Bei der angenommenen hälftigen Zuwendung durch beide Eltern entfallen davon 90.000 € auf jeden Elternteil. Unter der zusätzlichen Annahme, dass keine früheren Erwerbe vom jeweiligen Elternteil innerhalb des maßgeblichen Zehnjahreszeitraums die Freibeträge vermindern, liegt dies unter den Freibeträgen von jeweils 400.000 €. Im Beispiel fällt daher keine Schenkungsteuer an. Begünstigung, Schuldenabzug und konkrete Zuwendungen müssen zur tatsächlichen Gestaltung passen. Lassen Sie die Übertragung von Ihrem Steuerberater und Notar begleiten.

    § 14 ErbStG fasst Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen. Frühere Erwerbe außerhalb dieses Zeitraums werden dabei grundsätzlich nicht mehr einbezogen; es gibt keinen für sämtliche Schenkungen gemeinsamen Neustart. Weitere Übertragungen sind entsprechend zu planen. Weil die Kinder schon beteiligt sind, wächst ein Teil einer möglichen Wertsteigerung bereits bei ihnen und nicht mehr im Nachlass der Eltern.

    04Familien-KG oder Familien-GmbH

    Eine GmbH ist eine weitere Möglichkeit für eine Familiengesellschaft. Ob sie gegenüber einer vermögensverwaltenden KG geeignet ist, hängt unter anderem von Ausschüttungen, Haltedauer, Verkaufserwartungen und Verwaltungskosten ab.

    Familien-KG und Familien-GmbH im Vergleich
    Familien-KG (vermögensverwaltend, nicht gewerblich)Familien-GmbH
    Steuer auf Mietüberschusspersönlicher Satz jedes Gesellschafters2026: 15,825 % Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag; mögliche Gewerbesteuer zusätzlich, bei Ausschüttung grundsätzlich weitere Besteuerung
    Verluste in den ersten Jahrengrundsätzlich mit anderem Einkommen verrechenbar, vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungenbleiben steuerlich in der GmbH; Nutzung unter gesetzlichen Beschränkungen
    Verkauf nach zehn Jahrengrundsätzlich nicht nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die maßgebliche Frist abgelaufen ist und keine gewerbliche Einordnung vorliegtVeräußerungsgewinne grundsätzlich steuerpflichtig
    Einkommen auf Kinder verteilenlaufende Zurechnung über den anerkannten Gewinnanteil, auch ohne AuszahlungUnternehmensgewinn wird nicht unmittelbar zugerechnet; Ausschüttungen werden bei den Anteilseignern besteuert
    Einbringen bestehender WohnungenBefreiungen möglich; Transaktionsfolge, Beteiligungen und Fristen entscheidendGrunderwerbsteuer und ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn können anfallen
    Bilanz und AufwandFeststellungserklärung; bei GmbH & Co. KG zusätzlich Buchführung und Jahresabschlüsse für KG und GmbH sowie regelmäßig Offenlegungs- bzw. Hinterlegungspflichten mit größenabhängigen ErleichterungenBuchführung, Jahresabschluss, regelmäßig Offenlegungs- bzw. Hinterlegungspflichten mit größenabhängigen Erleichterungen sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung

    Die Belastung von 15,825 % ergibt sich 2026 aus 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer, also weiteren 0,825 Prozentpunkten. Das ist keine Gesamtsteuerbelastung einschließlich Gewerbesteuer und Ausschüttungsbesteuerung. Eine Entlastung begünstigter Grundstückserträge von Gewerbesteuer setzt insbesondere voraus, dass die Bedingungen der erweiterten Grundstückskürzung erfüllt sind. Die Voraussetzungen und die Gesamtbelastung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.

    Eine GmbH kann interessant sein, wenn laufende Gewinne langfristig in der Gesellschaft bleiben sollen. Das allein macht sie aber nicht zur besseren Lösung. Die Rechnung dazu steht im Ratgeber Vermögensverwaltende GmbH.

    Ein Paar mit Blick auf Wohngebäude bei der langfristigen Vermögensplanung
    KI-generiertes Symbolbild

    05Was das Finanzamt verlangt

    Die Übertragung muss steuerlich wirksam sein, und die Kinder müssen echte Gesellschafter werden. Bei Verträgen unter Angehörigen sind klare Vereinbarungen, deren tatsächliche Durchführung und die wirtschaftliche Zurechnung wichtig. Der Fremdvergleich fragt ergänzend, ob fremde Partner entsprechende Vereinbarungen getroffen hätten; er ersetzt nicht die Beurteilung der konkreten Gestaltung.

    Was im Gesellschaftsvertrag stimmen muss
    1. 01
      Echte Beteiligung

      Die Kinder sind entsprechend der wirksam vereinbarten Beteiligung an Gewinn, Verlust und Vermögen beteiligt.

    2. 02
      Gewinne wirtschaftlich zuordnen

      Gewinnanteile werden den Kindern tatsächlich gutgeschrieben. Ausschüttungen und eine mögliche Thesaurierung folgen dem Gesellschaftsvertrag.

    3. 03
      Kontrolle mit Grenzen

      Die Eltern führen die Geschäfte und können über Stimmrechte steuern. Ein freies Recht, die Kinder jederzeit ohne Grund hinauszuwerfen, kann die Anerkennung gefährden.

    4. 04
      Rückfallrechte gezielt

      Rückforderungsrechte können für bestimmte Fälle vereinbart werden, etwa Tod des Kindes vor den Eltern, Insolvenz oder Scheidung ohne eine passende ehevertragliche Regelung. Reichweite und Folgen sollten Sie mit einem Rechtsanwalt und Steuerberater klären.

    5. 05
      Minderjährige Kinder

      Je nach Vorgang und Vertretungslage können ein Ergänzungspfleger und eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein. Gründung, Beitritt und Schenkung eines bestehenden Anteils sind rechtlich gesondert zu beurteilen. Planen Sie dafür Zeit ein und beziehen Sie Ihren Notar ein.

    6. 06
      Vertrag tatsächlich leben

      Jährliche Feststellungserklärung, schriftliche Gesellschafterbeschlüsse, getrennte Konten der Gesellschaft und die erforderliche Buchführung und Rechnungslegung.

    Vorbehaltene Geschäftsführungs- oder Stimmrechte führen nicht automatisch dazu, dass die Anteile weiter den Eltern zugerechnet werden. Entscheidend ist, ob die Kinder trotz dieser Rechte rechtlich und wirtschaftlich tatsächlich beteiligt sind. Ein tragfähiger Vertrag muss beides zusammenbringen.

    06Für wen ein Familienpool passt

    Kann passen
    • Mehrere vermietete Wohnungen mit einem Steuerwert deutlich über den verfügbaren Freibeträgen.
    • Kinder mit wenig eigenem Einkommen, etwa in Ausbildung oder Studium.
    • Eltern wollen übertragen, aber noch Jahre selbst verwalten und Entscheidungen mitgestalten.
    Passt eher nicht
    • Eine einzelne Wohnung, wenn die zusätzlichen Kosten den erwarteten Nutzen übersteigen.
    • Die Wohnungen sind erst wenige Jahre im Besitz und hoch finanziert; mögliche entgeltliche Übertragungen erfordern besondere steuerliche Sorgfalt.
    • Die Eltern wollen Mieten und Verkaufserlöse allein behalten.

    07Risiken und Grenzen

    Schulden können die Schenkung zum Teilverkauf machen. Eine Schuldübernahme oder andere Gegenleistung kann einen entgeltlichen Teil begründen. Die bloße Beteiligung an einer verschuldeten Gesellschaft ist nicht automatisch eine persönliche Schuldübernahme. Liegt ein entgeltlicher Vorgang innerhalb der maßgeblichen Zehnjahresfrist vor, kann ein steuerpflichtiger privater Veräußerungsgewinn entstehen. Das kann auch für die Einbringung selbst relevant sein. Wie solche Vorgänge einzuordnen sind, erläutert unser Ratgeber Spekulationsfrist bei Immobilien. Die Folgen Ihrer konkreten Übertragung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.

    Grunderwerbsteuer hat eigene Fristen. Bei der Einbringung in eine Personengesellschaft können anteilige Befreiungen nach § 5 GrEStG infrage kommen. Eine Verringerung der Beteiligung innerhalb der zehnjährigen Nachbehaltensfrist des § 5 Abs. 3 GrEStG kann Folgen für die Begünstigung haben. Persönliche Befreiungen nach § 3 GrEStG können ebenfalls relevant sein, gelten aber nicht pauschal für jede Einbringungs- und Schenkungsfolge innerhalb einer Familie. Gerade das Beispiel „erst einbringen, dann Anteile schenken“ erfordert eine abgestimmte Gestaltung unter Berücksichtigung der zeitlichen Anwendung von § 24 GrEStG und einschlägiger Übergangsregeln. Auch spätere Anteilsübertragungen können Grunderwerbsteuer auslösen. Beziehen Sie Steuerberater und Notar deshalb vor der ersten Übertragung ein.

    Die Kinder sind Gesellschafter. Sie bekommen Informationsrechte, ihre Anteile können bei Scheidung oder Insolvenz eine Rolle spielen, und sie übernehmen Verantwortung für Entscheidungen. Ein Familienpool braucht ein Mindestmaß an Einigkeit.

    Aufwand läuft jedes Jahr. Je nach Gestaltung entstehen Kosten für notarielle Beurkundungen, Handelsregister und Grundbuchumschreibung. Hinzu kommen die jährliche Feststellungserklärung sowie bei der GmbH & Co. KG Buchführung und Jahresabschlüsse für die KG und die Komplementär-GmbH. Für diese Gesellschaften bestehen regelmäßig auch Offenlegungs- bzw. Hinterlegungspflichten mit größenabhängigen Erleichterungen. Holen Sie vorab Angebote ein und ergänzen Sie diese Kosten in der Wirtschaftlichkeitsrechnung.

    Die Immobilien tragen ihre Risiken weiter. Leerstand, Instandhaltung und höhere Zinsen bei der Anschlussfinanzierung mindern den Überschuss für alle Gesellschafter. Auch steuerliche Rahmenbedingungen können sich ändern; langfristige Rechnungen sind keine Zusage gleichbleibender Regeln.

    FAQHäufige Fragen

    Was ist ein Familienpool?

    Eine Gesellschaft, in der eine Familie gemeinsam Vermögen hält, etwa eine vermögensverwaltende KG. Eine GmbH & Co. KG kommt ebenfalls infrage, muss für Einkünfte aus Vermietung aber insbesondere eine gewerbliche Prägung vermeiden. Eltern können Anteile schrittweise übertragen und sich Geschäftsführungsrechte vorbehalten; die Kinder müssen tatsächlich wirtschaftlich beteiligt sein.

    Welche Vorteile hat eine Familien-KG bei Immobilien?

    Anteile können unter Nutzung der Schenkungsteuerfreibeträge von 400.000 € je Kind und Elternteil übertragen werden. Frühere Erwerbe vom selben Elternteil innerhalb von zehn Jahren sind zu berücksichtigen. Bei einer nicht gewerblichen, steuerlich transparenten KG werden Mieteinkünfte den Gesellschaftern zugerechnet. Kinder mit insgesamt niedrigem zu versteuerndem Einkommen können darauf keine Einkommensteuer zahlen. Verkäufe sind grundsätzlich nicht nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die jeweils maßgebliche Zehnjahresfrist abgelaufen ist und keine gewerbliche Einordnung vorliegt. Besprechen Sie die Voraussetzungen mit Ihrem Steuerberater.

    Familien-KG oder Familien-GmbH: was ist besser?

    Das hängt von Einkünften, Ausschüttungen, Haltedauer, Übertragungen und Kosten ab. Eine nicht gewerbliche KG ist steuerlich transparent; Verlustverrechnung ist unter gesetzlichen Beschränkungen möglich. Verkäufe außerhalb der maßgeblichen Zehnjahresfrist können steuerfrei bleiben. Eine GmbH kann bei langfristig einbehaltenen Gewinnen interessant sein, ist aber selbst steuerpflichtig; Gewerbesteuerentlastungen haben eigene Voraussetzungen. Lassen Sie beide Strukturen von Ihrem Steuerberater vergleichen.

    Können minderjährige Kinder an einer Familien-KG beteiligt werden?

    Ja. Ob ein Ergänzungspfleger und eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sind, hängt vom konkreten Vorgang und der Vertretungslage ab. Gründung, Beitritt und Schenkung eines bestehenden Anteils sind rechtlich gesondert zu beurteilen. Beziehen Sie Ihren Notar frühzeitig ein.

    Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn Eltern Immobilien in eine Familien-KG einbringen?

    Befreiungen können infrage kommen, sind aber nicht allein wegen der familiären Beteiligung gesichert. Entscheidend sind insbesondere §§ 3, 5 und 24 GrEStG, die genaue Einbringungs- und Schenkungsfolge, Beteiligungsveränderungen, Nachbehaltensfristen und zeitliche Anwendungsregeln. Eine spätere Verringerung der elterlichen Beteiligung kann Folgen für eine zunächst gewährte Begünstigung haben. Stimmen Sie die Übertragungen vorab mit Steuerberater und Notar ab.

    Wie hoch sind die Kosten für einen Familienpool?

    Je nach Gestaltung entstehen Kosten für Notar, Register und Grundbuch sowie laufend für Steuererklärungen und Verwaltung. Bei einer GmbH & Co. KG sind auch Buchführung und Jahresabschlüsse für KG und GmbH sowie regelmäßig Offenlegungs- bzw. Hinterlegungspflichten mit größenabhängigen Erleichterungen zu berücksichtigen. Die Höhe hängt vom Umfang ab. Holen Sie Angebote ein und vergleichen Sie sämtliche Zusatzkosten mit dem erwarteten Nutzen.

    Behalten die Eltern die Kontrolle?

    Geschäftsführung, Stimmrechte und gezielte Rückforderungsrechte können den Eltern Einfluss sichern. Sie führen nicht automatisch zu einer weiteren steuerlichen Zurechnung bei den Eltern. Entscheidend ist, dass die Kinder rechtlich und wirtschaftlich echte Gesellschafter werden und die Vereinbarungen tatsächlich umgesetzt werden. Lassen Sie die Rechte von einem Rechtsanwalt und Steuerberater aufeinander abstimmen.

    Weiterlesen

    Quellen

    Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall. Die Zahlen sind vereinfachte Beispielrechnungen. Lassen Sie die steuerlichen Folgen von einem Steuerberater und die rechtliche Gestaltung von einem Rechtsanwalt beziehungsweise Notar beurteilen.

    Geschrieben von
    Investmentberater bei InvestImmo.de

    Schreibt über Bestandsimmobilien, Kalkulation und Objektprüfung.

    Rula ist seit 2021 in der Finanzdienstleistung tätig. Sein Schwerpunkt sind Bestandsimmobilien als Kapitalanlage, nachvollziehbare Kalkulationen und eine ehrliche Einschätzung von Substanz und laufenden Kosten.

    Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen.

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    A4-Format · 3.130 Wörter · Stand 19. Oktober 2026

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