Fix and Flip bei Immobilien: Kosten, Steuer und Risiken
Kaufen, sanieren, nach neun Monaten verkaufen: Wir rechnen Kosten und Risiken durch und zeigen, wie aus 17.678 € vor Steuer ein Verlust werden kann.
Sie kennen vielleicht die Videos: Eine heruntergekommene Wohnung wird günstig gekauft, in acht Wochen renoviert und mit Aufschlag verkauft. Fix and Flip heißt das, also kaufen, aufwerten und weiterverkaufen. Die Idee ist nachvollziehbar: Arbeit und Fachwissen können Wert schaffen.
In Deutschland können allerdings zahlreiche Kosten einen großen Teil dieses Wertzuwachses aufzehren: Grunderwerbsteuer, Notar, gegebenenfalls Makler beim Kauf und Verkauf, Zinsen während der Sanierung und Steuer auf einen steuerpflichtigen Gewinn. Wir rechnen einen beispielhaften Flip durch – einschließlich Finanzierungsbedarf, Belastungsszenarien und einer ausdrücklich vereinfachten Steuerillustration.
01Was Fix and Flip ist
Beim Fix and Flip kaufen Sie beispielsweise eine Immobilie mit veraltetem Bad, alten Leitungen, ungünstigem Grundriss oder ungepflegtem Zustand. Sie beheben die Mängel und suchen einen Käufer, der für die aufgewertete Wohnung mehr bezahlt. Ob der Mehrerlös die Kosten deckt, muss die Kalkulation zeigen. Solche Maßnahmen werden auch als Value Add bezeichnet: Wertsteigerung durch eigene Verbesserungen.
Das Gegenmodell heißt Buy and Hold, also kaufen und halten. Hier kaufen Sie, um zu vermieten, und behalten die Wohnung viele Jahre. Erträge können aus Mietüberschüssen und Wertveränderungen entstehen. Tilgung reduziert die Schulden und erhöht bei unverändertem Immobilienwert den Eigenkapitalanteil; sie ist aber kein eigenständiger Ertrag. Ein Verkauf aus dem Privatvermögen nach Ablauf von mehr als zehn Jahren fällt in der Regel nicht unter § 23 EStG. Die Voraussetzungen für Ihren konkreten Fall besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Der Unterschied ist grundsätzlich: Beim Flip steht ein einzelner Verkauf im Mittelpunkt. Beim Halten verteilen sich Einnahmen, Kosten und Risiken über viele Jahre.
02Ein Flip, durchgerechnet
Sandra kauft in Nordrhein-Westfalen eine sanierungsbedürftige Dreizimmerwohnung für 200.000 €. Die Person ist erfunden; die Zahlen sind ein Rechenbeispiel, keine Prognose. Sie plant 40.000 € für Bad, Böden, Elektrik und Malerarbeiten. Sechs Monate dauert die Sanierung, drei Monate der Verkauf.
Die Bank finanziert im Beispiel 80 % von Kaufpreis und geplantem Sanierungsbudget, also 192.000 €, zu angenommenen 3,8 % Jahreszins. Für die Zinsrechnung wird vereinfachend unterstellt, dass das gesamte Darlehen neun Monate lang aussteht und nicht getilgt wird. Der Zinssatz ist eine Modellannahme, keine Aussage über aktuelle Kreditangebote. Weitere Finanzierungskosten, etwa Bereitstellungszinsen oder eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, sind nicht enthalten. Fallen sie an, mindern sie das Ergebnis zusätzlich. Auch die Maklerprovisionen und die übrigen Kostenansätze sind Annahmen für dieses Beispiel.
| Betrag | |
|---|---|
| Verkaufspreis nach Sanierung | 300.000 € |
| Verkaufskosten (Makler 3,57 % plus 300 € für Energieausweis und Sonstiges) | −11.010 € |
| Kaufpreis | −200.000 € |
| Grunderwerbsteuer NRW, 6,5 % | −13.000 € |
| Notar und Grundbuch | −3.000 € |
| Makler beim Kauf 3,57 % | −7.140 € |
| Sanierung | −40.000 € |
| Zinsen für 9 Monate auf 192.000 € bei 3,8 % jährlich | −5.472 € |
| Hausgeld, Strom, Versicherung bei Leerstand | −2.700 € |
| Wirtschaftliches Ergebnis vor Steuer | 17.678 € |
| Angenommene Steuerbelastung, pauschal 40 % | −7.071,20 € |
| Ergebnis nach angenommener Steuer | 10.606,80 € |
So ist die Steuerillustration zu lesen: Die 40 % sind eine reine Rechenannahme für die gesamte zusätzliche Steuerbelastung. Tatsächlich hängen Steuer und Nachsteuerergebnis unter anderem vom übrigen Einkommen, der steuerlichen Einordnung und Zuordnung der Kosten sowie einem möglichen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Zinsen und Leerstandskosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn nicht automatisch in voller Höhe. Insbesondere sind Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht sofort steuerlich abziehbar. Erst tatsächliche, steuerlich berücksichtigungsfähige Ausgaben können relevant werden, nicht pauschal das gesamte Hausgeld. Auch die steuerliche Zuordnung der Sanierungskosten ist gesondert zu beurteilen. Lassen Sie die individuelle Berechnung von Ihrem Steuerberater erstellen.
Von 100.000 € Preisunterschied bleiben wirtschaftlich vor Steuer knapp 18 %. Rund 34.000 € entfallen auf die angesetzten Erwerbsneben- und Verkaufskosten, 40.000 € auf die Sanierung und rund 8.000 € auf Zinsen und laufende Kosten. Eigene Arbeitszeit ist nicht bewertet.
Wie viel eigenes Geld steckt darin? Von Kaufpreis und Sanierungsbudget finanziert Sandra 48.000 € selbst. Hinzu kommen 23.140 € Erwerbsnebenkosten, 5.472 € Zinsen und 2.700 € Leerstandskosten. Das ergibt 79.312 € eigenen Finanzierungsbedarf vor dem Verkauf, ohne zusätzlichen Puffer. Dieser Betrag wird nicht zwingend vollständig am ersten Tag fällig und ist deshalb nicht pauschal neun Monate lang gebunden. Die Verkaufskosten werden hier aus dem Verkaufserlös bezahlt. Sandras Zeit für Handwerker, Besichtigungen und Abstimmung kommt hinzu.

03Wenn es anders läuft
Die Planrechnung setzt voraus, dass die angesetzten Preise, Kosten und Zeiträume eintreten. Sanierungen können teurer werden, und der Verkaufspreis ist eine Schätzung, kein garantierter Erlös.
„Laut Kalkulation sieht es machbar aus, wenn alles genauso läuft. Was passiert, wenn es anders kommt?“
Diese Frage gehört zu jeder Immobilienkalkulation. Beim Flip entscheidet ein einzelner Verkauf wesentlich über Gewinn oder Verlust. Beim Halten wirken dagegen laufende Mieteinnahmen, Kosten, Finanzierung und Wertentwicklung über viele Jahre.
Wir rechnen dieselbe Wohnung mit zwei Abweichungen: 5 % weniger Verkaufspreis und 25 % höhere Sanierungskosten. Zusätzlich betrachten wir einen Verkaufspreis, der 10 % unter dem Plan liegt. In allen Varianten bleiben Darlehen, Zinsen, Leerstandskosten und Dauer unverändert. Mehrkosten der Sanierung werden aus zusätzlichem Eigenkapital bezahlt. Die Verkaufskosten betragen weiterhin 3,57 % des jeweiligen Verkaufspreises plus 300 €.
| Variante | Verkaufspreis | Sanierung | Ergebnis vor Steuer | Nach Steuer (Beispiel) |
|---|---|---|---|---|
| Plan | 300.000 € | 40.000 € | 17.678 € | 10.606,80 € |
| Verkauf 5 % schwächer | 285.000 € | 40.000 € | 3.213,50 € | 1.928,10 € |
| Sanierung 25 % teurer | 300.000 € | 50.000 € | 7.678 € | 4.606,80 € |
| Beides | 285.000 € | 50.000 € | −6.786,50 € | −6.786,50 € |
| Sanierung 25 % teurer, Verkauf 10 % schwächer | 270.000 € | 50.000 € | −21.251 € | −21.251 € |
Beispielrechnung, vereinfacht: Der steuerliche Gewinn oder Verlust wird mit dem wirtschaftlichen Ergebnis gleichgesetzt. Positive Ergebnisse werden mit einer angenommenen Gesamtsteuerbelastung von 40 % gerechnet. Bei Verlusten wird keine Steuerentlastung durch Verrechnung mit anderen Geschäften angesetzt.
Die Nachsteuerspalte veranschaulicht die Wirkung der gewählten Steuerannahme, nicht Sandras individuelle Steuerlast. In den Verlustvarianten bleibt der ausgewiesene Betrag unverändert, weil das Beispiel keine anderweitig verrechenbaren Gewinne unterstellt. In der Praxis können sowohl das steuerliche Ergebnis als auch die Wirkung einer Verlustverrechnung abweichen. Maßgeblich ist die Berechnung Ihres Steuerberaters.
Die Kombination aus 5 % geringerem Verkaufserlös und 10.000 € zusätzlichen Sanierungskosten führt im Beispiel zu einem wirtschaftlichen Verlust. Ein steuerlicher Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft kann grundsätzlich nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden (§ 23 Abs. 3 Satz 7 und 8 EStG), nicht mit dem Gehalt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen auch Rücktrag in das Vorjahr und Vortrag in spätere Jahre in Betracht. Welche Verrechnung für Sie möglich ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Auch ohne zusätzliche Baumängel kann ein schwächerer Markt die Kalkulation kippen. Entscheidend ist der Preis, den ein Käufer für genau diese Wohnung zum Verkaufszeitpunkt bezahlt. Ein nationaler Jahresindex ist keine Prognose für den Verkauf einer einzelnen Wohnung; Lage, Zustand und lokale Nachfrage können zu einer anderen Entwicklung führen. Einzelheiten stehen im Ratgeber Wertsteigerung von Immobilien.
04Steuer: Spekulationsfrist und gewerblicher Grundstückshandel
Verkauf innerhalb von zehn Jahren
Verkaufen Sie eine Immobilie aus dem Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, kann der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für einen steuerpflichtigen Gewinn gilt der persönliche Einkommensteuertarif.
Für Selbstnutzung bestehen insbesondere zwei gesetzliche Ausnahmen: ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zwischen Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung und Verkauf oder eine zusammenhängende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom tatsächlichen Nutzungsverlauf ab. Eine Haltedauer von neun Monaten schließt die erste Ausnahme nicht automatisch aus; bloßer Leerstand für Sanierung und Weiterverkauf ist jedoch keine Selbstnutzung.
Bleibt der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 €, ist er steuerfrei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Ab 1.000 € ist grundsätzlich der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationsfrist bei Immobilien. Fristberechnung und Ausnahmen sollten Sie für Ihren konkreten Verkauf mit Ihrem Steuerberater klären.
Die Drei-Objekt-Grenze: Indiz, keine sichere Freigrenze
Wiederholte An- und Verkäufe können gewerblichen Grundstückshandel begründen. Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze ist ein wichtiges Indiz: Werden mehr als drei relevante Objekte in engem zeitlichem Zusammenhang mit Erwerb, Errichtung oder wesentlicher Modernisierung veräußert, regelmäßig innerhalb von etwa fünf Jahren, kann Gewerblichkeit vorliegen (BMF-Schreiben vom 26.03.2004). Eine einzelne Eigentumswohnung kann dabei ein eigenes Objekt sein. Entscheidend bleibt die Gesamtwürdigung; auch bei weniger Verkäufen kann gewerblicher Grundstückshandel vorliegen.
Die Folgen können erheblich sein. Zugeordnete Gewinne sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Gewerbesteuer kann unter Berücksichtigung etwaiger Freibeträge (§ 11 GewStG) anfallen. Bei natürlichen Personen kann § 35 EStG eine begrenzte Anrechnung auf die Einkommensteuer ermöglichen; eine vollständige Entlastung ist nicht garantiert.
Für Immobilien, die dem gewerblichen Grundstückshandel zuzuordnen sind, gilt die private Zehnjahresregel nicht. Frühere Transaktionen können rückwirkend in die Beurteilung einbezogen werden. Nicht jede andere vermietete oder langfristig gehaltene Wohnung wird dadurch automatisch Betriebsvermögen; ihre Zuordnung muss gesondert beurteilt werden. Lassen Sie die Auswirkungen auf Ihre Immobilien und Ihre Steuerbelastung durch einen Steuerberater beurteilen.

05Was ein Flip voraussetzt
- 01Einkaufsvorteil
Der erwartete Verkaufspreis muss Kaufpreis, Sanierung und weitere Kosten mit ausreichendem Abstand übersteigen. Unter den unveränderten Kostenannahmen des Beispiels liegt die wirtschaftliche Gewinnschwelle vor Steuer rund 42.000 € über Kaufpreis plus Sanierung. Die prozentualen Verkaufskosten sind dabei berücksichtigt.
- 02Bauwissen
Sie müssen Mängel einschätzen können. Feuchte Wände, alte Leitungen oder ein Sanierungsstau im Gemeinschaftseigentum können erhebliche Zusatzkosten verursachen. Hinweise dazu im Ratgeber Sanierungsstau erkennen.
- 03Verlässliche Handwerker
Verzögerungen verursachen weitere Zinsen und laufende Kosten. Drei zusätzliche Monate kosten bei unverändertem Darlehen und monatlich gleichbleibenden Leerstandskosten im Beispiel 2.724 €.
- 04Puffer
Als zusätzliche Planungsannahme können Sie beispielsweise 20 % der Sanierungssumme reservieren. Ob dieser Puffer ausreicht, hängt vom Zustand und vom Umfang der Arbeiten ab. Er ist in den 79.312 € noch nicht enthalten.
- 05Marktkenntnis
Sie benötigen belastbare Vergleichsdaten tatsächlicher Verkäufe, nicht nur Angebotspreise aus Portalen. Zuständige Gutachterausschüsse veröffentlichen Bodenrichtwerte und gegebenenfalls Immobilienmarktberichte. Bodenrichtwerte allein bestimmen nicht den Marktwert einer Wohnung.
06Flip oder Halten: was zu Ihnen passt
- Sie kennen sich mit Bau und Sanierung aus oder kommen aus dem Handwerk.
- Sie haben Zeit, sich monatelang um eine Baustelle zu kümmern.
- Sie haben Eigenkapital, das Sie binden können, und können zusätzliche Kosten oder Verluste tragen.
- Sie sind angestellt und haben wenig Zeit für Baustellen.
- Sie wollen langfristig Vermögen aufbauen und die mögliche steuerliche Berücksichtigung von Abschreibung und Zinsen mit Ihrem Steuerberater klären.
- Sie wollen Ihr Ergebnis nicht vor allem von einem einzigen kurzfristigen Verkauf abhängig machen.
Beim langfristigen Halten wirken andere Hebel. Mieteinnahmen können einen Teil der Kreditrate und laufenden Kosten decken. Tilgung verringert die Schulden, ist aber ein Zahlungsabfluss und kein zusätzlicher Gewinn. Vermietungsbezogene Zinsen und Abschreibung können unter den jeweiligen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Nach Ablauf von mehr als zehn Jahren ist ein Verkauf aus dem Privatvermögen in der Regel nicht nach § 23 EStG steuerpflichtig. Die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Vermietung und eines späteren Verkaufs besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Auch diese Strategie ist kein Selbstläufer. Ob eine vermietete Wohnung wirtschaftlich tragfähig ist, zeigt zunächst die Rechnung vor Steuern einschließlich Instandhaltung, Leerstand und Finanzierung. Unser Ratgeber Vermögensaufbau mit Immobilien zeigt, wie sich das über viele Jahre entwickeln kann.
07Risiken beim Fix and Flip
Sanierungsrisiko. Verdeckte Mängel können erst beim Öffnen von Wänden oder Böden sichtbar werden. Rechnen Sie deshalb zusätzliche Belastungsszenarien, beispielsweise mit 20 bis 30 % höheren Sanierungskosten. Diese Prozentsätze sind beispielhafte Planungsannahmen; der erforderliche Puffer hängt vom Gebäude und den geplanten Arbeiten ab.
Marktrisiko. Der Verkaufspreis ist eine zentrale unsichere Größe. Steigende Finanzierungszinsen können die Budgets potenzieller Käufer begrenzen und den erzielbaren Preis unter Druck setzen.
Zeitrisiko. Jeder zusätzliche Monat kann weitere Zinsen und Hausgeld verursachen. Gelingt der Verkauf nicht, kann eine Vermietung eine Alternative sein, sofern Objekt und Finanzierung dafür geeignet sind. Sie setzt die Zehnjahresfrist eines privaten Veräußerungsgeschäfts nicht neu in Gang; grundsätzlich bleibt der ursprüngliche Erwerb maßgeblich. Die steuerlichen Folgen eines Strategiewechsels klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Steuerrisiko. Wirtschaftliches und steuerliches Ergebnis können voneinander abweichen. Steuerliche Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nur eingeschränkt verrechenbar. Die Drei-Objekt-Grenze ist kein Schutz vor Gewerblichkeit bei weniger Verkäufen. Beziehen Sie Ihren Steuerberater deshalb frühzeitig in die Planung ein.
Gemeinschaftsrisiko. Bei einer Eigentumswohnung entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit über Maßnahmen an Dach, Fassade und gemeinschaftlicher Heizungsanlage. Eine Sonderumlage kurz vor dem Verkauf kann zusätzliche Liquidität erfordern und die Verkaufsverhandlungen beeinflussen. Fragen zur rechtlichen Kostenverteilung klären Sie mit einem Rechtsanwalt.
FAQHäufige Fragen
Was bedeutet Fix and Flip?
Fix and Flip heißt, eine Immobilie mit Verbesserungspotenzial zu kaufen, aufzuwerten und kurzfristig weiterzuverkaufen. Ein wirtschaftlicher Gewinn entsteht nur, wenn der Verkaufserlös Kaufpreis, Sanierung und sämtliche weiteren Kosten übersteigt.
Muss ich beim Fix and Flip Steuern zahlen?
Ein Gewinn aus dem Verkauf einer privat gehaltenen Immobilie innerhalb von zehn Jahren kann einkommensteuerpflichtig sein. Für qualifizierte Selbstnutzung bestehen Ausnahmen. Wiederholte An- und Verkäufe können gewerblichen Grundstückshandel begründen; die Drei-Objekt-Grenze ist ein Indiz, keine sichere Freigrenze. Klären Sie die Einordnung mit Ihrem Steuerberater.
Wie viel Gewinn ist bei einem Flip realistisch?
Das hängt von Einkaufspreis, Sanierung, Finanzierung und Verkaufserlös ab. Im Beispiel bleiben bei 200.000 € Kaufpreis und 300.000 € Verkaufspreis 17.678 € vor Steuer. Bei einer rein illustrativen Steuerbelastung von 40 % auf dieses Ergebnis verbleiben 10.606,80 €. Daraus lässt sich kein verlässlicher pauschaler Gewinnwert ableiten. Die tatsächliche Steuerbelastung berechnet Ihr Steuerberater.
Was ist der Unterschied zwischen Fix and Flip und Buy and Hold?
Beim Fix and Flip steht der kurzfristige Verkauf im Mittelpunkt. Bei Buy and Hold vermieten Sie langfristig; Erträge können aus Mietüberschüssen und Wertveränderungen entstehen. Tilgung reduziert Schulden, ist aber kein eigenständiger Ertrag. Nach mehr als zehn Jahren fällt ein Verkauf aus dem Privatvermögen in der Regel nicht unter § 23 EStG. Die Voraussetzungen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Kann ich Verluste aus einem Flip mit meinem Gehalt verrechnen?
Bei einem privaten Veräußerungsgeschäft grundsätzlich nicht. Solche steuerlichen Verluste können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, unter den gesetzlichen Voraussetzungen im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren. Ein wirtschaftlicher Verlust ist nicht automatisch mit dem steuerlichen Verlust identisch. Besprechen Sie die mögliche Verlustverrechnung mit Ihrem Steuerberater.
Brauche ich für Fix and Flip eine GmbH?
Nein, eine GmbH ist nicht zwingend erforderlich. Grundlagen finden Sie im Ratgeber zur vermögensverwaltenden GmbH; diese Einordnung ist auf aktiven Immobilienhandel nicht ohne Weiteres übertragbar. Ob eine Gesellschaft sinnvoll ist, hängt unter anderem von Tätigkeit, Haftung und steuerlicher Einordnung ab. Klären Sie die passende Struktur mit Ihrem Steuerberater und Rechtsanwalt.
Weiterlesen
Quellen
- § 23 EStG (Zehnjahresfrist, Selbstnutzung, Freigrenze 1.000 €, Verlustverrechnung)
- § 15 EStG, § 35 EStG, § 11 GewStG
- BMF-Schreiben vom 26.03.2004, IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl I 2004, 434 (gewerblicher Grundstückshandel)
- Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen: Steuersatz 6,5 %
- Eigene Beispielrechnungen mit den im Text genannten Kosten-, Finanzierungs- und Steuerannahmen
Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall. Die Zahlen sind vereinfachte Beispielrechnungen mit den genannten Annahmen, keine Prognosen oder Renditezusagen. Für Ihre persönliche steuerliche und rechtliche Situation wenden Sie sich an einen Steuerberater beziehungsweise Rechtsanwalt.

Schreibt über Kapitalanlage-Immobilien, Neubau und Sanierung und Finanzierung.
Nadeem ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, rund acht Jahre selbstständig in der Versicherungs- und Finanzbranche und seit 2024 auf Kapitalanlageimmobilien spezialisiert. Er schreibt über Neubau, Sanierung, Finanzierung und die laufenden Kosten vermieteter Immobilien.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen mit offengelegten Annahmen.



